Tarifrunde 2019 - Diskussion

Begonnen von Wombeljones, 12.11.2018 07:45

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Finanzer

Zitat von: yamato am 16.01.2019 06:54
Gerechtigkeit und Moral.

Der TV-L enthält hierzu keine Regelungen :-D

@Admin: Sehr gut, danke.

daseinsvorsorge

Insgesamt ist eine deutliche Verrohung im Sprachgebrauch festzustellen , wenn z.B. von" Deppentum, Briefwagenschubsern und Minderbemittelten" die Rede ist. Ob da die alleinige Androhung zur Löschung von offtopicbeiträgen hilfreich ist, wage ich mal zu bezweifeln.

Spid

Nicht zu vergessen die fanatischen Hassreden von Gewerkschaftsbütteln gegenüber und im Hinblick auf freie, selbstbestimmte Arbeitnehmer. Da merkt man immer direkt den Geifer und die Projektion des gewerkschaftlichen Organisationsversagens auf Dritte. Was bekommt ein Gewerkschaftsjubelperser denn so für seine Fake News und Alternativen Fakten?

MrRossi

Zitat von: daseinsvorsorge am 16.01.2019 08:13
Insgesamt ist eine deutliche Verrohung im Sprachgebrauch festzustellen , wenn z.B. von" Deppentum, Briefwagenschubsern und Minderbemittelten" die Rede ist. Ob da die alleinige Androhung zur Löschung von offtopicbeiträgen hilfreich ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Leider wird in einem Forum jedem der sich anmeldet, zu welchem Zweck auch immer, Schreiberecht eingeräumt.
Auch wenn es fachspezifisch ist, wie in diesem Falle Tarifvertrag/Entgelt, hindert es keinen Außenstehenden, gegen seine selbst auferlegten "Feinde" zu bashen. 

Modulator

Und da geht es schon wieder los ...

Kann man nicht mal sachlich bleiben, ohne Jemanden etwas zu unterstellen?
Das Gleiche kann man über jeden behaupten, der sich pro/kontra einer Seite äußert.
In einem Kindergarten ist das nicht anders als hier.

Finanzer

Eine klare Trennung zwischen Fach- und Meinungsthreads wäre eine Option... wohl aber nicht durchzusetzen.

TV-Ler

Zitat von: Finanzer am 15.01.2019 11:42
Würde man die Beamtenverhandlungen abtrennen hätte die Gegenseite zumindest dieses Argument weniger und könnte nichtmehr Medienwirksam Horrorgeschichten über die kommenden Pensionslawine verbreiten.
Ich muss sagen, eine Abtrennung der Beamtenverhandlungen bekommt in meinen Augen immer mehr Charme.
Da gibt es nichts abzutrennen, da für die Beamten nicht verhandelt werden kann. Das ist völlig unabhängig von dem Umstand, das von Gewerkschaftsseite immer die "zeit- und inhaltsgleiche Übertragung" gefordert wird.
Die Beamtenbesoldung wird nunmal per Gesetz geregelt und demzufolge entscheidet darüber der Gesetzgeber (=Parlament) und nicht die TdL.

Durch das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Beamtenbesoldung aber dennoch an die Tarifentwicklung im allgemeinen und an die Tarifsteigerungen im öD im besonderen relativ eng angekoppelt.
Somit müssen die Vertreter der TdL, völlig unabhängig von den diesbezüglichen Forderungen der Gewerkschaften, immer auch die Auswirkungen auf die Besoldung der aktiven Beamten und der Pensionäre mit bedenken ...

Chrilleger

Es gibt halt zahlreiche "einfach strukturierte Menschen" :)
Eine sehr nette Umschreibung eines Zustandes LOL

Zurück zum Thema. Nieder mit dem TV L :)))))))))))))))))

MrRossi

Zitat von: TV-Ler am 16.01.2019 09:18
Zitat von: Finanzer am 15.01.2019 11:42
Würde man die Beamtenverhandlungen abtrennen hätte die Gegenseite zumindest dieses Argument weniger und könnte nichtmehr Medienwirksam Horrorgeschichten über die kommenden Pensionslawine verbreiten.
Ich muss sagen, eine Abtrennung der Beamtenverhandlungen bekommt in meinen Augen immer mehr Charme.
Da gibt es nichts abzutrennen, da für die Beamten nicht verhandelt werden kann. Das ist völlig unabhängig von dem Umstand, das von Gewerkschaftsseite immer die "zeit- und inhaltsgleiche Übertragung" gefordert wird.
Die Beamtenbesoldung wird nunmal per Gesetz geregelt und demzufolge entscheidet darüber der Gesetzgeber (=Parlament) und nicht die TdL.

