amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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Rallyementation

Zitat von: JayBrak in Heute um 17:05...
Prozentualer Anteil des Familienzuschlags: ca. 24,8%
...
Prozentualer Anteil des Familienzuschlags inkl. Kindergeld: ca. 33,1%
MÄE Faktor (Erstgeborene(r) 0,5 + Zweitgeborene(r) 0,3)/2,3 = ca. 34,7%

Fazit: Kinder sind aus dem Grundgehalt fast ausgeklammert. Der/die Besoldete kann aus seinem Grundgehaltseinkommen noch nicht mal alleine für sich und Partner(in) sorgen und muss auf Partnereinkommen für die Kinder zurückgreifen.

BeamterNRW

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 16:05Es steht zu vermuten, dass diese Einschätzung auf dem Hintergrund einer persönlichen Besoldung verfasst wurde, die es dem Autor erlaubt, diese Reform eher von einem neutralen Standpunkt aus zu betrachten, da die wirtschaftlichen Konsequenzen eben kaum spürbar sein werden.

Mir erscheint es aber durchaus nachvollziehbar, dass hier jetzt Kollegen zu ergründen suchen, welche persönlichen Konsequenzen aus dem vorgelegten Entwurf erwachsen. Und es mag im Einzelfall vielleicht von einem so hohen Interesse geprägt sein, dass man auf irgendwelche Tools nicht warten will.

Es mag sein, dass bei dieser Reform der Besitzstand gewahrt bleibt, der dann aber ab 2028 im Zeitablauf abgeschmolzen wird.

Es mag aber auch sein, dass hier viele Kollegen jetzt nicht deshalb erleichtert und dankbar aufatmen, weil der soziale und gnädige Dienstherr eine notwendige Reform mit der Sicherung des status quo für jeden Betroffenen verbunden hat.

Es mag sein, dass sich viele Kollegen, im Kontext dessen was sich bislang in anderen Bundesländern abzeichnet und auch aus dem letzten Dobrindt Entwurf für den Bund ersichtlich war, hier eine Verbesserung der Besoldung versprochen haben.

Ich kann hier nicht für andere Sprechen. Ich vermute aber mal ganz stark, dass es dem verbeamteten Familienvater mit drei Kindern ziemlich egal ist, ob sein Dienstherr das Besoldungsrecht entbürokratisiert. Dem Familienvater geht es schlicht darum, wie viel Monat am Ende des Geldes noch übrig ist.

Wie schon gesagt, dass sind Denkansätze, die vermutlich nicht mehr nachvollzogen werden können, wenn man in der Besoldungstabelle so weit oben angesiedelt ist, dass es bei einer negativen Veränderung um 50.- € p.M. nicht einmal zur bewussten Kenntnisnahme der Kürzung reicht.

Die Ausgleichszulagen werden ab 2028 mit jährlich 15 % abgeschmolzen. Die Besoldung wird also um diesen Betrag gekürzt. Insbesondere für die bereits beschlossene Besoldungserhöhung per 01.01.2028 bedeutet dies, dass selbige in bestimmten Konstellationen faktisch nicht stattfindet. Für künftige Besoldungserhöhungen wird sich deren Höhe im Grunde ebenfalls um diese 15 % reduzieren.

Das sind die Ergebnisse aus diesem Entwurf, die für viele Kollegen von Belang sind. Die tatsächlichen Verbesserungen, die ich allen Betroffenen von Herzen gönne, entspringen der inneren Logik dieser Reformierung, sind also unumgänglicher Konsequenz der Restrukturierung der Besoldung. Diese entspringen nicht der inneren Überzeugung des Dienstherrn, dass die Besoldung der Landesbeamten insgesamt aufzuwerten ist. Ich erlaube mir hier jetzt mal eine Unterstellung und behaupte, dass der FM, wenn er eine argumentative Möglichkeit gefunden hätte, er auch noch diese Verbesserungen für einzelne Betroffene weggeregelt hätte.

