Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Erpelente am 10.05.2025 07:25
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Ich halte es zwar für das übliche Getöse, aber wie realistisch ist es dieses Mal? Die Stimmung ist im allgemeinen definitiv anders als in den letzten Jahren.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bas-rente-beamte-100.html
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Alles heiße Luft.
Das Vorhaben würde im Gegenzug quasi auch zu einer Abschaffung des ganzen Beamtentums führen, was so natürlich nicht passieren wird.
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Steht nicht im Koalitionsvertrag.
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Wenn das mal jemand durchrechnen, werden wieder alle davon abstand nehmen, vermute ich.
Kann mir nicht vorstellen, dass es günstiger ist einen Beamten mit aus der Rentenversicherung zu bezahlen.
Es müsste ja dann auch die Besoldung um die 1/2 des Rentenversicherungsbeitrag angehoben werden damit der Beamte nicht benachteiligt wird und wie bei den Angestellten im ÖD ein Anteil zur VBL geleistet werden, oder?
Wird wahrscheinlich teurer sein als das System so zu lassen, wie es ist.
Wie seht ihr das?
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Und zugleich haben wir aktive zumindest Bestandschutz
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Wenn das mal jemand durchrechnen, werden wieder alle davon abstand nehmen, vermute ich.
Kann mir nicht vorstellen, dass es günstiger ist einen Beamten mit aus der Rentenversicherung zu bezahlen.
Es müsste ja dann auch die Besoldung um die 1/2 des Rentenversicherungsbeitrag angehoben werden damit der Beamte nicht benachteiligt wird und wie bei den Angestellten im ÖD ein Anteil zur VBL geleistet werden, oder?
Wird wahrscheinlich teurer sein als das System so zu lassen, wie es ist.
Wie seht ihr das?
Gewisse Medien stellen das ja gerne so dar, dass der Beamte ohne Anhebung zahlen sollte, denn man ist ja der Meinung, der Beamte habe das gleiche Brutto, nur halt keine Abgaben (im Extremstammtischfall zahlt der Beamte ja nicht mal Steuern).
Wir alle (und die Politiker eigentlich auch) wissen, dass das natürlich so nicht geht, insbesondere, da beim Netto noch die 115% zur Grundsicherung stehen. Wobei: dann nimmt man halt noch mehr Partnereinkommen an....
Jedenfalls würden 9,3% Anhebung dann nicht reichen, hat man doch für die Pension dem Beamten im Laufe der Beamtengeschichte (seit bestehen der BRD) ca. 15 % weggenommen (Eckmannvergleich, Bundesbesoldungsgesetz in den 50ern, Abzüge Tarifübernahme). Sollte das Beamtentum auch komplett auf Rente umgestellt werden, dann muss es hier auch eine zweite Rentenkomponente (Betriebsrente) geben! Und die Frage nach dem Streikverbot sollte auch noch einmal neu gestellt werden, da sich der Staat hier zum Teil aus seiner Alimentationsverpflichtung zurück zieht!
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Und zugleich haben wir aktive zumindest Bestandschutz
Wäre es nicht möglich, dass sich der Bestandschutz nur auf die bereits erworbenen Ansprüche bezieht? Zum Beispiel zum Übergangstag 01.01.2027 hast du 40 Prozent Anspruch erreicht. Ab dem 01.01.2027 zahlst du dann in die Rentenkasse ein. Zum Ruhestand bekommst du dann 40 Prozent Pansion und die erworbenen Rentenansprüche.
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Es ist ja erstmal nur geplant, dass eine Kommission dies mit betrachten soll. Erstens wird das ein paar Jahre dauern bis die Kommission ein Ergebnis hat und zweitens wird dabei rauskommen, dass ein solches Vorhaben nicht wirtschaftlich ist. Denn um die Parameter dafür schaffen zu können (Grundgesetzänderung), gibt es derzeit im Parlament keine Mehrheiten.
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Es ist ja erstmal nur geplant, dass eine Kommission dies mit betrachten soll. Erstens wird das ein paar Jahre dauern bis die Kommission ein Ergebnis hat und zweitens wird dabei rauskommen, dass ein solches Vorhaben nicht wirtschaftlich ist. Denn um die Parameter dafür schaffen zu können (Grundgesetzänderung), gibt es derzeit im Parlament keine Mehrheiten.
Um bei Beamten zu kürzen gibt es grundsätzlich immer eine Mehrheit.