Durch das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Beamtenbesoldung aber dennoch an die Tarifentwicklung im allgemeinen und an die Tarifsteigerungen im öD im besonderen relativ eng angekoppelt.
Somit müssen die Vertreter der TdL, völlig unabhängig von den diesbezüglichen Forderungen der Gewerkschaften, immer auch die Auswirkungen auf die Besoldung der aktiven Beamten und der Pensionäre mit bedenken ...
Das nenn ich mal Widerspruch im Widerspruch

Finanzer

Zitat von: TV-Ler am 16.01.2019 09:18
Da gibt es nichts abzutrennen, da für die Beamten nicht verhandelt werden kann. Das ist völlig unabhängig von dem Umstand, das von Gewerkschaftsseite immer die "zeit- und inhaltsgleiche Übertragung" gefordert wird.
Die Beamtenbesoldung wird nunmal per Gesetz geregelt und demzufolge entscheidet darüber der Gesetzgeber (=Parlament) und nicht die TdL.

Durch das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Beamtenbesoldung aber dennoch an die Tarifentwicklung im allgemeinen und an die Tarifsteigerungen im öD im besonderen relativ eng angekoppelt.
Somit müssen die Vertreter der TdL, völlig unabhängig von den diesbezüglichen Forderungen der Gewerkschaften, immer auch die Auswirkungen auf die Besoldung der aktiven Beamten und der Pensionäre mit bedenken ...

Ich fürchte wir drehen uns da im Kreis, aber genau aus dem Grund den sie völlig richtig ausgeführt haben wäre es sinnvoll diese koppelung von Tarifsteigerungen im ÖD abzukoppeln.
Vorschlagshalber Inflationsrate als Mindesterhöhung plus halbe erhöhung der Parlamentarierdiäten (man will ja nicht unverschämt sein).

TV-Ler

Zitat von: MrRossi am 16.01.2019 09:40
Zitat von: TV-Ler am 16.01.2019 09:18
Zitat von: Finanzer am 15.01.2019 11:42
Würde man die Beamtenverhandlungen abtrennen hätte die Gegenseite zumindest dieses Argument weniger und könnte nichtmehr Medienwirksam Horrorgeschichten über die kommenden Pensionslawine verbreiten.
Ich muss sagen, eine Abtrennung der Beamtenverhandlungen bekommt in meinen Augen immer mehr Charme.
Da gibt es nichts abzutrennen, da für die Beamten nicht verhandelt werden kann. Das ist völlig unabhängig von dem Umstand, das von Gewerkschaftsseite immer die "zeit- und inhaltsgleiche Übertragung" gefordert wird.
Die Beamtenbesoldung wird nunmal per Gesetz geregelt und demzufolge entscheidet darüber der Gesetzgeber (=Parlament) und nicht die TdL.

Durch das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Beamtenbesoldung aber dennoch an die Tarifentwicklung im allgemeinen und an die Tarifsteigerungen im öD im besonderen relativ eng angekoppelt.
Somit müssen die Vertreter der TdL, völlig unabhängig von den diesbezüglichen Forderungen der Gewerkschaften, immer auch die Auswirkungen auf die Besoldung der aktiven Beamten und der Pensionäre mit bedenken ...
Das nenn ich mal Widerspruch im Widerspruch
Da ist kein Widerspruch: Die Vertreter der TdL müssen die Beamtenbesoldung im Hinterkopf haben, d.h. aber nicht das es deshalb mit den Gewerkschaftsvertretern etwas zu verhandeln gäbe...

