Zulage nach § 14 Abs. 3 TVÖD / Stufenaufstieg

Begonnen von Cake, 26.04.2019 13:11

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Cake

Hallo zusammen,
wenn jemand mit EG 8 am 01.04.19 in die Stufe 4 gekommen ist und seit 06/2018 eine Zulage auf EG 9b erhält, ist es dann so, dass die Zulage (also der Unterschiedsbetrag) nur zur EG 9b Stufe 3 gezahlt wird?

Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Antworten.

Lars73

Ist es eine Zulage wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit oder wegen fehlender Erfüllung der Prüfungspflicht?

Cake

Hallo Lars73,
es ist eine Zulage wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.

Lars73

Dann ist die Zulage nach dem Stufenaufstieg in der E8 anzupassen. Dann also zur E9b Stufe 4.

Cake

Ok, mein AG sieht das leider anders :-(
§14 Abs.3 TVÖD ist leider dahingehend nicht vorteilhaft formuliert. Hätten Sie eine Idee, wie ich es ausreichend begründen könnte?

LG und danke


Spid

Bspw. durch Hinweis auf einschlägige Kommentarliteratur, z. B. Haufe.