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#1
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von MeTe - Heute um 18:51
ZitatWelche Entgelt/Besoldungsgruppen wurden denn konkret für die Differenz von 10.-15.000€ zugrunde gelegt? Wenn ich nur mal A13/1 (62.300€) ggü E13/1 (60.000€ Jahresbrutto) vergleiche, komme ich in keinster Weise auf diese Summe.

Klar, einfach mal beim Recher des oeffentlicher-dienst.info eingeben. Ich helfe mal aus.

Für dein Beispiel nehmen wir mal jemanden an, der nicht verheiratet ist (-> Steuerklasse I) und keine Kinder hat und rechnen mit dem besagten Rechner aus was Netto (ungefähr) übrig bleibt.
A13/1 mit 450€ PKV-Beitrag in Steuerklasse I: Jahresnetto 50000€ (auf ganze 1000er gerudnet)
E13/1 mit 2 Erhöhungsstunden (ebenfalls 41h) mit 450€ PKV (oder GKV da Einkommen zu gering, ändert fast nichts) in Steuerklasse I: Jahresnetto 37000€ (auf ganze 1000er gerundet)
-> Differenz 13000€

Mit Kindern bzw. verheiratet wird die Differenz nochmal größer. Wenn wir mal verheiratet und 2 Kinder annehmen (-> Steuerklasse IV):
A13/1 mit 750€ PKV-Beitrag (Kinder berücksichtigt!) in Steuerklasse IV: Jahresnetto 55000€
E13/1 mit 2 Erhöhungsstunden, GKV (in diesem Vergelich die günstigere Version) in Steuerklasse IV:  38000€
-> Differenz 17000€

Wie gesagt, einfach mal eingeben beim Rechner. Ist ja alles frei einsehbar. Ich gebe hier einfach nur Fakten wieder, nicht mehr, nicht weniger. Faken die jeder auf dieser Seite jederzeit nachrechnen. Ohne Wertung. Die kindischen und inhaltsleeren Kommentare eines bestimmten Nutzers kann man diesbezüglich getrost ignorieren.

(Persönliche Steuervorteile wie Werbungskosten etc. lassen wir mal aussen vor, die ändern kaum etwas da diese AN und Bea gleichermaßen betreffen würde - wenn gewünscht kann ich auch das noch belegen...).
#2
Zitat von: Alexander79 in Heute um 06:31Naja, er kann ja dann Rente beantragen.
Versteh nicht, warum der Dienstherr diese Jahre auf die Pension anrechnen müsste auch wenn sie Einstellungsvorraussetzung wären.
40 Dienstjahre trotz Studium sollte normal jeder hinbekommen, wer es nicht schafft, bekommt statt Pension eben Rente, so wie er auch in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Hier muss man unterscheiden.

Ein dualer Student in der freien Wirtschaft ist sozialversicherungspflichtig und zahlt somit auch in die Rentenversicherung ein.

Ein dualer Student für den gehobenen Dienst ist bereits verbeamtet (Beamter auf Widerruf) und somit nicht rentenversicherungspflichtig. Dafür zählen diese Jahre aber als Dienstjahre. Somit entstehen Pensionsansprüche.

Ein Lehramtsstudent ist noch nicht verbeamtet. Genauso ein Jura Student. Beide können in der freien Wirtschaft ihr Studium bis zu 8 Jahre als Ausbildungszeit auf die Rentenjahre anrechnen lassen. Dies erhöht jedoch nicht die Rente sondern zählt lediglich zu den Jahren der Wartezeit hinzu.

Wird der Lehrer bzw. Jurist nun verbeamtet, so können sie bis zu 3 Jahre als Ausbildungszeit anrechnen lassen.

#3
TV-L / Aw: TV-L Versetzung Stufenzuor...
Letzter Beitrag von MoinMoin - Heute um 18:32
Zitat von: Liora in Heute um 14:37Also ist es richtig, dass eine Versetzung wie eine Höhergruppierung betrachtet wird, obwohl ein Wechsel zwischen zwei Behörden stattfindet auf Initiative des Arbeitnehmers?
Wenn du den AG nicht wechselst, dann ist es eine Höhergruppierung.
Egal ob du das Zimmer oder die Behörde wechslst.
#4
Beamte Bayern / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von webs96 - Heute um 18:30
Zitat von: lotsch in Heute um 16:00https://www.merkur.de/politik/wegen-entscheidung-des-verfassungsgerichts-bayern-drohen-tausende-beamten-klagen-94228380.html

Interessant... Der Beamtenbund macht tatsächlich mal was. Es wird interessant werden wie schnell da Urteile folgen. Aber ich denke mal, dass erst Söders Nachfolger das ,,Problem" hat.
#5
TV-L / Aw: TV-L Versetzung Stufenzuor...
Letzter Beitrag von MoinMoin - Heute um 18:30
Zitat von: ich1974 in Heute um 16:05evtl. förderliche Zeiten fordern, denn ist auch eine Einstellung in Stufe 5 möglich.
Nein, nicht bei einer Versetzung.
#6
Moin,

ich hab mich die letzten Wochen mit allen möglichen Versicherungen auseinandergesetzt und mich hier durchs Forum geklickt. Nun würde gerne nochmal eure Einschätzung abwarten, bevor ich (im besten Fall noch Ende März) den Antrag stelle, vielleicht hab ich ja etwas entscheidendes übersehen.