Im Kontext dessen, was derzeit auch in den anderen Bundesländern an Ergebnissen erzielt wurde und was der Bund in diesem Jahr noch vorlegen wird, stößt dieser Entwurf des FM bei der Masse der Kollegen mit Sicherheit auf maximales Unverständnis, wie es ja hier im Forum bereits zum Ausdruck kommt.

Nochmals: Das ändert sich nicht durch schöngeistig vorgetragene Rechtfertigungsallegorien, die auch locker aus der Feder des FM persönlich stammen könnten.

Hier wurde sicherlich ein Meisterstück eines Besoldungsgesetzes vorgelegt, welches aus der Sicht der Landeshaushaltes kaum optimaler hätte gestaltet werden können. Die FM anderer Bundesländer werden sicherlich voll Respekt nach Düsseldorf blicken.

Für die Beamten des Landes, zumindest für den Teil der Beamten, die sich eben nicht in den oberen Rängen der Besoldungstabelle tummeln, hat diese Werk aber einen mehr als bitteren Beigeschmack.

Dem sollte man Rechnung tragen, wenn man hier diesen Gesetzesentwurf lobt und das Zustandekommen anhand abstrakter Überlegungen versucht zu rechtfertigen.

Hallo,

ja, ich bin neutral. Zumindest versuche ich es. Auch ich werde in Zukunft nicht von diesem Entwurf profitieren. Trotzdem kann man Dinge auch positiv bewerten und einen Standpunkt nicht ausschließlich aus monetären Nachteilen ableiten.

Ich sagte schon, dass ich Verständnis aufbringe. Man muss ich aber auch der Realität stellen und das haben viele hier nicht gemacht. Es wurde mit absurden Summen, die einem zustehen  würden, gespielt. Da konnte man nur enttäuscht werden. Wenn ihr wüsstet, worüber man noch nachgedacht hat, dann würdet ihr mit den Ohren schlackern.

Du bestätigst es ja selbst: Eine Abschmelzung erfolgr erst ab 2028. Insofern gibt es m.E. keinen Zeitdruck jetzt sofort alles im Detail zu rechnen und kann auf einen Rechner warten.

Wie viel Prozent die unteren Besoldungsgruppen bekleiden, habe ich an anderer Stelle erwähnt. Beispielsweise bekleiden nur 0,5 % aller Beamten A5. Damit will ich nichts erklären oder rechtfertigen. Es sind lediglich Fakten. Ich habe aber bei uns beiden den Eindruck, dass wir auf verschiedenen Kanälen kommunizieren und uns in vielen Di gen missverstehen. Auch wenn ich glaube, dass wir im Kern nicht weit auseinander sind.

Die Stellungnahmen der Gewerkschaften kommen ja auch noch, dann weiß man mehr.

Ich stelle auch immer klar, dass das meine Ansicht ist. Man kann das alles anders sehen. Vielleicht sind beide Standpunkte korrekt, vielleicht auch nicht.


AR76

Gerne auch mal bei Facebook auf die Rheinische Post Seite gehen, Artikel von heute. Die verkaufen es ganz in FM Sprech als Erhöhung und tolle Sache. Beamten Bashing geht dort natürlich auch ab....aber die RP darf gerne informiert werden, wie es tatsächlich ist.

AR76

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 17:24Für 2026 hat der DH festgestellt, dass - ich zitiere "Für das laufende Jahr 2026 sind deshalb nur noch geringfügige Anpassungen erforderlich."

Ich werde Widerspruch einlegen, egal was mein DH schreibt oder unser FM gesetzlich festschreibt.Ich traue dem FM keinen Millimeter über den Weg.
Alleine schon wegen des Partnereinkommen sollte man Widerspruch einlegen.

nero

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 17:33Ich sagte schon, dass ich Verständnis aufbringe. Man muss ich aber auch der Realität stellen und das haben viele hier nicht gemacht. Es wurde mit absurden Summen, die einem zustehen  würden, gespielt. Da konnte man nur enttäuscht werden. Wenn ihr wüsstet, worüber man noch nachgedacht hat, dann würdet ihr mit den Ohren schlackern.

