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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Maximus2584 am 16.07.2021 11:15

Titel: Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 11:15
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich eines Falles aus dem Bekanntenkreis.

Die Person befindet sich noch in Probezeit. Die Arbeit wird tadellos erledigt, bestätigt auch von der Leitung der Stelle. Allerdings nach der Befragung der Kollegen, haben diese einige Punkte genannt, die wirklich nichts wert sind. Ich beschreibe diese Punkte momentan nicht. Die Person wurde dann beim Gespräch informiert, dass wahrscheinlich eine Kündigung in der Probzeit erfolgen würde. Als die Person gesagt hat, das können sie doch anhand dieser Punkte nicht machen und darauf um Versetzung in ein anderes Amt gebeten hatte. Dies wurde sofort am gleichen Tag erledigt und die Person wurde gleich im anderen Amt toll aufgenommen und Kollegen sind begeistert, dass die schon nach zwei Monaten komplett alleine arbeiten kann. Also im Prinzip komplett ein anderes Verhalten der Kollegen. Nun plötzlich in zwei Tagen klingelte das Telefon und es wurde am Telefon von der Leitung der Person mitgeteilt, die soll lieber einen "Aufhebungsvertrag" von sich aus machen, denn ansonsten wird nächste Woche Kündigung beantragt. Also wieder ohne Angabe von den echten Gründen etc.. natürlich hat die Person mitgeteilt, dass sie niemals einen Aufhebungsvertrag machen würde. Ich vermute ja, dass die Leitung einfach weiß, dass die Kündigung einfach nicht durchkommt, da es keine erheblichen Gründe gibt und versucht es mit dem Aufhebungsvertrag. Nun das habe ich eh nie vom ÖD gehört und die Vorgehensweise ist auch komisch. Nun habe ich mich schnellstmöglich an den Personalrat gewandt und die Situation geschildert. Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung und die genannten Gründe niemals einer Kündigung würdig sind und die auch nicht zustimmen werden. Nun natürlich wird es jetzt auch Gespräche geben mit dem Personalrat etc um dieser Person zu helfen. Außerdem wurde das Verhalten der Leitung als nicht rechtens bezichtigt, da weder etwas schriftlich erfolgte, Nachweise vorliegen, keine Vorbereitungszeit und die Möglichkeit einer Vertrauensperson zum Gespräch zu holen gab. Also im Prinzip das ganze Verhalten als nicht rechtens bezeichnet. Nun die eigentliche Frage jetzt, ist es sinnvoll der Leitung mitzuteilen bevor diese die Kündigung einleiten würde und schon mitteilen, dass nach der Argumenation des Personalrats und der eigenen Meinung wie bereits im Gespräch mitgeteilt wurde eine Kündigung niemals mit den Gründen durchkommt. Aus dem Prinzip, um überhaupt zu verhindern, dass die Leitung die Kündigung einleitet oder würdet ihr warten was passiert und dann handeln. Natürlich wurde das Schreiben nicht nur an das Personalrat, sondern auch an die Personalstelle etc.. gesendet.. Vielen Dank für die hilfreichen Informationen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 16.07.2021 11:22
Sofern sich die Person nicht lediglich in einer Probezeit, sondern auch in der Wartezeit des KSchG befindet, beadrf es für die Kündigung keinerlei Gründe. Gegenüber dem PR genügt dann auch die Angabe, die Erwartungen seien nicht erfüllt worden.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 11:31
Sofern sich die Person nicht lediglich in einer Probezeit, sondern auch in der Wartezeit des KSchG befindet, beadrf es für die Kündigung keinerlei Gründe. Gegenüber dem PR genügt dann auch die Angabe, die Erwartungen seien nicht erfüllt worden.

Die Leitung hat mitgeteilt, dass die Arbeit sehr gut erledigt wird. Also die Aussage in diesem Fall wird wohl nicht zutreffen mit den Erwartungen? Es liegt eher an den "Aussagen" der Kollegen, natürlich ohne Nachweise, weil Sie das nur auf das Hören der Kollegen sagt, also im Prinzip nur Verdacht hat und nichts mehr. Natürlich stimmen die Aussagen auch nicht, ich meine wenn ich jemanden nicht mag kann ich vieles erzählen. Nur weil zwei Kollegen etwas erzählen und andere drei eher sagen, dass alles gut ist, so kann das doch nicht einfach ausreichen?
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 16.07.2021 11:33
Was an dem Umstand, daß es keinerlei Gründe bedarf, hast Du nicht verstanden?
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 11:35
Sofern sich die Person nicht lediglich in einer Probezeit, sondern auch in der Wartezeit des KSchG befindet, beadrf es für die Kündigung keinerlei Gründe. Gegenüber dem PR genügt dann auch die Angabe, die Erwartungen seien nicht erfüllt worden.

Befindet sich nur in der Probezeit erst drei Monate dabei.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 11:37
Was an dem Umstand, daß es keinerlei Gründe bedarf, hast Du nicht verstanden?

Natürlich verstehe ich das und trotzdem glaube ich nicht, dass eine Abteilungsleitung einfach so, weil ich was gehört habe und dich nicht mag kündigen kann, denn damit kommt man nicht durch im ÖD, so ist meine Erfahrung in der Behörde, wo ich arbeite und da ist man bereits mehrmals an verschiedenen Personen gescheitert. In der privaten Wirtschaft wird es bestimmt gehen, ist ja Probezeit.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 11:44
Sofern sich die Person nicht lediglich in einer Probezeit, sondern auch in der Wartezeit des KSchG befindet, beadrf es für die Kündigung keinerlei Gründe. Gegenüber dem PR genügt dann auch die Angabe, die Erwartungen seien nicht erfüllt worden.

Auch eine andere Frage, der Person wurde ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber vorher anerkannt, damit ist die Beschäftigungszeit ja mehr als 1 Jahr und dann greift doch der KschG und ein Grund ist doch notwendig. Verstehe ich das richtig?
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 16.07.2021 11:51
Das hat mit der Probezeit nichts zu tun. Die Probezeit ist in TV-L/TV-H/TVÖD bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ohne Bedeutung. Maßgeblich ist die Wartezeit des KSchG. Der AG bedarf keiner Gründe - und bei zahlreichen AG innerhalb wie außerhalb des öD genügt ein "Den will ich nicht." eines hinreichend relevanten Akteurs, damit das Arbeitsverhältnis innerhalb der Wartzeit beendet wird.

Die Beschäftigungszeit ist für die Wartezeit nach KschG unbeachtlich. Die Vorschrift zur Wartezeit knüpft an den Bestand des Arbeitsverhältnisses, nicht an die tatsächliche Beschäftigung an. Grundsätzlich schadet jede rechtliche Unterbrechung. Eine rechtliche Unterbrechung kann dann unbeachtlich sein, wenn sie verhältnismäßig kurz ist und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Unter welchen Voraussetzungen eine Unterbrechung als verhältnismäßig kurz anzusehen ist, lässt sich nicht generell festlegen. Zu berücksichtigen sind neben der absoluten Dauer auch mögliche Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses oder der betreffenden Branche. Ob ein sachlicher Zusammenhang anzunehmen ist, hängt insbesondere von Anlass der Unterbrechung und Art der Weiterbeschäftigung ab (vgl. BAG, Urteil v. 07.07.2011 - 2 AZR 12/10, vom 06.12.1976 - 2 AZR 470/75). Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (vgl. BAG, Urteil v. 22.05.2003 - 2 AZR 426/02).
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 12:01
Das hat mit der Probezeit nichts zu tun. Die Probezeit ist in TV-L/TV-H/TVÖD bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ohne Bedeutung. Maßgeblich ist die Wartezeit des KSchG. Der AG bedarf keiner Gründe - und bei zahlreichen AG innerhalb wie außerhalb des öD genügt ein "Den will ich nicht." eines hinreichend relevanten Akteurs, damit das Arbeitsverhältnis innerhalb der Wartzeit beendet wird.

Die Beschäftigungszeit ist für die Wartezeit nach KschG unbeachtlich. Die Vorschrift zur Wartezeit knüpft an den Bestand des Arbeitsverhältnisses, nicht an die tatsächliche Beschäftigung an. Grundsätzlich schadet jede rechtliche Unterbrechung. Eine rechtliche Unterbrechung kann dann unbeachtlich sein, wenn sie verhältnismäßig kurz ist und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Unter welchen Voraussetzungen eine Unterbrechung als verhältnismäßig kurz anzusehen ist, lässt sich nicht generell festlegen. Zu berücksichtigen sind neben der absoluten Dauer auch mögliche Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses oder der betreffenden Branche. Ob ein sachlicher Zusammenhang anzunehmen ist, hängt insbesondere von Anlass der Unterbrechung und Art der Weiterbeschäftigung ab (vgl. BAG, Urteil v. 07.07.2011 - 2 AZR 12/10, vom 06.12.1976 - 2 AZR 470/75). Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (vgl. BAG, Urteil v. 22.05.2003 - 2 AZR 426/02).

Ok tut mir leid für so viele Fragen, dann noch:

Es liegt mir ein Schreiben von der Personalabteilung vor, wo aufgelistet wurde, dass man die Beschäftigunszeit nach (§35 Abs. 3 S. 1 TV-L) um ein Jahr rückwirkend anerkannt hat. Des Weiteren steht in dem Schreiben, dass die Beschäftigungszeit auch maßgebend sich bei meiner Kündigungsfrist nach (§34 Abs. 1 und 2) auswirken würde. Dies bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass die Diensstelle die Beschäftigung anerkannt hat und da ich mehr als 6-Monate damit in dem Betrieb sei, so greift doch bei mir der KschG ? Also bei der Person, ich bin ja schon seit Jahren unbefristet tätig....))))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 16.07.2021 12:07
In den ersten sechs Monaten eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses ist die Beschäftigungszeit für die Kündigungsfrist unbeachtlich, §34 Abs. 1 Satz 1 TV-L. Für die Geltung des KSchG ohnehin, siehe meine vorherigen Ausführungen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 12:10
In den ersten sechs Monaten eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses ist die Beschäftigungszeit für die Kündigungsfrist unbeachtlich, §34 Abs. 1 Satz 1 TV-L. Für die Geltung des KSchG ohnehin, siehe meine vorherigen Ausführungen.

Ok ich verstehe, Personalrat hat mir mitgeteilt, dass die der Kündigung auf keinen Fall zusprechen würden. Wenn der Personalrat nicht zustimmt was passiert dann? Des Weiteren da die Kündigung nicht eingeleitet wurde, findest du es für klug die Leitung anzurschreiben und mitzuteilen, dass man bereits mit dem Personalrat im Gespräch stand und die Aussage ist die und die.. und die bessere Lösung wäre mich an den anderen Standort einfach zu versetzen oder wäre dies unklug? Vielen Dank!
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 16.07.2021 12:16
Um seine Zustimmung zu verweigern, braucht der PR Gründe, ansonsten ist seine Zustimmungsverweigerung unbeachtlich und zumeist unwirksam. Die hat er nicht.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 12:22
Um seine Zustimmung zu verweigern, braucht der PR Gründe, ansonsten ist seine Zustimmungsverweigerung unbeachtlich und zumeist unwirksam. Die hat er nicht.