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Es ist ja erstmal nur geplant, dass eine Kommission dies mit betrachten soll. Erstens wird das ein paar Jahre dauern bis die Kommission ein Ergebnis hat und zweitens wird dabei rauskommen, dass ein solches Vorhaben nicht wirtschaftlich ist. Denn um die Parameter dafür schaffen zu können (Grundgesetzänderung), gibt es derzeit im Parlament keine Mehrheiten.
Um bei Beamten zu kürzen gibt es grundsätzlich immer eine Mehrheit.
Nicht solange es zumindest eine Sperrminorität aus populistischen Gründen gibt.
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Es ist ja erstmal nur geplant, dass eine Kommission dies mit betrachten soll. Erstens wird das ein paar Jahre dauern bis die Kommission ein Ergebnis hat und zweitens wird dabei rauskommen, dass ein solches Vorhaben nicht wirtschaftlich ist. Denn um die Parameter dafür schaffen zu können (Grundgesetzänderung), gibt es derzeit im Parlament keine Mehrheiten.
Um bei Beamten zu kürzen gibt es grundsätzlich immer eine Mehrheit.
Nicht solange es zumindest eine Sperrminorität aus populistischen Gründen gibt.
AfD? Glaube ich nicht, eher Enthaltung,
SPD sowieso dafür, Fritz wird sich vermutlich kaufen lassen.
Grüne sind dafür, Linke auch.
Welche Sperrminorität meinst du?
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Es ist ja erstmal nur geplant, dass eine Kommission dies mit betrachten soll. Erstens wird das ein paar Jahre dauern bis die Kommission ein Ergebnis hat und zweitens wird dabei rauskommen, dass ein solches Vorhaben nicht wirtschaftlich ist. Denn um die Parameter dafür schaffen zu können (Grundgesetzänderung), gibt es derzeit im Parlament keine Mehrheiten.
Um bei Beamten zu kürzen gibt es grundsätzlich immer eine Mehrheit.
Nicht solange es zumindest eine Sperrminorität aus populistischen Gründen gibt.
AfD? Glaube ich nicht, eher Enthaltung,
SPD sowieso dafür, Fritz wird sich vermutlich kaufen lassen.
Grüne sind dafür, Linke auch.
Welche Sperrminorität meinst du?
Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot für Beamte unter anderem mit dem Alimentationsprinzip begründet.
Würde das Alimentationsprinzip also wegfallen, so gäbe es keine Begründung mehr für ein Streikverbot.
Das Streikrecht soll Arbeitnehmer nämlich vor Ausbeutung schützen.
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Es ist ja erstmal nur geplant, dass eine Kommission dies mit betrachten soll. Erstens wird das ein paar Jahre dauern bis die Kommission ein Ergebnis hat und zweitens wird dabei rauskommen, dass ein solches Vorhaben nicht wirtschaftlich ist. Denn um die Parameter dafür schaffen zu können (Grundgesetzänderung), gibt es derzeit im Parlament keine Mehrheiten.
Um bei Beamten zu kürzen gibt es grundsätzlich immer eine Mehrheit.
Nicht solange es zumindest eine Sperrminorität aus populistischen Gründen gibt.
AfD? Glaube ich nicht, eher Enthaltung,
SPD sowieso dafür, Fritz wird sich vermutlich kaufen lassen.
Grüne sind dafür, Linke auch.
Welche Sperrminorität meinst du?
Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot für Beamte unter anderem mit dem Alimentationsprinzip begründet.
Würde das Alimentationsprinzip also wegfallen, so gäbe es keine Begründung mehr für ein Streikverbot.
Das Streikrecht soll Arbeitnehmer nämlich vor Ausbeutung schützen.
Im Gegensatz zur Besoldung, wo wir 3.500 Jahre auf ein Urteil warten, würde das Verfassungsgericht in diesem Fall nur drei Monate für ein neues Urteil benötigen und das Streikverbot neu herleiten: "Da der Beamte im Gegensatz zu einem normalen Arbeitnehmer vereidigt wurde, ist es ihm untersagt, zu streiken. Einer Vereidigung immanent ist die vollkommene Zusage der Treue, welche mit der Aufnahme von Streiktätigkeiten nicht in Einklang zu bringen ist."