Welche Absurden Summen? 500€ mehr im Monat wie im Strukturschwachen Brandenburg? Nimm das Partenergehalt weg und wir haben die 500€ mehr. Oder dass Kinderlose gehofft haben, dass der Kinderzuschlag zu einem deutlichen Teil ins Grundgehalt fließt? So absurd sind die Summen nicht. Jenachdem wie Karlsruhe entscheidet, kommen diese Summen in ein paar Jahren auch.

NeuerNutzer23

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 17:02Das habe ich doch schon mehrfach zu bedenken gegeben. Wir haben uns hier über Wochen Gedanken gemacht, wie sich wohl die anstehende Reform ausgestalten wird. Hierbei haben wir uns immer an den Vorgaben des BVerfG orientiert. Den DH ist alleine der Zweck einer Regelung heilig, solange das gewünschte Ergebnis damit erreicht wird und sich die Vorgehensweise halbwegs begründen lässt.

Wenn es zweckdienlich ist, dann wird auch mal das BVerfG ignoriert....



An welcher Stelle ignoriert denn der vorliegende Gesetzentwurf das Bundesverfassungsgerichtsurteil? Der Gesetzentwurf setzt sich ja sehr detailliert mit den Prüfkriterien des Urteils auseinander (in Abschnitt B der Begründung, ca. ab pdf-Seite 31). Hast du da schon böswillige Fehlinterpretationen des Urteils gefunden?

Rallyementation

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 17:33... Trotzdem kann man Dinge auch positiv bewerten und einen Standpunkt nicht ausschließlich aus monetären Nachteilen ableiten. ...

Mir bleibt positives Lachen im Halse stecken, denn mir fallen auch andere nicht-monetäre Nachteile ein. Z. B. ist es doch wohl "nachteilsfrei" erlaubt ein Sparschwein auf den Beamtenschreibtisch zu stellen mit der Aufschrift "Verwahrschwein für das Partnereinkommen", oder? Die vorzüglich zu behandelnden Beamten"kunden" sind doch "zufälligerweise" zeitgleich Entgeltschuldner des Partners, oder?

BVerfGBeliever

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 17:33Wie viel Prozent die unteren Besoldungsgruppen bekleiden, habe ich an anderer Stelle erwähnt. Beispielsweise bekleiden nur 0,5 % aller Beamten A5. Damit will ich nichts erklären oder rechtfertigen.
Als Außenstehender (Bundesbeamter) sehe ich unter anderem Folgendes:

1.) Das A5-Endstufen-Grundgehalt soll ab Januar 2027 in NRW bei 3.618 EUR liegen. Zum Vergleich: In Brandenburg sollen es rückwirkend ab Januar 2026 stattdessen 3.522 EUR sein. Da sage ich: Der direkte Vergleich passt einigermaßen (das jeweils angerechnete Partnereinkommen lassen wir hier einfach mal außen vor).

2.) Das A16-Endstufen-Grundgehalt soll ab Januar 2027 in NRW bei 8.922 EUR liegen. Zum Vergleich: In Brandenburg sollen es rückwirkend ab Januar 2026 stattdessen 10.218 EUR sein. Nimmt man eine Jahressteigerung von 3% an, wären es ab Januar 2027 entsprechend 10.525 EUR und somit rund 18% mehr als in NRW. Da sage ich: Der direkte Vergleich passt nicht mehr so ganz..

vorturner

Könnte inzwischen jemand herauslesen wie es sich mit Beförderungen und Stufenaufstiegen mit dem Abschmelzen der Zulage verhält? Nach dem Wortlaut müsste ja trotzdem die Zulage vom 31.12.26 beibehalten und dann stufenweise abgeschmolzen werden.