Die Gründe wurden geliefert und mir wurde vollkommen zugestimmt, dass dies nicht geht, vor allem es schon wiederholt in dieser Abteilung vorgekommen ist und nicht neu ist. Also wenn das nicht genug ist? Trotzdem vielen Dank für die Antworten.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 16.07.2021 12:23
Nichts, was Du vorgetragen hast, ist ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 12:25
Nichts, was Du vorgetragen hast, ist ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung.

Ich wollte hier einfach keine Gründe nennen.
Vielen Dank
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 16.07.2021 12:31
Da man die Zustimmungsverweigerungsgründe an einer Hand abzählen kann, brauchst Du das auch nicht. Sie sind ja gesetzlich festgelegt, mach Dir selbst ein Bild. Die Begründung wird auf „Erwartungen nicht erfüllt“ lauten, der AG muß das weder belegen noch näher begründen. Ein anderes Werturteil des PR langt nicht zur Zustimmungsverweigerung, selbst dann nicht, wenn er es mit Tatsachen belegen könnte. So einfach ist das.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 13:41
Da man die Zustimmungsverweigerungsgründe an einer Hand abzählen kann, brauchst Du das auch nicht. Sie sind ja gesetzlich festgelegt, mach Dir selbst ein Bild. Die Begründung wird auf „Erwartungen nicht erfüllt“ lauten, der AG muß das weder belegen noch näher begründen. Ein anderes Werturteil des PR langt nicht zur Zustimmungsverweigerung, selbst dann nicht, wenn er es mit Tatsachen belegen könnte. So einfach ist das.

Meiner Ansicht nach:

Sie können die Arbeit tadellos und dann "Erwartungen nicht erfüllt" nicht zutreffen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 16.07.2021 14:25
Da das Werturteil des AG während der Wartezeit einer Überprüfung entzogen ist, kann ein abweichendes Werturteil keine Zustimmungsverweigerung begründen. Eine darauf gestützte Verweigerung der Zustimmung muß vom AG nicht weiter beachtet werden, da sie unrechtmäßig ist.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 16.07.2021 15:43
Da das Werturteil des AG während der Wartezeit einer Überprüfung entzogen ist, kann ein abweichendes Werturteil keine Zustimmungsverweigerung begründen. Eine darauf gestützte Verweigerung der Zustimmung muß vom AG nicht weiter beachtet werden, da sie unrechtmäßig ist.

Der Arbeitgeber ist definitiv nicht die Abteilungsleitung und da muss diese ja noch durch mehrere Instanzen durchkommen. Wir warten ja mal ab, wie die Situation sich entwickelt.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 16.07.2021 15:50
Und der PR kommt erst dann ins Boot, wenn er angehört wird.

Ich für meinen Teil ignoriere BR- und GBR-Mitglieder vollständig, wenn sie mit mir über etwas zu reden versuchen, an dem ich sie nicht beteiligen muß und beteiligt habe. Ich schreibe dann bspw. hier im Forum. Jetzt gerade übrigens. Ooh, jetzt ist sie traurig und geht.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Max am 17.07.2021 12:35
TE,
nicht nur in der Theorie,  sondern auch praktisch werden Probezeitkündigungen durchgeführt. Deine Einschätzung, dass das im öffentlichen Dienst nicht so einfach geht teile ich nicht. Die Entscheidung wird meiner Erfahrung nach auch nicht auf der Leitungsebene, im Personalbüro oder gar beim Personalrat gefällt,  sondern von der direkten Führungskraft und vielleicht noch eine Ebene darüber. Eine Versetzung hätte in der Praxis ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg,  da hierfür zum einen anderswo eine freie Stelle sein müsste und zum anderen niemand den Ausschuss anderer Organisationseinheiten aufsammeln möchte.
Du solltest jetzt anfangen praktisch zu denken. Für jemanden zu arbeiten der einen loswerden möchte ist kein gutes Vorzeichen für ein angenehmes Erwerbsleben.
Dein Vorgesetzter war nett genug dich vorzuwarnen. Suche dir einen neuen AG und mache einen Aufhebungsvertrag oder kündige selbst, bevor die Probezeit abläuft, mit einem Deal für ein gutes Arbeitszeugnis, damit du da sauber herauskommst. Wenn dir erstmal gekündigt wurde ist deine Position auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig geschädigt und zumindest ich würde das Risiko nicht eingehen jemanden zu beschäftigen, der möglicherweise anderswo vor die Türe gesetzt wurde.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 17.07.2021 15:41
TE,
nicht nur in der Theorie,  sondern auch praktisch werden Probezeitkündigungen durchgeführt. Deine Einschätzung, dass das im öffentlichen Dienst nicht so einfach geht teile ich nicht. Die Entscheidung wird meiner Erfahrung nach auch nicht auf der Leitungsebene, im Personalbüro oder gar beim Personalrat gefällt,  sondern von der direkten Führungskraft und vielleicht noch eine Ebene darüber. Eine Versetzung hätte in der Praxis ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg,  da hierfür zum einen anderswo eine freie Stelle sein müsste und zum anderen niemand den Ausschuss anderer Organisationseinheiten aufsammeln möchte.
Du solltest jetzt anfangen praktisch zu denken. Für jemanden zu arbeiten der einen loswerden möchte ist kein gutes Vorzeichen für ein angenehmes Erwerbsleben.
Dein Vorgesetzter war nett genug dich vorzuwarnen. Suche dir einen neuen AG und mache einen Aufhebungsvertrag oder kündige selbst, bevor die Probezeit abläuft, mit einem Deal für ein gutes Arbeitszeugnis, damit du da sauber herauskommst. Wenn dir erstmal gekündigt wurde ist deine Position auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig geschädigt und zumindest ich würde das Risiko nicht eingehen jemanden zu beschäftigen, der möglicherweise anderswo vor die Türe gesetzt wurde.

Es geht nicht um mich )). So und das Amt hat 5 Diensstellen und um die Person, welche es geht arbeitet ja schon einige Zeit im anderen Amt, also auch Stellen sind da und man ist auch sehr zufrieden da. Für mich ist eine Gruppenleitung ncht der Arbeitgeber und kann nicht einfach nach Lust und Laune entscheiden, das war keine Vorwarnung, das war eine Drohung meiner Ansicht nach, da es zwei mal innerhal von paar Wochen passierte. Wir werden die Entwicklung sehen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 17.07.2021 16:26
Es geht nicht um mich )). So und das Amt hat 5 Diensstellen und um die Person, welche es geht arbeitet ja schon einige Zeit im anderen Amt, also auch Stellen sind da und man ist auch sehr zufrieden da. Für mich ist eine Gruppenleitung ncht der Arbeitgeber und kann nicht einfach nach Lust und Laune entscheiden, das war keine Vorwarnung, das war eine Drohung meiner Ansicht nach, da es zwei mal innerhal von paar Wochen passierte. Wir werden die Entwicklung sehen.
Ein Gruppenleiter kann in der Regel keine Arbeitsverträge unterschreiben, also wird er auch keine Kündigungen unterschreiben.
Wenn der Gruppenleiter aber einem Vertreter des AG, der dazu befugt ist, davon überzeugt, dass dieser die Kündigung in der Probezeit ausspricht, dann ist es halt so und auch der PR kann nichts dagegen machen.

BTW: ich habe persönlich mehrere Auflösungsverträge in meinem Leben gemacht, auch im öD!
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 17.07.2021 16:34
Es geht nicht um mich )). So und das Amt hat 5 Diensstellen und um die Person, welche es geht arbeitet ja schon einige Zeit im anderen Amt, also auch Stellen sind da und man ist auch sehr zufrieden da. Für mich ist eine Gruppenleitung ncht der Arbeitgeber und kann nicht einfach nach Lust und Laune entscheiden, das war keine Vorwarnung, das war eine Drohung meiner Ansicht nach, da es zwei mal innerhal von paar Wochen passierte. Wir werden die Entwicklung sehen.
Ein Gruppenleiter kann in der Regel keine Arbeitsverträge unterschreiben, also wird er auch keine Kündigungen unterschreiben.
Wenn der Gruppenleiter aber einem Vertreter des AG, der dazu befugt ist, davon überzeugt, dass dieser die Kündigung in der Probezeit ausspricht, dann ist es halt so und auch der PR kann nichts dagegen machen.

BTW: ich habe persönlich mehrere Auflösungsverträge in meinem Leben gemacht, auch im öD!

Genau das meine ich, dass der Personalrat bereits mitgeteilt hatte, dass weder der Vertreter(in diesem Fall die Personalstelle bzw. Abteilung) und auch der Personalrat, welcher in dem Bundesland eine Mitbestimmung hat auch bei Kündigungen in der Probezeit definitiv bei den genannten Gründen keine Zustimmung zur Kündigung geben wird, denn es sind mehrere Fehler der Leitung bereits unterlaufen und nicht das erste Mal passiert, dass diese Leitung so handelt. Deswegen habe ich ja gemeint, dass die Gruppenleitung keine Kündigung aussprechen kann und da die Leitung es weiß, wurde zwei Mal bereits darauf "bestanden" machen sie lieber einen Aufhebungsvertrag bevor ich ein Verfahren einleite. Es wurde der Person auch vom Personalrat mitgeteilt, dass die Gruppenleitung nicht mal einen Aufhebungsvertrag ansprechen durfte, denn dazu ist diese bei dem Amt nicht befugt. Deswegen sehe ich da gute Aussichten für die Person, jedoch werden wir sehen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 17.07.2021 16:38
Es liegt immer noch kein Zustimmungsverweigerungsgrund vor, weshalb der PR auch nackt radschlagen, einen Döner essen oder auf dem Rasen vor dem Gebäude defäkieren könnte, es hätte die gleiche Wirkung.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 17.07.2021 16:38
Deswegen sehe ich da gute Aussichten für die Person, jedoch werden wir sehen.
Du meinst gute Aussichten, dass keine Kündigung ausgesprochen wird.
Wenn der AG sich jedoch doch dazu entschließt zu kündigen, dann bin ich gespannt, hier zu lesen, was der PR erfolgreich dagegen unternehmen konnte.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 17.07.2021 16:44
Deswegen sehe ich da gute Aussichten für die Person, jedoch werden wir sehen.
Du meinst gute Aussichten, dass keine Kündigung ausgesprochen wird.
Wenn der AG sich jedoch doch dazu entschließt zu kündigen, dann bin ich gespannt, hier zu lesen, was der PR erfolgreich dagegen unternehmen konnte.

Die guten Aussichten sind, dass die Kündigung noch nicht mal beantragt worden ist und damit dazu auch nicht mal kommen müsste, die weitere Vorgehensweise wird man sehen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 17.07.2021 16:46
Es liegt immer noch kein Zustimmungsverweigerungsgrund vor, weshalb der PR auch nackt radschlagen, einen Döner essen oder auf dem Rasen vor dem Gebäude defäkieren könnte, es hätte die gleiche Wirkung.

Die kann ich hier nicht nennen, wenn die Personalstelle bzw. der Vertreter(in diesem Fall) bereits mitgeteilt hatte, dass falls eine Kündigung beantragt werden würde Sie dieser nicht entsprechen würde? Ich denke das sieht gut aus.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 17.07.2021 16:52
Was hat diese Vorbringung mit meinen Ausführungen zu tun? Bei Probezeit und Wartezeit wurden ja schon eklatante Wissensmängel offenkundig, jetzt hapert es auch noch an der Unterscheidung zwischen PR und Personalverwaltung des AG?
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 17.07.2021 17:01
Was hat diese Vorbringung mit meinen Ausführungen zu tun? Bei Probezeit und Wartezeit wurden ja schon eklatante Wissensmängel offenkundig, jetzt hapert es auch noch an der Unterscheidung zwischen PR und Personalverwaltung des AG?

