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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marymaus2024 am 16.01.2025 11:10
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Hallo. Ich habe eine Abmahnung bekommen. Bin VKA Kommune Sue angelehnt was nur die Lohnzahlung betrifft.
Muss dann nicht vorher eine "Anhörung" vorher erfolgen? Oder duerfen sie das einfach?!
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Nö, Du hast doch jetzt die Möglichkeit, Deine Sichtweise des Vergehens darzulegen
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Eine Abmahnung ist eine gelbe Karte/Verwarnung. Man soll daran erinnert werden, seinen Pflichten nachzukommen. Eine Anhörung ist nicht erforderlich. Du hast natürlich mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen (Gegendarstellung, Anwalt, etc.).
Darf man fragen, was dir konkret vorgeworfen wird?
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Ich kann dir das gerne per PN senden.
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Wenn es einen Personalrat gibt ist dieser i.d.R. vor der Aussprache der Abmahnung zu beteiligen, bzw. auf Wunsch des AN zu beteiligen.
Kann in den einzelnen LPVGs ggf. unterschiedlich geregelt sein.
In Ba-Wü ist der PR nur auf Wunsch des AN zu beteiligen, d.h. der AN bekommt nur die Info oder einen Entwurf der geplanten Abmahnung und muss sich dann innerhalb einer gewissen Frist äußern, ob er den Personalrat beteiligen möchte. Ein Abmahnung ohne dem AN die Beteiligung des PR zu ermöglichen wäre rechtlich zu beanstanden.
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Ich bin Sachsen. Wie ist es da?
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Irrelevant, wie es in Sachsen, Nimmerland oder sonst wo ist...
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, irgendjemanden in irgendeiner Form im Vorfeld zu einer Abmahnung anzuhören oder um Erlaubnis zu bitten!
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Es ist dennoch wichtig, was für eine Abmahnung das ist? Eine arbeitsrechtliche in Bezug auf deine Aufgaben?
Ich habe mal eine wegen der Nutzung des Fuhrparks bekommen. ::)
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Irrelevant, wie es in Sachsen, Nimmerland oder sonst wo ist...
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, irgendjemanden in irgendeiner Form im Vorfeld zu einer Abmahnung anzuhören oder um Erlaubnis zu bitten!
So so.....PersVG gilt also nirgendwo
In NI muss auch der PR angehört werden, wenn beantragt.
§75 Herstellung des Benehmens
Abmahnungen, wenn die Beteiligung beantragt wird; die Dienststelle hat auf das Antragsrecht rechtzeitig hinzuweisen,
und wenn die niederen Sachsen so was haben, haben die anderen Sachsen das bestimmt auch.
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So so.....PersVG gilt also nirgendwo
In NI muss auch der PR angehört werden, wenn beantragt.
§75 Herstellung des Benehmens
Abmahnungen, wenn die Beteiligung beantragt wird; die Dienststelle hat auf das Antragsrecht rechtzeitig hinzuweisen,
Gutes Argument, aber für eine völlig andere Diskussion 👍
Fragestellung war, ob jemand zu hören ist, "bevor" eine Abmahnung ausgesprochen wird, nicht ob und wer danach hinzugezogen werden kann...
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So so.....PersVG gilt also nirgendwo
In NI muss auch der PR angehört werden, wenn beantragt.
§75 Herstellung des Benehmens
Abmahnungen, wenn die Beteiligung beantragt wird; die Dienststelle hat auf das Antragsrecht rechtzeitig hinzuweisen,
Gutes Argument, aber für eine völlig andere Diskussion 👍
Fragestellung war, ob jemand zu hören ist, "bevor" eine Abmahnung ausgesprochen wird, nicht ob und wer danach hinzugezogen werden kann...
Klassisches Henne Ei Problem und mE:
Punkt 1: Der Personalrat muss mitwirken, wenn beantragt wird.
Daher: Muss der Beschäftigten von der beabsichtigten Abmahnung in Kenntnis gesetzt werden, damit er das Beantragen kann.
Denn sonst:
Ist die Abmahnung ja schon erfolgt und der PR ist nicht mehr in der Benehmungsherstellung und kann auch nicht mehr beteiligt werden.
Fazit:
Es ist nur dann jemand zu "hören" (und zwar der PR nicht der AN) wenn eine Abmahnung ausgesprochen werden soll, sofern der AN es will.
Dazu muss dem AN die Gelegenheit gegeben werden den PR dies zu entscheiden.
Also der AN ist nicht anzuhören, er ist aber vor Abmahnung darüber zu informieren, dass eine Abmahnung geplant ist und er den PR einschalten kann, wenn er möchte.
Also mE wäre die Abmahnung aus heiteren Himmel ein Verstoß gegen das NPersVG in NI und muss zurückgenommen werden. Der An kann dann den PR einschalten und die können dann ihren Senf dazu geben und dann kann die Abmahnung erfolgen.