Primuspilus

Ich habe mich auch mal in die Thematik eingelesen, danke für den Link vom
Entwurf:


Grundgehalt, A10/6;MS3: 4181,64€
zwei Kinder (Stufe 3):  1024, 87€
Grundgehalt mit FamZuschl ohne übrigen
Zulagen:                5206,51€ Brutto

Gemäß dem Entwurf S.98 bekomme ich
keinen Ausgleich

Ab 2027:

Grundgehalt, A10/6:    4251,89€
zwei Kinder (Stufe 2):  1.033,00€(S.90)
Grundgehalt 01.01.27:  5284,89€ Brutto

Da kein Ausgleich, auch keine 15%
Abzug p.a. ab 28.
Müsste so richtig sein?

Schnarchnase81

Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 17:44An welcher Stelle ignoriert denn der vorliegende Gesetzentwurf das Bundesverfassungsgerichtsurteil? Der Gesetzentwurf setzt sich ja sehr detailliert mit den Prüfkriterien des Urteils auseinander (in Abschnitt B der Begründung, ca. ab pdf-Seite 31). Hast du da schon böswillige Fehlinterpretationen des Urteils gefunden?

Kaum gibt es wieder einen skandalösen Entwurf, gibt es hier wieder Neulinge, die das schönreden wollen. Tu uns einen Gefallen und verschwinde wieder in dein Ministerium oder wo du sonst den Auftrag der DH her hast, uns hier Sand in die Augen zu sprühen! Wir sind nicht so doof, dass wir darauf hereinfallen!

NeuerNutzer23

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 17:54Als Außenstehender (Bundesbeamter) sehe ich unter anderem Folgendes:

1.) Das A5-Endstufen-Grundgehalt soll ab Januar 2027 in NRW bei 3.618 EUR liegen. Zum Vergleich: In Brandenburg sollen es rückwirkend ab Januar 2026 stattdessen 3.522 EUR sein. Da sage ich: Der direkte Vergleich passt einigermaßen (das jeweils angerechnete Partnereinkommen lassen wir hier einfach mal außen vor).

2.) Das A16-Endstufen-Grundgehalt soll ab Januar 2027 in NRW bei 8.922 EUR liegen. Zum Vergleich: In Brandenburg sollen es rückwirkend ab Januar 2026 stattdessen 10.218 EUR sein. Nimmt man eine Jahressteigerung von 3% an, wären es ab Januar 2027 entsprechend 10.525 EUR und somit rund 18% mehr als in NRW. Da sage ich: Der direkte Vergleich passt nicht mehr so ganz..

Interessant. D.h., Brandenburg und NRW unterscheiden sich gar nicht in Bezug auf amtsangemessene Alimentation (bei der aA geht es ja nicht um ,,Wertschätzung", sondern schlicht darum, dass keine Beamtenfamilie unter die Prekaritätsschwelle rutschen darf), sondern in Bezug auf das Abstandsgebot. Hier hat der FM im Gesetzentwurf argumentiert, warum die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Abstandsgebot eingehalten wurden. Hat Brandenburg da anders interpretiert?

NeuerNutzer23

Zitat von: Schnarchnase81 in Heute um 17:56Kaum gibt es wieder einen skandalösen Entwurf, gibt es hier wieder Neulinge, die das schönreden wollen. Tu uns einen Gefallen und verschwinde wieder in dein Ministerium oder wo du sonst den Auftrag der DH her hast, uns hier Sand in die Augen zu sprühen! Wir sind nicht so doof, dass wir darauf hereinfallen!

Ich habe das gesamte Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelesen, lese gerade den Gesetzesentwurf und bin an einer sachlichen Diskussion interessiert. Bitte tragen Sie dazu bei und achten Sie auf Ihren Ton.

