Rückwirkende Krankschreibung

Begonnen von Bezügerechner, 23.09.2026 11:58

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Bezügerechner

Folgender Fall:
Gem. TVöD-VKA i.V.m. dem EFZG ist der AN verpflichtet ab dem vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. In der Regel schreiben Ärzte auch rückwirkend krank (bis zu drei Tage gelten hier grds. als unproblematisch).

Im konkreten Fall war der AN bereits am Mo. AU erkrankt, ging aber erst am Do. zum Arzt und reichte alsdann eine AU-Bescheinigung rückwirkend ab Di. ein.

Frage:
Was passiert mit dem Mo.? Gilt dieser einfach als AU ohne Attest und demgemäß mit Lohnfortzahlung (LFZ)?

clarion

Warum stellst Du eine solche Frage? Kann man das nicht pragmatisch, emphatisch, und im Sinne des MA lösen?

Immer vorausgesetzt, es ist das erste Mal passiert, dass er/sei einen Tag zu spät zum Arzt ging. Ich würde einen Hinweis geben, dass der dritte Krankheitstag der Tag ist, an man zum Arzt gehen muss. Ich würde ihm/ihr aber auch klar mitteilen, welche Konsequenz eine verspätete AU bei nächsten Mal hat.

Wenn betreffende Person es einfach nicht besser wusste und mit einem Tag Lohnentzug sanktioniert wird, oder einen Tag Urlaub opfern muss, ist sie bestimmt nicht motiviert, zukünftig gute Arbeit abzuliefern.

marvie

Hat er sich am Montag krank gemeldet? - dann war er krank ohne Attest
Er sollte sich auch am Dienstag und Mittwoch krank gemeldet haben - krank ohne Attest
Am Donnerstag hat er sich nochmals gemeldet und gesagt: es geht mir immer noch nicht besser ich gehe nun zum Arzt - AU ab Dienstag - wo ergibt sich nun die Frage?
hat er sich an den ersten Tagen jedoch nicht gemeldet - dann war das Unentschuldigtes Fehlen UF - es sei denn er ist so schwer erkrankt dass er niemanden informieren konnte.

Bubi11

Will man den Mitarbeiter loswerden oder hat man ein persönliches Problem mit ihm?
Hat er sich gar nicht krank gemeldet oder konnte er sich nicht krank melden?

Man muss nicht immer alles in Frage stellen und umsetzen. Also wenn es mein Mitarbeiter wäre würde ich gar nix machen.
Ich habe aber auch ein gutes Verhältnis zu meinen 12 Mitarbeitern und da darf jeder alles machen solange keiner meine Gutmütigkeit ausnutzt was noch nie der Fall war. So fahren wir am besten durchs Arbeitsleben und jeder kann irgendwann beruhigt in Rente gehen. Hoffentlich  ;D

Organisator

Zitat von: Bezügerechner in 23.09.2026 11:58Frage:
Was passiert mit dem Mo.? Gilt dieser einfach als AU ohne Attest und demgemäß mit Lohnfortzahlung (LFZ)?

1. AN Ansprechen. War das Attest ab Dienstag vielleicht ein Versehen, wo er ggf. schon ab Montag krank war?
2. Klärung der Rechtslage: Was machen TVöD / EFZG für Vorgaben?

Vollstrecker

Respekt, wenn der Arzt das rückwirkend macht. Ich habe einen Freund, der Hausarzt ist und der macht es grundsätzlich nicht. Er sagt zwar, dass man rechtlich in begründeten Einzelfällen dürfte, aber viele Ärzte müssen sich danach oft aufwendig mit den Krankenkassen auseinandersetzen. Die Voraussetzungen für die rückwirkende Krankschreibung sollen auch sehr anspruchsvoll sein. Grippe oder Durchfall reichen da bei weitem scheinbar nicht aus.

Glück für den, der einen Arzt hat, der es macht.

Maggus

Ich melde mich am Montag ordnungsgemäß bei meinem Arbeitgeber krank und teile ihm mit, dass ich davon ausgehe, am Donnerstag die Arbeit wieder aufnehmen zu können.
Am Mittwochabend / Donnerstag früh melde ich mich weiterhin beim AG krank und gehe am Donnerstag zum Arzt.
Dieser schreibt mich für Donnerstag bis einschl. Sonntag krank. Die Krankmeldung erhält mein AG noch am Donnerstag.

Damit habe ich mich m.E. doch korrekt verhalten.
Wäre ich am Donnerstag zurückgekehrt, hätte ich keine Krankschreibung vorlegen müssen. Da die Arbeitsunfähigkeit aber länger ging, musste am 4. Kalendertag das Attest vorliegen - was erfüllt wurde.

Oder übersehe ich hier etwas?

Vollstrecker

Sehe ich auch so. Erst nutze ich die sogenannten "Karenztage", in der Hoffnung, es zu schaffen gesund zu werden und merke dann, dass es nicht reicht. Dann hole ich mir am 4. Tag den Krankenschein. Da brauche ich doch nichts rückwirkend.