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Sehe ich generell anders:
Eine Abmahnung gibt´s doch idR für ein Fehlverhalten des AN gegenüber seinem AG (in welcher Form auch immer).
In dieser Abmahnung hat der AG den AN dann darauf hinzuweisen, dass der PR (sofern vorhanden) gehört und zur Vermittlung hinzugeholt werden kann. Wenn der PR dann zu dem Schluss kommt, dass diese zu Unrecht ausgesprochen wurde, muss der AG eben jene wieder zurückziehen.
Möglicherweise herrschen auf Landesebene andere Vorschriften, aber hier geht´s doch laut SV um eine Kommune, dachte ich 🤔
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Das jeweilige LPVG gilt auch für die Kommune und ihren Personalrat.
Die Beteiligung des Personalrats ist nur dann korrekt erfolgt, solange noch keine Fakten geschaffen wurden.
Deshalb in Ba-Wü und NI vorherige Info des MA, dass Abmahnung erfolgen soll und Möglichkeit auf Beteiligung PR.
In Ba-Wü ist es das schwächste Beteiligungsrecht, d.h. der AG kann trotz gegenteiliger Meinung des PR die Abmahnung dennoch wie geplant aussprechen. Die Stellungnahme des PR ist allerdings in die Personalakte aufzunehmen und damit dem MA zur Kenntnis zu geben. Kann bei anwaltlicher Auseinandersetzung helfen.
In einigen Fällen überdenkt der AG die geplante Maßnahme aber auch und es erfolgt keine Abmahnung, wenn der PR gute Gründe gegen eine Abmahnung anführen konnte.
Das Sächsische Personalvertretungsgesetz kenne ich nicht. Am besten beim PR der Kommune oder als Gewerkschaftsmitglied bei der Gewerkschaft erkundigen.
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Es geht um Schmähkritik. Gegenüber meiner Vorgesetzten. War bei FB in einer privaten Gruppe. Weder habe ich Namen noch irgendwo meinen Arbeitgeber angegeben. Nur meine Meinung geaussert.Es hat mich dann jemand verpetzt.
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Auch ieses sollte beachtet werden:
Nimmt der Arbeitgeber eine Abmahnung ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers zu den Personalakten, so hat der Arbeitnehmer wegen Verletzung einer Nebenpflicht einen schuldrechtlichen Anspruch auf Entfernung (so zu § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT: BAG vom 16.11.1989 – 6 AZR 64/88 – ZTR 1990, 199; LAG Hamm vom 9.1.1992 – 17 Sa 1419/91 – ZTR 1992, 202).
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Bei mir steht drin das die Abmahnung in die Akte geht. Ich kann mich dazu schriftlich aber aeussern
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Es geht um Schmähkritik. Gegenüber meiner Vorgesetzten.
Hättest Du diese "Schmähkritik" auch persönlich Deinem Vorgesetzten gesagt? Und wenn nicht, warum!
Von dieser Antwort würde ich persönlich abhängig machen, ob ich bei einer Abmahnung einen Anwalt aufsuche und mich gegen die Abmahnung verwahre oder mir das geld dafür lieber spare.
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Ich nehme die Abmahnung natürlich an.
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Schöne "Freunde" hast du wenn dich aus einer privaten Gruppe jemand verpetzt hat....
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Tja. Dumm gelaufen. Sehr dumm gelaufen. Aber das war einfach eine Meinungsäußerung.... Unüberlegt. War geschockt das sowas nicht einfach haette mal angesprochen werden konnte. Sondern sofort geahntet wird.
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Hmmm.
"Beleidigungen" - egal wo geäußert - bleiben Beleidigungen und wenn diese vor Zeugen geäußert werden, am besten noch zum Schwarz-auf-weiß-ausdrucken....
Lass es nie wieder zu einer Beweisbarkeit kommen und versuche für den "größten Dummbatzen" einfach nur Verständnis zu haben mit "der/die muss schon eine grauenvolle Kindheit gehabt haben" oder so ähnlich ..
Hauptsache "ohhmmmm"! ;)
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Aehm. War ja keine Beleidigung. 🙈 Hab nur geschrieben das ich sie alle entlassen wuerde. Mir wurde halt dann unterstellt das ich die "Leitung" dadurch Fuer dumm hinstelle.Tja. Naja. Sehs ja ein.
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Kindergarten.
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Mir wird aber da schon mit Kuendigung gedroht
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Was denn auch sonst? Auch wenn der Grund hier eher als belanglos anzusehen ist, ist es Sinn der Abmahnung auf das Fehlverhalten hinzuweisen, Unterlassung einzufordern und die Konsequenz aufzuzeigen.
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Es ist dennoch wichtig, was für eine Abmahnung das ist? Eine arbeitsrechtliche in Bezug auf deine Aufgaben?
