amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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DerDienende

Zitat von: A8ReichtSchon in Heute um 09:58Ich reiche auch immer Widerspruch ein - nur kann mir einer erklären was das effektiv bringt? Meine wurden bisher immer ruhend gestellt. Also müsste der Widerspruch ja eben nicht so formuliert sein, dass der ruhend gestellt wird sondern beschieden. Dann erhalte ich den Widerspruchsbescheid und klage dagegegen, reiche eine ausführliche Klagebegründung mit ein beim Verwaltungsgericht etc. und dann? Das Verwaltungsgericht wird im besten Falle dann wieder ein Vorlagebeschluss ans BVerfG weitergeben.

Kann mir einer erklären, was ich damit erreicht habe? Das ist nicht sarkastisch gemeint. Bisjetzt haben meine Widersprüche seit 2022 genau garnichts gebracht. Auch mit der neuen Besoldungsgesetzgebung wurde ja nichts rückwirkend "korrigiert".

Effektiv sicherst Du Dir durch Deine Widersprüche eventuell entstehende Ansprüche auf eine Nachzahlung. Der aktuelle Entwurf zur Besoldungsreform klammert ausdrücklich die Vorjahre vor 2026 aus. Nach den Verlautbarungen des FM sollen die Vorjahre erst nach Abschluss der aktuellen Reform geprüft werden. Sollte es hier zu Nachzahlungen kommen, würdest Du ohne Widerspruch leer ausgehen. Das kann man aktuell auch gut der Diskussion um die Besoldung in Berlin entnehmen. Die Reparatur der Vorjahre kostet nach letzten Berechnungen 1,X Milliarden. Würde man alle Berliner Beamten berücksichtigen wären es 7,X Milliarden.

Eine Bescheidung des Widerspruchs bringt Dich in der Regel auch nicht weiter. Solltest Du klagen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Dein Verfahren vor dem VG ruhend gestellt. Die VG's picken sich nur wenige Einzelfälle für einen Vorlagebeschluss raus.

AR76

Zitat von: Arverna in Gestern um 16:43Gibt es eventuell für 2026 einen Musterwiderspruch für NRW?
Ich weiß, das im Gesetz ein Dispens steht, aber darauf kann ich mich nicht mehr verlassen, nach allem, was ich in über 38 Dienstjahren so erlebt habe.
Vor allem wird es ja nichts bringen, da ja nichts bei über kommt, wie wir jetzt wissen. Also MUSS man doch Widerspruch einlegen oder wird es so gewertet, als wenn jeder Widerspruch eingelegt hat und wir bekommen alle einen Widerspruchsbescheid? Geht rechtlich doch gar nicht.

Arverna

Zitat von: AR76 in Heute um 12:58Vor allem wird es ja nichts bringen, da ja nichts bei über kommt, wie wir jetzt wissen. Also MUSS man doch Widerspruch einlegen oder wird es so gewertet, als wenn jeder Widerspruch eingelegt hat und wir bekommen alle einen Widerspruchsbescheid? Geht rechtlich doch gar nicht.
Genau so. Oder nein, bei A15 sieht der Gesetzentwurf eine Einmalzahlung vor, die keinen Widerspruch voraussetzt.
Aber egal, um auf der sicheren Seite zu sein, werde ich Widerspruch einlegen.

Schneewitchen

Ich bin der Meinung, dass möglichst viele Kollegen für 2026 einen individuellen Widerspruch einreichen sollten. Unabhängig von der Frage, ob dies rechtlich notwendig ist, ist das auch eine schöne Möglichkeit, dem FM zu zeigen, was wir von seinem Besoldungsrecht halten.

Das mit dem Dispens ist für den FM ja eine feine Sache. Wenn wir konsequent darauf vertrauen, dann würde es für 2026 keine Widersprüche geben. Da würde sich beim FM ja ganz schnell die verblendete Auffassung etablieren, dass wir alle zufrieden sind mit seiner kreativen Besoldungsreform. Einen solchen Eindruck sollten wir vermeiden. 

Daher: Widerspruch muss des Beamten erste Pflicht sein!!

HootyMcOwlface

Hat jemand ne Info wie es heute vorm VG Düsseldorf lief?

SAS

Zitat von: HootyMcOwlface in Heute um 14:37Hat jemand ne Info wie es heute vorm VG Düsseldorf lief?

Wird wohl zur Entscheidung dem Landesverfassungsgericht NRW vorgelegt.

SwenTanortsch


Rallyementation

"Unglücklicher rot-grüner Sparversuch: Gericht rollt NRW-Beamtenbesoldungsstreit erneut auf"

Robertbob

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 14:35Daher: Widerspruch muss des Beamten erste Pflicht sein!!
Eiusdem sum opinionis atque tu

LanBea

Leider hinter einer Paywall.
Könnte diese Entscheidung auch unsere jetztige Besoldungssituation verändern?