Trotz deiner Ausführungen kann ich von meiner praktischen Erfahrung sprechen und bis jetzt habe ich alle gerichtlichen Verhandlungen in der ersten Instanz gegen die Behörden gewinnen können, deswegen wollen wir nicht einfach pauschal hier sehr kluge Äußerungen von sich geben. Ich habe betont, dass trotz der Probezeit auch Gründe geben kann, wann die Kündigung nicht rechtens ist und diese nennen ich hier nicht. Das Endergebnis werde ich dann hier mitteilen. Genieße mal das Wochenende draußen scheint die Sonne, zumindest hier bei uns im Bundesland.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 17.07.2021 17:07
Deine praktische Erfahrung ist unbeachtlich - ebenso wie es Erfolge am juristischen Katzentisch sind, da ein Würfelwurf üblicherweise eine höhere Entscheidungsqualität hat als die dort getroffenen. Zudem setzt Du Deine Äußerungen minderer Güte im Hinblick auf die Probezeit fort, die im Sachverhalt völlig bedeutungslos ist.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 17.07.2021 17:19
Deine praktische Erfahrung ist unbeachtlich - ebenso wie es Erfolge am juristischen Katzentisch sind, da ein Würfelwurf üblicherweise eine höhere Entscheidungsqualität hat als die dort getroffenen. Zudem setzt Du Deine Äußerungen minderer Güte im Hinblick auf die Probezeit fort, die im Sachverhalt völlig bedeutungslos ist.

Es fragt auch keiner den Weltmeister oder einen Sieger, warum dieser so schlecht war, das zu den juristischen Erfahrungen. Grundsätzlich, wie bereits erwähnt werden wir das Endergebnis sehen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 17.07.2021 17:20
Inwiefern wäre das Endergebnis erheblich?
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 17.07.2021 17:39
Inwiefern wäre das Endergebnis erheblich?

Für die Person zumindest ist es erheblich )))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 17.07.2021 17:44
Wen interessiert die Person? Die ist für den Sachverhalt doch völlig unbeachtlich - im Gegensatz zum Unterschied zwischen Wartezeit und Probezeit.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Elur am 17.07.2021 23:45
Sind Sie sicher, dass es um eine andere Person geht und nicht um Sie selber? Sie schrieben im ersten Post erst laufend von "der Person" und dann plötzlich folgenden Satz: "Nun habe ich mich schnellstmöglich an den Personalrat gewandt und die Situation geschildert. Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung und die genannten Gründe niemals einer Kündigung würdig sind und die auch nicht zustimmen werden." Warum wenden Sie sich an den Personalrat und warum ruft dieser Sie zurück, wenn es doch um eine ominöse andere Person geht?
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 17.07.2021 23:51
Sind Sie sicher, dass es um eine andere Person geht und nicht um Sie selber? Sie schrieben im ersten Post erst laufend von "der Person" und dann plötzlich folgenden Satz: "Nun habe ich mich schnellstmöglich an den Personalrat gewandt und die Situation geschildert. Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung und die genannten Gründe niemals einer Kündigung würdig sind und die auch nicht zustimmen werden." Warum wenden Sie sich an den Personalrat und warum ruft dieser Sie zurück, wenn es doch um eine ominöse andere Person geht?

Einfacher zu schreiben, meine Probezeit liegt fuenf Jahre zurück, also nein))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Isi am 18.07.2021 00:19
Sind Sie sicher, dass es um eine andere Person geht und nicht um Sie selber? Sie schrieben im ersten Post erst laufend von "der Person" und dann plötzlich folgenden Satz: "Nun habe ich mich schnellstmöglich an den Personalrat gewandt und die Situation geschildert. Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung und die genannten Gründe niemals einer Kündigung würdig sind und die auch nicht zustimmen werden." Warum wenden Sie sich an den Personalrat und warum ruft dieser Sie zurück, wenn es doch um eine ominöse andere Person geht?

Einfacher zu schreiben, meine Probezeit liegt fuenf Jahre zurück, also nein))

Leider eine Lüge, es geht um dich, soweit  geklärt. Also du bist gekränkt, verstanden. Du wurdest trotz (aus deiner Sicht) guter Arbeit gekündigt. Das ist für dich leider dumm.
Innerhalb der Probezeit (und SPID hat das wirklich deutlich gemacht) is KEINE ANGABE VON GRÜNDEN nötig.
Du wurdest gekündigt, im ÖD, also hat vieles nicht gepasst. Akzeptiere das, lerne und verbessere dich (oder auch nicht mir egal). Auf jeden fall ist wirklich alles gesagt, und dein ständiges aber aber aber zeigt nur eins:
Niemand will solche Leute beschäftigen.

Danke das es die Probezeit gibt.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 04:52
Sind Sie sicher, dass es um eine andere Person geht und nicht um Sie selber? Sie schrieben im ersten Post erst laufend von "der Person" und dann plötzlich folgenden Satz: "Nun habe ich mich schnellstmöglich an den Personalrat gewandt und die Situation geschildert. Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung und die genannten Gründe niemals einer Kündigung würdig sind und die auch nicht zustimmen werden." Warum wenden Sie sich an den Personalrat und warum ruft dieser Sie zurück, wenn es doch um eine ominöse andere Person geht?

Einfacher zu schreiben, meine Probezeit liegt fuenf Jahre zurück, also nein))

Leider eine Lüge, es geht um dich, soweit  geklärt. Also du bist gekränkt, verstanden. Du wurdest trotz (aus deiner Sicht) guter Arbeit gekündigt. Das ist für dich leider dumm.
Innerhalb der Probezeit (und SPID hat das wirklich deutlich gemacht) is KEINE ANGABE VON GRÜNDEN nötig.
Du wurdest gekündigt, im ÖD, also hat vieles nicht gepasst. Akzeptiere das, lerne und verbessere dich (oder auch nicht mir egal). Auf jeden fall ist wirklich alles gesagt, und dein ständiges aber aber aber zeigt nur eins:
Niemand will solche Leute beschäftigen.

Danke das es die Probezeit gibt.

Ja, ich glaube du hast um diese Zeit einfach zu viel getrunken, ansonsten wuerdest du auch mitbekommen, dass es noch nicht mal
KÜ ausgesprochen wurde oder du bist hier der Clown des Forums? Ist auch egal, wenig Relevanz von deinen Aussagen))), wenn es dir besser gehen wuerde kannst auch denken oder annehmen, dass es um mich hier geht)
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 08:01
Auch hier werden Wartezeit und Probezeit durcheinander geworfen. Die Probezeit ist bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen im TV-L ohne jede Wirkung und Bedeutung. Sie würde bei Arbeitsverhältnissen, die sich nach dem BGB richten, auf die Kündigungsfrist wirken. Es ist die Wartezeit des KSchG, die dazu führt, daß man als AG keinen Kündigungsgrund benötigt. Wartezeit und Probezeit haben nichts miteinander zu tun.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 13:16
Auch hier werden Wartezeit und Probezeit durcheinander geworfen. Die Probezeit ist bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen im TV-L ohne jede Wirkung und Bedeutung. Sie würde bei Arbeitsverhältnissen, die sich nach dem BGB richten, auf die Kündigungsfrist wirken. Es ist die Wartezeit des KSchG, die dazu führt, daß man als AG keinen Kündigungsgrund benötigt. Wartezeit und Probezeit haben nichts miteinander zu tun.

ja ich habe dich verstanden keine Sorge. Andere Frage zu Kündigungsschutz und Beschäftigungszeit.

1 Jahr Beschäftigung beim Arbeitgeber x
1 Jahr private Wirtschaft
Unbefristeter Vertrag beim GLEICHEN Arbeitgeber x, wie ein Jahr davor nur andere Dienststelle.
Zeit davor wurde auch als Beschäftigungszeit anerkannt und mit dem Brief von der Personalleitung bestätigt, dass es sich auch bei der Kündigunsfrist dadurch nach '§ 34 Abs. 1 und 2 TV-L Auswirkungen geben würde.

Trotzdem würde der Kündigungsschutz (für die Angabe der Gründe einer Kündigung) nicht greifen, obwohl die Beschäftigungszeit tatsächlich beim GLEICHEN Arbeitgeber anerkannt wurde und mehr als einen Jahr tatsächlich beträgt?
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 13:18
Ja. Wie bereits ausgeführt, ist die Beschäftigungszeit dafür völlig unbeachtlich.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 13:25
Ja. Wie bereits ausgeführt, ist die Beschäftigungszeit dafür völlig unbeachtlich.

Ich frage mich dann aus welchen Gründen man dann im Schreiben extra darauf hinweist, dass die Kündigungsfristen sich damit geändert haben und das von einer Personalleitung....ok, danke.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 13:29
Die Kündigungsfristen, bei denen die Beschäftigungszeit eine Rolle spielt, ändern sich ja auch durch die Beschäftigungszeit. Das hat aber überhaupt keinen Zusammenhang zur Wartezeit des KSchG.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2021 13:33
Trotzdem würde der Kündigungsschutz (für die Angabe der Gründe einer Kündigung) nicht greifen, obwohl die Beschäftigungszeit tatsächlich beim GLEICHEN Arbeitgeber anerkannt wurde und mehr als einen Jahr tatsächlich beträgt?
Das steht ja im KSchG:
"(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat ... "

Somit greift es noch  nicht, weil das 2. Arbeitsverhältnis eben noch nicht 6 Monate bestanden hat!
Und im Gesetzt nicht steht ...gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Beschäftigungszeit ....
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 13:46
Trotzdem würde der Kündigungsschutz (für die Angabe der Gründe einer Kündigung) nicht greifen, obwohl die Beschäftigungszeit tatsächlich beim GLEICHEN Arbeitgeber anerkannt wurde und mehr als einen Jahr tatsächlich beträgt?
Das steht ja im KSchG:
"(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat ... "

Somit greift es noch  nicht, weil das 2. Arbeitsverhältnis eben noch nicht 6 Monate bestanden hat!
Und im Gesetzt nicht steht ...gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Beschäftigungszeit ....


Ok, verstanden, trotzdem sehe ich gute Chancen bei der Person, alle Gründe wurde dokumentiert und den nötigen Stellen vorgelegt zur Prüfung, welche Gründe genau will ich hier nicht schreiben, allerdings geht es um folgende Passage:

Eine treuwidrige Kündigung kann nur dann vorliegen, wenn sie aus Gründen, die von § 1 KSchG nicht erfasst werden, Treu und Glauben nach § 242 BGB verletzt (BAG v. 23.6.1994 – 2 AZR 617/93 -, Rn. 17 f., BAGE 77, 128). Eine Kündigung wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartefrist kann daher nicht treuwidrig sein. Hingegen ist eine willkürliche oder auf sachfremden Motiven beruhende Kündigung treuwidrig. Typische Tatbestände der treuwidrigen Kündigung sind z.B. ein widersprüchliches Verhalten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit und eine Kündigung, die die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer diskriminiert.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 14:00
Gegenüber dem AN muß der AG überhaupt keine Gründe angeben, gegenüber dem PR - sofern er zu beteiligen ist - genügt die Angabe, die Erwartungen würden nicht erfüllt. Letztere Bewertung ist als solche weder angreif- noch überprüfbar.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Lars73 am 18.07.2021 14:03
Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 14:32
Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 14:37
Gegenüber dem AN muß der AG überhaupt keine Gründe angeben, gegenüber dem PR - sofern er zu beteiligen ist - genügt die Angabe, die Erwartungen würden nicht erfüllt. Letztere Bewertung ist als solche weder angreif- noch überprüfbar.

