Autor Thema: [Allg] Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?  (Read 10935 times)

HansGeorg

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Antw:Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?
« Antwort #30 am: 11.05.2025 21:32 »
Was hält einen Beamten überhaupt im Beruf, wenn er seine Pensionsansprüche nicht verlieren kann bei einem Jobwechsel?

Ich verstehe die Frage nicht, man verliert ja auch seine Rentenansprüche nicht wenn man den Job wechselt.

Man verliert zur Zeit aber seine Pensionsansprüche bei einem Jobwechsel in die Wirtschaft. Wenn dieses Risiko wegfällt, da man sowieso in der Rentenversicherung ist, dann wird es mehr wechselwillige Kollegen geben.

Ich kann jetzt nur für SH und HH sprechen aber hier bekommst du ein Altersgeld wenn du in die freie Wirtschaft wechselst

InternetistNeuland

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Antw:Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?
« Antwort #31 am: 11.05.2025 21:58 »
Was hält einen Beamten überhaupt im Beruf, wenn er seine Pensionsansprüche nicht verlieren kann bei einem Jobwechsel?

Ich verstehe die Frage nicht, man verliert ja auch seine Rentenansprüche nicht wenn man den Job wechselt.

Man verliert zur Zeit aber seine Pensionsansprüche bei einem Jobwechsel in die Wirtschaft. Wenn dieses Risiko wegfällt, da man sowieso in der Rentenversicherung ist, dann wird es mehr wechselwillige Kollegen geben.

Ich kann jetzt nur für SH und HH sprechen aber hier bekommst du ein Altersgeld wenn du in die freie Wirtschaft wechselst

Also entweder habe ich einen Denkfehler oder du hast das Altersgeld nicht richtig verstanden.  ???

Eukalyptus

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Antw:Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?
« Antwort #32 am: 11.05.2025 22:48 »
@Internet ist Neuland:

Ich würde sagen, du hast eine Wissenslücke. In einigen Rechtskreisen gibt es die Möglichkeit, statt der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis) Altersgeld (eine Art "Pension light", z.B. weil die Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre nicht vollumfänglich stattfindet) zu beziehen.

ohjeee

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Antw:Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?
« Antwort #33 am: 12.05.2025 10:13 »
ganz ehrlich, macht halt. Mit entsprechender Kompensation fürs Laufbahnrecht und entsprechender Nachversicherung. Also es müsste eine Berücksichtigung und Kompensation stattfinden für die Zeit, die man bspw. als A9-Beamter auf einer A11-Stelle saß, aber nur nach A9/A10 besoldet wurde. Und selbstverständlich Nachversicherung in der ZVK.

Dann würde man sogar einen Tick besser stehen (in Fällen einer Ruhestands-Beförderung 3 Jahre vor Pensionseintritt mal außen vor).

https://www.kvbw.de/pb/startseite/zusatzversorgung/zvkrente.html
https://www.hopkins.law/expertise/rentenpunkte

Nur für die Vergleichbarkeit (die ZVK skaliert ja linear und somit analog zur gesetzlichen Rente):
bei Dienstantritt mit 20 Jahren und Renteneintritt mit 67 bekäme man bei 40k Jahresbrutto 948€ ZVK und pro Jahr 0,7922 Rentenpunkte (bei derzeit 50.493 € Durchschnittseinkommen), also 37,2334 Rentenpunkte, die derzeit 40,79 € wert sind, also 1.518,75 € Rente.
Die ZVK macht also nochmal 62% der gesetzlichen Rente aus. Diese entspricht einschlägigen Quellen nach ja ca. 48% des letzten Einkommens. 48%-Punkte +62% ZVK macht dann 77,79% Rente aus. Im Vergleich zu den 71% max. Pension liest sich das nicht so schlecht.
Wie gesagt, vorausgesetzt man wird für die Zeiten geringeren Bruttolohns durch Laufbahnrecht entschädigt.

Und dadurch erkaufe ich mir die Flexibilität in die Privatwirtschaft zu wechseln, mein Dienstherr muss also mehr als bisher sein Personal bei Laune halten. Passt schon für mich.

Garfield73

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Antw:Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?
« Antwort #34 am: 12.05.2025 12:53 »
Vielleicht sollte sich die gute Frau mal mit der Landesregierung von NRW unterhalten.
Bereits vor gut zwei Jahrzehnten hatten die auch schon diese bahnbrechende Idee.
Nachdem dort aber offenbar mal durchgerechnet wurde, was das kosten würde hat man die Schublade ganz schnell wieder verschlossen und mehrere Schlösser angebracht.

photosynthese

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Antw:Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?
« Antwort #35 am: 12.05.2025 19:25 »
Und zugleich haben wir aktive zumindest Bestandschutz

Wäre es nicht möglich, dass sich der Bestandschutz nur auf die bereits erworbenen Ansprüche bezieht? Zum Beispiel zum Übergangstag 01.01.2027 hast du 40 Prozent Anspruch erreicht. Ab dem 01.01.2027 zahlst du dann in die Rentenkasse ein. Zum Ruhestand bekommst du dann 40 Prozent Pansion und die erworbenen Rentenansprüche.

