Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: lotsch am 11.07.2025 11:29

Titel: Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: lotsch am 11.07.2025 11:29
Immer mehr Länder sprechen ein AfD-Verbot für Beamte aus. Nicht einmal in der Weimarer Verfassung gab es ein Parteienverbot für Beamte. Haben wir jetzt schlimmere Verhältnisse als damals?

Auch damals stellte man sich schon diese Fragen: Soll das Verwaltungspersonal homogen sein? Kann man, u m diese Homogenität zu erzielen, auf die Voraussetzung einer „sozialen Homogenität" verzichten?
Oder soll es repräsentativ sein?

Meine Meinung: Eine Homogenität des Verwaltungspersonals bietet sicher Vorteile, z.B. keine politischen Streitigkeiten in der Verwaltung und dadurch einen geordneteren Verwaltungsablauf, aber ist das demokratisch? Welchen Blick wird die Bevölkerung dadurch auf die Verwaltung gewinnen? Würde es vielleicht ausreichen, das Parteienverbot nur für Beamte des höheren Dienstes auszusprechen? Oder nur für politische Beamte? Ist das durch das GG abgedeckt, oder wäre eine Einzelfallprüfung notwendig? Fragen über Fragen, aber insgesamt problematisch und ein Fingerzeig, in welchen Zeiten wir leben.
Übrigens sollte man dieses Thema parteiunabhängig betrachten, da der Radikalenerlass in den 70er Jahren Linke vom öD ausschloss, und die Zeiten sich irgendwann ändern können. Verfassungstreue ist kein Thema und soll immer vorausgesetzt werden. Bei Gelegenheit werde ich mir mal durchlesen, wie sich das BVerfG so zum Radikalenerlass  geäußert hat.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Gymfreak am 11.07.2025 11:34
Ein Beamter sollte nicht Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei oder Organisation sein.
Welche Partei oder politische Gesinnung das ist, ist für mich unerheblich.
Ist die jeweilige AFD Partei (Bund/Landesverband etc.), in welcher ein Beamter Mitglied ist, nicht gesichert rechtsextrem eingestuft, sollte das für den Beamtenstatus unerheblich sein.
Das gilt genau so für jede andere Partei, die entsprechend eingestuft wird.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 11.07.2025 11:41
Ein Beamter steht auf dem Boden der FDGO und ist verpflichtet, diese während der Arbeitszeit als auch in seiner Freizeit zu verteidigen.

Wenn der Beamte Mitglied einer Organisation ist, die die FDGO aktiv kämpferisch beseitigen möchte, beißt sich das mit seinen Beamtenpflichten.

Von daher ist es nur logisch, dass der Dienstherr niemanden einstellt, bei dem es bereichtigte Zweifel an seiner Verfassungstreue gibt.

Homogenität des Verwaltungspersonals schön und gut, aber wenn die berechtigte Sorge besteht, dass z.B. bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Herkunft im Verwaltungsverfahren anders behandelt werden, geht dies über Diversität hinaus.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Johann am 11.07.2025 11:45
die FDGO aktiv kämpferisch beseitigen möchte
In dem Fall hätte der Beamte aber auch nicht lange Spaß daran. Wenn das nachgewiesen wird, wird die Organisation schlicht verboten und Mitglied in verbotenen Organisationen zu sein, ist auch als nicht-Beamter nicht erlaubt.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: cyrix42 am 11.07.2025 12:28
die FDGO aktiv kämpferisch beseitigen möchte
In dem Fall hätte der Beamte aber auch nicht lange Spaß daran. Wenn das nachgewiesen wird, wird die Organisation schlicht verboten und Mitglied in verbotenen Organisationen zu sein, ist auch als nicht-Beamter nicht erlaubt.

Ein Parteienverbot ist aber, wie wir spätestens seit den beiden NPD-Verbotsverfahren gelernt haben, gar nicht so einfach. Insbesondere reicht es dafür nicht aus, dass die Partei die FDGO überwinden möchte; das Parteienverbot muss auch die Ultima Ratio sein. Und da die NPD (heute "die Heimat") zu unbedeutend war, durfte sie nicht verboten werden.

Entsprechend dürfte es auch vor irgendeiner Positionierung zur AfD für Beamte schon schwierig bis unmöglich gewesen sein, als Mitglied bei der NPD/ Heimat aktiv zu sein...
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Illunis am 11.07.2025 14:10
Ein Beamter sollte nicht Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei oder Organisation sein.
Welche Partei oder politische Gesinnung das ist, ist für mich unerheblich.
Ist die jeweilige AFD Partei (Bund/Landesverband etc.), in welcher ein Beamter Mitglied ist, nicht gesichert rechtsextrem eingestuft, sollte das für den Beamtenstatus unerheblich sein.
Das gilt genau so für jede andere Partei, die entsprechend eingestuft wird.

"Gesichert extremistisch" gehört Verboten, also sollte die Einstufung incl. Verbot auch gleich vom BVerfG erfolgen und von sonst niemand.

Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.

Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 11.07.2025 14:16
Ein Beamter sollte nicht Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei oder Organisation sein.
Welche Partei oder politische Gesinnung das ist, ist für mich unerheblich.
Ist die jeweilige AFD Partei (Bund/Landesverband etc.), in welcher ein Beamter Mitglied ist, nicht gesichert rechtsextrem eingestuft, sollte das für den Beamtenstatus unerheblich sein.
Das gilt genau so für jede andere Partei, die entsprechend eingestuft wird.

"Gesichert extremistisch" gehört Verboten, also sollte die Einstufung incl. Verbot auch gleich vom BVerfG erfolgen und von sonst niemand.

Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.

Der Bürokratie steht es nicht im Wege, wenn sich ein Beamter in seiner Freizeit politisch engagiert. Interessenkonflikte gäbe es nur, wenn sich die politische Betätigung auf die tägliche Arbeit auswirkt. Dies halte ich aber für unwahrscheinlich.

Und gesichert (rechts) extremistische Organisationen gehöhren nur dann verboten, wenn sie die FDGO abschaffen wollen und dazu auch in der Lage sind. Ansonsten müsste man einige Popelvereine prüfen und verbieten.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Stempelritter am 11.07.2025 15:13
Old & busted: Parteienverbot für Beamte.
New hotness: Parteienverbot für (BVerfG-)Richter.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Pendler1 am 11.07.2025 15:27
Ich bin alt genug, dass ich 1972 den sog. Radikalenerlass in der BRD miterlebt habe. Damals ging es gegen die DKP speziell, und gegen "Linke" allgemein. Da durften die nicht mal Lockführer oder Busfahrer werden.

Da wurden sogar Beamte entlassen.

Und heute, da sitzen sie (natürlich nicht dem Namen nach, aber mit ähnlicher Ideologie, im Bundestag :))
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Johann am 11.07.2025 15:47
Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.
Angenommen das würde so kommen: Wie sollen dann die Behördenleitungen besetzt werden? Bisher erfolgt das vor allem nach Parteibuch. Wenns kein Parteibuch mehr gäbe, könnte man diese äußerst gut dotierten Stellen ja gar nicht mehr besetzen. Wonach müsste man denn dann gehen? Nach Eignung statt nach Gefallen? Das ist schon ein bisschen weltfremd.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Illunis am 11.07.2025 15:54
...Wonach müsste man denn dann gehen? Nach Eignung statt nach Gefallen?...

That's the point. #bestenauslese  ;D
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Gymfreak am 11.07.2025 17:12
Ein Beamter sollte nicht Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei oder Organisation sein.
Welche Partei oder politische Gesinnung das ist, ist für mich unerheblich.
Ist die jeweilige AFD Partei (Bund/Landesverband etc.), in welcher ein Beamter Mitglied ist, nicht gesichert rechtsextrem eingestuft, sollte das für den Beamtenstatus unerheblich sein.
Das gilt genau so für jede andere Partei, die entsprechend eingestuft wird.

"Gesichert extremistisch" gehört Verboten, also sollte die Einstufung incl. Verbot auch gleich vom BVerfG erfolgen und von sonst niemand.

Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.

Nein, dafür sind aus guten Gründen das BfV und die LfVs zuständig. Die Schwelle für ein Verbot ist noch einmal deutlich höher und liegt richtigerweise dann auch in der Kompetenz des BVerfG.
Zudem ist es richtig, dass eine solche Einstufung gerichtlich überprüft werden kann.
Das System ist schon durchdacht.
Eine Partei muss nicht verboten sein um unvereinbar mit den Werten eines Beamten zu sein. Wenn ein Beamter nicht auf dem Boden der FDGO steht, sollte er unverzüglich entlassen werden. Denn der Schutz der FDGO ist letzten Endes das höchste Gut, welches Beamte mit ihrem Dienst verteidigen.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: lotsch am 11.07.2025 18:14
So jetzt habe ich mir einmal die bisherige Rechtsprechung angesehen und bin angesichts der Eindeutigkeit doch verwundert, und frage mich was die Bundesländer eigentlich wollen. Für mich nach Studium der Rechtsprechung klar verfassungs- und europarechtswidrig.

BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
In der Sache billigte das BVerfG das staatliche Handeln in der Entscheidung weitgehend, verlangte aber Einzelfallprüfungen und zerstörte damit die Hoffnung einiger Regierungsmitglieder auf Bundes- wie Landesebene, allein aus der Mitgliedschaft in einer entsprechend eingestuften Organisation auf die Verfassungsfeindlichkeit der betreffenden Person schließen zu dürfen. Später wurde die Praxis des Radikalenerlasses dann vom EGMR kassiert, schon vorher war sie politisch von Helmut Schmidt abgeräumt worden. In der Rechtsprechung führte dies zu der Anpassung, dass allein die Mitgliedschaft in entsprechend eingestuften Parteien nicht ausreicht, um von einer verfassungsfeindlichen Einstellung des Mitglieds auszugehen.
Und auch der EGMR urteilt eigentlich unmissverständlich:
Diese differenzierte Berücksichtigung der bloßen Mitgliedschaft ist nicht zuletzt auf die konventionsrechtlichen Direktiven der Art. 10, 11 EMRK zurückzuführen (Voßkuhle, NVwZ 2022, 1841, 1843). Im Fall Vogt gegen Deutschland hat der EGMR 1993 festgestellt, dass die Entlassung der deutschen Gymnasiallehrerin Vogt allein wegen ihrer Aktivität in der DKP einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 und 11 EMRK darstellt.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 11.07.2025 20:38
Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.
Angenommen das würde so kommen: Wie sollen dann die Behördenleitungen besetzt werden? Bisher erfolgt das vor allem nach Parteibuch. Wenns kein Parteibuch mehr gäbe, könnte man diese äußerst gut dotierten Stellen ja gar nicht mehr besetzen. Wonach müsste man denn dann gehen? Nach Eignung statt nach Gefallen? Das ist schon ein bisschen weltfremd.