Ich habe mal eine wegen der Nutzung des Fuhrparks bekommen. ::)
Du sollst dir die Schlüssel ja auch nicht nehmen ohne das bei der für die Verteilung zuständigen Person kundzutun ;)
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Ich habe mal eine wegen der Nutzung des Fuhrparks bekommen. ::)
Seid Ihr ohne Erlaubnis gefahren oder habt Ihr nur die Motorhaube benutzt ;)
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Du sollst dir die Schlüssel ja auch nicht nehmen ohne das bei der für die Verteilung zuständigen Person kundzutun ;)
Das war ja das Problem, dass die Person bei Schlüsselabholung dabei war. Ist eine lange Geschichte, durfte das Auto nicht mit nach Hause nehmen (musste nächsten Tag gegen 6 Uhr los, Fahrgemeinschaft bilden mit der Aufsicht vom Nachbarkreis). 200 km dem Arbeitgeber gespart und Abmahnung. Läuft.
2strong: nee, die blonde vom Bauamt war diesmal nicht dabei ;)
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Wars die Rothaarige? 🤔
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Bei mir steht drin das die Abmahnung in die Akte geht. Ich kann mich dazu schriftlich aber aeussern
Für gewöhnlich steht in der Abmahnung auch drin, für wie lange sie bestehen bleibt bzw wann sie frühestens aus der Akte entfernt wird (oder entfernt werden kann).
OT am Rande - eigenes Erleben. Auch Sachsen. Darum.
Ich müsste nur nochmal nachschauen, in welchem Jahr es war (klar hab ich sämtliche alten Abmahnungs-Kopien behalten und aufgehoben!). Übrigens wurde mir damals noch von der Verwaltungsleitung (auf dem Flur) dazu mitgeteilt "wir führen eine zweite Personalakte, in der ausschließlich solche Unterlagen gesammelt werden, falls wir irgendwann eine Kündigung aussprechen wollen, Zugriff zu dieser Akte bekommt aber nicht einmal unsere Personalsachbearbeiterin und nur ich!". Nunja ...
Mir wurde damals um 1 Tag zeitversetzt für identischen Grund eine Abmahnung UND eine Ermahnung ausgesprochen - wegen "unerlaubte Mehrarbeit und zuviel angesammelten Überstunden". Ich beantragte die Löschung - und bekam zur Antwort: "bei UNS gilt weder sächsisches noch bayerisches noch gesamtdeutsches Arbeitsrecht sondern das niedersächsische Arbeitsrecht und das verneint die Möglichkeit einer Löschung von solchen Einträgen. Und hätten Sie auch nur 1-2 mehr Überstunden gemacht, dann müssten wir Sie sofort kündigen wegen Verstoß gegen den Arbeitsschutz! Also seien Sie froh, so glimpflich davon zu kommen!" Kein Witz sondern noch schlimmerer Kindergarten als bei Euch! ---- Ich schreib damals dennoch eine Stellungnahme und erbat erneut die sofortige Löschung beider Einträge - und konnte mir einfach nicht verkneifen darin zu erwähnen "dass ich es bedauerlich finde, dass mein Arbeitgeber keine engagierten und flexiblen Mitarbeiter haben will". --> Still ruhte der See. Vermutlich liegen heute immer noch sämtliche angesammelte Abmahnungen eifrig abgeheftet im Archiv.
Jedem das, was er halt braucht. Kindergarten!
Die veröffentlichten AG-Bewertungen von Mitarbeitern auf kununu seit 2023 startend sind Hammer-rattenscharf (meine Bewertung wird demnächst folgen!) - und da ist keine einzige Aussage gelogen. Köstlichst.
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Ohweh.
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Du sollst dir die Schlüssel ja auch nicht nehmen ohne das bei der für die Verteilung zuständigen Person kundzutun ;)
Das war ja das Problem, dass die Person bei Schlüsselabholung dabei war. Ist eine lange Geschichte, durfte das Auto nicht mit nach Hause nehmen (musste nächsten Tag gegen 6 Uhr los, Fahrgemeinschaft bilden mit der Aufsicht vom Nachbarkreis). 200 km dem Arbeitgeber gespart und Abmahnung. Läuft.
2strong: nee, die blonde vom Bauamt war diesmal nicht dabei ;)
Oh man :D. So vergrault man auch die Leute
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Wenn alles bisher nur die Spitze eines sich nähernden Eisbergs sein sollte ---- ich bekam heute per Newsletter das hier geschickt. Kann man vielleicht nutzen. Wo Menschen arbeiten passieren eben (unabsichtlich!) manchmal Fehler. Nicht jeder Vorgesetzte erlaubt Fehler weil selbst fehlerfrei ... dann bleibts eben nicht nur bei einer (einzigen) Abmahnung sondern läutet die nur weitere ein ...
https://www.juraforum.de/news/erfolgreicher-aufloesungsantrag-wenn-der-arbeitgeber-unzumutbar-ist_260364
Überschrift dazu im Newsletter war: "So können Beschäftigte Arbeitgeberspielchen umdrehen"
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Aehm. War ja keine Beleidigung. 🙈 Hab nur geschrieben das ich sie alle entlassen wuerde. Mir wurde halt dann unterstellt das ich die "Leitung" dadurch Fuer dumm hinstelle.Tja. Naja. Sehs ja ein.