Hintergrund: Lehramtsanwärter in BW, PKV nur über Öffnungsaktion möglich. Späteres Upgrade eher unwahrscheinlich.

DBV
BS50-UA, B3-U, BZ50-UA   
+ Einziger Tarif über GOÄ hinaus. auch Zahn über GOZ hinaus.
- Hilfsmittel teils gebunden

Allianz
BHA51, BHK51, BHZ51
+ Zweibettzimmer und Wahlarzt inklusive, solide Gesamtleistung
- GOÄ begrenzt

Signal Iduna
R-KOMFORT-B+ 50
+ sehr gute Zahnleistungen und starke ambulante Leistungen.
- Keine GOÄ-Öffnung, stationär schwach.

Debeka
B30A, B20A
+ solide Grundabsicherung, gute Psychotherapie
- strikte GOÄ-Begrenzung, zusätzliche Begrenzungen (z. B. Heilmittel)

HUK-Coburg
BAK
-GOÄ begrenzt, viele Limits (z. B. Zahn-Preislisten), insgesamt schwächste Leistungen
____

Das wäre jetzt auch mein Ranking. DBV hat nach meiner Einschätzung die besten Leistungen (vor allem über GOÄ hinaus), dafür kein Zweibettzimmer und Wahlarzt wie bei der Allianz.

Wo würdet ihr da den Fokus setzen?
Habe ich etwas entscheidendes übersehen? Vielleicht sogar eine leistungsstarke PKV?

Und ein weiterer Punkt:
Sollte ich trotz der Einschränkung die 22 Euro für die Wahlleistungen im Krankenhaus der Beihilfe trotzdem zahlen?  Oder bringt das gar nichts, da die PKV ja keine Wahlleistungen anbietet?

Vielen Dank für eure Einschätzung!

Grüße

Daniel
#7
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von Rheini - Heute um 17:52
Zitat von: Beamtin89 in Heute um 15:17Welche Entgelt/Besoldungsgruppen wurden denn konkret für die Differenz von 10.-15.000€ zugrunde gelegt? Wenn ich nur mal A13/1 (62.300€) ggü E13/1 (60.000€ Jahresbrutto) vergleiche, komme ich in keinster Weise auf diese Summe. Und da ist im direkten Vergleich weder PKV (locker 400€/Monat), noch die zwei Stunden mehr pro Woche eingepreist. Klar kann man jetzt auch A15 vs E13 rechnen, aber das ist einfach ein Äpfel/Birnen—Vergleich.

Er ist ein Apfel, möchte aber die Vorteile der Birnen (und nur die Vorteile).
#8
TVöD Bund / Aw: Amtsangemessene Alimentati...
Letzter Beitrag von Rheini - Heute um 17:51
Zitat von: MeTe in Heute um 15:07Weiterhin frage ich mich zwar, wieso du erst eine Frage stellst, dann aber die Antwort auf die Frage als "rumheulen" bezeichnest. Man könnte fast meinen da ärgert sich jemand weil die Fakten nicht zum (vorher zurecht gelegten) Narrativ passen und meint deswegen jetzt persönlich werden zu müssen.

Kurzum, wenn bei dir das schlichte nennen von überprüfbaren Fakten als Antwort auf deine konkrete Frage "rumheulen" ist, dann sehe ich keine Grundlage für weiteren Austausch welchen ich somit auch beende. Offensichtlich besteht entweder kein Interesse an oder nicht die charakterliche Eignung für einen halbwegs anständigen und nicht-polemischen Austausch.

Nö.

Evtl. solltest Du mal die Threaderöffnung durchlesen.
#9
Beamte Bayern / Aw: Ansparurlaub Beamte - Wech...
Letzter Beitrag von Pumpkin76 - Heute um 17:43
Sehe ich anders, der § 8 Satz 3 UrlMV verweist auf § 3 Abs. 4, wonach die Minderung erfolgt. Der BayVGH hat 2016 damit auch keine Probleme gehabt: Dort wurde Urlaub eben nicht als ,,Guthaben in Tagen", sondern als ,,Freistellungsanspruch für einen Zeitraum" definiert.

Das ergibt auch Sinn, besonders gegenüber Vollzeitkräften, wie würde die Herangehensweise aussehen, wenn jemand über drei Jahre 45 Tage Urlaub anspart, dann auf 20% und eine EinTageWoche reduziert und dann fürs Jahr 51 Tage Urlaub hat. Hat er dann (so er denn nicht auch noch Tage gewählt hat, die auf einen Feiertag fallen) praktisch ein Jahr lang Urlaub?

Aber im Zweifelsfall: Klagen, so die Personalstelle sich nicht anders entscheidet.
#10
Zitat von: Knecht in Heute um 17:21War der nicht schon?  :D

@Goodbye

Wenn's zuerst 45 % (die fehlenden 30 + 15) hoch geht, gerne.
Jetzt kommmt der März (Merz) der Reformen. Leider leider ist der dann bald rum und die vollmundigen Ankündigungen werden dann doch nicht gehalten. Wobei, in dem Fall ist das ja eher gut. Schon absurd, wie unfassbar dilettantisch die angeblich ja so wirtschaftsbegabte CDU agiert. Und die Leute finden es auch noch okay. Da wünscht man sich doch gleich die Ampel zurück, da ist wenigstens was passiert, wenn auch nicht immer in die richtige Richtung. Schwarz/Rot ist nur abwarten und dann erst mal nichts tun. Außer Löcher stopfen und Gelder zweckentfremden.