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Es ist ja erstmal nur geplant, dass eine Kommission dies mit betrachten soll. Erstens wird das ein paar Jahre dauern bis die Kommission ein Ergebnis hat und zweitens wird dabei rauskommen, dass ein solches Vorhaben nicht wirtschaftlich ist. Denn um die Parameter dafür schaffen zu können (Grundgesetzänderung), gibt es derzeit im Parlament keine Mehrheiten.
Um bei Beamten zu kürzen gibt es grundsätzlich immer eine Mehrheit.
Nicht solange es zumindest eine Sperrminorität aus populistischen Gründen gibt.
AfD? Glaube ich nicht, eher Enthaltung,
SPD sowieso dafür, Fritz wird sich vermutlich kaufen lassen.
Grüne sind dafür, Linke auch.
Welche Sperrminorität meinst du?
Ich denke schon, dass die AFD ein starkes Interesse hat sich in der Gruppe der Lehrer, Soldaten und Richter einen Fuß in die Tür zu setzen.
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Herr Springer der AFD sagt hierzu:
https://afdbundestag.de/rene-springer-hohe-beamtenpension-sind-normalen-arbeitnehmern-ueberhaupt-nicht-mehr-vermittelbar/
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Herr Springer der AFD sagt hierzu:
https://afdbundestag.de/rene-springer-hohe-beamtenpension-sind-normalen-arbeitnehmern-ueberhaupt-nicht-mehr-vermittelbar/
Wie die Fahne im Wind, bei einer Zielgruppe von fast 2 Millionen Bundesweit (darunter wie geschrieben Soldaten, Lehrer, Polizisten etc.) werden diese Fahnen aber schnell wieder in eine andere Richtung wehen.
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Interessant finde ich immer diese Vergleiche der Pension zu Rente in nahezu allen Medien.
Bild schreibt hierzu z.B. : „Wer als Bundesbeamter in den Ruhestand geht, kann mit einer Durchschnittspension von 3280 Euro brutto im Monat rechnen. Das sind 196 Prozent mehr als die durchschnittliche Altersrente von 1108 Euro eines Arbeitnehmers! „
Wenn ich das als nicht Beamter lesen würde, wäre ich auch mehr als verwundert über die Höhe. Aber der Vergleich von Durchschnittswerten macht in diesem Fall gar keinen Sinn. In der Regel haben Beamte eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium, beides ist nicht zwangsläufig bei allen Angestellten / Arbeitern der Fall. Da dies durchaus Auswirkungen auf den Lohn und damit auch auf die zukünftige Rente hat, sollte diese Tatsache auch beim Vergleich berücksichtigt werden. Dann wäre der Unterschied zwischen Rente und Pension nicht mehr ganz so hoch.
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…. Noch bin ich da entspannt !
Bin eher gespannt auf die Meinung des SwnT!
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Hier mal ein interessanter Beitrag der aufzeigt, dass ein Beitrag der Beamten zur Rentenversicherung nicht haltbar wäre.
Es ist richtig, der Beamte leistet in dem Sinne keinen Beitrag, sondern es werden Gehaltsteile einbehalten, die leider nicht förmlich ausgewiesen werden. Es ist in Vergessenheit geraten, dass dieser Umstand bei der Schaffung des Bundesbeamtengesetzes 1951 berücksichtigt wurde.....
https://www.myheimat.de/bobingen/c-politik/beamte-ihre-pension-und-staendige-einsparungen-an-ihnen_a1279941#gallery=null (https://www.myheimat.de/bobingen/c-politik/beamte-ihre-pension-und-staendige-einsparungen-an-ihnen_a1279941#gallery=null)
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Die Pension des Beamten entspringt dem Grundgesetz. Sofern Beamte rentenversicherungspflichtig würden, müsste Ihnen zusätzlich eine entsprechende Alimentation des Dienstherren gezahlt werden. Änderung müssten im Grundgesetz festgelegt werden. Nicht zu vergessen, ist das Angestellte im öffentlichen Dienst eine zusätzliche Altersversorgung erhalten. Diese wäre gegebenfalls ebenfalls durchzuführen. Unterm Strich kommen die Dienste nicht drum rum neben der Rente weitere Leistungen zu zahlen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die Rentenversicherung schon heute zu gut 30 % auf Steuern gezahlt werden. Dieser Wert würde sich entsprechend erhöhen.
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Interessant finde ich immer diese Vergleiche der Pension zu Rente in nahezu allen Medien.