Ich hoffe wirklich dein Beitrag ist ironisch gemeint. Ich persönlich bin der Überzeugung: ja, zwar nicht alle und sämtliche Posten, aber die wichtigen, sollten nach Eignung und Leistung vergeben werden. Keine Quoten, keine Korruption oder politischen Machtkämpfe - so sähe für mich das Ideal aus. Darüber hinaus sollte das Bundesministeramt eine rein formale Besetzung sein. Die Fachliche Weisung und Entscheidungsfindung des Hauses sollte einem Gremium bzw. Rat anvertraut werden, die sich durch Neutralität oder alternativ eine breite politische Streuung auszeichnet. Sie sollten lediglich dem Minister gegenüber zur Berichterstattung verpflichtet sein, aber nicht weisungsgebunden. Ansonsten artet alles immer mehr in politischer und idiologischen Machtkämpfen aus - wie man gerade sehr eindrucksvoll in der Presse am Beispiel der Besetzung der BVerfG-Posten mitverfolgen kann. Sieht so unsere Zukunft aus? Was ist das überhaupt für eine Signalwirkung an die Gesellschaft? Wen interessiert noch Leistung und Ambition, wenn sich zwei die Köpfe einschlagen? Diffamierung und Diskriminierung sind das höchste Gut? Oder was ist die Message dahinter?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Alexander79 am 12.07.2025 07:15
Denn der Schutz der FDGO ist letzten Endes das höchste Gut, welches Beamte mit ihrem Dienst verteidigen.
Sollten wir dann nicht Beamte der Linken auch gleich aus dem Dienst entfernen?  :o
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Rheini am 13.07.2025 21:03
Ich ergreife mitnichten für die Partei "AfD" Partei, noch werde ich jemals dieser Partei nahe ein (komisch das ich das zu Anfang schreibe).

Habe heute in den Nachrichten gehört, dass keine Parteimitglieder der AfD eingestellt werden. Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage. Warum macht man solche Ankündigungen?

Erwartet man das jetzt kein AfD Mitglied eine Bewerbung schreibt? Ich denke gerade jetzt werden AfD Mitglieder Bewerbungen scheiben und Zuhause schon die Klageschrift fertig liegen haben. Ergebnis? Nicht gut für den Rechtsstaat und für die Öffentlichkeit.

Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 14.07.2025 08:19
Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation begründen auch Zweifel an der Verfassungstreue der einzelnen Mitglieder. Im Zweifel steht es dem Beamten frei, den Zweifel auszuräumen.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Rheini am 14.07.2025 08:24
Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation begründen auch Zweifel an der Verfassungstreue der einzelnen Mitglieder. Im Zweifel steht es dem Beamten frei, den Zweifel auszuräumen.

Hm,

ist nicht der Staat in der Beweispflicht?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 14.07.2025 08:39
Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation begründen auch Zweifel an der Verfassungstreue der einzelnen Mitglieder. Im Zweifel steht es dem Beamten frei, den Zweifel auszuräumen.

Hm,

ist nicht der Staat in der Beweispflicht?

Korrekt, aber so langsam erreichen die Kapazitäten für Durchsuchungen ihr Zenit, steigende Kriminalität und Korruption fordern ihren Tribut - da müssen die Beamten auch einfach mal Nachsicht haben und eine Umkehr der Unschuldsvermutung hinnehmen. Und außerdem: räumt man nicht alle Zweifel aus, indem man einen Eid abgibt? Wozu gibt man diesen überhaupt ab, wenn man danach am besten die Backen spreizten soll?! Soll man sich das GG auf die Brust tätowieren? Sorry für die Polemik am Morgen, aber das ist doch alle nicht mehr normal...
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Rheini am 14.07.2025 08:47
Mir geht es nicht um meine persönliche Meinung, ob ein AfD Mitglied als Bewerber ausgeschlossen werden sollte (ja das würde ich mir wünschen.

Es geht mir vielmehr um die Erwartungen die solche Ankündigungen bei den Bürgern erwecken und die aus meiner Sicht nicht haltbaren Regeln. Ich sehe mit einem Anwidern der PK der AfD entgegen, wo das Urteil zu diesem Thema in die Kamera gehalten wird.

Das zerstört aus meiner Sicht mehr, als wenn man das Thema anders behandeln würde.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 14.07.2025 08:49
Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation begründen auch Zweifel an der Verfassungstreue der einzelnen Mitglieder. Im Zweifel steht es dem Beamten frei, den Zweifel auszuräumen.

Hm,

ist nicht der Staat in der Beweispflicht?

Der Beamte steht für seine Verfassungstreue ein. Wie soll er dass als Mitglied in einer extremistischen Partei können?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Rheini am 14.07.2025 08:54
Ich sehe bis zu einem Verbot der Partei (incl. aller "Gefahren" das es nicht durchkommt usw.) keine Rechtsgrundlage.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Organisation begründen auch Zweifel an der Verfassungstreue der einzelnen Mitglieder. Im Zweifel steht es dem Beamten frei, den Zweifel auszuräumen.

Hm,

ist nicht der Staat in der Beweispflicht?

Der Beamte steht für seine Verfassungstreue ein. Wie soll er dass als Mitglied in einer extremistischen Partei können?

Wer hat bisher dies festgestellt (rechtsextremistische Partei)?

Wer muss es feststellen, damit ein Dienstherr sich bei der Bewerberauswahl darauf berufen kann?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: BWBoy am 14.07.2025 08:54
Also ich für meinen Teil möchte weder Rechts- noch Linksradikale im Amt haben. Ich habe nämlich nicht viel übrig für Leute, die Polizisten mit Pflastersteinen bewerfen. Allerdings scheint es ja ja immer noch woke zu sein so links wie möglich zu sein, zumindest für eine kleine laute Minderheit. Auf der anderen Seite werden es immer mehr AfD-Sympathisanten wo das ganze gesellschaftlich dann nicht so woke ist.

Klar ist, die radikalen Lager zu beiden Seiten sind definitiv zu groß und man muss an die Ursachen ran. Es hilft nichts, wenn die ganze Parteienlandschaft als Gegenpol zur AfD nach links rückt, wenn das vom Bürger nicht gewollt ist. Wenn einem Konservativen Bürger zum Beispiel die konservativen Parteien unterm Kugelschreiber nach links abhauen und sich trotz Wahlsieg dann genau die Ideologien durchsetzen, die man mit seiner Stimme vermeiden wollte, was wählt so eine Person denn dann das nächste Mal?

Ich für meinen Teil schaue mit großer Sorge auf die nächste Wahl, denn alles was von den anderen Parteien bisher so unternommen wurde um die AfD klein zu halten ging völlig am Bürger vorbei und hat die AfD nur stärker gemacht. Auch ein Verbotsverfahren wird sich da nahtlos einfügen. Denn auch dadurch wird man die Leute nicht wieder abholen können, die man zuvor vergrault hat. Aus welchen Gründen auch immer die ihr Kreuz dort gemacht haben.

Man bekämft die Radikalen Ränder in dem man gute Politik für die breite Bevölkerung macht. Nicht mit Verboten, der Bezeichnung der Wähler als Pack oder sonst was. Denn die Wähler sind diejenigen die die Stimme abgeben. diejenigen die Überzeugt werden müssen.

Je besser die Politik für die breite Bevölkerung, desto geringer der Zustrom für die radikalen Ränder.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Johann am 14.07.2025 11:42
In jüngerer Vergangenheit hat die CDU schon den einen oder anderen Punkt, den die AfD in den letzten Jahren vorgebracht hat, erstaunlich ähnlich für sich selbst übernommen.
In Dänemark hat das ja sehr gut funktioniert, dass die wichtigen Punkte der dortigen AfD von den Volksparteien übernommen wurden. Das hat die dortige AfD von über 20% auf unter 5% zurückgeschrumpft.
https://www.bz-berlin.de/welt/so-schrumpfte-die-daenen-spd-die-daenen-afd (https://www.bz-berlin.de/welt/so-schrumpfte-die-daenen-spd-die-daenen-afd)

Wenn die CDU es jetzt ernst meint und in der laufenden Regierungsperiode Verbesserungen in den Bereichen durchsetzt, die viele Wähler in die Arme der AfD treiben, wäre es auch hierzulande möglich, dass die AfD wieder unter die 5% fällt. Wenn man den Wählerwillen ernstnimmt, statt ihn zu ignorieren oder zu verhöhnen, braucht es auch kein Parteienverbot mehr.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Faunus am 14.07.2025 11:46
Denn der Schutz der FDGO ist letzten Endes das höchste Gut, welches Beamte mit ihrem Dienst verteidigen.
Sollten wir dann nicht Beamte der Linken auch gleich aus dem Dienst entfernen?  :o

Wer DKP-Mitglied  oder Scientologe oder ...ist, wird nicht verbeamtet. Die Liste muss inzw. ewig lang sein.
Und wenn "die Linke" ebenfalls Tendenz zu Extremismus zeigt, dann ist diese auch schnell auf der Liste.
Übrigens Björn Höcke. verurteil wegen diverser rechtsradikaler Sprüche,  kann immer noch als verbeamteter Geschichtslehrer an eine Schule zurückkehren oder ist er inzw. "entfernt"?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: FGL am 14.07.2025 13:29
Der Beamte steht für seine Verfassungstreue ein. Wie soll er dass als Mitglied in einer extremistischen Partei können?
Wo liegt denn der Hinderungsgrund? Parteien sind kein hive mind, bei dem die Parteilinie jede individuelle Überzeugung überschreibt. Nahezu alle Parteien haben gewisse "Flügel", die trotz gemeinsamer Parteizugehörigkeit in bestimmten Bereichen gegensätzliche Grundansichten haben. Von dem Individuum wäre innerparteilich dann natürlich zu erwarten, dass es innerparteilich für die FDGO eintritt, idealerweise natürlich nachweislich mit Wortbeiträgen, Anträgen zum Parteiprogramm usw.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 14.07.2025 13:55
Der Beamte steht für seine Verfassungstreue ein. Wie soll er dass als Mitglied in einer extremistischen Partei können?
Wo liegt denn der Hinderungsgrund?

Dass ich in den FC Bayern auch nur eintreten würde, wenn ich Fussball mag.

Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Rheini am 14.07.2025 16:42
Der Beamte steht für seine Verfassungstreue ein. Wie soll er dass als Mitglied in einer extremistischen Partei können?
Wo liegt denn der Hinderungsgrund?

Dass ich in den FC Bayern auch nur eintreten würde, wenn ich Fussball mag.

Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.

Okay was off Topic.

Ich behaupte mal das Leute auch wegen persönlicher Interessen in eine Partei eintreten, ohne deren Werte zu teilen. Nach meiner Auffassung könnte die FDP davon einen größeren Anteil haben 🫣.

Oder z. B. auch interessierte Personen die auf die größte Partei im Ort aufspringen.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: FGL am 14.07.2025 17:12
Dass ich in den FC Bayern auch nur eintreten würde, wenn ich Fussball mag.
Das mag für Dich gelten. Für mich wäre deren erfolgreiche Basketballsparte der Grund für einen Eintritt. Für ganz andere deren Schachabteilung.

Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.
Warum sollte das anzunehmen sein? Auch der Vorstand einer Partei ist kein monolithischer Block. Der Bundesvorstand der SPD z. B. besteht derzeit aus über 30 Personen aus allen drei Flügeln. Mal ganz abgesehen davon, dass nicht der Vorstand Taktgeber der inhaltlichen Positionen ist, sondern in der Regel der Parteitag oder andere Mitgliederversammlungen. Deswegen hat nach der Veröffentlichung des Gutachtens des BfV zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem der Hurra-Optimismus der Verbotsbefürworter auch direkt Dämpfer aus der Rechtswissenschaft erhalten. Notwendig für ein Verbot ist, dass die Partei selbst kämpferisch verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Dass - überspitzt ausgedrückt - Parteifunktionäre zum Teil verfassungsfeindliche Privatmeinungen haben, reicht dafür nicht aus. Schon gar nicht reflektieren sie die Überzeugung jedes einzelnen Parteimitglieds. Wenn ein Parteimitglied innerparteilich nachweislich für eine Linie auf Basis der FDGO eintritt, dann sehe ich das Gebot zur Verfassungstreue grundsätzlich als erfüllt an.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: clarion am 14.07.2025 22:20
Für mich ist es aber auch eine Frage der inneren Haltung,  ob man als Beamtin oder Beamter sich mit Leuten gemein machen, die das vertreten, was diverse Mitglieder der AfD so vertreten. Allein Herr Höcke sollte Grund genug sein, nicht in die Partei einzutreten bzw. aus ihr aufzutreten.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Rheini am 14.07.2025 23:00
Für mich ist es aber auch eine Frage der inneren Haltung,  ob man als Beamtin oder Beamter sich mit Leuten gemein machen, die das vertreten, was diverse Mitglieder der AfD so vertreten. Allein Herr Höcke sollte Grund genug sein, nicht in die Partei einzutreten bzw. aus ihr aufzutreten.

Das ist deine Meinung. Die Frage ist nur ob das ausreicht, um Bewerber mit AfD Mitgliedschaft nicht mehr zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: clarion am 15.07.2025 00:33
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Eukalyptus am 15.07.2025 06:31
@clarion: Lies dir noch einmal die in Antwort #12 im Thread angeführten Urteile des BVerfG u.a. durch. Kurzfassung: Das BVerfG ist anderer Meinung als du.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Rheini am 15.07.2025 07:22
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 08:32

Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.
Warum sollte das anzunehmen sein?

Weil man nur in die Partei eintritt, deren wesentliche Ziele auch mit den eigenen Überzeugungen übereinstimmen. Und diese Überzeugungen werden auch vom Parteivorstand nach außen getragen.

Natürlich gibt es Flügel hier und Flügel da. Diese folgen aber dem Leitbild der Partei und dieses ist z.B. bei Höckes Landesverband eindeutig.

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:41
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: DrStrange am 15.07.2025 09:45

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.

Das sieht das BVerfG scheinbar anders: siehe #12 hier im Thread!?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 09:45
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Wenn ein Parteivorsitzender öffentlich Extremistisches propagiert sind die Rückschlüsse auf seine Parteifreunde kein Rufmord sondern liegen auf der Hand.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 09:51

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.

Das sieht das BVerfG scheinbar anders: siehe #12 hier im Thread!?

Das macht ja nix. Denn das Forum dient (auch) zum Informationsaustausch und nicht zur zur Findung der Wahrheit.
Und weiterhin hat auch des BVerfG im Lichte der sich verändernden Lebensrealitäten seine Rechtsprechnung angepasst. Und in den letzten 50 Jahren ist doch einiges passiert.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:52
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Wenn ein Parteivorsitzender öffentlich Extremistisches propagiert sind die Rückschlüsse auf seine Parteifreunde kein Rufmord sondern liegen auf der Hand.

Es geht hier aber nicht um Parteivorsitzende oder Parteifreunde, sondern um Beamte die einen Eid abgelegt haben. Was jene privat machen, ist deren private Sache, so lange bis etwas widerrechtliches öffentlich wird und/oder ein Gericht dieses widerrechtliche Handel durch Urteil bestätigt. Und für diese Fälle haben wir bereits Instrumente, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, Sicherheitsüberprüfungen usw. Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden. Alles andere ist per Definition Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung - so steht es auch in unserem Grundgesetz Art 3. Ich fürchte aber, wenn neuerdings alle ihre politische Gesinnung preisgeben MÜSSEN, spielt das der AfD und auch anderen Randparteien nur in die Karten. Ist das das Ziel?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Bastel am 15.07.2025 09:56
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Unschuldsvermutung gilt nur für links.

Bezüglich Extremisten...

"Dann sagt sie: „Und auch wenn wir das ein Prozent der Reichen erschossen haben, ist es immer noch so, dass wir heizen wollen, wir wollen uns fortbewegen.“ Ihre Worte rufen Gelächter und Beifall hervor, es entsteht eine kurze Unruhe samt murmeln. Die Dame bleibt hart: „Na ja, ist so! Wir müssen mal von dieser Meta-Ebene runterkommen.“
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 09:59
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Wenn ein Parteivorsitzender öffentlich Extremistisches propagiert sind die Rückschlüsse auf seine Parteifreunde kein Rufmord sondern liegen auf der Hand.

Es geht hier aber nicht um Parteivorsitzende oder Parteifreunde, sondern um Beamte die einen Eid abgelegt haben. Was jene privat machen, ist deren private Sache, so lange bis etwas widerrechtliches öffentlich wird und/oder ein Gericht dieses widerrechtliche Handel durch Urteil bestätigt. Und für diese Fälle haben wir bereits Instrumente, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, Sicherheitsüberprüfungen usw. Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei allen machen oder bei niemanden. Alles andere ist per Definition Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung - so steht es auch in unserem Grundgesetz Art 3. Ich fürchte aber, wenn neuerdings alle ihre politische Gesinnung preisgeben MÜSSEN, spielt das der AfD und auch anderen Randparteien nur in die Karten. Ist das das Ziel?

Sehe ich ähnlich. Gesinnung an sich ist Privatangelegenheit. Es ist dann halt die Kunst, rechtsicher herauszufinden ob sich die Gesinnung auch auf bedenkliche Weise auf die dienstliche Welt auswirkt.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: BVerfGBeliever am 15.07.2025 10:11
Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden.

Noch mal: Jeder Beamte verpflichtet sich durch seinen Amtseid dazu, aktiv für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG).

Die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung (dazu wird es sicher auch noch weitere Gerichtsurteile geben) beißt sich in meinen Augen eindeutig mit dem genannten aktiven Eintreten.

Und selbstverständlich gilt das nicht nur für die AfD, sondern gleichermaßen auch für alle anderen Bestrebungen, die ein "Problem" mit unserer Verfassung haben, wie beispielsweise (echte) linksextremistische oder islamistische Gruppierungen..
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: NelsonMuntz am 15.07.2025 10:19
Unschuldsvermutung gilt nur für links.

Bezüglich Extremisten...

"Dann sagt sie: „Und auch wenn wir das ein Prozent der Reichen erschossen haben, ist es immer noch so, dass wir heizen wollen, wir wollen uns fortbewegen.“ Ihre Worte rufen Gelächter und Beifall hervor, es entsteht eine kurze Unruhe samt murmeln. Die Dame bleibt hart: „Na ja, ist so! Wir müssen mal von dieser Meta-Ebene runterkommen.“

Du zitierst hier einen Grenzfall, bei dem ein missglückter Scherz zu recht viel Kritik auf sich gezogen hat. Wenn ein Herr Höcke im Rahmen einer Veranstaltung sein rechtsradikales Publikum "Alles für Deutschland" skandieren lässt, dann fehlt eben formulierte Unruhe und das Murmeln im Saal jedoch. Ist natürlich kein Problem, weil ein Geschichtslehrer die Bedeutung dieser Parole nicht unbedingt kennen muss.

Egal.

Aber zu Deiner Unschuldsvermutung mal eine den Horizont erweiternde Frage: Milli Görüş ist in Deutschland nicht verboten, wird vom BfV jedoch aufgrund ihrer gegen die FDGO gerichteten Ideologie beobachtet. Sollte ein Mitglied/Anhänger dieser Bewegung nun ungeprüft in ein Beamtenverhältnis übernommen werden?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 10:22
Aber zu Deiner Unschuldsvermutung mal eine den Horizont erweiternde Frage: Milli Görüş ist in Deutschland nicht verboten, wird vom BfV jedoch aufgrund ihrer gegen die FDGO gerichteten Ideologie beobachtet. Sollte ein Mitglied/Anhänger dieser Bewegung nun ungeprüft in ein Beamtenverhältnis übernommen werden?

Da stellt sich die Frage, ob die IGMG nur ein islamistisches Verständnis für deren Gemeinschaft hat oder tatsächlich für alle Mitglieder offensichtlich diese auch in Deutschland umsetzen möchte.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: lotsch am 15.07.2025 10:29
Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Wenn ein Parteivorsitzender öffentlich Extremistisches propagiert sind die Rückschlüsse auf seine Parteifreunde kein Rufmord sondern liegen auf der Hand.

Neueste Umfrage der AfD liegt bei 23,5 %. Sind das jetzt alles Rechtsextremisten oder gar Neonazis?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 10:34
Neueste Umfrage der AfD liegt bei 23,5 %. Sind das jetzt alles Rechtsextremisten oder gar Neonazis?

Mir Derartiges in den Mund zu legen verunsachlicht die Diskussion. Das kannst du besser.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: NelsonMuntz am 15.07.2025 10:45
Aber zu Deiner Unschuldsvermutung mal eine den Horizont erweiternde Frage: Milli Görüş ist in Deutschland nicht verboten, wird vom BfV jedoch aufgrund ihrer gegen die FDGO gerichteten Ideologie beobachtet. Sollte ein Mitglied/Anhänger dieser Bewegung nun ungeprüft in ein Beamtenverhältnis übernommen werden?

Da stellt sich die Frage, ob die IGMG nur ein islamistisches Verständnis für deren Gemeinschaft hat oder tatsächlich für alle Mitglieder offensichtlich diese auch in Deutschland umsetzen möchte.

In aller Kürze: https://www.im.nrw/milli-goerues-bewegung-mgb

Mich würde aber tatsächlich Bastels Sicht in diesem Zusammenhang interessieren, da er ja eine einseitige Vorverurteilung vermutet und der aktuelle Status hier zur AfD annähernd vergleichbar ist.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 10:51
Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden.

Noch mal: Jeder Beamte verpflichtet sich durch seinen Amtseid dazu, aktiv für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG).

Die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung (dazu wird es sicher auch noch weitere Gerichtsurteile geben) beißt sich in meinen Augen eindeutig mit dem genannten aktiven Eintreten.

Und selbstverständlich gilt das nicht nur für die AfD, sondern gleichermaßen auch für alle anderen Bestrebungen, die ein "Problem" mit unserer Verfassung haben, wie beispielsweise (echte) linksextremistische oder islamistische Gruppierungen..

1. Der BfV ist ein Inlandsgeheimdienst, kein Gericht.
2. Er ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, keine juristische Instanz.
3. Das BfV trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen im Sinne von Urteilen, sondern sammelt Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Ich bleibe bei meiner Darstellung: alles heiße Luft und auf dünnem Eis Gebaut, solange keine juristische Instanz selbiges urteilt. Heiße Luft kann keine Grundlage für das kategorischer Ausscheiden aus dem Dienst oder andere Repressalien sein. Dann soll man bitte seine Arbeit richtig machen und die Instrumente besser nutzen, die es bereits gibt und nicht in das Privatleben von Menschen eingreifen wie ein Elefant im Porzellanladen.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: BVerfGBeliever am 15.07.2025 11:07
Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden.

Noch mal: Jeder Beamte verpflichtet sich durch seinen Amtseid dazu, aktiv für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG).

Die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung (dazu wird es sicher auch noch weitere Gerichtsurteile geben) beißt sich in meinen Augen eindeutig mit dem genannten aktiven Eintreten.

Und selbstverständlich gilt das nicht nur für die AfD, sondern gleichermaßen auch für alle anderen Bestrebungen, die ein "Problem" mit unserer Verfassung haben, wie beispielsweise (echte) linksextremistische oder islamistische Gruppierungen..