Schmähkritik ist eine Form der Kritik, die nicht sachlich bleibt und häufig beleidigende oder abwertende Elemente enthält. Wenn du in deinem Kommentar lediglich geäußert hast, dass du die Leitung entlassen würdest, könnte das als kritische Meinungsäußerung angesehen werden (und würde somit unter die freie Meinungsäußerung fallen. Zudem könnte die Veröffentlichung eines privaten Chats einen Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte darstellen, was die Abmahnung unwirksam machen könnte, da du deine Meinung nicht öffentlich geäußert hast), solange es nicht beleidigend oder herabwürdigend formuliert ist.
Ob deine Äußerung als Schmähkritik eingestuft wird und ob eine Abmahnung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom genauen Wortlaut deiner Aussage, aber selbst dann sei dahingestellt ob ein nicht öffentlicher, privater Chat als Schmähkritik angesehen werden kann/darf.
Ich nehme die Abmahnung natürlich an.
Es wäre ratsam, in dieser Situation rechtlichen Rat einzuholen oder gegebenenfalls ein Mitglied des Personalrats (sofern vorhanden) zu konsultieren. Gespräche mit dem Personalrat sind vertraulich.
Die Abmahnung ohne Einspruch anzunehmen, empfiehlt sich nur, wenn du das Fehlverhalten wirklich begangen hast (wenn du beleidigend warst), oder dir der Sachverhalt egal ist weil du dich sowieso schon nach anderen Möglichkeiten umgesehen hast. Bei einer Leitung die mit einer solchen Kritik nicht klarkommt, würde ich nicht arbeiten wollen.
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Hallo. Meine Worte waren in einem Privaten FB Gruppe. Ich habe nur geschrieben... Sogar mit Lachsmilie das ich die Leitung entlassen wuerde wenn ich selber Leitung waere. Es war weder eine Beleidigung noch eine Kritik. Keinerlei Name oder Name des Arbeitgebers. 🙈 Nur einfach meine Meinung und das nicht mal böswillig dahingestellt.
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Hallo. Meine Worte waren in einem Privaten FB Gruppe. Ich habe nur geschrieben... Sogar mit Lachsmilie das ich die Leitung entlassen wuerde wenn ich selber Leitung waere. Es war weder eine Beleidigung noch eine Kritik. Keinerlei Name oder Name des Arbeitgebers. 🙈 Nur einfach meine Meinung und das nicht mal böswillig dahingestellt.
Wie schon einige Vorredner geschrieben haben, kommt es auf den genauen Wortlaut an.
Beispiel:
1) Herr XY ist dumm.
2) Ich halte Herrn XY für dumm.
Während Aussage 1) eine Beleidigung darstellen könnte, könnte man Aussage 2) als persönliche Meinung durchgehen lassen.
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Ich habe geschrieben
"Ich wuerde alle entlassen."
Frage zurueck..... "Alle?"
Ich: "Die Kollegen nicht. Nur die Leitung"
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Ich frage mich, weshalb du dir die Abmahnung gefallen lässt und sie ohne Widerspruch annehmen willst? Lass dich doch bitte vorher arbeitsrechtlich beraten, der Grund wirkt leicht lächerlich, wenn dein letzter Beitrag so stimmt.
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Ich habe geschrieben
"Ich wuerde alle entlassen."
Frage zurueck..... "Alle?"
Ich: "Die Kollegen nicht. Nur die Leitung"
Zunächst stellt sich die Frage nach dem Kontext dieser Aussage. Wenn es keinen vorhergehenden Kontext gab, sehe ich darin keine Schmähkritik. Sollte jedoch zuvor die Kompetenz der Leitung oder ähnliche abwertende Bemerkungen geäußert worden sein, könnte man sowohl für als auch gegen eine solche Einordnung argumentieren. In jedem Fall empfehle ich, das Gespräch mit dem Personalrat zu suchen. Falls es keinen gibt, wäre es ratsam, sich an die Gewerkschaft zu wenden, sofern du Mitglied bist, da sie dir auch rechtlichen Beistand bieten können. Alternativ kannst du auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Wie bereits im vorherigen Beitrag erwähnt, solltest du die Abmahnung nicht einfach akzeptieren, da dies später Probleme verursachen könnte, insbesondere wenn ein zukünftiger Arbeitgeber Akteneinsicht verlangt. Es ist wichtig, dass du dich dazu äußerst und dabei möglichst kurz und präzise klarstellst, dass es sich nicht um Schmähkritik handelt, zumal die Äußerung in einem privaten Rahmen gemacht wurde, auch hier kann dir ein Rechtsbeistand helfen eine passende Formulierung zu finden.