Bild schreibt hierzu z.B. : „Wer als Bundesbeamter in den Ruhestand geht, kann mit einer Durchschnittspension von 3280 Euro brutto im Monat rechnen. Das sind 196 Prozent mehr als die durchschnittliche Altersrente von 1108 Euro eines Arbeitnehmers! „
Wenn ich das als nicht Beamter lesen würde, wäre ich auch mehr als verwundert über die Höhe. Aber der Vergleich von Durchschnittswerten macht in diesem Fall gar keinen Sinn. In der Regel haben Beamte eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium, beides ist nicht zwangsläufig bei allen Angestellten / Arbeitern der Fall. Da dies durchaus Auswirkungen auf den Lohn und damit auch auf die zukünftige Rente hat, sollte diese Tatsache auch beim Vergleich berücksichtigt werden. Dann wäre der Unterschied zwischen Rente und Pension nicht mehr ganz so hoch.
Nein, das verwundert einen bei der Bild nicht, die ist doch seriös.
Ist doch üblich Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Die Wahrheit ist, dass bei gleicher Erwerbsbiografie eine mD Beamter eher weniger Geld als Pensionär zur Verfügung hat als der vergleichbare Lebenslang öD EG 8er/EG9a
bei den anderen Laufbahnen hat der Beamte die Nase vorn, so um die 5%-10%
Kann man alles relativ leicht ausrechnen.
Das die Beamten es leichter haben auf das „volle Niveau“ zu kommen, auch wenn sie Kinderteizeit etc. machen oder früher gehen müssen, ist eine andere Geschichte.
Und wenn Beamte zukünftig einzahlen müssen und ins System eingegliedert werden, so hilft es nur in der Übergangszeit, und verschlechtert es, wenn diese Zwangsrentner die Rente beziehen. Denn idR leben diese Bildungsschichten länger.
Traurig ist, dass da gehen diese Beamtenpensions Märchen so wenig deutlichst gegen geschossen wird.
und das sage ich als Angestellter und nicht Betroffener.
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Endlich hat die Union sich geäußert und quasi ein Machtwort gesprochen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256100166/Gesetzliche-Rentenversicherung-Populistischer-Unfug-Heftige-Kritik-an-Bas-Vorstoss.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_twitter
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Und mal ein Kommentar, der nicht nur eine Seite betrachtet:
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-beamte-retten-rente-nicht-es-braucht-mehr-als-die-bas-idee/100127384.html (https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-beamte-retten-rente-nicht-es-braucht-mehr-als-die-bas-idee/100127384.html)
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Was hält einen Beamten überhaupt im Beruf, wenn er seine Pensionsansprüche nicht verlieren kann bei einem Jobwechsel?
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Was hält einen Beamten überhaupt im Beruf, wenn er seine Pensionsansprüche nicht verlieren kann bei einem Jobwechsel?
Ich verstehe die Frage nicht, man verliert ja auch seine Rentenansprüche nicht wenn man den Job wechselt.
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Bedenklich ist, dass Frau Bas, kaum ist sie im Amt, sofort populistisch und gegen jede Vernunft ein Thema aufgreift, das ihr von AfD und BSW vorgegeben wurde.
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Bedenklich ist, dass Frau Bas, kaum ist sie im Amt, sofort populistisch und gegen jede Vernunft ein Thema aufgreift, das ihr von AfD und BSW vorgegeben wurde.
Wiso bedenklich..? Kompetenz pur. Du erkennst das nur nicht.
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Der Vorschlag des Sozialistenschrapnells wird nicht durchgehen
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mehr-beitragszahler-fuer-rentenversicherung-linnemann-blockt-bas-vorstoss-ab-a-db731c98-9700-4c00-b5e2-ef35a16bf060
Und das ist gut so 👍
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Was hält einen Beamten überhaupt im Beruf, wenn er seine Pensionsansprüche nicht verlieren kann bei einem Jobwechsel?
Ich verstehe die Frage nicht, man verliert ja auch seine Rentenansprüche nicht wenn man den Job wechselt.
Man verliert zur Zeit aber seine Pensionsansprüche bei einem Jobwechsel in die Wirtschaft. Wenn dieses Risiko wegfällt, da man sowieso in der Rentenversicherung ist, dann wird es mehr wechselwillige Kollegen geben.
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Der Vorschlag des Sozialistenschrapnells wird nicht durchgehen
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mehr-beitragszahler-fuer-rentenversicherung-linnemann-blockt-bas-vorstoss-ab-a-db731c98-9700-4c00-b5e2-ef35a16bf060
Und das ist gut so 👍
Das Wörtchen "ergebnisoffen" mag ich hier gar nicht.