1. Der BfV ist ein Inlandsgeheimdienst, kein Gericht.
2. Er ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, keine juristische Instanz.
3. Das BfV trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen im Sinne von Urteilen, sondern sammelt Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Ich bleibe bei meiner Darstellung: alles heiße Luft und auf dünnem Eis Gebaut, solange keine juristische Instanz selbiges urteilt. Heiße Luft kann keine Grundlage für das kategorischer Ausscheiden aus dem Dienst oder andere Repressalien sein. Dann soll man bitte seine Arbeit richtig machen und die Instrumente besser nutzen, die es bereits gibt und nicht in das Privatleben von Menschen eingreifen wie ein Elefant im Porzellanladen.


Wenn ich "Gerichtsurteile" schreibe, meine ich auch Gerichtsurteile (und nicht das BfV).

Hier mal zwei Beispiele (es gibt sicherlich noch mehr, ich bin gerade zu faul zur Recherche):
- OVG Münster, 13.05.2024 (https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2024/5_A_1216_22_Urteil_20240513.html (https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2024/5_A_1216_22_Urteil_20240513.html))
- OVG Sachsen, 21.01.2025 (https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/24B127.pdf (https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/24B127.pdf))
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 11:08
Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden.

Noch mal: Jeder Beamte verpflichtet sich durch seinen Amtseid dazu, aktiv für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG).

Die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung (dazu wird es sicher auch noch weitere Gerichtsurteile geben) beißt sich in meinen Augen eindeutig mit dem genannten aktiven Eintreten.

Und selbstverständlich gilt das nicht nur für die AfD, sondern gleichermaßen auch für alle anderen Bestrebungen, die ein "Problem" mit unserer Verfassung haben, wie beispielsweise (echte) linksextremistische oder islamistische Gruppierungen..

1. Der BfV ist ein Inlandsgeheimdienst, kein Gericht.
2. Er ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, keine juristische Instanz.
3. Das BfV trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen im Sinne von Urteilen, sondern sammelt Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Ich bleibe bei meiner Darstellung: alles heiße Luft und auf dünnem Eis Gebaut, solange keine juristische Instanz selbiges urteilt. Heiße Luft kann keine Grundlage für das kategorischer Ausscheiden aus dem Dienst oder andere Repressalien sein. Dann soll man bitte seine Arbeit richtig machen und die Instrumente besser nutzen, die es bereits gibt und nicht in das Privatleben von Menschen eingreifen wie ein Elefant im Porzellanladen.

Die AfD hat mit einigen Landesverbänden gegen die Einschätzung des BfV, gesichert extremistisch zu sein, geklagt. Die angerufenen Gerichte haben die Einschätzung des BfV bestätigt. Insofern ist die Entscheidung der Verwaltung auch juristisch bestätigt worden.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 11:45
Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden.

Noch mal: Jeder Beamte verpflichtet sich durch seinen Amtseid dazu, aktiv für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG).

Die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung (dazu wird es sicher auch noch weitere Gerichtsurteile geben) beißt sich in meinen Augen eindeutig mit dem genannten aktiven Eintreten.

Und selbstverständlich gilt das nicht nur für die AfD, sondern gleichermaßen auch für alle anderen Bestrebungen, die ein "Problem" mit unserer Verfassung haben, wie beispielsweise (echte) linksextremistische oder islamistische Gruppierungen..

1. Der BfV ist ein Inlandsgeheimdienst, kein Gericht.
2. Er ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, keine juristische Instanz.
3. Das BfV trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen im Sinne von Urteilen, sondern sammelt Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Ich bleibe bei meiner Darstellung: alles heiße Luft und auf dünnem Eis Gebaut, solange keine juristische Instanz selbiges urteilt. Heiße Luft kann keine Grundlage für das kategorischer Ausscheiden aus dem Dienst oder andere Repressalien sein. Dann soll man bitte seine Arbeit richtig machen und die Instrumente besser nutzen, die es bereits gibt und nicht in das Privatleben von Menschen eingreifen wie ein Elefant im Porzellanladen.


Wenn ich "Gerichtsurteile" schreibe, meine ich auch Gerichtsurteile (und nicht das BfV).

Hier mal zwei Beispiele (es gibt sicherlich noch mehr, ich bin gerade zu faul zur Recherche):
- OVG Münster, 13.05.2024 (https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2024/5_A_1216_22_Urteil_20240513.html (https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2024/5_A_1216_22_Urteil_20240513.html))
- OVG Sachsen, 21.01.2025 (https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/24B127.pdf (https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/24B127.pdf))

Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden.

Noch mal: Jeder Beamte verpflichtet sich durch seinen Amtseid dazu, aktiv für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG).

Die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung (dazu wird es sicher auch noch weitere Gerichtsurteile geben) beißt sich in meinen Augen eindeutig mit dem genannten aktiven Eintreten.

Und selbstverständlich gilt das nicht nur für die AfD, sondern gleichermaßen auch für alle anderen Bestrebungen, die ein "Problem" mit unserer Verfassung haben, wie beispielsweise (echte) linksextremistische oder islamistische Gruppierungen..

1. Der BfV ist ein Inlandsgeheimdienst, kein Gericht.
2. Er ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, keine juristische Instanz.
3. Das BfV trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen im Sinne von Urteilen, sondern sammelt Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Ich bleibe bei meiner Darstellung: alles heiße Luft und auf dünnem Eis Gebaut, solange keine juristische Instanz selbiges urteilt. Heiße Luft kann keine Grundlage für das kategorischer Ausscheiden aus dem Dienst oder andere Repressalien sein. Dann soll man bitte seine Arbeit richtig machen und die Instrumente besser nutzen, die es bereits gibt und nicht in das Privatleben von Menschen eingreifen wie ein Elefant im Porzellanladen.

Die AfD hat mit einigen Landesverbänden gegen die Einschätzung des BfV, gesichert extremistisch zu sein, geklagt. Die angerufenen Gerichte haben die Einschätzung des BfV bestätigt. Insofern ist die Entscheidung der Verwaltung auch juristisch bestätigt worden.

Das Urteil besagt ausdrücklich nicht, dass die AfD als Gesamtpartei gerichtlich als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde.

Das OVG Münster hat entschieden, dass der Bundesverfassungsschutz Teile der AfD - insbesondere den ehemaligen „Flügel“ und bestimmte Parteistrukturen - weiterhin beobachten und öffentlich als extremistische Bestrebungen einstufen darf. Das ist aber keine gerichtliche Gesamtbewertung der gesamten AfD als rechtsextrem.

Wer daraus ableitet, dass man AfD-Mitglieder pauschal beim Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgebot) schrankieren darf, begibt sich auf sehr dünnes Eis. Gerade im dienstlichen Kontext ist es gefährlich, private Einschätzungen oder politische Bewertungen mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu vermengen. Das kann im Zweifel juristisch angreifbar sein.

Man sollte sich die Mühe machen, den Unterschied zwischen einer zulässigen Beobachtung durch den Verfassungsschutz und einem gerichtlich festgestellten Extremismus der gesamten Partei korrekt zu verstehen.
Solange diese Differenzierung nicht sauber vorgenommen wird, auch gesellschaftlich und im Dialog, bleibt jede pauschale Ableitung daraus problematisch.

Es ist schon bemerkenswert:
Im gesellschaftlichen Diskurs betonen wir stets Offenheit, Differenzierung und die Bewertung nach Taten statt Zugehörigkeiten. Doch wenn es um Beamte und AfD-Mitglieder geht, scheint dieses Prinzip plötzlich nicht mehr zu gelten: Die bloße Parteimitgliedschaft wird teils schon als hinreichend problematisch angesehen - unabhängig vom konkreten Verhalten oder Dienstpflichtverstoß.

Ist es legitim, jemanden allein aufgrund einer Mitgliedschaft in einer (nicht verbotenen) Partei dienstlich zu sanktionieren oder disziplinarisch zu prüfen? Wo bleibt der Maßstab „an den Taten messen“, den wir sonst in alle Richtungen einfordern?

Natürlich ist der Staat verpflichtet, auf extremistische Bestrebungen zu reagieren - besonders im öffentlichen Dienst. Aber der Umgang damit muss rechtssicher, differenziert und verhältnismäßig bleiben. Pauschale Vorverurteilungen helfen da wenig.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 11:52
Das Urteil besagt ausdrücklich nicht, dass die AfD als Gesamtpartei gerichtlich als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde.

Das OVG Münster hat entschieden, dass der Bundesverfassungsschutz Teile der AfD - insbesondere den ehemaligen „Flügel“ und bestimmte Parteistrukturen - weiterhin beobachten und öffentlich als extremistische Bestrebungen einstufen darf. Das ist aber keine gerichtliche Gesamtbewertung der gesamten AfD als rechtsextrem.

Wer daraus ableitet, dass man AfD-Mitglieder pauschal beim Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgebot) schrankieren darf, begibt sich auf sehr dünnes Eis. Gerade im dienstlichen Kontext ist es gefährlich, private Einschätzungen oder politische Bewertungen mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu vermengen. Das kann im Zweifel juristisch angreifbar sein.

Man sollte sich die Mühe machen, den Unterschied zwischen einer zulässigen Beobachtung durch den Verfassungsschutz und einem gerichtlich festgestellten Extremismus der gesamten Partei korrekt zu verstehen.
Solange diese Differenzierung nicht sauber vorgenommen wird, bleibt jede pauschale Ableitung daraus problematisch - insbesondere, wenn sie dienstliche Entscheidungen oder den Umgang mit Mitgliedern betrifft.

Weder hätte ich ersteres behauptet noch die genannten Ableitungen getroffen.

Nochmal wiederholt: Wer in eine Partei bzw. einen Landesverband mit Höcke als Sprachrohr eintritt muss sich Zweifel an seiner Verfassungstreue gefallen lassen.

Um bei dem konkreten Beispiel zu bleiben:
Was sollte ein Parteimitglied eines Landesverbandes, dem behördlich nachgewiesen und gerichtlich bestätigt Extremismus attestiert wird zu seiner Entlastung sagen?
Dass die Leute da so nett sind und man toll gemeinsam Lieder singt?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: BVerfGBeliever am 15.07.2025 12:12
Man sollte sich die Mühe machen, den Unterschied zwischen einer zulässigen Beobachtung durch den Verfassungsschutz und einem gerichtlich festgestellten Extremismus der gesamten Partei korrekt zu verstehen.

Man sollte sich die Mühe machen, inhaltserfassend zu lesen.

1.) Die AfD in Sachsen wurde seitens des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen hat sie geklagt (was selbstverständlich ihr gutes Recht ist!) und sowohl vor dem VG Dresden als auch vor dem OVG Sachsen verloren.

2.) Die Gesamtpartei wurde seitens des Verfassungsschutzes zunächst als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen hat sie geklagt (was ihr gutes Recht ist) und unter anderem vor dem OVG Münster verloren.

3.) Die Gesamtpartei wurde im Mai 2025 seitens des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen wird sie klagen und mutmaßlich wiederum verlieren (daher mein Satz "es wird weitere Urteile geben"). Bis dahin gilt eine Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 12:26
Man sollte sich die Mühe machen, den Unterschied zwischen einer zulässigen Beobachtung durch den Verfassungsschutz und einem gerichtlich festgestellten Extremismus der gesamten Partei korrekt zu verstehen.

Man sollte sich die Mühe machen, inhaltserfassend zu lesen.