BeamterNRW

Zitat von: Rallyementation in Heute um 17:49Mir bleibt positives Lachen im Halse stecken, denn mir fallen auch andere nicht-monetäre Nachteile ein. Z. B. ist es doch wohl "nachteilsfrei" erlaubt ein Sparschwein auf den Beamtenschreibtisch zu stellen mit der Aufschrift "Verwahrschwein für das Partnereinkommen", oder? Die vorzüglich zu behandelnden Beamten"kunden" sind doch "zufälligerweise" zeitgleich Entgeltschuldner des Partners, oder?

Ich mache mal vorerst meinen letzten Beitrag und nehme mal die letzten drei Post als Grundlage.

@Rallyemantation:
ja, man kann sich ausschließlich auf Nachteile fokussieren. Die stelle ich nicht in Abrede. Es gibt aber auch viele Privilegien, die hier aber immer vernachlässigt werden. Dazu habe ich mal etwas geschrieben, wiederhole ich jetzt aber nicht wieder. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, es passt für einen persönlich nicht mehr, dann kann man sich das baldige Alterngeld mal anschauen. Um es klar zu sagen: auch meine diese Ausführungen neutral!

@nero
Ganz genau, dass BVerfG wied zum Partnereinkommen urteilen. Dann werden die Karten möglicherweise neu gemischt. Tatsächlich sollte bei den Familienzuschlägen mehr geschehen, als es nun geschehen ist. Das verwundert nicht nur dich. Diese Hoffnung war daher durchaus berechtigt.

@NeuerNutzer23
Der Entwurf hat Schwachstellen und deutet das BVerfG-Urteil an manchen Stellen zu Gunsten der Landeskasse um, u.a. bei den Vergleichswerten. Ich will aber nicht ausschließen, dass dies im Rahmen des weiten Spielraums, den der Gesetzgeber hat, rechtmäßig ist. Pauschalisieren ist ebenfalls ein zulässiges Instrument.

Möglicherweise melde ich mich mal in ein paar Wochen, wenn es Neuigkeiten gibt.

Bis dahin hoffe ich, dass ihr auch mal positive Aspekte in den Blick nehmt. Das meine ich nicht belehrend, sonder eher als aufrichtigen Wunsch. Das macht das Leben etwas lebenswerter, trotz aller Widrigkeiten.

LG

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: nero in Heute um 17:41Welche Absurden Summen? 500€ mehr im Monat wie im Strukturschwachen Brandenburg? Nimm das Partenergehalt weg und wir haben die 500€ mehr. Oder dass Kinderlose gehofft haben, dass der Kinderzuschlag zu einem deutlichen Teil ins Grundgehalt fließt? So absurd sind die Summen nicht. Jenachdem wie Karlsruhe entscheidet, kommen diese Summen in ein paar Jahren auch.

Ich glaube nicht mehr an irgendwelche Nachzahlungen für all die Jahre. Klagen dauern Jahrzehnte und aktuell können wir live und in Farbe das Ergebnis des Urteils des BVerfG bestaunen. Ich bin immer noch schockiert!

Ich halte die meisten Forderungen auch nicht für absurd. Führt man sich allein den Bundesvergleich vor Augen, liegt NRW im gD (hD kann ich nicht beurteilen) weit abgeschlagen auf den unteren Plätzen. Hier reden wir von Beträgen zwischen 400 und 600€ monatlich - mal brutto, mal netto und das trotz teils höherem MEÄ.

Auch halte ich den Wunsch der Kinderlosen (dazu gehöre ich auch) nicht für abwegig, dass man nach Leistungen (Statusamt) und nicht nach Reproduktionsgrad bezahlt wird.

Ich möchte keiner Familie einen Cent wegnehmen, gönnen allen mehr, allerdings sollte sich auch das Beamtentum an eine leistungsgerechtere Bezahlung annähern.