Es gab keine Gründe, jedoch haufen Anschuldigungen basierend auf "es wurde so gesagt" und daher werde ich eine Kündigung beantragen, wenn sie bis ... Zeitpunkt x nicht einen Aufhebunsvertrag machen werden...Aussagen der Leitung zu den Vorwürfen "Ich habe das natürlich nicht überprüft und jegliche Aussagen vom Arbeitnehmer, dass dies nicht stimmt wurde von der Leitung beantwortet "na ich glaube doch wohl meinen Kollegen", man könnte also mit der Wand sprechen und die gleiche Reaktion bekommen. Sie sieht die Person nicht mal als Kollegen an, komplett einseitig alles und der Personalrat hat mitgeteilt, dass dies nicht das erste Mal so ist....
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 14:58
Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 15:00
Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 15:00
Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.

Ob eine Weiterbeschäftigung obligatorisch ist, hängt vom anzuwendenden Personalvertretungsrecht ab. Der AG kann sich vom ArbG jedoch davon entbinden lassen - insbesondere dann, wenn der Widerspruch des PR offensichtlich unbegründet ist.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 15:04
Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.

Warum sollte man als AG soviel Energie in eine Wartezeitkündigung investieren? Das lohnt sich doch nur bei BauIng und ITlern. AG setzen in der Regel Führungspersonal ein, dessen Werturteil sie vertrauen - ansonsten wäre es überflüssig.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 15:05
Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.

Ob eine Weiterbeschäftigung obligatorisch ist, hängt vom anzuwendenden Personalvertretungsrecht ab. Der AG kann sich vom ArbG jedoch davon entbinden lassen - insbesondere dann, wenn der Widerspruch des PR offensichtlich unbegründet ist.

Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 15:08
Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.

Warum sollte man als AG soviel Energie in eine Wartezeitkündigung investieren? Das lohnt sich doch nur bei BauIng und ITlern. AG setzen in der Regel Führungspersonal ein, dessen Werturteil sie vertrauen - ansonsten wäre es überflüssig.

Weil es in dieser Gruppe bereits mehrere Fälle bekannt sind mit der gleichen Leitung und vielleicht die Leitung auch mal angezweifelt werden würde? Außerdem wurden auch die zwei Fälle, welche davor vorlagen gelöst und führten nicht zu Kündigung am Ende. Des Weiteren herrscht extremer Personalmangel in diesem Bereich. Also sind das nicht genügend Gründe, warum man das vielleicht tun sollte? Eine Stellungsnahme des amtierenden Bürgermeisters wurde auch angefordert, welche auch bereits vorliegt und kritisch gegenüber der Haltung dieser Gruppenleitung ist. Also wenn das zu wenig Punkte sind, dann weiß ich echt nicht  ))))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 15:13
Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.

Ob eine Weiterbeschäftigung obligatorisch ist, hängt vom anzuwendenden Personalvertretungsrecht ab. Der AG kann sich vom ArbG jedoch davon entbinden lassen - insbesondere dann, wenn der Widerspruch des PR offensichtlich unbegründet ist.

Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.

Zur Zustimmungsverweigerung des PR habe ich doch bereits hinreichend ausgeführt. Daß dieser selbst aus Stümpern besteht, die weder ihre Grenzen kennen noch sonst irgendwas wissen, ist nicht ungewöhnlich, sondern weit überwiegend der Fall.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 15:15
Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.

Warum sollte man als AG soviel Energie in eine Wartezeitkündigung investieren? Das lohnt sich doch nur bei BauIng und ITlern. AG setzen in der Regel Führungspersonal ein, dessen Werturteil sie vertrauen - ansonsten wäre es überflüssig.

Weil es in dieser Gruppe bereits mehrere Fälle bekannt sind mit der gleichen Leitung und vielleicht die Leitung auch mal angezweifelt werden würde? Außerdem wurden auch die zwei Fälle, welche davor vorlagen gelöst und führten nicht zu Kündigung am Ende. Des Weiteren herrscht extremer Personalmangel in diesem Bereich. Also sind das nicht genügend Gründe, warum man das vielleicht tun sollte? Eine Stellungsnahme des amtierenden Bürgermeisters wurde auch angefordert, welche auch bereits vorliegt und kritisch gegenüber der Haltung dieser Gruppenleitung ist. Also wenn das zu wenig Punkte sind, dann weiß ich echt nicht  ))))

Das würde trotzdem nicht dazu führen, daß ich mir möglicherweise Probleme ans Bein binde, derer ich mich jetzt noch sehr bequem entledigen kann. Genau dafür ist die Wartezeit ja gedacht.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 16:06
Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.

Warum sollte man als AG soviel Energie in eine Wartezeitkündigung investieren? Das lohnt sich doch nur bei BauIng und ITlern. AG setzen in der Regel Führungspersonal ein, dessen Werturteil sie vertrauen - ansonsten wäre es überflüssig.

Weil es in dieser Gruppe bereits mehrere Fälle bekannt sind mit der gleichen Leitung und vielleicht die Leitung auch mal angezweifelt werden würde? Außerdem wurden auch die zwei Fälle, welche davor vorlagen gelöst und führten nicht zu Kündigung am Ende. Des Weiteren herrscht extremer Personalmangel in diesem Bereich. Also sind das nicht genügend Gründe, warum man das vielleicht tun sollte? Eine Stellungsnahme des amtierenden Bürgermeisters wurde auch angefordert, welche auch bereits vorliegt und kritisch gegenüber der Haltung dieser Gruppenleitung ist. Also wenn das zu wenig Punkte sind, dann weiß ich echt nicht  ))))

Das würde trotzdem nicht dazu führen, daß ich mir möglicherweise Probleme ans Bein binde, derer ich mich jetzt noch sehr bequem entledigen kann. Genau dafür ist die Wartezeit ja gedacht.

Also ich habe jetzt folgendes gefunden, was für das jeweilige Bundesland und die jeweilige Diensstelle gilt und aus diesem Grund denke ich, dass die Aussage des Personalrats, falls die nicht zustimmen, selbst eine Kündigung in der Wartezeit nicht stattfinden würde (den, dass die Person in der Probe/Wartezeit) sich befindet ist dort bekannt:

Es besteht eine Dienstvereinbarung.

In Angelegenheiten sämtlicher Dienstkräfte bestimmt der Personalratnach Maßgabe des § 81 Abs. 2 mit bei
1-Versetzung

Mitbestimmung bei
§ 87 Arbeitnehmer
8.Kündigung.

4. § 90Mitwirkung
1.Verwaltungsvorschriften über die personelle Auswahl bei Einstellungen,Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 16:14
Es ist bereits fraglich, ob eine solche Dienstvereinbarung überhaupt wirksam wäre, da die Mitbestimmung abschließend im Personalvertretungsrecht geregelt und somit der Regelungskompetenz der Betriebsparteien entzogen ist. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Personalvertretungsgesetzes.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 16:20
Es ist bereits fraglich, ob eine solche Dienstvereinbarung überhaupt wirksam wäre, da die Mitbestimmung abschließend im Personalvertretungsrecht geregelt und somit der Regelungskompetenz der Betriebsparteien entzogen ist. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Personalvertretungsgesetzes.

Na so weit werde ich natürlich nicht gehen können, ich gehe davon aus, dass dies auch im Personalvertretungsrecht geregelt ist und die Dienstvereinbarung zusätzlich nicht erst seit gestern gibt. Deswegen vermute ich auch, dass die Leitung weiß, dass eben mit der Kündigung(auch ohne Angabe von Gründen) nicht EINFACH durchkommt und zwei Mal darauf angedeutete, meines Erachtens drohte, "wenn DU nicht den Aufhebungsvertrag machst leite ich die Kündigung ein". Vieles spricht meines Erachtens für die Person und nicht die Leitung. So ich gehe raus, die Sonne scheint ))), schönen Tag noch.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 16:28
Ich bin nicht selten mit unwirksamen Betriebs- und Dienstvereinbarungen konfrontiert - die teilweise seit Jahrzehnten existieren und somit ein Mahnmal des Scheiterns der Betriebsparteien darstellen. Der einzige rationale Anreiz für eine Kandidatur für PR/BR ist ein erweiterter Schutz vor Kündigung und Versetzung, was zu einer Negativauswahl führt, da nur schlechtes Personal derlei bedarf. Weder bedarf es bei einer Wartezeitgründung Gründe noch bedürfte es gegenüber dem PR mehr als eines unbegründeten Werturteils noch stünde dem PR frei, die Zustimmung zu verweigern, weil er das Werturteil nicht teilt. Auch ein vorheriges Angebot eines Aufhebungsvertrags ändert daran nichts.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:12
Ich bin nicht selten mit unwirksamen Betriebs- und Dienstvereinbarungen konfrontiert - die teilweise seit Jahrzehnten existieren und somit ein Mahnmal des Scheiterns der Betriebsparteien darstellen. Der einzige rationale Anreiz für eine Kandidatur für PR/BR ist ein erweiterter Schutz vor Kündigung und Versetzung, was zu einer Negativauswahl führt, da nur schlechtes Personal derlei bedarf. Weder bedarf es bei einer Wartezeitgründung Gründe noch bedürfte es gegenüber dem PR mehr als eines unbegründeten Werturteils noch stünde dem PR frei, die Zustimmung zu verweigern, weil er das Werturteil nicht teilt. Auch ein vorheriges Angebot eines Aufhebungsvertrags ändert daran nichts.

Kommen wir zurück zu meiner Frage wegen Beschäftigungszeit:

*******
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(1)  1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist
bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)


bis zu einem Jahr      ein Monat zum Monatsschluss,

von mehr als einem Jahr     6 Wochen,

von mindestens 5 Jahren     3 Monate,

von mindestens 8 Jahren     4 Monate,

von mindestens 10 Jahren     5 Monate,

von mindestens 12 Jahren     6 Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

(3)  1Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt
wurde, auch wenn sie unterbrochen ist.
2Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs
gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein
dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. 3 Wechseln Beschäftigte zwischen
Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei
dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem
Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

*************
1 Jahr Beschäftigung beim Arbeitgeber x
1 Jahr private Wirtschaft
Unbefristeter Vertrag beim GLEICHEN Arbeitgeber x, wie ein Jahr davor nur andere Dienststelle.
Zeit davor wurde auch als Beschäftigungszeit anerkannt und mit dem Brief von der Personalleitung bestätigt, dass es sich auch bei der Kündigunsfrist dadurch nach '§ 34 Abs. 1 und 2 TV-L Auswirkungen geben würde.
*************

In dem Anerkennungsschreiben steht geschrieben:

Berechnungsstichtag(Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses) 01.04.2021
Für die Kündigungsfristen gilt die Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L beginn: (01.04.2020)
Die Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 Satz 1 sowie den Sätzen 3 und 4 TV-L beginnt am 01.04.2020
Dienstübileum... nicht relevant.