1.) Die AfD in Sachsen wurde seitens des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen hat sie geklagt (was selbstverständlich ihr gutes Recht ist!) und sowohl vor dem VG Dresden als auch vor dem OVG Sachsen verloren.

2.) Die Gesamtpartei wurde seitens des Verfassungsschutzes zunächst als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen hat sie geklagt (was ihr gutes Recht ist) und unter anderem vor dem OVG Münster verloren.

3.) Die Gesamtpartei wurde im Mai 2025 seitens des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen wird sie klagen und mutmaßlich wiederum verlieren (daher mein Satz "es wird weitere Urteile geben"). Bis dahin gilt eine Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes.

Ich wiederhole mich nur: die aktuellen Maßnahmen gegenüber der AfD - insbesondere die Beobachtung als Verdachtsfall und die Einstufung bestimmter Strukturen oder als Gesamtes als extremistisch - beruhen auf der Einschätzung und Informationssammlung des Verfassungsschutzes, nicht auf einer gerichtlichen Feststellung eines Extremismus der Gesamtpartei.

Das ist ein erheblicher Unterschied.

Mich persönlich überzeugt das nicht ausreichend, um daraus Grundrechtsschranken oder dienstrechtliche Konsequenzen allein wegen der Mitgliedschaft abzuleiten.
Und ich vermute, dass viele Arbeitsgerichte das ähnlich sehen werden - denn dort zählt am Ende vor allem das konkrete Verhalten und nicht bloß die Zugehörigkeit zu einer (legalen) Partei.

Solange die AfD nicht verboten ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, bevor man daraus pauschale Maßnahmen gegen Mitglieder ableitet. Alles andere ist juristisch auf dünnem Eis - gesellschaftlich übrigens auch, ich hasse Pauschalisierungen wenn diese keiner sachlichen Grundlage entspringen.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 12:28
Solange die AfD nicht verboten ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, bevor man daraus pauschale Maßnahmen gegen Mitglieder ableitet. Alles andere ist juristisch auf dünnem Eis.

Auch nicht verbotene Parteien können gesichert extremistisch sein und aktiv kämpferisch gegen die FDGO vorgehen (wollen). Auch deren Mitglieder haben im öD nix zu suchen. Gleiches gilt für ensprechende Vereine, Gruppierungen oder sonstewas. Siehe "Reichsbürger".
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 12:31
Solange die AfD nicht verboten ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, bevor man daraus pauschale Maßnahmen gegen Mitglieder ableitet. Alles andere ist juristisch auf dünnem Eis.

Auch nicht verbotene Parteien können gesichert extremistisch sein und aktiv kämpferisch gegen die FDGO vorgehen (wollen). Auch deren Mitglieder haben im öD nix zu suchen. Gleiches gilt für ensprechende Vereine, Gruppierungen oder sonstewas. Siehe "Reichsbürger".

Wie auch schon woanders gesagt wurde: das ist deine Meinung. Bemessen muss man derartige Maßnahmen wie ein Parteiverbot für Beamte oder die dienstliche Entfernung aufgrund einer Partei-Zugehörigkeit  aber an juristischen Ankern, nicht an Meinungen und schon gar nicht dem VerfS.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 13:07
Solange die AfD nicht verboten ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, bevor man daraus pauschale Maßnahmen gegen Mitglieder ableitet. Alles andere ist juristisch auf dünnem Eis.

Auch nicht verbotene Parteien können gesichert extremistisch sein und aktiv kämpferisch gegen die FDGO vorgehen (wollen). Auch deren Mitglieder haben im öD nix zu suchen. Gleiches gilt für ensprechende Vereine, Gruppierungen oder sonstewas. Siehe "Reichsbürger".

Wie auch schon woanders gesagt wurde: das ist deine Meinung. Bemessen muss man derartige Maßnahmen wie ein Parteiverbot für Beamte oder die dienstliche Entfernung aufgrund einer Partei-Zugehörigkeit  aber an juristischen Ankern, nicht an Meinungen und schon gar nicht dem VerfS.

Das ist nicht nur meine Meinung. Eine Mitgliedschaft in der NPD, bei den Reichsbügern oder der IGMG (somit verfassugnsfeindlichen Organisationen) lässt an der Verfassungstreue der Mitglieder zweifeln. Dazu braucht es kein Verbot sondern lässt sich am Handeln des Einzelnen messen.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 13:22
Solange die AfD nicht verboten ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, bevor man daraus pauschale Maßnahmen gegen Mitglieder ableitet. Alles andere ist juristisch auf dünnem Eis.

Auch nicht verbotene Parteien können gesichert extremistisch sein und aktiv kämpferisch gegen die FDGO vorgehen (wollen). Auch deren Mitglieder haben im öD nix zu suchen. Gleiches gilt für ensprechende Vereine, Gruppierungen oder sonstewas. Siehe "Reichsbürger".

Wie auch schon woanders gesagt wurde: das ist deine Meinung. Bemessen muss man derartige Maßnahmen wie ein Parteiverbot für Beamte oder die dienstliche Entfernung aufgrund einer Partei-Zugehörigkeit  aber an juristischen Ankern, nicht an Meinungen und schon gar nicht dem VerfS.

Das ist nicht nur meine Meinung. Eine Mitgliedschaft in der NPD, bei den Reichsbügern oder der IGMG (somit verfassugnsfeindlichen Organisationen) lässt an der Verfassungstreue der Mitglieder zweifeln. Dazu braucht es kein Verbot sondern lässt sich am Handeln des Einzelnen messen.

Korrekt: Entscheidend ist, dass der Einzelne sich mit den verfassungsfeindlichen Zielen identifiziert oder aktiv für sie eintritt. Das wird in der Regel durch sein Handeln oder Auftreten geprüft - nicht allein durch den Mitgliedsausweis. Ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst müsste konkret erkennbar extremistisch handeln oder sich mit verfassungswidrigen Zielen identifizieren. Ein umgedrehtes Gedankenspiel: ich kann sowohl Mitglied der Linke sein und dennoch gegen Aussagen wie "das erschießen von reichen" sein. Das schließt sich beides nicht aus.

Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 13:27
Solange die AfD nicht verboten ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, bevor man daraus pauschale Maßnahmen gegen Mitglieder ableitet. Alles andere ist juristisch auf dünnem Eis.

Auch nicht verbotene Parteien können gesichert extremistisch sein und aktiv kämpferisch gegen die FDGO vorgehen (wollen). Auch deren Mitglieder haben im öD nix zu suchen. Gleiches gilt für ensprechende Vereine, Gruppierungen oder sonstewas. Siehe "Reichsbürger".

Wie auch schon woanders gesagt wurde: das ist deine Meinung. Bemessen muss man derartige Maßnahmen wie ein Parteiverbot für Beamte oder die dienstliche Entfernung aufgrund einer Partei-Zugehörigkeit  aber an juristischen Ankern, nicht an Meinungen und schon gar nicht dem VerfS.

Das ist nicht nur meine Meinung. Eine Mitgliedschaft in der NPD, bei den Reichsbügern oder der IGMG (somit verfassugnsfeindlichen Organisationen) lässt an der Verfassungstreue der Mitglieder zweifeln. Dazu braucht es kein Verbot sondern lässt sich am Handeln des Einzelnen messen.

Korrekt: Entscheidend ist, dass der Einzelne sich mit den verfassungsfeindlichen Zielen identifiziert oder aktiv für sie eintritt. Das wird in der Regel durch sein Handeln oder Auftreten geprüft - nicht allein durch den Mitgliedsausweis. Ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst müsste konkret erkennbar extremistisch handeln oder sich mit verfassungswidrigen Zielen identifizieren. Ein umgedrehtes Gedankenspiel: ich kann sowohl Mitglied der Linke sein und dennoch gegen Aussagen wie "das erschießen von reichen" sein. Das schließt sich beides nicht aus.

Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt.

Beim ersten Absatz bin ich bei Dir, beim zweien nicht.

Wer in den Landesverband Sachsen der AfD eintritt, dem ist bewusst, wofür dieser steht. Ist ja mehr als einmal durch die Medien getragen wurden.
Warum sollte man Mitglied dort sein, wenn man eine völlig andere (FDGO-kompatible) Meinung hat?
Ich trete auch nicht in einen Fussballverein ein, wenn ich viel lieber Volleyballs spiele.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: FGL am 15.07.2025 13:27
Weil man nur in die Partei eintritt, deren wesentliche Ziele auch mit den eigenen Überzeugungen übereinstimmen. Und diese Überzeugungen werden auch vom Parteivorstand nach außen getragen.
Die wesentlichen Ziele einer Partei sind im Parteiprogramm niedergelegt, welches auch im Falle der AfD von einer Mitgliederversammlung verabschiedet wird. Und selbst das ist "nur" die Linie, auf die sich mehrheitlich verständigt wurde. Nicht ohne Grund kommt das Parteiprogramm der AfD im Gutachten des BfV so gut wie gar nicht vor, stattdessen ist Letzteres hauptsächlich eine Zitatsammlung von Funktionären, die ihre eigenen Ansichten äußern.

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.
Wenn das Mitglied nachweislich innerparteich für eine Linie auf Basis der FDGO eintritt, also die Parteilinie in einer Weise zu beeinflussen versucht, dass diese auf dem Boden FDGO steht, ist eine Mitgliedschaft mit den Beamtenpflichten absolut vereinbar.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 13:34
Solange die AfD nicht verboten ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, bevor man daraus pauschale Maßnahmen gegen Mitglieder ableitet. Alles andere ist juristisch auf dünnem Eis.

Auch nicht verbotene Parteien können gesichert extremistisch sein und aktiv kämpferisch gegen die FDGO vorgehen (wollen). Auch deren Mitglieder haben im öD nix zu suchen. Gleiches gilt für ensprechende Vereine, Gruppierungen oder sonstewas. Siehe "Reichsbürger".

Wie auch schon woanders gesagt wurde: das ist deine Meinung. Bemessen muss man derartige Maßnahmen wie ein Parteiverbot für Beamte oder die dienstliche Entfernung aufgrund einer Partei-Zugehörigkeit  aber an juristischen Ankern, nicht an Meinungen und schon gar nicht dem VerfS.

Das ist nicht nur meine Meinung. Eine Mitgliedschaft in der NPD, bei den Reichsbügern oder der IGMG (somit verfassugnsfeindlichen Organisationen) lässt an der Verfassungstreue der Mitglieder zweifeln. Dazu braucht es kein Verbot sondern lässt sich am Handeln des Einzelnen messen.

Korrekt: Entscheidend ist, dass der Einzelne sich mit den verfassungsfeindlichen Zielen identifiziert oder aktiv für sie eintritt. Das wird in der Regel durch sein Handeln oder Auftreten geprüft - nicht allein durch den Mitgliedsausweis. Ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst müsste konkret erkennbar extremistisch handeln oder sich mit verfassungswidrigen Zielen identifizieren. Ein umgedrehtes Gedankenspiel: ich kann sowohl Mitglied der Linke sein und dennoch gegen Aussagen wie "das erschießen von reichen" sein. Das schließt sich beides nicht aus.

Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt.

Beim ersten Absatz bin ich bei Dir, beim zweien nicht.

Wer in den Landesverband Sachsen der AfD eintritt, dem ist bewusst, wofür dieser steht. Ist ja mehr als einmal durch die Medien getragen wurden.
Warum sollte man Mitglied dort sein, wenn man eine völlig andere (FDGO-kompatible) Meinung hat?
Ich trete auch nicht in einen Fussballverein ein, wenn ich viel lieber Volleyballs spiele.

Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Johann am 15.07.2025 14:00
Das MI von RLP ist schon zurückgerudert:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/rheinland-pfalz-innenministerium-afd-oeffentlicher-dienst-100.html
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: BVerfGBeliever am 15.07.2025 14:07
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden.

Wenn jemand Mitglied in einer gesichert extremistischen Bestrebung ist – egal ob beispielsweise der sächsischen AfD oder irgendeiner radikal-islamistischen Gruppierung –, dann besteht mindestens ein "Anfangsverdacht", dass auch er selbst nicht zwingend mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.

Und wenn diese Person Beamter werden möchte, dann fände ich es durchaus angebracht, wenn zunächst mal eine Erläuterung von ihr eingefordert wird, wie denn die genannte Mitgliedschaft in einer klar gegen die FDGO gerichteten Gruppierung mit dem angestrebten Amtseid zu vereinbaren sein soll..
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 14:22
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden.

Wenn jemand Mitglied in einer gesichert extremistischen Bestrebung ist – egal ob beispielsweise der sächsischen AfD oder irgendeiner radikal-islamistischen Gruppierung –, dann besteht mindestens ein "Anfangsverdacht", dass auch er selbst nicht zwingend mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.

Und wenn diese Person Beamter werden möchte, dann fände ich es durchaus angebracht, wenn zunächst mal eine Erläuterung von ihr eingefordert wird, wie denn die genannte Mitgliedschaft in einer klar gegen die FDGO gerichteten Gruppierung mit dem angestrebten Amtseid zu vereinbaren sein soll..


Halten wir also fest:

1. Juristisch gibt es bisher kein Urteil, welches die AfD in ihrer Gesamtheit oder deren Mitglieder kategorisch als verfassungsfeindlich einstuft.

2. Wer aus der Einstufung des VerfS ableitet, dass man AfD-Mitglieder pauschal (und ohne Anhörung) beim Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgebot) schrankieren darf, handelt unverhältnismäßig und begibt sich auf sehr dünnes Eis.

3. Solange die AfD nicht verboten ist, sollte man keine pauschalen Maßnahmen gegen Mitglieder ableiten - juristisch wäre das auf Sand gebaut

4. Ein Anfangsverdacht ist je nach Auslegung sicher begründet, aber mehr auch nicht. Eine Einzelfallbetrachtung muss dann entscheiden.

5. Es gibt bereits Instrumente um die Verfassungs- und Gesetzestreue von Beamten präventiv und reaktiv zu prüfen.

6. Bei dieser Betrachtung gibt es eine moralische und juristische Perspektive. Beides zu vermischen macht wenig Sinn.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 14:27
Weil man nur in die Partei eintritt, deren wesentliche Ziele auch mit den eigenen Überzeugungen übereinstimmen. Und diese Überzeugungen werden auch vom Parteivorstand nach außen getragen.
Die wesentlichen Ziele einer Partei sind im Parteiprogramm niedergelegt, welches auch im Falle der AfD von einer Mitgliederversammlung verabschiedet wird. Und selbst das ist "nur" die Linie, auf die sich mehrheitlich verständigt wurde. Nicht ohne Grund kommt das Parteiprogramm der AfD im Gutachten des BfV so gut wie gar nicht vor, stattdessen ist Letzteres hauptsächlich eine Zitatsammlung von Funktionären, die ihre eigenen Ansichten äußern.

Auch wenn eine Partei nicht verbotswürdig ist, weil sie z.B. eben nicht aktiv-kämpferisch gegen die Grundwerte dieses Landes agiert, ist dennoch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei weder mit dem Ansehen, noch dem Neutralitätsgebot und auch nicht mit dem Eintreten für die FDGO eines Beamten vereinbar.
Wenn das Mitglied nachweislich innerparteich für eine Linie auf Basis der FDGO eintritt, also die Parteilinie in einer Weise zu beeinflussen versucht, dass diese auf dem Boden FDGO steht, ist eine Mitgliedschaft mit den Beamtenpflichten absolut vereinbar.

Wobei ein Parteiprogramm - wie bei der AfD - aber auch wunderbar als Feigenblatt missbraucht werden kann. Vielmehr muss man sich an den Äußerungen und Taten der Protagonisten orientieren und so ein Gesamtbild gewinnen.

Letzteren Punkt teile ich - sehe das aber nicht sonderlich realistisch an. Wie der Vergleich zum Sportverein - da trittste auch nicht in den Fussballverein ein, wenn du Volleyball spielen möchtest.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 14:32
Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Faunus am 15.07.2025 14:42
Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 14:42
Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.

Aber das ist doch einer der wenigen Punkte, wo wir uns zumindest einig sind. Es ist eben dann keine "Gesinnungsjustiz", wenn man nicht pauschal Maßnahmen ergreift, sondern, zunächst einen Anfangsverdacht hat und diesen dann in einer Einzelfallprüfung prüft.

Genau darum geht es. Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt. Genau das sollte man eben ohne Vorbehalte prüfen. Alles andere tangiert Art. 3. GG oder ist im Zweifel sogar als "Gesinnungsjustiz" zu verstehen.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 14:50
Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.

Aber das ist doch einer der wenigen Punkte, wo wir uns zumindest einig sind. Es ist eben dann keine "Gesinnungsjustiz", wenn man nicht pauschal Maßnahmen ergreift, sondern, zunächst einen Anfangsverdacht hat und diesen dann in einer Einzelfallprüfung prüft.

Genau darum geht es. Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt. Genau das sollte man eben ohne Vorbehalte prüfen. Alles andere tangiert Art. 3. GG oder ist im Zweifel sogar als "Gesinnungsjustiz" zu verstehen.

Ich störe mich an dem Begriff Gesinnungsjustiz. Niemand wird für seine Gesinnung verurteilt.
Es werden lediglich besondere Anforderungen an eine Berufsgruppe (Beamte) gestellt, die über die Gesinnung eines normalen Bürgers hinausgeht und daher wird das Privatleben dieser Beamten auch genauer betrachtet. Und auch für nichts veurteilt, sondern nur als nicht geeignet betrachtet. Zur Verdeutlichung:

--> Jeder Straftäter kann arbeiten, wo er will. Nur nicht für die Polizei.

Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 14:53
Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.

Ach lass mal, dazu muss man nicht mal irgendwelchen Reden zuhören. So etwas passiert jeden Tag, wenn man die Augen stets offen hält und aufmerksam ist, dann fällt einem so etwas unweigerlich auf.

Ein Beispiel aus meinem persönlichem Umfeld: Mir hat mal jemand erzählt, er wurde als Nazi beschimpft, weil er zu einem Rammstein-Konzert gegangen ist - das war zu einem Zeitpunkt, wo der Lead-Sänger Till Lindemann in den Medien mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert war und das Ganze teilweise in Rufmord ausartete. Alleine der Verdacht reicht für viele schon aus, um kontextuell und assoziativ zu diskriminieren und zu diffamieren - ganz offen und pauschal. Da standen Menschen vor dem Einlass, die Besucher belästigt haben.

Achja: es gab keine strafrechtliche Verurteilung, Verfahren wurden eingestellt. Lindemann gewann Unterlassungsklagen gegen Medienberichte. Ein Verlag stoppte die Veröffentlichung seines Gedichtbands, zog dies aber später zurück - ein Gericht erklärte dies für unrechtmäßig.

Eine von vielen Geschichten in Deutschland zu den Themen: Unschuldsvermutung, Diffamierung und Rufmord.

Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: lotsch am 15.07.2025 14:55
a
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 14:57
Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.

Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.

Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.

Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.

Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.

Aber das ist doch einer der wenigen Punkte, wo wir uns zumindest einig sind. Es ist eben dann keine "Gesinnungsjustiz", wenn man nicht pauschal Maßnahmen ergreift, sondern, zunächst einen Anfangsverdacht hat und diesen dann in einer Einzelfallprüfung prüft.

Genau darum geht es. Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt. Genau das sollte man eben ohne Vorbehalte prüfen. Alles andere tangiert Art. 3. GG oder ist im Zweifel sogar als "Gesinnungsjustiz" zu verstehen.

Ich störe mich an dem Begriff Gesinnungsjustiz. Niemand wird für seine Gesinnung verurteilt.
Es werden lediglich besondere Anforderungen an eine Berufsgruppe (Beamte) gestellt, die über die Gesinnung eines normalen Bürgers hinausgeht und daher wird das Privatleben dieser Beamten auch genauer betrachtet. Und auch für nichts veurteilt, sondern nur als nicht geeignet betrachtet. Zur Verdeutlichung:

--> Jeder Straftäter kann arbeiten, wo er will. Nur nicht für die Polizei.

Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.

Wie gesagt; das kannst und darfst du persönlich handhaben wie du willst. Juristisch gesehen haben deine Ideale aber für das Thema keine Relevanz. Eben das wäre eine "Gesinnungsjustiz". Beispiel: Richter sagt: "der Typ kommt aus einem Problemviertel, natürlich treffen alle Anschuldigen zu. Wir sparen uns die Anhörung und das Verfahren."
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Faunus am 15.07.2025 14:59

Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.

Genau! Und ein Beamter steht zu 100% auf dem Boden des Grundgesetzes - andernfalls ist er als Beamte nicht tragbar.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 15:04

Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.

Genau! Und ein Beamter steht zu 100% auf dem Boden des Grundgesetzes - andernfalls ist er als Beamte nicht tragbar.

Guten Morgen.
Ich glaube an dem Punkt sind wir seit Seite 2 vorbei und sind uns hier alle einig. Gegenständlich ist hier viel mehr die Frage: wie kann man jenes im Kontext einer politischen Gesinnung juristisch überprüfen, ohne unverhältnismäßig das Grundgesetz zu brechen.

Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden.

Wenn jemand Mitglied in einer gesichert extremistischen Bestrebung ist – egal ob beispielsweise der sächsischen AfD oder irgendeiner radikal-islamistischen Gruppierung –, dann besteht mindestens ein "Anfangsverdacht", dass auch er selbst nicht zwingend mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.

Und wenn diese Person Beamter werden möchte, dann fände ich es durchaus angebracht, wenn zunächst mal eine Erläuterung von ihr eingefordert wird, wie denn die genannte Mitgliedschaft in einer klar gegen die FDGO gerichteten Gruppierung mit dem angestrebten Amtseid zu vereinbaren sein soll..


Halten wir also fest:

1. Juristisch gibt es bisher kein Urteil, welches die AfD in ihrer Gesamtheit oder deren Mitglieder kategorisch als verfassungsfeindlich einstuft.

2. Wer aus der Einstufung des VerfS ableitet, dass man AfD-Mitglieder pauschal (und ohne Anhörung) beim Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgebot) schrankieren darf, handelt unverhältnismäßig und begibt sich auf sehr dünnes Eis.

3. Solange die AfD nicht verboten ist, sollte man keine pauschalen Maßnahmen gegen Mitglieder ableiten - juristisch wäre das auf Sand gebaut

4. Ein Anfangsverdacht ist je nach Auslegung sicher begründet, aber mehr auch nicht. Eine Einzelfallbetrachtung muss dann entscheiden.

