Rückwirkende Krankschreibung

Begonnen von Bezügerechner, Gestern um 11:58

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Bezügerechner

Folgender Fall:
Gem. TVöD-VKA i.V.m. dem EFZG ist der AN verpflichtet ab dem vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. In der Regel schreiben Ärzte auch rückwirkend krank (bis zu drei Tage gelten hier grds. als unproblematisch).

Im konkreten Fall war der AN bereits am Mo. AU erkrankt, ging aber erst am Do. zum Arzt und reichte alsdann eine AU-Bescheinigung rückwirkend ab Di. ein.

Frage:
Was passiert mit dem Mo.? Gilt dieser einfach als AU ohne Attest und demgemäß mit Lohnfortzahlung (LFZ)?

clarion

Warum stellst Du eine solche Frage? Kann man das nicht pragmatisch, emphatisch, und im Sinne des MA lösen?

Immer vorausgesetzt, es ist das erste Mal passiert, dass er/sei einen Tag zu spät zum Arzt ging. Ich würde einen Hinweis geben, dass der dritte Krankheitstag der Tag ist, an man zum Arzt gehen muss. Ich würde ihm/ihr aber auch klar mitteilen, welche Konsequenz eine verspätete AU bei nächsten Mal hat.

Wenn betreffende Person es einfach nicht besser wusste und mit einem Tag Lohnentzug sanktioniert wird, oder einen Tag Urlaub opfern muss, ist sie bestimmt nicht motiviert, zukünftig gute Arbeit abzuliefern.