Egal wofür du dich entscheidest ich wünsche dir noch viel Glück in der Angelegenheit.
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Es gab vorher keinerlei anderes.
Wie lang haette ich Zeit etwas zu schreiben?
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Es gab vorher keinerlei anderes.
Wie lang haette ich Zeit etwas zu schreiben?
Die Frist für eine Stellungnahme zu einer Abmahnung ist gesetzlich nicht genau geregelt. In der Regel sollte man sich jedoch zeitnah äußern, insbesondere wenn eine schriftliche Erwiderung gewünscht ist. Üblich sind ein bis zwei Wochen, sofern keine kürzere Frist vom Arbeitgeber gesetzt wurde.
Ich würde an deiner Stelle erstmal:
1. Personalrat einschalten.
2. Eine Gegendarstellung verfassen in der du die Abmahnung zurückweist und klarstellen, dass dein Berhalten dein Recht war (freie Meinungsäußerung etc. Pp.)
3. Fordern, die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen (2 und 3 in einem schreiben) und dieses bitte 3 Fach kopieren und unterschreiben, 1. Per Einschreiben an deiner Personalstelle 2. Zu deinem Personalrat 3. Für dich als Sicherheit.
4. Ggf. Rechtliche Schritte einleiten falls Sie deiner Argumentation nicht nachkommen.
Hier mal ein Muster, ich gebe darauf keinerlei Gewähr, ich bin weder Rechtsanwalt noch Gewerkschafter oder Personaler:
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[PLZ, Ort]
[Arbeitgeber / Personalabteilung]
[Firmenadresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]
Betreff: Antrag auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
Sehr geehrte(r) [Name des Ansprechpartners],
hiermit beantrage ich die Entfernung der mir am [Datum der Abmahnung] erteilten Abmahnung aus meiner Personalakte. Nach meiner Auffassung ist die Abmahnung unbegründet bzw. unrechtmäßig, da [kurze Begründung, z. B. die Vorwürfe nicht zutreffend sind oder das Verhalten keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt].
Ich bitte Sie daher, die Abmahnung aus meiner Personalakte zu entfernen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Ich setze hierfür eine Frist bis zum [Frist, z. B. zwei Wochen ab Datum des Schreibens].
Sollte die Entfernung nicht erfolgen, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Deine Unterschrift]
Das Muster ist von ChatGPT erstellt.
Ich schreibe das vom Handy, alle Fehler dürft ihr gerne behalten.
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Wars die Rothaarige? 🤔
Es war die Nette, die Brünette ;)
Ich sehe hier eher das Briefgeheimnis verletzt, wenn es eine private Gruppe geht. Man sollte prüfen, ob hier "der Petzer" und anschließend der AG verklagt werden können. Schmerzensgeld nicht vergessen.
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Wars die Rothaarige? 🤔
Es war die Nette, die Brünette ;)
Ich sehe hier eher das Briefgeheimnis verletzt, wenn es eine private Gruppe geht. Man sollte prüfen, ob hier "der Petzer" und anschließend der AG verklagt werden können. Schmerzensgeld nicht vergessen.
Nicht zwingend unter das Briefgeheimnis, eher unter das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG). Ob das Briefgeheimnis gemäß Art. 10 Grundgesetz oder § 202 StGB greift, ist strittig, da es sich um digitale Kommunikation handelt. Allerdings schützt § 202a StGB („Ausspähen von Daten“) auch digitale Nachrichten.
"(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
An sich hat sich sowohl der Verbreiter als auch der Mitleser § 202a StGB strafbar gemacht, ist natürlich die Frage ob du die großen Geschütze auffahren willst. Wenn du einfach nur die Abmahnung loswerden willst, kannst du es ja ebenfalls damit zu versuchen die genannten Paragraphen mit einzubringen, die Personaler kennen sich da aus oder werden sich dann Rechtsberatung nehmen und die Abmahnung schneller fallen lassen als denen lieb wäre.
Die weiteren Rechtlichen Konsequenzen hast du mit meinem schreiben dann ja bereits angedroht.
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Hier einmal ein überarbeitetes Schreiben diesmal auch von einem Computer, sodass ich es mir wenigstens mal durchlesen konnte :D Natürlich auch diesmal ohne Gewähr, aber die Abmahnung werden die damit definitiv zurückziehen und falls nicht hast du definitiv mehrere Gründe dies Arbeitsgerichtlich und oder Zivilgerichtlich weiter zu verfolgen, nur dann wirst du bei deinem aktuellen Arbeitgeber nicht mehr Glücklich.
[Name der Antragstellerin]
[Adresse]
[PLZ, Ort]
[Arbeitgeber / Personalabteilung]
[Firmenadresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]
Betreff: Antrag auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
Sehr geehrte(r) [Name des Ansprechpartners],
hiermit beantrage ich die Entfernung der mir am [Datum der Abmahnung] erteilten Abmahnung aus meiner Personalakte.
