Gemach, gemach!
Die Forderung die Versorgungsbezüge an die Rente anzugleichen, bzw. diese zu finanzieren ist so alt, wie das Beamtenrecht selbst.
Auszug aus der BT-Drs. 01/2846, S. 35:
"Die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse erforderte eine sorgfältige Prüfung der Frage, ob das bisherige System der Altersversorgung der Beamten aufrechterhalten werden kann. In der Öffentlichkeit ist vielfach behauptet worden, daß die Beamtenversorgung unverhältnismäßig hoch sei und daher verringert werden müsse; in Verbindung damit stehen Vorschläge, die laufenden und künftig neu zu gewährenden Pensionen nicht mehr nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen, sondern nach den Grundsätzen der Rentenversicherung zu regeln.
Ferner haben sich zahlreiche Stimmen für Einrichtung von Versorgungskassen an Stelle der Versorgung durch den Dienstherrn ausgesprochen.
Bei diesen Abänderungswünschen wird übersehen, wie eng das bisherige System der Altersversorgung der Beamten mit dem zur Zeit geltenden Besoldungssystem zusammenhängt. Die Höhe der Besoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten; die Beamten sind daher nicht in der Lage, irgendwelche "Beiträge zu ihrer Altersversorgung zu leisten. Andererseits kann die Besoldung nicht zu diesem Zwecke erhöht werden, insbesondere dann nicht, wenn es dem Beamten freigestellt sein soll, den Mehrbetrag zur freien Verfügung zu entnehmen und sich mit einer geringeren lediglich auf den Beiträgen des Dienstherrn aufgebauten Versorgung zu begnügen. Aus allen diesen Gründen erscheint es bis auf weiteres nicht möglich, das Versorgungssystem zu ändern. Für die Zukunft wird damit kein Präjudiz geschaffen. Dies gilt um so mehr, als, eine Änderung
des Versorgungssystems ohnehin nur für die neu eintretenden Beamten erfolgen könnte."