Ich wiederhole meine Frage, weshalb würde hier der KschG nicht gelten, wenn die Beschäftigungszeit und Kündigungsfristen rückwirkend 12-Monate anerkannt wurden? Ich sehe schon den ersten Paragraph mit den 6-Monaten, allerdings sehe ich auch andere Paragraphen und die Bestätigung?

Sorry für wiederholte dumme Fragen ))))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 17:19
Neben dem Umstand, daß §34 Abs. 1 ausschließlich auf die Kündigungsfrist und nicht auf die Wartezeit nach KSchG wirkt, ist während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses nicht die Beschäftigungszeit (die auch nicht der Anerkennung bedarf) maßgeblich, siehe Satz 1 und die ersten beiden Worte von Satz 2.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2021 17:33
Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.
Was klar ist , dass es wohl in deinem geschilderten Fall nicht zu einer Kündigung kommen wird, weil der AG eben nicht kündigen will, sondern nur irgendeine subalterne Führungsperson das möchte.

Nehmen wir aber mal an, dass der AG doch kündigen wollen würde, dann würde es so ablaufen:
AG kündigt ohne Begründung.
AG nimmt die Personalvertretung mit der Begründung: "Hat die Erwartungen nicht erfüllt" in die Mitbestimmung.
Meiner Ansicht nach:

Sie können die Arbeit tadellos und dann "Erwartungen nicht erfüllt" nicht zutreffen.
Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug.
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder ...
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen.
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren.
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:39
Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.
Was klar ist , dass es wohl in deinem geschilderten Fall nicht zu einer Kündigung kommen wird, weil der AG eben nicht kündigen will, sondern nur irgendeine subalterne Führungsperson das möchte.

Nehmen wir aber mal an, dass der AG doch kündigen wollen würde, dann würde es so ablaufen:
AG kündigt ohne Begründung.
AG nimmt die Personalvertretung mit der Begründung: "Hat die Erwartungen nicht erfüllt" in die Mitbestimmung.
Meiner Ansicht nach:

Sie können die Arbeit tadellos und dann "Erwartungen nicht erfüllt" nicht zutreffen.
Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug.
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder ...
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen.
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren.
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.


*******
Was klar ist , dass es wohl in deinem geschilderten Fall nicht zu einer Kündigung kommen wird, weil der AG eben nicht kündigen will, sondern nur irgendeine subalterne Führungsperson das möchte.
*******

Ganz genau ist es der Fall, außerdem wurden Gründe notiert und allen Stellen die beteiligt werden müssen bereits mitgeteilt, bevor die Person auch nur eine Kündigung beantragen wollen würde.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2021 17:42
Ich wiederhole meine Frage, weshalb würde hier der KschG nicht gelten, wenn die Beschäftigungszeit und Kündigungsfristen rückwirkend 12-Monate anerkannt wurden? Ich sehe schon den ersten Paragraph mit den 6-Monaten, allerdings sehe ich auch andere Paragraphen und die Bestätigung?

Sorry für wiederholte dumme Fragen ))))
Ja, wirklich dumm.
Trotzdem würde der Kündigungsschutz (für die Angabe der Gründe einer Kündigung) nicht greifen, obwohl die Beschäftigungszeit tatsächlich beim GLEICHEN Arbeitgeber anerkannt wurde und mehr als einen Jahr tatsächlich beträgt?
Das steht ja im KSchG:
"(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat ... "

Somit greift es noch  nicht, weil das 2. Arbeitsverhältnis eben noch nicht 6 Monate bestanden hat!
Und im Gesetzt nicht steht ...gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Beschäftigungszeit ....


Ok, verstanden,....
denn dann hast du doch nicht verstanden, dass Beschäftigungszeiten im KSchG nicht vorkommen.

oder anders gesagt: Besteht das aktuellen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate ?

NEIN!
Also wieso sollte das KSchG gelten? Der Passus ist doch so simple wie stumpf mit Nein beantwortet.

Wenn der Gestztgeber die Beschäftigungszeit für das KSchG hätte adressieren wollen, hätte er es reingeschrieben. Hat er aber nicht.
Das die Kündigungsfristen oder Jublis sich auch auf unterbrochenen Beschäftigungszeiten bezieht, ist dafür Wumpe und ohne Belang.

Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 17:44
Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.
Was klar ist , dass es wohl in deinem geschilderten Fall nicht zu einer Kündigung kommen wird, weil der AG eben nicht kündigen will, sondern nur irgendeine subalterne Führungsperson das möchte.

Nehmen wir aber mal an, dass der AG doch kündigen wollen würde, dann würde es so ablaufen:
AG kündigt ohne Begründung.
AG nimmt die Personalvertretung mit der Begründung: "Hat die Erwartungen nicht erfüllt" in die Mitbestimmung.
Meiner Ansicht nach:

Sie können die Arbeit tadellos und dann "Erwartungen nicht erfüllt" nicht zutreffen.
Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug.
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder ...
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen.
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren.
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.
Selbst wenn der AG vorher seine Erwartungen verkündet hat, kann der PR seine Verweigerung nicht darauf stützen, daß er das Werturteil des AG nicht teilt - und zwar selbst dann nicht, wenn es objektiv falsch wäre. Bei der Wartezeitkündigung ist das Werturteil des AG nicht durch den PR überprüfbar - und auch nicht durch ein ArbG, denn die Wartezeitkündigung kann sich auch allein auf ein unbegründetes, subjektives Werturteil stützen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 17:46
Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.
Was klar ist , dass es wohl in deinem geschilderten Fall nicht zu einer Kündigung kommen wird, weil der AG eben nicht kündigen will, sondern nur irgendeine subalterne Führungsperson das möchte.

Nehmen wir aber mal an, dass der AG doch kündigen wollen würde, dann würde es so ablaufen:
AG kündigt ohne Begründung.
AG nimmt die Personalvertretung mit der Begründung: "Hat die Erwartungen nicht erfüllt" in die Mitbestimmung.
Meiner Ansicht nach:

Sie können die Arbeit tadellos und dann "Erwartungen nicht erfüllt" nicht zutreffen.
Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug.
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder ...
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen.
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren.
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.


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Was klar ist , dass es wohl in deinem geschilderten Fall nicht zu einer Kündigung kommen wird, weil der AG eben nicht kündigen will, sondern nur irgendeine subalterne Führungsperson das möchte.
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Ganz genau ist es der Fall, außerdem wurden Gründe notiert und allen Stellen die beteiligt werden müssen bereits mitgeteilt, bevor die Person auch nur eine Kündigung beantragen wollen würde.

Die müssen dem AG aber nicht interessieren - und würden mich auch nicht interessieren.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2021 17:46
Ganz genau ist es der Fall, außerdem wurden Gründe notiert und allen Stellen die beteiligt werden müssen bereits mitgeteilt, bevor die Person auch nur eine Kündigung beantragen wollen würde.
Aber wenn der AG plötzlich in der jetzigen Lage doch kündigen wollen würde, und er obigen Weg beschreiten würde, dann könnte der PR nichts ausrichten.
Auch wenn sie sich da wichtiger nehmen als sie sind.
Denn sie können es nicht begründen,
EDIT: weil es nichts zu begründen gibt.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:46
Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.
Was klar ist , dass es wohl in deinem geschilderten Fall nicht zu einer Kündigung kommen wird, weil der AG eben nicht kündigen will, sondern nur irgendeine subalterne Führungsperson das möchte.

Nehmen wir aber mal an, dass der AG doch kündigen wollen würde, dann würde es so ablaufen:
AG kündigt ohne Begründung.
AG nimmt die Personalvertretung mit der Begründung: "Hat die Erwartungen nicht erfüllt" in die Mitbestimmung.
Meiner Ansicht nach:

Sie können die Arbeit tadellos und dann "Erwartungen nicht erfüllt" nicht zutreffen.
Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug.
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder ...
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen.
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren.
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.


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Was klar ist , dass es wohl in deinem geschilderten Fall nicht zu einer Kündigung kommen wird, weil der AG eben nicht kündigen will, sondern nur irgendeine subalterne Führungsperson das möchte.
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Ganz genau ist es der Fall, außerdem wurden Gründe notiert und allen Stellen die beteiligt werden müssen bereits mitgeteilt, bevor die Person auch nur eine Kündigung beantragen wollen würde.


*************
Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug. ALSO BEIM BESTEN WILLEN ES IST ÖD WIE WILL MAN DAS DENN FESTSTELLEN WAS IST SCHNELL WENN KEINE STATISTIK VORLIEGT AUßERDEM DURCH DIE VORHANDENE PSEUDOSTATISTIK IST MAN IMMER AUF 100 % der Leistung egal wie schnell man ist)))))
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder NE DIE LEITUNG GIBT JA ZU; DASS MAN ALLES KANN ABER ANDERE HABEN DIES UND DAS GESAGT UND WENN MAN SAGT ES STIMMT NICHT WIRD NUR DER PERSON GESAGT NA ICH KANN DAS NICHT PRÜFEN WURDE MIR ABER SO MITGETEILT. ALSO FÜR MICH KLAR VERLETZUNG DER GLEICHBEHANDLUNG UND DA ICH IN EINER RECHTSSTELLE EINES AMTES TÄTIG BIN WERDE ICH DER PERSON AUCH HELFEN DIES NACHWEISEN ZU KÖNNEN. Allerdings habe ich nichts mit Personalrecht zu tun und das ist leider eine Schwäche ((((.
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen. ICH DENKE ANHAND DER STELLUNGSNAHME KANN MAN SICHER DAS BEGRÜNDEN UND DANN STEHT ES WORT GEGEN WORT
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren. GEHEN DIE ERWARTUNGEN NICHT AUTOMATISCH AUS EINEM STELLENPROFIL HERAUS?
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.
[/quote]
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 17:50
Da ein unbegründetes, subjektives Werturteil für die Wartezeitkündigung genügt, verfängt Deine Vorbringung schlicht nicht. Deshalb steht es weder Wort gegen Wort noch wäre das relevant - noch müßte der AG sich irgendwelche Vorbringungen des PR anhören, die keine Zustimmungsverweigerungsgründe sind.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2021 17:55
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Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug. ALSO BEIM BESTEN WILLEN ES IST ÖD WIE WILL MAN DAS DENN FESTSTELLEN WAS IST SCHNELL WENN KEINE STATISTIK VORLIEGT AUßERDEM DURCH DIE VORHANDENE PSEUDOSTATISTIK IST MAN IMMER AUF 100 % )))))
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder NE DIE LEITUNG GIBT JA ZU; DASS MAN ALLES KANN ABER ANDERE HABEN DIES UND DAS GESAGT UND WENN MAN SAGT ES STIMMT NICHT WIRD NUR DER PERSON GESAGT NA ICH KANN DAS NICHT PRÜFEN WURDE MIR ABER SO MITGETEILT. ALSO FÜR MICH KLAR VERLETZUNG DER GLEICHBEHANDLUNG UND DA ICH IN EINER RECHTSSTELLE EINES AMTES TÄTIG BIN WERDE ICH DER PERSON AUCH HELFEN DIES NACHWEISEN ZU KÖNNEN. Allerdings habe ich nichts mit Personalrecht zu tun und das ist leider eine Schwäche ((((.
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen. ICH DENKE ANHAND DER STELLUNGSNAHME KANN MAN SICHER DAS BEGRÜNDEN UND DANN STEHT ES WORT GEGEN WORT
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren. GEHEN DIE ERWARTUNGEN NICHT AUTOMATISCH AUS EINEM STELLENPROFIL HERAUS?
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.
Verstehst du nicht: Es geht nicht darum, dass man objektiv etwas vorbringen muss als AG!
Es ist kein objektives Kriterium nötig, wie Spid ja ausführt.