Möglich ist sehr viel, wenn man unbedingt will. Da sich das Pensionsrecht aber zum Teil fundamental von der Rente unterscheidet, zum Beispiel beim Stichwort Mindestpension, ist es nicht ganz so einfach wie skizziert.

10481178

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Antw:Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?
« Antwort #36 am: 12.05.2025 20:40 »
Gemach, gemach!

Die Forderung die Versorgungsbezüge an die Rente anzugleichen, bzw. diese zu finanzieren ist so alt, wie das Beamtenrecht selbst.

Auszug aus der BT-Drs. 01/2846, S. 35:
"Die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse erforderte eine sorgfältige Prüfung der Frage, ob das bisherige System der Altersversorgung der Beamten aufrechterhalten werden kann. In der Öffentlichkeit ist vielfach behauptet worden, daß die Beamtenversorgung unverhältnismäßig hoch sei und daher verringert werden müsse; in Verbindung damit stehen Vorschläge, die laufenden und künftig neu zu gewährenden Pensionen nicht mehr nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen, sondern nach den Grundsätzen der Rentenversicherung zu regeln.
Ferner haben sich zahlreiche Stimmen für Einrichtung von Versorgungskassen an Stelle der Versorgung durch den Dienstherrn ausgesprochen.
Bei diesen Abänderungswünschen wird übersehen, wie eng das bisherige System der Altersversorgung der Beamten mit dem zur Zeit geltenden Besoldungssystem zusammenhängt. Die Höhe der Besoldung ist gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten; die Beamten sind daher nicht in der Lage, irgendwelche "Beiträge zu ihrer Altersversorgung zu leisten. Andererseits kann die Besoldung nicht zu diesem Zwecke erhöht werden, insbesondere dann nicht, wenn es dem Beamten freigestellt sein soll, den Mehrbetrag zur freien Verfügung zu entnehmen und sich mit einer geringeren lediglich auf den Beiträgen des Dienstherrn aufgebauten Versorgung zu begnügen. Aus allen diesen Gründen erscheint es bis auf weiteres nicht möglich, das Versorgungssystem zu ändern. Für die Zukunft wird damit kein Präjudiz geschaffen. Dies gilt um so mehr, als, eine Änderung
des Versorgungssystems ohnehin nur für die neu eintretenden Beamten erfolgen könnte."

Egge2206

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Antw:Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?
« Antwort #37 am: 14.05.2025 16:47 »
Vielleicht sollte sich die gute Frau mal mit der Landesregierung von NRW unterhalten.
Bereits vor gut zwei Jahrzehnten hatten die auch schon diese bahnbrechende Idee.
Nachdem dort aber offenbar mal durchgerechnet wurde, was das kosten würde hat man die Schublade ganz schnell wieder verschlossen und mehrere Schlösser angebracht.

hast du dazu irgendwelche Belege?
(nicht dass ich dir nicht glaube)

aber das ist so komplett an mir vorbei gegangen, würd mich aber dennoch interessieren

hondafahrer26

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Vielleicht wurde das hier gemeint:

Zitat
Nordrhein-Westfalen setzte sogar eine Kommission ein, die einen grundsätzlichen Verzicht auf Beamte des bekannten Typs forderte. Bei Neueinstellungen solle weitgehend auf diese Dienstverhältnisse verzichtet werden – stattdessen soll der Staat nur noch Angestellte beschäftigen. In hoheitlichen Bereichen wie Polizei oder Justiz könnten dagegen Beamte neuen Typs geschaffen werden, die per Vertrag zum Beispiel zur Geheimhaltung verpflichtet werden.
14.12.2004
https://www.deutschlandfunk.de/nicht-abschaffen-aber-reformieren-100.html

Allgemein recht lesenswert.

Zu den Ergebnissen der Kommission:
https://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0711/ausschuesse/archiv15/a04/Oeffentliche_Anhoerungen/Anhoerungen/Stellungnahmen/bull_1.pdf

Auch amüsant:
Zitat
Trittin will Beamtentum abschaffen
17.08.2003 , 14:39 Uhr
https://rp-online.de/politik/deutschland/trittin-will-beamtentum-abschaffen_aid-8675253