Zitat von: Cancun86 am Gestern um 23:07Das ist bei der Bundeswehr leider genauso, aufjedenfall in meinem Dunstkreis. Ich selber hab das ganze Thema auch erst vor zwei Jahren zufällig mitbekommen.
Zitat von: netzguru am Gestern um 22:59Hallo,
habe diese Woche mit Beamten verschiedener Behörden gesprochen, zum großen Teil hatten die noch keine Infos zu a.A.
Besonders im Bereich der alten Post ist mir das Aufgefallen.
Zitat von: Cancun86 am Gestern um 21:05Zitat von: PolareuD am Gestern um 20:49Bei einem Bundeshaushalt von ca. 500 Mrd. € spielen 10 Mrd. € nicht wirklich eine Rolle. Wo ein Wile ist, ist auch ein Weg.
Und da haben wir schon das Hauptproblem, der Wille ist nicht da.
Und gerade in der aktuellen Lage wo Themen wie ,,zu viele Beamte" ,, zu hohe Pensionen" ,,Geld fehlt angeblich überall im Haushalt" ganzen oben in den Medien sind, wird sich niemand von den Obrigkeiten hinstellen und verkünden das man nochmal weitere ~6 Milliarden für die Bundesbeamten und Pensionäre ausgibt. Die machen 100% wieder ein schlechtes Gesetz was die Prüfung vorm Bundesverfassungsgericht nicht bestehen wird aber die wissen auch das es Jahre dauert bis das entschieden wird.
Zitat von: PolareuD am Gestern um 20:49Bei einem Bundeshaushalt von ca. 500 Mrd. € spielen 10 Mrd. € nicht wirklich eine Rolle. Wo ein Wile ist, ist auch ein Weg.
Zitat von: SchZe am Gestern um 15:24Vielleicht lässt es sich ja so zusammenfassen und jeder findet sich darin wieder:
Ausgangspunkt der Prüfung ist immer das unterste Amt des jeweiligen Dienstherrn – beim Bund also A3 Stufe 1, bei den Ländern entsprechend. Dafür ist typisierend eine vierköpfige Familie anzusetzen.
Für diesen Mindestfall darf kein Partnereinkommen eingerechnet werden. Die amtsangemessene Alimentation muss der Dienstherr selbst gewährleisten, ein Rückgriff auf das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners scheidet aus.
Wird diese Mindestbesoldung unterschritten, ist das System bereits für sich genommen verfassungswidrig. Dann braucht es keine weitere Fortschreibungsprüfung mehr.
Darauf aufbauend muss das Besoldungsgefüge nach oben echte Abstände wahren (A3 → A4 → A5 usw.). Diese Abstände dürfen nicht nur formal bestehen, sondern müssen materiell spürbar sein.
Familienzuschläge kommen erst nachgelagert hinzu, um reale Familien zu unterstützen. Sie dürfen aber keine zu niedrige Grundbesoldung kompensieren. Die Grundbesoldung bleibt der zentrale und pensionsrelevante Bestandteil – nicht ,,exorbitant" hoch, aber tragfähig für beide Seiten.