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Was hält einen Beamten überhaupt im Beruf, wenn er seine Pensionsansprüche nicht verlieren kann bei einem Jobwechsel?
Ich verstehe die Frage nicht, man verliert ja auch seine Rentenansprüche nicht wenn man den Job wechselt.
Man verliert zur Zeit aber seine Pensionsansprüche bei einem Jobwechsel in die Wirtschaft. Wenn dieses Risiko wegfällt, da man sowieso in der Rentenversicherung ist, dann wird es mehr wechselwillige Kollegen geben.
Ich kann jetzt nur für SH und HH sprechen aber hier bekommst du ein Altersgeld wenn du in die freie Wirtschaft wechselst
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Was hält einen Beamten überhaupt im Beruf, wenn er seine Pensionsansprüche nicht verlieren kann bei einem Jobwechsel?
Ich verstehe die Frage nicht, man verliert ja auch seine Rentenansprüche nicht wenn man den Job wechselt.
Man verliert zur Zeit aber seine Pensionsansprüche bei einem Jobwechsel in die Wirtschaft. Wenn dieses Risiko wegfällt, da man sowieso in der Rentenversicherung ist, dann wird es mehr wechselwillige Kollegen geben.
Ich kann jetzt nur für SH und HH sprechen aber hier bekommst du ein Altersgeld wenn du in die freie Wirtschaft wechselst
Also entweder habe ich einen Denkfehler oder du hast das Altersgeld nicht richtig verstanden. ???
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@Internet ist Neuland:
Ich würde sagen, du hast eine Wissenslücke. In einigen Rechtskreisen gibt es die Möglichkeit, statt der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis) Altersgeld (eine Art "Pension light", z.B. weil die Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre nicht vollumfänglich stattfindet) zu beziehen.
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ganz ehrlich, macht halt. Mit entsprechender Kompensation fürs Laufbahnrecht und entsprechender Nachversicherung. Also es müsste eine Berücksichtigung und Kompensation stattfinden für die Zeit, die man bspw. als A9-Beamter auf einer A11-Stelle saß, aber nur nach A9/A10 besoldet wurde. Und selbstverständlich Nachversicherung in der ZVK.
Dann würde man sogar einen Tick besser stehen (in Fällen einer Ruhestands-Beförderung 3 Jahre vor Pensionseintritt mal außen vor).
https://www.kvbw.de/pb/startseite/zusatzversorgung/zvkrente.html
https://www.hopkins.law/expertise/rentenpunkte
Nur für die Vergleichbarkeit (die ZVK skaliert ja linear und somit analog zur gesetzlichen Rente):
bei Dienstantritt mit 20 Jahren und Renteneintritt mit 67 bekäme man bei 40k Jahresbrutto 948€ ZVK und pro Jahr 0,7922 Rentenpunkte (bei derzeit 50.493 € Durchschnittseinkommen), also 37,2334 Rentenpunkte, die derzeit 40,79 € wert sind, also 1.518,75 € Rente.
Die ZVK macht also nochmal 62% der gesetzlichen Rente aus. Diese entspricht einschlägigen Quellen nach ja ca. 48% des letzten Einkommens. 48%-Punkte +62% ZVK macht dann 77,79% Rente aus. Im Vergleich zu den 71% max. Pension liest sich das nicht so schlecht.
Wie gesagt, vorausgesetzt man wird für die Zeiten geringeren Bruttolohns durch Laufbahnrecht entschädigt.
Und dadurch erkaufe ich mir die Flexibilität in die Privatwirtschaft zu wechseln, mein Dienstherr muss also mehr als bisher sein Personal bei Laune halten. Passt schon für mich.
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Vielleicht sollte sich die gute Frau mal mit der Landesregierung von NRW unterhalten.
Bereits vor gut zwei Jahrzehnten hatten die auch schon diese bahnbrechende Idee.
Nachdem dort aber offenbar mal durchgerechnet wurde, was das kosten würde hat man die Schublade ganz schnell wieder verschlossen und mehrere Schlösser angebracht.
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Und zugleich haben wir aktive zumindest Bestandschutz
Wäre es nicht möglich, dass sich der Bestandschutz nur auf die bereits erworbenen Ansprüche bezieht? Zum Beispiel zum Übergangstag 01.01.2027 hast du 40 Prozent Anspruch erreicht. Ab dem 01.01.2027 zahlst du dann in die Rentenkasse ein. Zum Ruhestand bekommst du dann 40 Prozent Pansion und die erworbenen Rentenansprüche.