5. Es gibt bereits Instrumente um die Verfassungs- und Gesetzestreue von Beamten präventiv und reaktiv zu prüfen.

6. Bei dieser Betrachtung gibt es eine moralische und juristische Perspektive. Beides zu vermischen macht wenig Sinn.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: lotsch am 15.07.2025 15:04
Das MI von RLP ist schon zurückgerudert:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/rheinland-pfalz-innenministerium-afd-oeffentlicher-dienst-100.html

Das war dann wohl ein Eigentor und hat der AfD mehr genutzt als geschadet, aber es war auch ein Sieg der FDGO, der Demokratie, des GG, des Beamtenrechts und der Menschenrechte gegen verfassungsfeindliche Parteiwillkür. Noch gelten Rechtsstaatsprinzipien, aber es zeigt, wie schnell rechtsstaatliche Prinzipien geopfert werden, wenn Parteikalkül regiert.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Faunus am 15.07.2025 15:07
Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.

Ach lass mal, dazu muss man nicht mal irgendwelchen Reden zuhören. So etwas passiert jeden Tag, wenn man die Augen stets offen hält und aufmerksam ist, dann fällt einem so etwas unweigerlich auf.

Ein Beispiel aus meinem persönlichem Umfeld: Mir hat mal jemand erzählt, er wurde als Nazi beschimpft, weil er zu einem Rammstein-Konzert gegangen ist - das war zu einem Zeitpunkt, wo der Lead-Sänger Till Lindemann in den Medien mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert war und das Ganze teilweise in Rufmord ausartete. Alleine der Verdacht reicht für viele schon aus, um kontextuell und assoziativ zu diskriminieren und zu diffamieren - ganz offen und pauschal. Da standen Menschen vor dem Einlass, die Besucher belästigt haben.

Achja: es gab keine strafrechtliche Verurteilung, Verfahren wurden eingestellt. Lindemann gewann Unterlassungsklagen gegen Medienberichte. Ein Verlag stoppte die Veröffentlichung seines Gedichtbands, zog dies aber später zurück - ein Gericht erklärte dies für unrechtmäßig.

Eine von vielen Geschichten in Deutschland zu den Themen: Unschuldsvermutung, Diffamierung und Rufmord.


Der Umgang mit AfD-Mitgliedern oder jetzt nun "der Vergewaltigungsvorwurf gegen einen Sängers" steht wie genau zu "Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten" im Kontext?

Welche historischen Methoden mit welchen Opfern meinst Du bitte?



Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: NelsonMuntz am 15.07.2025 15:15
"Lustig" zum Thema dies hier:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteile-zu-polizei-chatgruppen-in-hessen-strafe-fuer-pimmelkopf-keine-strafe-fuer-holocaust-scherze-a-1a08a9ce-98bd-4a8a-917b-e4600003f7f1?sara_ref=re-xx-cp-sh

Hat jetzt nichts konkret mit einer Parteimitgliedschaft zu tun, aber anscheinend sieht man in bestimmten Kreisen das mit der Verfassungstreue und dem auch im privaten geltenden Mäßigungsgebot nicht ganz so eng. Naja.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 15:16
Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet"  kann man ja nun definitiv nicht schreiben.

Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.

Ach lass mal, dazu muss man nicht mal irgendwelchen Reden zuhören. So etwas passiert jeden Tag, wenn man die Augen stets offen hält und aufmerksam ist, dann fällt einem so etwas unweigerlich auf.

Ein Beispiel aus meinem persönlichem Umfeld: Mir hat mal jemand erzählt, er wurde als Nazi beschimpft, weil er zu einem Rammstein-Konzert gegangen ist - das war zu einem Zeitpunkt, wo der Lead-Sänger Till Lindemann in den Medien mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert war und das Ganze teilweise in Rufmord ausartete. Alleine der Verdacht reicht für viele schon aus, um kontextuell und assoziativ zu diskriminieren und zu diffamieren - ganz offen und pauschal. Da standen Menschen vor dem Einlass, die Besucher belästigt haben.

Achja: es gab keine strafrechtliche Verurteilung, Verfahren wurden eingestellt. Lindemann gewann Unterlassungsklagen gegen Medienberichte. Ein Verlag stoppte die Veröffentlichung seines Gedichtbands, zog dies aber später zurück - ein Gericht erklärte dies für unrechtmäßig.

Eine von vielen Geschichten in Deutschland zu den Themen: Unschuldsvermutung, Diffamierung und Rufmord.


Der Umgang mit AfD-Mitgliedern oder jetzt nun "der Vergewaltigungsvorwurf gegen einen Sängers" steht wie genau zu "Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten" im Kontext?

Welche historischen Methoden mit welchen Opfern meinst Du bitte?

Heute finden mediale und gesellschaftliche Pranger-Prozesse meist durch Presse, Social Media oder Privatinitiativen statt, nicht vom Staat direkt. Trotzdem fühlen sich manche an diese Mechanismen wie Diffamierung und Diskriminierung erinnert, wenn:

+ jemand öffentlich beschuldigt wird (z. B. Vergewaltigungsvorwurf gegen Till Lindemann),

+ die Karriere einer Person vor dem Abschluss strafrechtlicher Ermittlungen beendet wird,

+ oder politisch Andersdenkende (z. B. AfD-Mitglieder) aus Jobs, Vereinen oder sozialen Kreisen gedrängt werden.

Das alles hat Pauschalisierung und Voreingenommenheit als Boden. Wenn wir uns im Kontext des gegenständlichen Thema hier also auf juristisch festen Beinen bewegen wollen, dann darf zwar sicherlich ein Anfangsverdacht legitim sein, jedoch keine pauschalen dienstlichen Maßnahmen oder Urteile über einen Beamten, einzig weil dieser Mitglied einer Partei ist. Ihm steht die Befragung und eine Einzelfallbetrachtung völlig zurecht zu. Andernfalls, wenn der Staat sich hier auf ähnlichem Pfade begibt, hat das einen ganz besondere faden Beigeschmack. Warum, das steht in den Geschichtsbüchern geschrieben..

Wie ihr das privat mit der Pauschalisierung gegenüber AfD-Mitgliedern handhabt, ist eure Sache, solange ihr auf dem Boden der FDGO bleibt ;-) Ich persönlich halte von Vorab-Urteilen nicht viel. Oder anders gesagt: wenn man schon Pauschalisiert, dann sollte man das bei allen machen. Zu jeder Partei fielen mir auf anhieb medienwirksame Vorwürfe ein, die auch einen Beamten und seine Mitgliedschaft in einem schlechten Licht da stehen ließen: sei es Korruption, Extremismus oder Bagatellisierung von Straftaten. Ob man damit einen Dialog schafft? Wohl eher nicht. Aber wie gesagt, das ist eure private Sache mit wem ihr eine Dialogbasis schaffen wollt.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 15:33

Das alles hat Pauschalisierung und Voreingenommenheit als Boden. Wenn wir uns im Kontext des gegenständlichen Thema hier also auf juristisch festen Beinen bewegen wollen, dann darf zwar sicherlich ein Anfangsverdacht legitim sein, jedoch keine pauschalen dienstlichen Maßnahmen oder Urteile über einen Beamten, einzig weil dieser Mitglied einer Partei ist.

Ganz genau. Wer Mitglied im Fussballverein ist, dem unterstelle ich ganz pauschal, dass er Fussball gut findet. Nenn es Anfangsverdacht, ich nenne es gesunden Menschenverstand.

Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Oder ganz konkret: Warum wäre ein Nicht-Extremist Mitglied in einer extremistischen Organisation?
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 15:45

Das alles hat Pauschalisierung und Voreingenommenheit als Boden. Wenn wir uns im Kontext des gegenständlichen Thema hier also auf juristisch festen Beinen bewegen wollen, dann darf zwar sicherlich ein Anfangsverdacht legitim sein, jedoch keine pauschalen dienstlichen Maßnahmen oder Urteile über einen Beamten, einzig weil dieser Mitglied einer Partei ist.

Ganz genau. Wer Mitglied im Fussballverein ist, dem unterstelle ich ganz pauschal, dass er Fussball gut findet. Nenn es Anfangsverdacht, ich nenne es gesunden Menschenverstand.

Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Oder ganz konkret: Warum wäre ein Nicht-Extremist Mitglied in einer extremistischen Organisation?

Wenn das die juristische Basis ist die einen Anfangsverdacht begründet, dann begründet es eine Prüfpflicht die man als Behörde wahrnimmt. Ob eine Behörde hier die Ansicht des BVerfS als ausreichend betrachtet, ist dann Auslegungssache. Für mich persönlich wäre das zu wenig. Ich bin ganz ehrlich: diese Leute würden bei mir (in dienstlicher Rolle, nicht privat) intern auf eine Liste landen und bei dem ersten Verstoß oder Anzeichen wäre aus meiner Sicht dann ein doppeltes Fangnetz für den Anfangsverdacht gegeben. Das ist eine Basis mit der man arbeiten kann. Es gibt Werkzeuge und nachgeschärfte Gesetze, mittels denen man Beamte später noch nach Ernennung auf Lebenszeit wieder aus dem Dienst quittieren kann. Aber hierzu braucht es eine solide Basis und Einzelfallbetrachtungen, alles andere wäre wie gesagt für mich dünnes Eis und dienstrechtlich sehr fragil und fraglich.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: FGL am 15.07.2025 16:02
Wobei ein Parteiprogramm - wie bei der AfD - aber auch wunderbar als Feigenblatt missbraucht werden kann. Vielmehr muss man sich an den Äußerungen und Taten der Protagonisten orientieren und so ein Gesamtbild gewinnen.
Ich kann es nicht ausschließen, dass das Parteiprogramm der AfD nur ein "Feigenblatt" sei. Objektive Hinweise darauf, dass die Partei als solche andere Ziele verfolgt als niedergelegt, stehen bislang aus.

Wie der Vergleich zum Sportverein - da trittste auch nicht in den Fussballverein ein, wenn du Volleyball spielen möchtest.
Das setzt voraus, dass es einen Volleyballverein gibt. Wenn von den anderen Vereinen einer nur Curling, einer nur Synchronschwimmen und einer nur Boxen anbietet, dann könnte Fußball (zumindest eine Ballsportart) einfacher als Curling, Synchronschwimmen oder Boxen in Volleyball umzuwandeln sein.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: BWBoy am 15.07.2025 16:18
Also mal davon abgesehen, dass ich Rechtsradikale ungefähr so gerne im Staatsdienst oder Bundestag sehe wie Reichinek und linksradikale Konsorten in Geheimdienstgremien oder im Bundestag, halte ich das ganze hier seitens der entsprechenden Ministerien ebenfalls für einen Schnellschuss.

Ich denke, dass Jeff da schon in so weit recht hat, dass man wenn man so ein Verbot auspricht, sich vorab 100% sicher sein sollte, dass es rechtssicher ist. Denn wenn es hinterher kassiert wird bewirkt es genau das Gegenteil.

Leider neigt unsere Politik dazu gerne den vermeintlich einfachsten Weg zu wählen mit dem sie glaubt die gewünschten Ziele zu erreichen. Und was das anbelangt, hat sie sich in der Vergangenheit regelmäßig nicht mit Ruhm bekleckert. Das ist die gleiche Leier wie mit dem AfD-Parteiverbot, welches sofort von entsprechenden Stellen gefordert wurde. Man vergisst dabei das eigentliche Ziel. Die Wähler zurückzugewinnen und somit die radikalen Parteien links wie rechts zugunsten einer sauberen Politik auf der Basis der FDGO zu schwächen.