Die Abmahnung ist aus folgenden Gründen unbegründet und unrechtmäßig:
Keine Schmähkritik, sondern zulässige Meinungsäußerung
Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) genießt die Meinungsfreiheit besonderen Schutz, sofern es sich nicht um eine reine Schmähkritik handelt.
Schmähkritik liegt nur vor, wenn die Äußerung ausschließlich der Diffamierung dient und keinerlei sachliche Auseinandersetzung enthält (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.06.2018 – 1 BvR 673/18).
In meinem Fall lag eine zulässige Meinungsäußerung vor, da [kurze Begründung, z. B. die Aussage sachlich begründet war und nicht ausschließlich auf Herabwürdigung abzielte].
Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG)
Sofern die fragliche Kommunikation durch unzulässiges Mitlesen oder unbefugten Zugriff auf private Nachrichten erlangt wurde, liegt ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis nach § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) vor.
Private Kommunikation darf ohne Zustimmung nicht überwacht oder ausgewertet werden.
Möglicher Verstoß gegen § 202a StGB (Ausspähen von Daten)
Falls Dritte unbefugt auf meine private elektronische Kommunikation zugegriffen haben, kann dies gemäß § 202a StGB („Ausspähen von Daten“) strafbar sein.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, rechtswidrig erlangte Informationen nicht als Grundlage für arbeitsrechtliche Maßnahmen zu verwenden.
Aufgrund der oben genannten Punkte fordere ich Sie auf, die Abmahnung umgehend aus meiner Personalakte zu entfernen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Ich setze hierfür eine Frist bis zum [Frist, z. B. zwei Wochen ab Datum des Schreibens].
Sollte die Entfernung nicht erfolgen, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Name der Antragstellerin]
[Unterschrift]
Gegen die Kollegenschlange würde ich auf jeden Fall rechtliche Schritte einleiten – niemand mag Verräter. Selbst wenn es erstmal nur eine Anzeige bei der örtlichen Polizei ist, sollte sie mit dem Hinweis erfolgen, dass dir daraus konkrete Nachteile entstanden sind (z. B. die Abmahnung). Sonst wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft schnell eingestellt. Die rechtlichen Schritte gegen den Arbeitgeber würde ich mir als Trumpfkarte aufheben, falls die sich querstellen. (Natürlich könnte es aber auch passieren, wenn du den Kollegen/die Kollegin anzeigst, dass die StA auch in Richtungen Arbeitgeber ermitteln könnte)
Hier nochmal die relevanten Straftatbestände samt Strafmaß:
§ 88 Abs. 3 TKG (Verletzung des Fernmeldegeheimnisses)
Wer unbefugt und vorsätzlich oder fahrlässig das Fernmeldegeheimnis verletzt, kann belangt werden.
→ Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
Wer sich unbefugt Zugriff auf private elektronische Kommunikation verschafft, macht sich strafbar.
→ Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Zusätzlich kann der Betroffene auf Unterlassung, Löschung und Schadensersatz (§ 823 BGB – Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) klagen.
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Nur die Frage.... Will man sich das mit einer Bürgermeisterin wirklich antun?
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Diese Frage kannst nur du dir selbst beantworten. Wenn du die Abmahnung stehen lassen willst, ist auch ok. Zumindest weißt du jetzt für dich, was du wem, wie sagen kannst. Sowas ausgelotet zu wissen, kann auch hilfreich sein.
Und so eine lächerliche Abmahnung kann man auch für sich zur Einnordung nutzen.
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Nur traurig wenn mit sowas Druck auf den AN gemacht wird. Sehr sehr traurig.
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Hier nochmal die relevanten Straftatbestände samt Strafmaß:
§ 88 Abs. 3 TKG (Verletzung des Fernmeldegeheimnisses)
Wer unbefugt und vorsätzlich oder fahrlässig das Fernmeldegeheimnis verletzt, kann belangt werden.
→ Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
Wer sich unbefugt Zugriff auf private elektronische Kommunikation verschafft, macht sich strafbar.
→ Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Zusätzlich kann der Betroffene auf Unterlassung, Löschung und Schadensersatz (§ 823 BGB – Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) klagen.
In diesem Fall wurde eine Nachricht aus einer privaten Facebookgruppe an den Arbeitgeber weitergeleitet. Die Person die diese Nachricht weitergeleitet hat, ist nach meinem Kenntnisstand auch in dieser Gruppe.
Somit wäre der Straftatbestand nach § 202 a StGB und nach § 88 Abs. 3 TKG nicht erfüllt, denn die "Petze" war befugt diese Nachrichten zu lesen.
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Hier nochmal die relevanten Straftatbestände samt Strafmaß:
§ 88 Abs. 3 TKG (Verletzung des Fernmeldegeheimnisses)
Wer unbefugt und vorsätzlich oder fahrlässig das Fernmeldegeheimnis verletzt, kann belangt werden.
→ Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
Wer sich unbefugt Zugriff auf private elektronische Kommunikation verschafft, macht sich strafbar.
→ Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Zusätzlich kann der Betroffene auf Unterlassung, Löschung und Schadensersatz (§ 823 BGB – Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) klagen.
In diesem Fall wurde eine Nachricht aus einer privaten Facebookgruppe an den Arbeitgeber weitergeleitet. Die Person die diese Nachricht weitergeleitet hat, ist nach meinem Kenntnisstand auch in dieser Gruppe.
Somit wäre der Straftatbestand nach § 202 a StGB und nach § 88 Abs. 3 TKG nicht erfüllt, denn die "Petze" war befugt diese Nachrichten zu lesen.
Ich bin kein Jurist, das war tatsächlich meine rechtsauslegung, aber ich würde deiner Argumentation teilweise zustimmen, wobei ich mir bei 202a nicht ganz sicher wäre, da du ja einen fremden trotzdem Zugriff auf einen geschützten Bereich gewährt und ihm das mitlesen selbst wenn es Auszüge sind gewährleistest. In jedem Fall wäre aber Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB)
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Nur traurig wenn mit sowas Druck auf den AN gemacht wird. Sehr sehr traurig.
Absolut. Solange du es allerdings - aus nachvollziehbaren Gründen - drauf beruhen lässt, spielst du das Spiel mit, bzw. unterwirfst dich seinen Regeln.
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Ja. Aber eine Gegendarstellung kommt in die Akten und das Wars. Auf dem Kicker haben sie einem ja doch weiterhin.
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Mitarbeiterin der Kommune folgt allem was meinem Namen nur aehnlich ist. Durchsucht also die sozialen Medien nach Eintragungen jeglicher Art.
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Klingt dann entsprechend nach einer Vorgeschichte, die bislang im Thread noch nicht zur Sprache gekommen ist...
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Es gab eine Vorgeschichte. Aber wahrscheinlich ein privates Problem zwischen BM und mir. Aber das hatte nix mit meiner Arbeit zu tun.
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Ja. Aber eine Gegendarstellung kommt in die Akten und das Wars. Auf dem Kicker haben sie einem ja doch weiterhin.
Es ist wichtig, in jedem Fall eine Entfernung der Abmahnung aus der Akte zu verlangen und eine Gegendarstellung einzureichen. Wenn die Abmahnung nicht entfernt wird, muss sie dennoch in die Akte aufgenommen werden, was deinem zukünftigen Arbeitgeber zeigt, dass es auch eine andere Perspektive gibt. Nimmst du die Abmahnung einfach so hin, könnte dies als Bestätigung gewertet werden, dass du bereits Fehler gemacht hast.
Wenn du deine Argumentation sachlich und vernünftig darlegst, sollte dies positiv interpretiert werden. Es gibt verschiedene Szenarien:
A. Die Personalabteilung entfernt die Abmahnung, weil sie deiner Argumentation zustimmt und keinen rechtlichen Konflikt eingehen möchte. - Super für dich.
B. Die Personalabteilung entfernt die Abmahnung nicht, muss aber deine Gegendarstellung in die Akte aufnehmen, was für dich keine Nachteile mit sich bringt. - Nicht so toll, aber besser als nichts
C. Weder dich noch deinen zukünftigen AG interessiert was in der Personalakte steht - Dann tut die Gegendarstellung auch nicht weh.
D. Du lässt deinem Arbeitgeber die Entscheidung überlassen, obwohl es offensichtlich keinen Grund für die Abmahnung gab, akzeptierst diese und riskierst möglicherweise später Probleme, wenn du den Arbeitgeber wechselst und die Abmahnung bei einer Akteneinsicht auftaucht. - Worst Case
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... Aber das hatte nix mit meiner Arbeit zu tun.
Das mag so stimmen, allerdings sollte dann klar sein, dass auf eben eine solche Gelegenheit gelauert wird 🤷♂️
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Ja sie ist sehr sehr sehr nachtragend. Das wird hart.
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Hmm, beruht das dann nicht auf Gegenseitigkeit?
Wenn es eine persönliche Vorgeschichte gibt zwischen dir und der Behörderleitung, stellt es dein FB-Post: "Würde die Leitung absetzen." doch ein wenig in ein anderes List.
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Nein. BM ist nicht mein unmittelbarer Vorgesetzter sondern Traeger
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Hier nochmal die relevanten Straftatbestände samt Strafmaß:
§ 88 Abs. 3 TKG (Verletzung des Fernmeldegeheimnisses)
Wer unbefugt und vorsätzlich oder fahrlässig das Fernmeldegeheimnis verletzt, kann belangt werden.
→ Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
§ 202a StGB (Ausspähen von Daten)
Wer sich unbefugt Zugriff auf private elektronische Kommunikation verschafft, macht sich strafbar.
→ Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Zusätzlich kann der Betroffene auf Unterlassung, Löschung und Schadensersatz (§ 823 BGB – Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) klagen.