Möglich ist sehr viel, wenn man unbedingt will. Da sich das Pensionsrecht aber zum Teil fundamental von der Rente unterscheidet, zum Beispiel beim Stichwort Mindestpension, ist es nicht ganz so einfach wie skizziert.
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Gemach, gemach!
Die Forderung die Versorgungsbezüge an die Rente anzugleichen, bzw. diese zu finanzieren ist so alt, wie das Beamtenrecht selbst.
Auszug aus der BT-Drs. 01/2846, S. 35:
"Die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse erforderte eine sorgfältige Prüfung der Frage, ob das bisherige System der Altersversorgung der Beamten aufrechterhalten werden kann. In der Öffentlichkeit ist vielfach behauptet worden, daß die Beamtenversorgung unverhältnismäßig hoch sei und daher verringert werden müsse; in Verbindung damit stehen Vorschläge, die laufenden und künftig neu zu gewährenden Pensionen nicht mehr nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen, sondern nach den Grundsätzen der Rentenversicherung zu regeln.
Ferner haben sich zahlreiche Stimmen für Einrichtung von Versorgungskassen an Stelle der Versorgung durch den Dienstherrn ausgesprochen.
Bei diesen Abänderungswünschen wird übersehen, wie eng das bisherige System der Altersversorgung der Beamten mit dem zur Zeit geltenden Besoldungssystem zusammenhängt. Die Höhe der Besoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten; die Beamten sind daher nicht in der Lage, irgendwelche "Beiträge zu ihrer Altersversorgung zu leisten. Andererseits kann die Besoldung nicht zu diesem Zwecke erhöht werden, insbesondere dann nicht, wenn es dem Beamten freigestellt sein soll, den Mehrbetrag zur freien Verfügung zu entnehmen und sich mit einer geringeren lediglich auf den Beiträgen des Dienstherrn aufgebauten Versorgung zu begnügen. Aus allen diesen Gründen erscheint es bis auf weiteres nicht möglich, das Versorgungssystem zu ändern. Für die Zukunft wird damit kein Präjudiz geschaffen. Dies gilt um so mehr, als, eine Änderung
des Versorgungssystems ohnehin nur für die neu eintretenden Beamten erfolgen könnte."
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Vielleicht sollte sich die gute Frau mal mit der Landesregierung von NRW unterhalten.
Bereits vor gut zwei Jahrzehnten hatten die auch schon diese bahnbrechende Idee.
Nachdem dort aber offenbar mal durchgerechnet wurde, was das kosten würde hat man die Schublade ganz schnell wieder verschlossen und mehrere Schlösser angebracht.
hast du dazu irgendwelche Belege?
(nicht dass ich dir nicht glaube)
aber das ist so komplett an mir vorbei gegangen, würd mich aber dennoch interessieren
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Vielleicht wurde das hier gemeint:
Nordrhein-Westfalen setzte sogar eine Kommission ein, die einen grundsätzlichen Verzicht auf Beamte des bekannten Typs forderte. Bei Neueinstellungen solle weitgehend auf diese Dienstverhältnisse verzichtet werden – stattdessen soll der Staat nur noch Angestellte beschäftigen. In hoheitlichen Bereichen wie Polizei oder Justiz könnten dagegen Beamte neuen Typs geschaffen werden, die per Vertrag zum Beispiel zur Geheimhaltung verpflichtet werden.
14.12.2004
https://www.deutschlandfunk.de/nicht-abschaffen-aber-reformieren-100.html
Allgemein recht lesenswert.
Zu den Ergebnissen der Kommission:
https://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0711/ausschuesse/archiv15/a04/Oeffentliche_Anhoerungen/Anhoerungen/Stellungnahmen/bull_1.pdf (https://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0711/ausschuesse/archiv15/a04/Oeffentliche_Anhoerungen/Anhoerungen/Stellungnahmen/bull_1.pdf)
Auch amüsant:
Trittin will Beamtentum abschaffen
17.08.2003 , 14:39 Uhr
https://rp-online.de/politik/deutschland/trittin-will-beamtentum-abschaffen_aid-8675253 (https://rp-online.de/politik/deutschland/trittin-will-beamtentum-abschaffen_aid-8675253)