Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

Begonnen von Admin, 03.03.2019 17:59

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Admin

bitte hier Diskussionen zur Tabelle Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle, Anlage G) führen.

ReneD

#1
Da habe ich doch gleich mal eine Frage.

Meine Frau ist als Erzieherin derzeit in der E8 Stufe 2 und arbeitet 30 Stunden/Woche.
Bis jetzt ist das Gehalt 2228€ brutto (2166€ Tabellenentgelt + 62€ Zulage).

Gemäß dem Rechner für 2019 wären es dann 2304€ (2242€ Tabellenentgelt + 62€ Zulage).
Das sind aber auch keine mindestens 100€ mehr!? Gibt es die Zulage weiterhin?

Aber jetzt bin ich über die neue Tabelle S verwundert. Wenn ich da die S8a (da sind zumindest die Erzieherinnen im TVÖD) nehme und die Stufe 2, dann stehen dort für 2019 als Tabellenentgelt 2221€ brutto.

Das wäre ja weniger Brutto als bisher!?
Hat jemand hier eine Erklärung?

ReneD

Leider kann ich meinen Beitrag oben nicht mehr editieren.

Kann es sein, dass die Werte im TVÖD Rechner erstmal nur vom TVÖD SuE in die Tabelle S übertragen wurden, aber die Erhöhung noch fehlt?

Ein weiterer Gedanke von mir: Wenn von mindestens 100€ mehr die Rede ist, dann reden wir doch vom Tabellenentgelt oder? Wenn dieses nun um 100€ (oder 3,xx%) erhöht wird, dafür aber die Entgeltgruppenzulage wegfällt, dann ist die Erhöhung doch ein Witz oder?

Aüg

Die 100 Euro beziehen sich auf eine Vollzeitkraft. Ihre Frau arbeitet aber in Teilzeit.

Ohne es aus dem Einigungpapier herausgelesen zu haben Dürfte die Zulage erst zum 1.1.2020 mit der neuen Entgelttabelle s wegfallen, da die beabsichtigte Angleichung dann erreicht sein sollte. Die entgelttabelle s enthält die Tariferhöhungen offensichtlich noch nicht.


ReneD

Zitat von: Aüg am 03.03.2019 23:06
Die 100 Euro beziehen sich auf eine Vollzeitkraft. Ihre Frau arbeitet aber in Teilzeit.

Das stimmt natürlich!


Wastelandwarrior

Im Einigungspapier ist lediglich der Stand VKA 31.12.2018 wiedergegeben. Die vereinbarten Tabellen werden erst erstellt. Ruhig Blut.

Admin

Es gibt nun eine kurze Hinweisseite zur neuen S-Tabelle:

http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.s-tabelle.html

Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!

mrwilsonm

Für mich stellt sich eher die Frage, ob die jeweiligen Erhöhungen und die Laufzeit der aktuellen Vereinbarung angewendet werden oder die Erhöhungen und die Laufzeit  aus dem TVöD übernommen werden.
Ich bin gespannt!

Spid


dingenskirchen

Hi,

bei einigen Berufsgruppen ist die Überleitung von TVL in die SuE Tabelle relativ eindeutig....
Bei Sozialpädagogen in Leitungsfunktionen empfinde ich es aber etwas schwammig....
Ich verdiene Aktuell TV-L E11 (zukünftig SuE) in einem Jugendamt und leite eine ein Sachgebiet und eine Einheit mit 11 Mitarbeiter*innen.

Nach dieser Empfehlung der GEW ist bei der früheren Überleitung aus dem TVÖD aus der Stufe E11 eine S17 geworden:
https://www.gew.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=74532&token=67668e787c41fb12b8d6dc7d375431b30a12f841&sdownload=&n=TVoeD-Broschuere_Ratgeber-Eingruppierung_SuE_2019.pdf

Kann man diese Überleitung dann auch auf den TVL übertragen und aus einer E11 wird zukünftig eine S17?

Grüße aus Berlin

Knudknud

Hallo,

anbei folgende Frage: Ich hatte gelesen, dass Bewährungshelfer nunmehr auch in der S-Tabelle eingruppiert werden. Zuvor (in NDS) lag die Bezahlung in der Entgeltgruppe E-10.

Auf was darf man sich voraussichtlich einstellen!? Und werden Bewährungshelfer tatsächlich in die S-Tabelle aufgenommen?

Liebe Grüße

Pipprock

Moin,

genau da wird es nämlich merkwürdig. Der Hamburger ASD ist bereits in Eg 10 eingruppiert.
Eine Überleitung in S14 wäre für mich mit mehreren Tausend Euro Verlust verbunden. Und wenn man uns schon höher gruppieren sollte, was sollen dann bitte die Leitungen bekommen. Das wird noch lustig.

Gruß aus Hamburg






Knudknud

Zitat von: Pipprock am 12.03.2019 14:23
Moin,

genau da wird es nämlich merkwürdig. Der Hamburger ASD ist bereits in Eg 10 eingruppiert.
Eine Überleitung in S14 wäre für mich mit mehreren Tausend Euro Verlust verbunden. Und wenn man uns schon höher gruppieren sollte, was sollen dann bitte die Leitungen bekommen. Das wird noch lustig.

Gruß aus Hamburg

Ich dachte, es wäre dann sogar mehr?! Aber wo findet man die Hinweise, dass es sich um S14 handeln könnte?

daseinsvorsorge

Also E 10 bewegt sich zwischen S 13 und S 14

Und S 14 ist die Mindesteingruppierung bei Mitarbeitern mit Garantenstellung- aber ohne Personalverantwortung; der Rest S 12 (JGH/PKD)

Die (meisten)Vorgesetzten haben bei uns (lächerliche) S15, S 17 und S 18; trotzdem finden sich für S 15 noch genügend BewerberInnen.

Gut finde ich an der Überleitung, dass die Aufwertungskampagne 2020 dann mehr Mistreiter haben könnte.


dingenskirchen

...O.K. also scheint ihr so ratlos wie ich zu sein!?

Bei uns stellte sich heute auch die Frage wie Leitungskräfte die noch hierarchisch über mir sind bezahlt werden?
Wenn E12 = S18 sein soll.... Was ist dann mit Menschen die E13 oder E14 haben? .mmmhhh