Und "Erwartungen nicht erfüllt" ist nicht anfechtbar.
Der AG kann hier frei und willkürlich handeln.
(Eine kleinen Firma als AG übrigens auch nach 6 Monaten)
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:55
Da ein unbegründetes, subjektives Werturteil für die Wartezeitkündigung genügt, verfängt Deine Vorbringung schlicht nicht. Deshalb steht es weder Wort gegen Wort noch wäre das relevant - noch müßte der AG sich irgendwelche Vorbringungen des PR anhören, die keine Zustimmungsverweigerungsgründe sind.

Wenn der Arbeitgeber tatsächlich der Auffassung von dem Leiter folgen würde und auch kündigen wollen würde, was nach dem aktuellen Stand nicht der Fall ist und momentan der PR und Personalstelle dagegen sein würden, falls die Kündigung überhaupt beantragt werden würde. An der Stelle der Leitung würde ich doch es mir einfach machen und darauf verzichten, die Person einfach ziehen lassen wenn die sich versetzen lassen möchte. Also so sehe ich das aus meiner Sicht.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 17:56
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Hier irrst du!
Tadellos, aber nicht schnell genug. ALSO BEIM BESTEN WILLEN ES IST ÖD WIE WILL MAN DAS DENN FESTSTELLEN WAS IST SCHNELL WENN KEINE STATISTIK VORLIEGT AUßERDEM DURCH DIE VORHANDENE PSEUDOSTATISTIK IST MAN IMMER AUF 100 % )))))
Tadellos, aber in der Bearbeitung nicht in der erwarteten Tiefe und Breite oder nicht eigenständig genug oder NE DIE LEITUNG GIBT JA ZU; DASS MAN ALLES KANN ABER ANDERE HABEN DIES UND DAS GESAGT UND WENN MAN SAGT ES STIMMT NICHT WIRD NUR DER PERSON GESAGT NA ICH KANN DAS NICHT PRÜFEN WURDE MIR ABER SO MITGETEILT. ALSO FÜR MICH KLAR VERLETZUNG DER GLEICHBEHANDLUNG UND DA ICH IN EINER RECHTSSTELLE EINES AMTES TÄTIG BIN WERDE ICH DER PERSON AUCH HELFEN DIES NACHWEISEN ZU KÖNNEN. Allerdings habe ich nichts mit Personalrecht zu tun und das ist leider eine Schwäche ((((.
Ergo: Wenn der Personalrat der Kündigung nicht zustimmt, dann müsste der Personalrat dieses begründen. ICH DENKE ANHAND DER STELLUNGSNAHME KANN MAN SICHER DAS BEGRÜNDEN UND DANN STEHT ES WORT GEGEN WORT
Kann er aber nicht.
Außer wenn der AG so deppert war und vorher verkündet hat, was seine Erwartungen waren. GEHEN DIE ERWARTUNGEN NICHT AUTOMATISCH AUS EINEM STELLENPROFIL HERAUS?
Hat er aber nicht, also kann der PR nichts niederschreiben, was die Kündigung verhindern könnte.
Der PR glaubt vielleicht, dass er da in der "Mitbestimmung" ist, er ist aber zahnlos.
Verstehst du nicht: Es geht nicht darum, dass man objektiv etwas vorbringen muss als AG!
Es ist kein objektives Kriterium nötig, wie Spid ja ausführt.

Und "Erwartungen nicht erfüllt" ist nicht anfechtbar.

Ja wenn vom AG kommt, Gruppenleiter allein nicht.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2021 17:59
Ja wenn vom AG kommt, Gruppenleiter allein nicht.
Und PR könnte nichts machen! Sie sind irrelevant!! Auch wenn die was anderes glauben/behaupten.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 18:00
Da ein unbegründetes, subjektives Werturteil für die Wartezeitkündigung genügt, verfängt Deine Vorbringung schlicht nicht. Deshalb steht es weder Wort gegen Wort noch wäre das relevant - noch müßte der AG sich irgendwelche Vorbringungen des PR anhören, die keine Zustimmungsverweigerungsgründe sind.

Wenn der Arbeitgeber tatsächlich der Auffassung von dem Leiter folgen würde und auch kündigen wollen würde, was nach dem aktuellen Stand nicht der Fall ist und momentan der PR und Personalstelle dagegen sein würden, falls die Kündigung überhaupt beantragt werden würde. An der Stelle der Leitung würde ich doch es mir einfach machen und darauf verzichten, die Person einfach ziehen lassen wenn die sich versetzen lassen möchte. Also so sehe ich das aus meiner Sicht.
Was Du tätest, ist aber hinreichend unbeachtlich.

Wenn Du davon ausgehst, daß der AG ohnehin nicht kündigen möchte, ist der ganze Thread von vornherein sinnlos gewesen. Lebenshilfe gibt es im Brigitteforum.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:02
Ja wenn vom AG kommt, Gruppenleiter allein nicht.
Und PR könnte nichts machen! Sie sind irrelevant!! Auch wenn die was anderes glauben/behaupten.

Da sind wir zwei Schritte voraus, warum sollte der Leiter was machen, wenn der AG und Personalrat sagen nein? Des Weiteren bei der Willkür usw. wäre die Kündigung nichtig, jedoch dazu müssen wir jetzt nicht diskutieren das würde zu lange dauern.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 18:03
Nein, wäre sie nicht.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:03
Da ein unbegründetes, subjektives Werturteil für die Wartezeitkündigung genügt, verfängt Deine Vorbringung schlicht nicht. Deshalb steht es weder Wort gegen Wort noch wäre das relevant - noch müßte der AG sich irgendwelche Vorbringungen des PR anhören, die keine Zustimmungsverweigerungsgründe sind.

Wenn der Arbeitgeber tatsächlich der Auffassung von dem Leiter folgen würde und auch kündigen wollen würde, was nach dem aktuellen Stand nicht der Fall ist und momentan der PR und Personalstelle dagegen sein würden, falls die Kündigung überhaupt beantragt werden würde. An der Stelle der Leitung würde ich doch es mir einfach machen und darauf verzichten, die Person einfach ziehen lassen wenn die sich versetzen lassen möchte. Also so sehe ich das aus meiner Sicht.
Was Du tätest, ist aber hinreichend unbeachtlich.

Wenn Du davon ausgehst, daß der AG ohnehin nicht kündigen möchte, ist der ganze Thread von vornherein sinnlos gewesen. Lebenshilfe gibt es im Brigitteforum.

Ich höre mir gerne mehrere Meinungen an und lerne für die Zukunft, Brigitteforum sehr geil, werde ich mal gleich mich registrieren ))))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:06
Nein, wäre sie nicht.

Natürlich wäre die das, wie gesagt haben wir da andere Meinungen, diese lassen sich dann vor Gericht klären, ob willkürliche Kündigungen nichtig sind oder nicht. Da ich aus diesem Bereich komme, sage ich es dir, dass ich mehrere Verhandlungen zu dem Zweck hatte und alle gewonnen wurden. Auch wenn jetzt wieder kommt, was man da juristisch entschieden hat...... bla bla bla, Ergebnis ist wichtig am Ende. Ich gebe zu, dass Personalrecht nicht mein Gebiet ist und lerne von euch hier und Internet, um der Person zu helfen, falls es ganz schlimm stehen würde am Ende.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 18:17
Tja und ich zweifele am Wert von Aussagen von Menschen, die „für einen Freund“ fragen und dennoch aus der Ich-Form schreiben, Wartezeit und Probezeit nicht auseinanderhalten können, beim verstehenden Lesen einfachster tariflicher Normen kläglich scheitern und kollektivarbeitsrechtliche Lücken im Scheunentorformat haben, aber ach so dolle Erfolge vor dem ArbG feiern wollen.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2021 18:18
Nein, wäre sie nicht.

Natürlich wäre die das, wie gesagt haben wir da andere Meinungen, diese lassen sich dann vor Gericht klären, ob willkürliche Kündigungen nichtig sind oder nicht. Da ich aus diesem Bereich komme, sage ich es dir, dass ich mehrere Verhandlungen zu dem Zweck hatte und alle gewonnen wurden. Auch wenn jetzt wieder kommt, was man da juristisch entschieden hat...... bla bla bla, Ergebnis ist wichtig am Ende. Ich gebe zu, dass Personalrecht nicht mein Gebiet ist und lerne von euch hier und Internet, um der Person zu helfen, falls es ganz schlimm stehen würde am Ende.
Du willst allen Ernstes behaupten eine Probezeitkündigung vor Gericht abgewiesen zu haben?

Wahrscheinlich weil im Kündigungsschreiben drin stand: Sie sind gefeuret weil sie ein Türke, Brite, Rothaariger sind.....
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:21
Tja und ich zweifele am Wert von Aussagen von Menschen, die „für einen Freund“ fragen und dennoch aus der Ich-Form schreiben, Wartezeit und Probezeit nicht auseinanderhalten können, beim verstehenden Lesen einfachster tariflicher Normen kläglich scheitern und kollektivarbeitsrechtliche Lücken im Scheunentorformat haben, aber ach so dolle Erfolge vor dem ArbG feiern wollen.

Du kannst Zweifel haben, davon geht bei mir die Welt nicht unter. Ich muss keinem hier etwas beweisen. Es ist schneller aus der Ich-Perspektive zu schreiben. Ich kann nur wiederholen, dass es nicht um mich geht, ich in einer Rechtsabteilung eines anderen Amtes tätig bin mit einem anderen Schwerpunkt. Trotzdem Danke für die Meinung.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2021 18:23
Da sind wir zwei Schritte voraus, warum sollte der Leiter was machen, wenn der AG und Personalrat sagen nein? Des Weiteren bei der Willkür usw. wäre die Kündigung nichtig, jedoch dazu müssen wir jetzt nicht diskutieren das würde zu lange dauern.
Was der Leiter macht: fast irrelevant. Er kann dem AG vorschlagen das gekündigt wird.
Wenn der AG sagt: Ok dann kündigen ohne Begründung.
PR kann nichts dagegen machen!
Ob man das als Willkür betrachtet: irrelvant.

Das sind Fakten die du scheinbar nicht verstehst.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2021 18:24
Ich kann nur wiederholen, dass es nicht um mich geht, ich in einer Rechtsabteilung eines anderen Amtes tätig bin mit einem anderen Schwerpunkt. Trotzdem Danke für die Meinung.
Das mag ich kaum glauben, aber sei es drum: Dann übe dich im verständigen lesen, denn da hast du hier ja schon einige kinken gezeigt, bzgl. KSchG
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:28
Nein, wäre sie nicht.

Natürlich wäre die das, wie gesagt haben wir da andere Meinungen, diese lassen sich dann vor Gericht klären, ob willkürliche Kündigungen nichtig sind oder nicht. Da ich aus diesem Bereich komme, sage ich es dir, dass ich mehrere Verhandlungen zu dem Zweck hatte und alle gewonnen wurden. Auch wenn jetzt wieder kommt, was man da juristisch entschieden hat...... bla bla bla, Ergebnis ist wichtig am Ende. Ich gebe zu, dass Personalrecht nicht mein Gebiet ist und lerne von euch hier und Internet, um der Person zu helfen, falls es ganz schlimm stehen würde am Ende.
Du willst allen Ernstes behaupten eine Probezeitkündigung vor Gericht abgewiesen zu haben?