In diesem Fall wurde eine Nachricht aus einer privaten Facebookgruppe an den Arbeitgeber weitergeleitet. Die Person die diese Nachricht weitergeleitet hat, ist nach meinem Kenntnisstand auch in dieser Gruppe.
Somit wäre der Straftatbestand nach § 202 a StGB und nach § 88 Abs. 3 TKG nicht erfüllt, denn die "Petze" war befugt diese Nachrichten zu lesen.
Ich bin kein Jurist, das war tatsächlich meine rechtsauslegung, aber ich würde deiner Argumentation teilweise zustimmen, wobei ich mir bei 202a nicht ganz sicher wäre, da du ja einen fremden trotzdem Zugriff auf einen geschützten Bereich gewährt und ihm das mitlesen selbst wenn es Auszüge sind gewährleistest. In jedem Fall wäre aber Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB)
Im Zweifelsfall sollte man den Sachverhalt durch Polizei, Staatsanwaltschaft etc. klären lassen. Man kann damit ein Statement setzen und sagen ich lasse mir nicht alles bieten. Problem dabei ist, dass der Boomerang zurückkommen kann.
Ich würde in dem Fall alles sammeln, was die "Petze" schreibt, sagt und tut. Ggf. eine Liste machen, wann die "Petze" was zu Kollegin XY gesagt hat.
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Ich habe geschrieben
"Ich wuerde alle entlassen."
Frage zurueck..... "Alle?"
Ich: "Die Kollegen nicht. Nur die Leitung"
Ich persönlich sehe diese Abmahnung als null und nichtig an. Eine solche Äußerung die allgemein gehalten ist im privaten Umfeld ohne den Arbeitgeber oder Personen zu benennen. Denke nicht, dass das vor Gericht Bestand hätte. Im Gegensatz würde ich prüfen ob rechtliche Schritte gegen das "Leck" möglich wären.
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Ich nehme mir auch Rechtsbeistand. Habe ne Versicherung und frag einfach mal nach.
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Das ist das beste was du machen kannst.
Sprich mit deiner Rechtsschutz und such dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass diesen ab dann alles weitere klären.
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... BM ist nicht mein unmittelbarer Vorgesetzter sondern Traeger
Das wird in diesem Falle völlig irrelevant sein und hat mit dem Post von @FearOfTheDuck (danke jedes Mal für den Ohrwurm, wenn ich Deinen Namen lese^^) auch nichts zu tun.
Der Bürgermeister steht der Verwaltung vor und ist somit Dein Chef. Hier erhebt sich dann der eine oder andere Bgm gerne selbst auf das nächste Level und wird zum Häuptling, der "in seinem Laden alles bestimmen kann"...
An Deiner Stelle würde ich mir was anderes suchen, denn Du wirst definitiv ganz oben auf der Abschussliste stehen, die Abmahnung war wohl der erste Schritt zu einer (außer-)ordentlichen Kündigung...
Und selbst wenn Du gerichtlich Erfolg haben solltest, wird die Arbeit auf Dauer dort nicht sehr angenehm werden, abhängig natürlich von den nächsten Kommunalwahlen!
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Nach 15 Jahren wird das sicher nichtnaoneinfach sein. 🙈 Aber egal.
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Ich will ja nicht klagen, aber schon gerne für mich wissen ob die Abmahnung Bestand hat. Ich bin seit einigen Monaten krank und das wird auch noch eine Weile dauern. Nur weil sie ein persönliches Problem mit mir hat hat sie nicht das Recht einfach ne Kuendigung zu schreiben.
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Wenn Du dich gegen die Abmahnung nicht zur Wehr setzt hat Sie bestand.
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... Ich bin seit einigen Monaten krank und das wird auch noch eine Weile dauern. ...
Das sind schon wieder neue Informationen, die den Sachverhalt in einem ganz anderen Licht darstellen (können).
... Nur weil sie ein persönliches Problem mit mir hat hat sie nicht das Recht einfach ne Kuendigung zu schreiben.
Das ist richtig, aber wenn Du möglicherweise noch mehr solche Steilvorlagen gibst, die man nur noch verwandeln muss, schaffst Du dir selbst Deine eigenen Gründe, dass eine ordentliche Kündigung möglich wird (wiederholtes Fehlverhalten o.ä.)
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Ich will ja nicht klagen, aber schon gerne für mich wissen ob die Abmahnung Bestand hat. Ich bin seit einigen Monaten krank und das wird auch noch eine Weile dauern. Nur weil sie ein persönliches Problem mit mir hat hat sie nicht das Recht einfach ne Kuendigung zu schreiben.
Dann solltest du erst Recht schauen, ob du dagegen vorgehen kannst. Nicht dass sie nur Gründe sucht dich in deiner Krankheit zu kündigen.
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Naklar kann sie auch in Krankheit kuendigen. Muss sie aber schon gut begründen. Ich halte mich ueberall ganz fein zurueck. War halt Fuer mich dumm gelaufen. 🙈