[BW] Besoldungsrunde 2019 - Baden-Württemberg

Begonnen von Admin, 04.03.2019 10:49

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bendosg

Gibt es inzwischen eine Information über die Verhandlungen des Beamtenbundes mit unserer Landesregierung? Es ist aus meiner Sicht nach der Bekanntgabe der Übernahme des Tarifergebnisses von Anfang März recht ruhig geworden. Da sind andere Bundesländer schon einen Schritt weiter.


BaWülerin

Hallo allesamt,

nun es ist April und es gibt keine News zu einem Entwurf, damit auch noch kein Gesetz oder eine Ahnung, wie lange es noch dauert, bis das LBV ne entsprechende Anweisung erhält und die Zahlungen kommen...oder irre ich?

Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass evtl. noch laufende Verhandlungen zu weiteren Boni oder sonstigen Vorteilen/Vergünstigungen führen.

Vielmehr drängt sich mir allmählich die Sorge auf, dass Sie sich doch noch um entscheiden und die Ergebnisse zeitversetzt ab dem 01.04.2019 o.Ä. laufen lassen :/ Immerhin haben wir ja schon April und was wären das nicht für hohe Nachzahlungen für jeden?

Schafft es vielleicht ein fachkundiger User hier mir meine Sorge zu nehmen?:)

bigbroen

Bei Sonderserie Besoldungsrunde Beamte ist  die Ankündigung vom Ministergrünenmann verlinkt. Würde aud unserer letzten Dienstbesprechung auch feierlich vom Vorgesetzten verlesen. Glaube da gibt's kein zurück. Vielleicht wollten sie es von der Nachzahlung des Absenkungsbetrags trennen weil sonst die blonden Beamtinnen gar nichts mehr blicken und die Hotline beim Lbv wieder den Geist aufgibt.

BaWülerin

Zitat von: bigbroen in 03.04.2019 18:14
Bei Sonderserie Besoldungsrunde Beamte ist  die Ankündigung vom Ministergrünenmann verlinkt. Würde aud unserer letzten Dienstbesprechung auch feierlich vom Vorgesetzten verlesen. Glaube da gibt's kein zurück. Vielleicht wollten sie es von der Nachzahlung des Absenkungsbetrags trennen weil sonst die blonden Beamtinnen gar nichts mehr blicken und die Hotline beim Lbv wieder den Geist aufgibt.

Die Ankündigung ist auch "schon wieder" vom 19.03.2019 und die Auszahlungsanweisung ans LBV kommt ja nicht vor einem Gesetz. Selbst wenn die Auszahlung von der Nachzahlung der abgesenkten Besoldung getrennt werden sollte, welche jetzt zum 01.04. ausgezahlt wurde, hätte das ja nicht das "Auf den Weg bringen" eines Entwurfes + gehindert.
Ich hab allerdings keine Ahnung, wie lange sowas üblicherweise dauert, ich sehe nur, dass andere Bundesländer schneller sind...

Hoffen wir dennoch, dass die versprechenden Ankündigungen zu besagtem "Kein Zurück mehr" führen.

bendosg


Joni30

Blöde Frage, aber gilt das Ergebnis nur für die Landesbeamten oder auch für Kommunalbeamte, die z. B. bei den LRAs oder Kommunen arbeiten?

Feidl

Da die Kommunen keine eigenen Besoldungsgesetze beschließen dürfen, müssen sie sich an die Landesgesetze halten. Somit gelten die Besoldungserhöhungen auch für Kommunalbeamten.

bendosg

Man hört seit 09.04. nichts mehr und man liest auch nichts mehr zur Besoldungserhöhung. Bayern ist da schon wesentlich weiter. Hat von euch jemand nähere Informationen? Der Beamtenbund wollte doch noch einen ,,Bonus" aushandeln?! Auch der Beamtenbund hält sich zurück mit neuen Informationen (www.bbw.dbb.de). Zwar glaube ich nicht an einen solchen Bonus, aber mich würde schon interessieren, wann die Erhöhung dann erstmals ausbezahlt wird.


Gerda Schwäbel

Peinlich, da hat ja jemand gar keine Ahnung:

Wir begrüßen außerdem, dass diese Abschlagszahlung steuerlich so behandelt wird, wie wenn die monatlichen Erhöhungen von Anfang an erfolgt wären. Es treten also keine Progressionsnachteile ein.

Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und wurde noch nie anders gemacht!

MoinMoin

Zitat von: Gerda Schwäbel in 02.05.2019 14:01
Peinlich, da hat ja jemand gar keine Ahnung:

Wir begrüßen außerdem, dass diese Abschlagszahlung steuerlich so behandelt wird, wie wenn die monatlichen Erhöhungen von Anfang an erfolgt wären. Es treten also keine Progressionsnachteile ein.

Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und wurde noch nie anders gemacht!
evtl. offtopic:
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass rückwirdende Lohnzahlungen zurückgerechnet werden müssen?
Also wenn eine Lohnerhöhung ab Januar im Juni nachgezahlt werden, dann müssen die Monate nachgerechnet werden? Oder kann man den Betrag nicht auch als Einmalzahlung auszahlen?
Bei Beamten und/oder bei Angestellte?

Gerda Schwäbel

Maßgeblich ist § 39b EStG. Da es sich bei dieser Nachzahlung ganz eindeutig nicht um einen "sonstigen Bezug" handelt, ist die Zahlung als "laufender Arbeitslohn" für den dazugehörigen Lohnzahlungszeitraum zu behandeln und die Steuer nach Abs. 2 zu berechnen. Allerdings würde auch die Behandlung als sonstigen Bezug nicht zu einem (spürbar) anderen Ergebnis führen.
Beamte (Richter und Soldaten) sind genauso davon betroffen wie Beschäftigte und Auszubildende.

MoinMoin

Zitat von: Gerda Schwäbel in 02.05.2019 14:43
Maßgeblich ist § 39b EStG. Da es sich bei dieser Nachzahlung ganz eindeutig nicht um einen "sonstigen Bezug" handelt, ist die Zahlung als "laufender Arbeitslohn" für den dazugehörigen Lohnzahlungszeitraum zu behandeln und die Steuer nach Abs. 2 zu berechnen. Allerdings würde auch die Behandlung als sonstigen Bezug nicht zu einem (spürbar) anderen Ergebnis führen.
Beamte (Richter und Soldaten) sind genauso davon betroffen wie Beschäftigte und Auszubildende.
Ok, meine konkrete Frage ist: Muss man die einzelnen Monate nachrechne oder kann man die Einkünfte als Einkünfte im Auszahlungsmonat verrechnen (was ja eine andere Steuerprogression ergibt, die dann in der Jahreserklärung wieder ausgeglichen wird.)

BaWülerin

Sprich, es wird in der Summe höher versteuert, als würden die Erhöhungen jeden Monat schon ausgezahlt, richtig?

Frage dazu, da dies ja regelmäßig bei Nachzahlungen (auch nach Beförderungen etc.) so war:
bekomme ich das durch meine Steuererklärung letzten Endes nicht wieder zurück? Also Schaden unterm Jahr = ja, aber rückwirkend eine entsprechend höhere Steuererstattung?

Danke für eure Rückmeldungen.