Wahrscheinlich weil im Kündigungsschreiben drin stand: Sie sind gefeuret weil sie ein Türke, Brite, Rothaariger sind.....

Zu der ersten Frage ja, musst mir nichts glauben.

Zu der zweiten Äußerung, na ja schwach, teilweise lustig ))

Zu der Gesamtsituation erzähle ich euch beiden eine Geschichte nur als Beispiel. In dem Amt, wo ich tätig bin fast 5 jahre konnte keine einzige Person in der Probezeit gekündigt werden. Diese Personen waren teilweise mehrere "Monate" krank, konnten die Tätigkeiten kaum und alle Versuche der Leitung etwas zu unternehmen wurden bereits von der Personalstelle beendet. Finde ich das persönlich gut? Nein, denn diese Personen besetzen die Stellen, hindern die anderen Kollegen an der Arbeit und stören den Teamfrieden. Finde ich gut, dass eine Teamleitung nichts machen kann? Ja, tatsächlich finde ich es gut ))))), na ja nicht immer. Also kurzer Fazit, es gibt noch solche Behörden und dies wird bei der Person von welcher ich erzähle auch nicht anders laufen. Ich bin davon überzeugt ))). Ich habe auch keine Zweifel, dass es andere Behörden gibt, wo Ihr beiden angestellt seid und da auf Fingerschnips Kündigungen von allen Seiten ohne Gründe und Willkür in der Probezeit ausgesprochen werden ))))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:31
Da sind wir zwei Schritte voraus, warum sollte der Leiter was machen, wenn der AG und Personalrat sagen nein? Des Weiteren bei der Willkür usw. wäre die Kündigung nichtig, jedoch dazu müssen wir jetzt nicht diskutieren das würde zu lange dauern.
Was der Leiter macht: fast irrelevant. Er kann dem AG vorschlagen das gekündigt wird.
Wenn der AG sagt: Ok dann kündigen ohne Begründung.
PR kann nichts dagegen machen!
Ob man das als Willkür betrachtet: irrelvant.

Das sind Fakten die du scheinbar nicht verstehst.

Ich glaube du hast mich mehrmals auch nicht verstanden.
Ich habe doch geschrieben, sollte es vom AG kommen ja, vom Leiter nicht. Ich habe dich richtig verstanden und lese auch alles richtig ))))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 18:33
Tja und ich zweifele am Wert von Aussagen von Menschen, die „für einen Freund“ fragen und dennoch aus der Ich-Form schreiben, Wartezeit und Probezeit nicht auseinanderhalten können, beim verstehenden Lesen einfachster tariflicher Normen kläglich scheitern und kollektivarbeitsrechtliche Lücken im Scheunentorformat haben, aber ach so dolle Erfolge vor dem ArbG feiern wollen.

Du kannst Zweifel haben, davon geht bei mir die Welt nicht unter. Ich muss keinem hier etwas beweisen. Es ist schneller aus der Ich-Perspektive zu schreiben. Ich kann nur wiederholen, dass es nicht um mich geht, ich in einer Rechtsabteilung eines anderen Amtes tätig bin mit einem anderen Schwerpunkt. Trotzdem Danke für die Meinung.

Ach so, da liegt das Problem. Ein Verwaltungsjurist auf Abwegen. Ich muß immer noch Tränen lachen wegen dem Ansatz eines Regierungspräsidiums, das meinte, sowohl Probe- als auch Wartezeit neu beginnen zu lassen und die Regelungen zur Höhergruppierung umgehen zu können, indem sie eine Änderungskündigung aussprechen. Was haben wir hier im Forum seitenweise gelacht - und Deine Ausführungen klingen ähnlich kundig.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:33
Ich kann nur wiederholen, dass es nicht um mich geht, ich in einer Rechtsabteilung eines anderen Amtes tätig bin mit einem anderen Schwerpunkt. Trotzdem Danke für die Meinung.
Das mag ich kaum glauben, aber sei es drum: Dann übe dich im verständigen lesen, denn da hast du hier ja schon einige kinken gezeigt, bzgl. KSchG

Ganz ehrlich, kennst du viele Leute hier, welche einfach erfinden, wo die tätig sind usw...Ich weiß nicht wie langweilig es einem sein könnte )))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:37
Tja und ich zweifele am Wert von Aussagen von Menschen, die „für einen Freund“ fragen und dennoch aus der Ich-Form schreiben, Wartezeit und Probezeit nicht auseinanderhalten können, beim verstehenden Lesen einfachster tariflicher Normen kläglich scheitern und kollektivarbeitsrechtliche Lücken im Scheunentorformat haben, aber ach so dolle Erfolge vor dem ArbG feiern wollen.

Du kannst Zweifel haben, davon geht bei mir die Welt nicht unter. Ich muss keinem hier etwas beweisen. Es ist schneller aus der Ich-Perspektive zu schreiben. Ich kann nur wiederholen, dass es nicht um mich geht, ich in einer Rechtsabteilung eines anderen Amtes tätig bin mit einem anderen Schwerpunkt. Trotzdem Danke für die Meinung.

Ach so, da liegt das Problem. Ein Verwaltungsjurist auf Abwegen. Ich muß immer noch Tränen lachen wegen dem Ansatz eines Regierungspräsidiums, das meinte, sowohl Probe- als auch Wartezeit neu beginnen zu lassen und die Regelungen zur Höhergruppierung umgehen zu können, indem sie eine Änderungskündigung aussprechen. Was haben wir hier im Forum seitenweise gelacht - und Deine Ausführungen klingen ähnlich kundig.

Schade, dass man das Lachen nicht hören kann durch das Forum, diese Funktion sollte man noch einführen, da muss ich mich mit Elon Musk unterhalten, welche Möglichkeiten wir da nutzen sollten ))))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: WasDennNun am 18.07.2021 18:45
Da sind wir zwei Schritte voraus, warum sollte der Leiter was machen, wenn der AG und Personalrat sagen nein? Des Weiteren bei der Willkür usw. wäre die Kündigung nichtig, jedoch dazu müssen wir jetzt nicht diskutieren das würde zu lange dauern.
Was der Leiter macht: fast irrelevant. Er kann dem AG vorschlagen das gekündigt wird.
Wenn der AG sagt: Ok dann kündigen ohne Begründung.
PR kann nichts dagegen machen!
Ob man das als Willkür betrachtet: irrelvant.

Das sind Fakten die du scheinbar nicht verstehst.

Ich glaube du hast mich mehrmals auch nicht verstanden.
Ich habe doch geschrieben, sollte es vom AG kommen ja, vom Leiter nicht. Ich habe dich richtig verstanden und lese auch alles richtig ))))
Deine Fähigkeit zu abstrahieren und dein verständiges lesen macht mir Angst.
Also: Mir ging es nur um die Aussage: Der PR kann keine Kündigung in den ersten 6 Monaten verhindern, wenn da nicht ein absoluter Versagerklub die Kündigung macht.

Das bei deinem Fall alles in Butter ist, weil der AG nicht kündigen will ist mir schon länger klar. Und man muss sich fragen, was du eigentlich in diesem TE erfahren wolltest?
Uns erzählen, dass der besagte Personalrat voller Deppen ist, die nicht wissen, was sie rechtlich können und was nicht?
Das die Personalstelle dem möglichen Ansinnen der miesen Leitung nicht folgen würde und hier im Austausch mit dem Personalrat sich vorweg eine für den Angestellten positive Meinung gebildet hat, ist ja beruhigend zu wissen.
Trotzdem könnte der Personalrat nichts machen, wenn die Personalstelle (als Vertreter des AGs) es sich plötzlich anders überlegt.

Und Sorry, ich meinte nicht Probezeitkündigung, sondern Kündigung, die nicht unter KSchG fällt da noch keine 6 Monate um sind.
Und die kann ja nur abgewiesen worden sein, weil der AG krasse Fehler gemacht hat, weil sie Deppen in der Rechtsabteilung haben
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Spid am 18.07.2021 18:47
Tja und ich zweifele am Wert von Aussagen von Menschen, die „für einen Freund“ fragen und dennoch aus der Ich-Form schreiben, Wartezeit und Probezeit nicht auseinanderhalten können, beim verstehenden Lesen einfachster tariflicher Normen kläglich scheitern und kollektivarbeitsrechtliche Lücken im Scheunentorformat haben, aber ach so dolle Erfolge vor dem ArbG feiern wollen.

Du kannst Zweifel haben, davon geht bei mir die Welt nicht unter. Ich muss keinem hier etwas beweisen. Es ist schneller aus der Ich-Perspektive zu schreiben. Ich kann nur wiederholen, dass es nicht um mich geht, ich in einer Rechtsabteilung eines anderen Amtes tätig bin mit einem anderen Schwerpunkt. Trotzdem Danke für die Meinung.

Ach so, da liegt das Problem. Ein Verwaltungsjurist auf Abwegen. Ich muß immer noch Tränen lachen wegen dem Ansatz eines Regierungspräsidiums, das meinte, sowohl Probe- als auch Wartezeit neu beginnen zu lassen und die Regelungen zur Höhergruppierung umgehen zu können, indem sie eine Änderungskündigung aussprechen. Was haben wir hier im Forum seitenweise gelacht - und Deine Ausführungen klingen ähnlich kundig.

Schade, dass man das Lachen nicht hören kann durch das Forum, diese Funktion sollte man noch einführen, da muss ich mich mit Elon Musk unterhalten, welche Möglichkeiten wir da nutzen sollten ))))
Warum? Der Klang sollte Dir nicht fremd sein, wenn Du als Verwaltungsjurist Gehversuche im Zivilrecht machst.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Tagelöhner am 18.07.2021 18:51
Also dieser Thread könnte rekordverdächtig sein...92 Beiträge in 7 Stunden über ein Thema, das normalerweise in maximal 5-10 Beiträgen abgehandelt ist. "Don't feed the troll" sag ich nur.  ;D
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:56
Tja und ich zweifele am Wert von Aussagen von Menschen, die „für einen Freund“ fragen und dennoch aus der Ich-Form schreiben, Wartezeit und Probezeit nicht auseinanderhalten können, beim verstehenden Lesen einfachster tariflicher Normen kläglich scheitern und kollektivarbeitsrechtliche Lücken im Scheunentorformat haben, aber ach so dolle Erfolge vor dem ArbG feiern wollen.

Du kannst Zweifel haben, davon geht bei mir die Welt nicht unter. Ich muss keinem hier etwas beweisen. Es ist schneller aus der Ich-Perspektive zu schreiben. Ich kann nur wiederholen, dass es nicht um mich geht, ich in einer Rechtsabteilung eines anderen Amtes tätig bin mit einem anderen Schwerpunkt. Trotzdem Danke für die Meinung.

Ach so, da liegt das Problem. Ein Verwaltungsjurist auf Abwegen. Ich muß immer noch Tränen lachen wegen dem Ansatz eines Regierungspräsidiums, das meinte, sowohl Probe- als auch Wartezeit neu beginnen zu lassen und die Regelungen zur Höhergruppierung umgehen zu können, indem sie eine Änderungskündigung aussprechen. Was haben wir hier im Forum seitenweise gelacht - und Deine Ausführungen klingen ähnlich kundig.