Wie so viele andere Dinge im Umgang mit der AfD wird auch dies leider der AfD mehr nutzen als schaden und ich frag mich manchmal echt warum Leute in Entscheidungspositionen sowas nie zu Ende denken.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 15.07.2025 16:37
... und bei dem ersten Verstoß oder Anzeichen wäre aus meiner Sicht dann ein doppeltes Fangnetz für den Anfangsverdacht gegeben. Das ist eine Basis mit der man arbeiten kann. Es gibt Werkzeuge und nachgeschärfte Gesetze, mittels denen man Beamte später noch nach Ernennung auf Lebenszeit wieder aus dem Dienst quittieren kann.

Und da bin ich bei Dir. Der Verfassungsschutz ist ein Frühwarnsystem und genau so kann man das auch auf Beamte im Dienst beziehen. Als Warnung und Hinweis, ggf. einmal genauer hinzuschauen.
Die Folgen daraus wären dann rechtlich einwandfrei zu beschreiten.

Problem war wohl die Ausgangslage, ob die Mitgliedschaft schon dafür ausreichen würde, von einer Verbeamtung ausgeschlossen zu werden. Hier sähe ich schon ausreichende Anhaltspunkte, die tatsächliche Verfassungstreue nochmal eingehender zu prüfen.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 20:25
Aus gegebenem Anlass. Offenbar sehen Entscheidungsträger das Thema sehr nüchtern und besonnen. Gut so.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article256403736/rheinland-pfalz-afd-mitglieder-aus-staatsdienst-ausschliessen-innenministerium-zieht-darstellung-zurueck.html

AfD-Mitglieder aus Staatsdienst ausschließen? Innenministerium zieht Darstellung zurück
Stand: 12:55 UhrLesedauer: 2 Minuten
ARCHIV - 28.07.2023, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Parteilogo der AfD (zu dpa: «AfD will Regierungsverantwortung in zwei Ländern») Foto: Carsten Koall/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Quelle: Carsten Koall/dpa
Nach Kritik von Staatsrechtlern lenkt das Innenministerium in Rheinland-Pfalz ein: AfD-Mitglieder sollen nicht pauschal vom Staatsdienst ausgeschlossen werden. Entscheidend ist künftig eine Einzelfallprüfung.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat seine frühere Darstellung zur Beschäftigung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst zurückgenommen. Wie der SWR berichtet, sollen Bewerbungen künftig im Einzelfall geprüft werden. Noch am vergangenen Freitag hatte das Ministerium dem SWR schriftlich mitgeteilt, eine Einstellung von AfD-Mitgliedern sei generell ausgeschlossen.

Staatsrechtler hatten diese Haltung als verfassungswidrig kritisiert. Ein pauschaler Ausschluss wegen Parteizugehörigkeit sei rechtlich nicht zulässig, eine individuelle Prüfung dagegen schon.

„Mehr Show als Substanz“ – CDU kritisiert Ausschluss von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst
Laut SWR stellt das Ministerium nun klar: Auch AfD-Mitglieder können in den Staatsdienst aufgenommen werden, wenn sie ihre Verfassungstreue glaubhaft machen. Diese Einzelfallregelung sei auch in der geplanten Verwaltungsvorschrift vorgesehen gewesen, wurde bislang jedoch anders kommuniziert.

Auch die SPD-Fraktion hatte vergangene Woche erklärt, Bewerber mit AfD-Parteibuch dürften nicht in den Staatsdienst. In einer Pressemitteilung war von „kein Platz für Verfassungsfeinde“ die Rede.

Staatsrechtler: freiheitlicher Staat muss „relativ viel aushalten“
Der Staatsrechtler Joachim Wieland hatte zuvor dem Radiosender WDR 5 gesagt, es sei der falsche Weg, AfD-Mitglieder grundsätzlich vom Staatsdienst auszuschließen. „Ich glaube, man muss jedenfalls eine Einzelfallprüfung machen“, sagte Wieland, der Professor an der Universität Speyer ist.

Der Staatsrechtler betonte, das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, rechtfertige keine Mittel, die dieser Grundordnung widersprechen. „Von daher sollten sich die verantwortlichen Politiker sehr gut überlegen, was sie tun.“ In einem freiheitlichen Staat müsse man „relativ viel aushalten“. Die neue Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz halte er allerdings für „gar nicht so eng, wie es der Innenminister jetzt glauben macht“. Sie lasse durchaus Einzelfallprüfungen zu. Nur, wenn eine Prüfung von Einzelfällen kategorisch abgelehnt würde, sei eine solche Vorschrift juristisch problematisch.

Die Mitgliedschaft in einer extremen Partei bedeute nicht zwingend, dass eine Person nicht bereit sei, für die freiheitliche-demokratische Grundordnung einzutreten, erklärte Wieland: „Es kann ja sein, dass man in den kritischen Punkten nicht der gleichen Meinung ist wie die eigene Partei.“


Die letzten 2 Absätze entsprechen dem, was ich heute Vormittag schrieb  8)
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: DrStrange am 15.07.2025 20:32
Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Wie ist das dann aber mit Frau Esken? Sie ist Antifa. Auch der Parteivorstand der SPD hat das gepostet. Das ist auch eine extremistische Gruppierung die beobachtet wird. Und nun?
Ist jedes SPD-Mitglied extremistisch? Wird die SPD jetzt beobachtet und ein Parteiverbot gefordert?

Ich glaube das ist der Grund für das Gefühl des "ZweierleiMaßmessens"
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: beamtenjeff am 15.07.2025 20:41
Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Wie ist das dann aber mit Frau Esken? Sie ist Antifa. Auch der Parteivorstand der SPD hat das gepostet. Das ist auch eine extremistische Gruppierung die beobachtet wird. Und nun?
Ist jedes SPD-Mitglied extremistisch? Wird die SPD jetzt beobachtet und ein Parteiverbot gefordert?

Ich glaube das ist der Grund für das Gefühl des "ZweierleiMaßmessens"

Und wiederum andere erkennen hier die bittere Wahrheit was die Grenzen aber auch Freiheiten der FDGO angeht. Im Zweifel, muss diese eben sehr viel aushalten - das schmeckt einigen überhaupt nicht. Die Ironie ist, das nicht wenige dann mit ihren Vorstellungen einer "Idealbesetzung" des Staates selbst die Grenzen einer FDGO austesten - manchmal ohne es zu merken. Gewährt man wiederum zu viel Freiheiten, entsteht im schlimmsten Fall etwas, was man auch das Toleranz-Paradoxon nennt: dass uneingeschränkte Toleranz gegenüber Intoleranz zu deren Aufstieg und letztendlich zur Zerstörung der Toleranz führen kann.

Es ist eine Gradwanderung zwischen dem erträglichem und unerträglichem. Insofern habe ich hier heute viel lesenswertes gelesen, wo jeder einen wahren Kern getroffen hat und man durchaus die positive Intention verstehen konnte, wenn man wollte. (außer Faunus mal wieder :P)
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 16.07.2025 08:26
doppel
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 16.07.2025 08:38
Und auf eine extremistische Organisation bezogen muss sich dann auch ein Mitglied die Frage gefallen lassen, wie einerseits die extremistischen Aussagen und Ziele der Organisation mit der vermeintlich FDGO-konformen Grundhaltung des Einzelnen vereinbaren lassen.

Wie ist das dann aber mit Frau Esken? Sie ist Antifa. Auch der Parteivorstand der SPD hat das gepostet. Das ist auch eine extremistische Gruppierung die beobachtet wird. Und nun?
Ist jedes SPD-Mitglied extremistisch? Wird die SPD jetzt beobachtet und ein Parteiverbot gefordert?

Ich glaube das ist der Grund für das Gefühl des "ZweierleiMaßmessens"

Ich bezog mich auf das Ausgangsthema, Beamte in extremistischen Organisationen. Im politischen Raum - wie Jeff zutreffend schreibt - muss eine Demokratie wohl mehr aushalten (können) als in der Verwaltung.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Rudi_Regenbogen am 16.07.2025 08:42
Ich frage mich, warum darüber diskutiert wird, ob Mitglieder der AfD in den öD dürfen, oder nicht, währenddessen linksextreme Parteien genauso gefährlich sind, deren Mitglieder aber ungeprüft in den öD dürfen. Ich persönlich hate Linksaussen für genauso gefährlich.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: Organisator am 16.07.2025 08:44
Ich frage mich, warum darüber diskutiert wird, ob Mitglieder der AfD in den öD dürfen, oder nicht, währenddessen linksextreme Parteien genauso gefährlich sind, deren Mitglieder aber ungeprüft in den öD dürfen. Ich persönlich hate Linksaussen für genauso gefährlich.

Weil sich an der AfD das Thema enstsponn. Natürlich gilt dies für alle Mitglieder extremistischer Organisationen - Islamisten wurden auch schon genannt.
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: BVerfGBeliever am 16.07.2025 11:12
Wie ist das dann aber mit Frau Esken? Sie ist Antifa.

Hüstel.

Ich musste erst mal googeln, worauf du überhaupt anspielst. Folgender WELT-Artikel liefert beispielhaft die Antwort (und die Springer-Presse dürfte ja vermutlich nicht gerade als linksextremistisches Kampfblatt gelten): https://www.welt.de/politik/deutschland/article208750999/Disput-auf-Twitter-Esken-zaehlt-sich-zur-Antifa.html (https://www.welt.de/politik/deutschland/article208750999/Disput-auf-Twitter-Esken-zaehlt-sich-zur-Antifa.html)

Quintessenz:
- Trump hatte 2020 nach den Protesten gegen die Tötung von George Floyd ein Verbot der sogenannten "Antifa" angekündigt.
- Daraufhin hatte Saskia Esken getwittert: "58 und Antifa. Selbstverständlich."
- Nach anschließender Kritik hatte sie ergänzt: "Ich akzeptiere weder das Reframing (Umdeutung) durch die Neue Rechte noch die Besetzung durch Gewalttaten ‚linker‘ Randgruppen, die wie jede Gewalttat verwerflich sind und strafrechtlich verfolgt gehören. Antifa ist und bleibt für mich, wie der Duden sagt ein Kurzwort für Antifaschismus."

Man kann sicherlich Kritik an Saskia Esken üben (ich selbst bin auch kein sonderlicher Fan von ihr). Aber ihr vorzuwerfen, sie sei eine Verfassungsfeindin und stünde nicht mit beiden Beinen auf dem Boden der FDGO, entbehrt ja wohl jeglicher Grundlage und ist somit abstrus.


Völlig anders sieht es hingegen aus bei
(1) tatsächlichen Linksextremisten, die beispielsweise eine anarchistische Gesellschaft etablieren wollen,
(2) Islamisten, die beispielsweise eine fundamentalistische Gesellschaftsordnung anstreben, sowie
(3) Rechtsextremisten, wie beispielsweise vielen AfD-Funktionären und -Mitgliedern, bei denen unter anderem das propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis in Widerspruch zu unserem Grundgesetz steht.

ALLE Genannten haben keinen Platz im öffentlichen Dienst!!
Titel: Antw:Parteienverbot für Beamte
Beitrag von: FGL am 16.07.2025 12:18
Wie ist das dann aber mit Frau Esken? Sie ist Antifa.
Das sagt ja erstmal nur aus, dass sie Antifaschistin ist. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Aber genauso wie ein Atheist zwar nicht an Götter glaubt aber an anderen übernatürlichen Firlefanz glauben kann, kann ein Antifaschist Anhänger anderer totalitärer Richtungen wie Islamismus oder Marxismus-Leninismus sein.