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/spaete-genugtuung-fuer-richter-und-hohe-beamte-in-nrw_aid-157826441

HootyMcOwlface

Zitat von: LanBea in Heute um 19:29Leider hinter einer Paywall.
Könnte diese Entscheidung auch unsere jetztige Besoldungssituation verändern?

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/spaete-genugtuung-fuer-richter-und-hohe-beamte-in-nrw_aid-157826441

Meine Meinung: Ja, und wie! Das ist nicht nur späte Genugtuung, sondern der direkte Zünder für unsere aktuelle Besoldung.

Das System leidet mE damit an einer juristischen Erbkrankheit: Wenn das VG heute feststellt, dass das Fundament von 2013 verfassungswidrig war, stehen auch alle prozentualen Erhöhungen der Folgejahre auf einem völlig illegalen Sockel. Ein struktureller Verfassungsbruch lässt sich nicht durch ein paar Prozent mehr in den Folgejahren heilen. Wenn das Land dieses schiefe Haus jetzt repariert, schlägt unerbittlich das Abstandsgebot zu. Wird der Sockel ganz unten angehoben, zieht das wie ein Reißverschluss die gesamte restliche Tabelle mit nach oben.

Das Wichtigste ist aber das Timing. Die Kammer hat heute quasi nur die neue Express-Pipeline nach Münster getestet. Schon nächste Woche Donnerstag (12.11.) geht es genau dort um unsere A-Besoldung der Jahre 2022 bis 2025. Wer heute schon das 2013er-Modell zerreißt, wird nächste Woche hoffentlich auch Optendrenks Märchen vom "fiktiven Partnereinkommen" in der Luft zerfetzen. Wer seine Widersprüche konsequent durchgezogen hat, kann schon mal das Popcorn rausholen lol

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 18:48Eiusdem sum opinionis atque tu

Und wenn das noch möglichst viele andere Kollegen ebenso sehen, dann können wir damit schon ein Zeichen setzen.

Also, sursum corda!


Schneewitchen

Zitat von: HootyMcOwlface in Heute um 19:56Meine Meinung: Ja, und wie! Das ist nicht nur späte Genugtuung, sondern der direkte Zünder für unsere aktuelle Besoldung.

Das System leidet mE damit an einer juristischen Erbkrankheit: Wenn das VG heute feststellt, dass das Fundament von 2013 verfassungswidrig war, stehen auch alle prozentualen Erhöhungen der Folgejahre auf einem völlig illegalen Sockel. Ein struktureller Verfassungsbruch lässt sich nicht durch ein paar Prozent mehr in den Folgejahren heilen. Wenn das Land dieses schiefe Haus jetzt repariert, schlägt unerbittlich das Abstandsgebot zu. Wird der Sockel ganz unten angehoben, zieht das wie ein Reißverschluss die gesamte restliche Tabelle mit nach oben.

Das Wichtigste ist aber das Timing. Die Kammer hat heute quasi nur die neue Express-Pipeline nach Münster getestet. Schon nächste Woche Donnerstag (12.11.) geht es genau dort um unsere A-Besoldung der Jahre 2022 bis 2025. Wer heute schon das 2013er-Modell zerreißt, wird nächste Woche hoffentlich auch Optendrenks Märchen vom "fiktiven Partnereinkommen" in der Luft zerfetzen. Wer seine Widersprüche konsequent durchgezogen hat, kann schon mal das Popcorn rausholen lol

Ich will hier nicht den Schwarzmaler geben. Dennoch vermute ich mal, dass unser Kuchenfreund im Zweifel nur wieder seine Kreativabteilung aktiviert und sich eine andere Teufelei ausdenkt.

HootyMcOwlface

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 20:13Ich will hier nicht den Schwarzmaler geben. Dennoch vermute ich mal, dass unser Kuchenfreund im Zweifel nur wieder seine Kreativabteilung aktiviert und sich eine andere Teufelei ausdenkt.

Mag sein, aber wenn das nach Münster geht, werden deutlich schneller Entscheidungen getroffen als in Karlsruhe. Ein Blick in § 29 VerfGHG NRW beweist außerdem, dass Münster der Regierung bei Verzögerungstaktiken direkt reingrätschen kann und die Vollstreckung selbst anordnen könnte.

Natürlich wird die Kreativabteilung im Ministerium wieder rotieren. Aber der Plan, das Thema bis nach der Wahl 2027 bequem in Karlsruhe zu beerdigen ist heute hoffentlich krachend gescheitert. Ich persönlich hoffe Optendrenk bekommt das noch in seiner Amtszeit serviert.

Funfact: Der VP vom Verfassungsgerichtshof ist gleichzeitig der Präsident des VG Düsseldorf. Just saying... Wir Beamte reden auf dem Flur. Das wird bei Richtern nicht anders sein...