TV-Ler

Zitat von: Finanzer am 16.01.2019 10:41
Ich fürchte wir drehen uns da im Kreis, aber genau aus dem Grund den sie völlig richtig ausgeführt haben wäre es sinnvoll diese koppelung von Tarifsteigerungen im ÖD abzukoppeln.
Vorschlagshalber Inflationsrate als Mindesterhöhung plus halbe erhöhung der Parlamentarierdiäten (man will ja nicht unverschämt sein).
Da haben wir dann 16 Länderparlamente, die alle eine entsprechende Regelung in das jeweilige Besoldungsgesetz einbauen müssten ...
... wieviele Legislaturperioden wird das wohl dauern?

MrRossi

Zitat von: TV-Ler am 16.01.2019 10:53
Zitat von: MrRossi am 16.01.2019 09:40
Zitat von: TV-Ler am 16.01.2019 09:18
Zitat von: Finanzer am 15.01.2019 11:42
Würde man die Beamtenverhandlungen abtrennen hätte die Gegenseite zumindest dieses Argument weniger und könnte nichtmehr Medienwirksam Horrorgeschichten über die kommenden Pensionslawine verbreiten.
Ich muss sagen, eine Abtrennung der Beamtenverhandlungen bekommt in meinen Augen immer mehr Charme.
Da gibt es nichts abzutrennen, da für die Beamten nicht verhandelt werden kann. Das ist völlig unabhängig von dem Umstand, das von Gewerkschaftsseite immer die "zeit- und inhaltsgleiche Übertragung" gefordert wird.
Die Beamtenbesoldung wird nunmal per Gesetz geregelt und demzufolge entscheidet darüber der Gesetzgeber (=Parlament) und nicht die TdL.

Durch das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Beamtenbesoldung aber dennoch an die Tarifentwicklung im allgemeinen und an die Tarifsteigerungen im öD im besonderen relativ eng angekoppelt.
Somit müssen die Vertreter der TdL, völlig unabhängig von den diesbezüglichen Forderungen der Gewerkschaften, immer auch die Auswirkungen auf die Besoldung der aktiven Beamten und der Pensionäre mit bedenken ...
Das nenn ich mal Widerspruch im Widerspruch
Da ist kein Widerspruch: Die Vertreter der TdL müssen die Beamtenbesoldung im Hinterkopf haben, d.h. aber nicht das es deshalb mit den Gewerkschaftsvertretern etwas zu verhandeln gäbe...
Direkt nicht, jedoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass letzlich die (an das Ergebnis angelehnte) Steigerung der Beamtenbesoldung in den Verhandlungen eine Rolle spielt, und das Ergebnis selbst beeinflusst.

TV-Ler

Zitat von: MrRossi am 16.01.2019 11:35
Zitat von: TV-Ler am 16.01.2019 10:53
Da ist kein Widerspruch: Die Vertreter der TdL müssen die Beamtenbesoldung im Hinterkopf haben, d.h. aber nicht das es deshalb mit den Gewerkschaftsvertretern etwas zu verhandeln gäbe...
Direkt nicht, jedoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass letzlich die (an das Ergebnis angelehnte) Steigerung der Beamtenbesoldung in den Verhandlungen eine Rolle spielt, und das Ergebnis selbst beeinflusst.
Richtig. Aber zwischen "in den Verhandlungen eine Rolle spielen" und "verhandeln" besteht nunmal ein Unterschied und deshalb war da auch kein Widerspruch in meiner Darstellung.

MoinMoin

Zitat von: Finanzer am 16.01.2019 10:41
Ich fürchte wir drehen uns da im Kreis, aber genau aus dem Grund den sie völlig richtig ausgeführt haben wäre es sinnvoll diese koppelung von Tarifsteigerungen im ÖD abzukoppeln.
Vorschlagshalber Inflationsrate als Mindesterhöhung plus halbe erhöhung der Parlamentarierdiäten (man will ja nicht unverschämt sein).
Nicht unbedingt, das würde nicht grundsätzlich funktionieren oder ausreichen, wenn die Tarifsteigerungen eben über dieses Maß steigen würde, dass hat das Bundesverfassungsgericht ja dargelegt.