Schade, dass man das Lachen nicht hören kann durch das Forum, diese Funktion sollte man noch einführen, da muss ich mich mit Elon Musk unterhalten, welche Möglichkeiten wir da nutzen sollten ))))
Warum? Der Klang sollte Dir nicht fremd sein, wenn Du als Verwaltungsjurist Gehversuche im Zivilrecht machst.

Es heißt ja nicht umsonst, wer am Ende lacht... )))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:58
Also dieser Thread könnte rekordverdächtig sein...92 Beiträge in 7 Stunden über ein Thema, das normalerweise in maximal 5-10 Beiträgen abgehandelt ist. "Don't feed the troll" sag ich nur.  ;D

Also bitte, die Informationen welche ich hier gewonnen habe, werden mir sicherlich in der Zukunft sehr hilfreich sein.

*****
Trolling steht für: englisches Verb für das Verhalten eines Trolls (Netzkultur) Schleppfischen, Angeltechnik, bei der ein Köder hinter dem Boot durch das Wasser geführt wird.
*****

Nein, nein, nein sehe keine Übereinstimmungen )))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 18:59
Da sind wir zwei Schritte voraus, warum sollte der Leiter was machen, wenn der AG und Personalrat sagen nein? Des Weiteren bei der Willkür usw. wäre die Kündigung nichtig, jedoch dazu müssen wir jetzt nicht diskutieren das würde zu lange dauern.
Was der Leiter macht: fast irrelevant. Er kann dem AG vorschlagen das gekündigt wird.
Wenn der AG sagt: Ok dann kündigen ohne Begründung.
PR kann nichts dagegen machen!
Ob man das als Willkür betrachtet: irrelvant.

Das sind Fakten die du scheinbar nicht verstehst.

Ich glaube du hast mich mehrmals auch nicht verstanden.
Ich habe doch geschrieben, sollte es vom AG kommen ja, vom Leiter nicht. Ich habe dich richtig verstanden und lese auch alles richtig ))))
Deine Fähigkeit zu abstrahieren und dein verständiges lesen macht mir Angst.
Also: Mir ging es nur um die Aussage: Der PR kann keine Kündigung in den ersten 6 Monaten verhindern, wenn da nicht ein absoluter Versagerklub die Kündigung macht.

Das bei deinem Fall alles in Butter ist, weil der AG nicht kündigen will ist mir schon länger klar. Und man muss sich fragen, was du eigentlich in diesem TE erfahren wolltest?
Uns erzählen, dass der besagte Personalrat voller Deppen ist, die nicht wissen, was sie rechtlich können und was nicht?
Das die Personalstelle dem möglichen Ansinnen der miesen Leitung nicht folgen würde und hier im Austausch mit dem Personalrat sich vorweg eine für den Angestellten positive Meinung gebildet hat, ist ja beruhigend zu wissen.
Trotzdem könnte der Personalrat nichts machen, wenn die Personalstelle (als Vertreter des AGs) es sich plötzlich anders überlegt.

Und Sorry, ich meinte nicht Probezeitkündigung, sondern Kündigung, die nicht unter KSchG fällt da noch keine 6 Monate um sind.
Und die kann ja nur abgewiesen worden sein, weil der AG krasse Fehler gemacht hat, weil sie Deppen in der Rechtsabteilung haben


Ganz im Ernst, ich wollte Meinungen anderer Personen hören, Möglichkeiten usw... )))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Isi am 18.07.2021 22:23
Da sind wir zwei Schritte voraus, warum sollte der Leiter was machen, wenn der AG und Personalrat sagen nein? Des Weiteren bei der Willkür usw. wäre die Kündigung nichtig, jedoch dazu müssen wir jetzt nicht diskutieren das würde zu lange dauern.
Was der Leiter macht: fast irrelevant. Er kann dem AG vorschlagen das gekündigt wird.
Wenn der AG sagt: Ok dann kündigen ohne Begründung.
PR kann nichts dagegen machen!
Ob man das als Willkür betrachtet: irrelvant.

Das sind Fakten die du scheinbar nicht verstehst.

Ich glaube du hast mich mehrmals auch nicht verstanden.
Ich habe doch geschrieben, sollte es vom AG kommen ja, vom Leiter nicht. Ich habe dich richtig verstanden und lese auch alles richtig ))))
Deine Fähigkeit zu abstrahieren und dein verständiges lesen macht mir Angst.
Also: Mir ging es nur um die Aussage: Der PR kann keine Kündigung in den ersten 6 Monaten verhindern, wenn da nicht ein absoluter Versagerklub die Kündigung macht.

Das bei deinem Fall alles in Butter ist, weil der AG nicht kündigen will ist mir schon länger klar. Und man muss sich fragen, was du eigentlich in diesem TE erfahren wolltest?
Uns erzählen, dass der besagte Personalrat voller Deppen ist, die nicht wissen, was sie rechtlich können und was nicht?
Das die Personalstelle dem möglichen Ansinnen der miesen Leitung nicht folgen würde und hier im Austausch mit dem Personalrat sich vorweg eine für den Angestellten positive Meinung gebildet hat, ist ja beruhigend zu wissen.
Trotzdem könnte der Personalrat nichts machen, wenn die Personalstelle (als Vertreter des AGs) es sich plötzlich anders überlegt.

Und Sorry, ich meinte nicht Probezeitkündigung, sondern Kündigung, die nicht unter KSchG fällt da noch keine 6 Monate um sind.
Und die kann ja nur abgewiesen worden sein, weil der AG krasse Fehler gemacht hat, weil sie Deppen in der Rechtsabteilung haben


Ganz im Ernst, ich wollte Meinungen anderer Personen hören, Möglichkeiten usw... )))

Heul bitte leiser...
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 18.07.2021 22:58
Da sind wir zwei Schritte voraus, warum sollte der Leiter was machen, wenn der AG und Personalrat sagen nein? Des Weiteren bei der Willkür usw. wäre die Kündigung nichtig, jedoch dazu müssen wir jetzt nicht diskutieren das würde zu lange dauern.
Was der Leiter macht: fast irrelevant. Er kann dem AG vorschlagen das gekündigt wird.
Wenn der AG sagt: Ok dann kündigen ohne Begründung.
PR kann nichts dagegen machen!
Ob man das als Willkür betrachtet: irrelvant.

Das sind Fakten die du scheinbar nicht verstehst.

Ich glaube du hast mich mehrmals auch nicht verstanden.
Ich habe doch geschrieben, sollte es vom AG kommen ja, vom Leiter nicht. Ich habe dich richtig verstanden und lese auch alles richtig ))))
Deine Fähigkeit zu abstrahieren und dein verständiges lesen macht mir Angst.
Also: Mir ging es nur um die Aussage: Der PR kann keine Kündigung in den ersten 6 Monaten verhindern, wenn da nicht ein absoluter Versagerklub die Kündigung macht.

Das bei deinem Fall alles in Butter ist, weil der AG nicht kündigen will ist mir schon länger klar. Und man muss sich fragen, was du eigentlich in diesem TE erfahren wolltest?
Uns erzählen, dass der besagte Personalrat voller Deppen ist, die nicht wissen, was sie rechtlich können und was nicht?
Das die Personalstelle dem möglichen Ansinnen der miesen Leitung nicht folgen würde und hier im Austausch mit dem Personalrat sich vorweg eine für den Angestellten positive Meinung gebildet hat, ist ja beruhigend zu wissen.
Trotzdem könnte der Personalrat nichts machen, wenn die Personalstelle (als Vertreter des AGs) es sich plötzlich anders überlegt.

Und Sorry, ich meinte nicht Probezeitkündigung, sondern Kündigung, die nicht unter KSchG fällt da noch keine 6 Monate um sind.
Und die kann ja nur abgewiesen worden sein, weil der AG krasse Fehler gemacht hat, weil sie Deppen in der Rechtsabteilung haben


Ganz im Ernst, ich wollte Meinungen anderer Personen hören, Möglichkeiten usw... )))

Heul bitte leiser...

Zirkus ist vorbeigezogen der Clown immer noch da?))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Bastel am 19.07.2021 11:56
Warum muss ich bei dem TE an Kevin Wendell Crumb denken? :D
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Maximus2584 am 19.07.2021 12:29
Warum muss ich bei dem TE an Kevin Wendell Crumb denken? :D
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Das trifft 100% zu, heute bin ich die gute Persönlichkeit)))
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: Isi am 20.07.2021 00:09
Warum muss ich bei dem TE an Kevin Wendell Crumb denken? :D
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Das trifft 100% zu, heute bin ich die gute Persönlichkeit)))

Nein, leider nur die unehrliche.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: MH am 20.07.2021 09:18
Bei einem AG der mich los haben möchte, würde ich nicht weiter arbeiten wollen. Zumal wenn ich erst drei Monate in diesem Team bin. Auf Dauer wird man da definitv nicht glücklich..... Auf ständige Beschwerden oder evtl. Mobbingattacken wg. unzufriedene Kollegen oder TL, GL hätte ich keine Lust....  Ich hätte mich schon längst anderweitig beworben.
Titel: Antw:Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung
Beitrag von: hermans am 21.07.2021 02:07
Die Person befindet sich noch in Probezeit.
Schande!
Zitat
Nun plötzlich in zwei Tagen klingelte das Telefon und es wurde am Telefon von der Leitung der Person mitgeteilt, die soll lieber einen "Aufhebungsvertrag" von sich aus machen, denn ansonsten wird nächste Woche Kündigung beantragt.
"Denn ansonsten wird nächste Woche..." klingt doch gemütlich!
Zitat
Ich vermute ja, dass die Leitung einfach weiß, dass die Kündigung einfach nicht durchkommt, da es keine erheblichen Gründe gibt und versucht es mit dem Aufhebungsvertrag.
Da könntest du richtig vermuten. Oder man möchte die Person aus purer Freundlichkeit mit einer freihändig vergebenen Abfindung feuern, die sie die Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld vergessen ließe.
Zitat
Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung
Ach na sowas!
Zitat
und die genannten Gründe niemals (...blablabla...) Vielen Dank für die hilfreichen Informationen.
Tja... also ich muss Spid leider bepflichten, dass §1 (1) KSchG wohl eher nicht zur Anwendung kommen dürfte.
Es ist eine übliche Masche Leuten den Entfall oder die Verkürzung der Probezeit/Kündigungsfristen etc. um den Mund zu schmieren, ohne den Schutz des KSchG ebenfalls freiwillig in gleichem Maße auszudehnen (wäre gar kein Problem).
Trotzdem sollte die Person jetzt den Betriebsrat richtig schön rumoren lassen und selbst einfach weiter arbeiten.
Zeitgleich vielleicht woanders bewerben und, falls der Fisch doch nicht so unsäglich vergammelt vom Kopf her stinkt wie hier beschrieben, alle Optionen abklopfen die Spid hier schon in bester Absicht vorgeschlagen hat:
Der einzige rationale Anreiz für eine Kandidatur für PR/BR ist ein erweiterter Schutz vor Kündigung und Versetzung
Vielleicht könnte die Person ja auch ohne oder zusätzlich zur Mitgliedschaft im Betriebsrat noch
- schwanger werden
- in Elternzeit gehen
- schwerbehindert sein/werden
- ...
- alles gleichzeitig

Viel Spaß!