Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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Ossbert

OK dann muss ich dies wohl falsch verstanden haben, bin aber auch kein Experte im Tarifrecht und deren Niederschriften. Gut habe es nachgelesen und es steht etwas von einer generellen Beantragung. Also werde ich dann einen formlosen Antrag auf Höhergruppierung bei meinem Chef abgeben. Hab ich doch so richtig herausgelesen, oder?  ???

Wastelandwarrior

Nein, an den Arbeitgeber, also meist die Personalstelle.

Die Anlage A regelt, welche Tätigkeitsmerkmale, welcher Entgeltgruppe zugeordnet werden. Für die Beschäftigten, die am jeweiligen 31.12. schon da waren, gibt es aber "Überleitungsvorschriften". Hat sich bewährt, weil das nicht immer automatisch in allen Fällen selbsterklärend oder auch nur verbessernd ist.

Ossbert

Gut, also ist keine "Einverständniserklärung" des Vorgesetzten von Nöten, da sich stumpf an die Eingruppierung gehalten wird.  ;)

Enno2020

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich bin als Techniker mit der Fallgruppe 1 eingruppiert und erhalte momentan 3.129,67+98,50=3.228,17€ (übergeleitet 9a Stufe 2). Mit der Höhergruppierung zum 01.01.2020 käme ich in die 9b Stufe 2 mit einem Tabellenentgelt von 3.227,32€. Da der Unterschiedsbetrag nach der Höhergruppierung negativ wäre (3.227,32-3.228,17=0,85€), gehe ich davon aus, dass mit der Höhergruppierung der Garantiebetrag von 180€ gezahlt wird. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

1.) 3.129,67+98,50+180=3.408,17€ (gemäß TV-Ler)
2.) 3.129,68+180=3309,67€ (gemäß Spid)

Sollte Möglichkeit 1.) umgesetzt werden, dann würde ich nach der Höhergruppierung im Jahr 2020 in der 9b Stufe 2 + Garantiebetrag mehr erhalten als in der 9b Stufe 3 (3.374,65€). Im Jahr 2021 wäre durch die Tariferhöhung das Tabellenentgelt der 9b Stufe 3 allerdings wieder höher (3.424,65€), vorausgesetzt das es bei Höhergruppierung mit Zahlung des Garantiebetrags keine tariflichen Erhöhungen Entgeltgruppenbeträge gibt.

Fragen:
1- Erhalte ich mit der Höhergruppierung von der 9a Stufe 2 in die 9b Stufe 2 grundsätzlich die Zahlung des Garantiebetrages?
2- Werden nach Höhergruppierung und Zahlung des Garantiebetrags etwaige Tariferhöhungen (2020-->min. 90€ und 2021--> min. 50€) der Entgeltgruppenbeträge ausgeklammert?

Für die Beantwortung meiner Fragen möchte ich mich schon im Voraus bedanken.

Spid

1. Ja, aber die Höhe beträgt 0€.
2. Nein.

Enno2020

Das heißt ich bekomme ab 01.01.2020 mit der Höhergruppierung in die 9b/Stufe 2 das selbe Geld wie 2019 in der 9a/Sufe 2 ??? --> 3.129,67 + 98,50 + 0,00 = 3.228,17€

Oder kommt dann die Tariferhöhung für das Jahr 2020 von min. 90,00 € drauf? --> 3228,17+90,00=3.318,17€
bzw. mit der Tariferhöhung für das Jahr 2021 von min. 50,00 € drauf? --> 3.318,17+50,00=3.368,17€

Habe ich das richtig verstanden und dargestellt?

Spid

Was an ,,Nein" hast Du nicht verstanden?

Du erhältst für die Stufenlaufzeit in Stufe 2 nach der Höhergruppierung das jeweilige Tabellenentgelt der Stufe 2 der E9a plus Garantiebetrag von 0€.

Enno2020

OK!
Dann ist es tatsächlich so, dass ich nach der Höhergruppierung in die 9b genau 0,85€ weniger bekomme als jetzt.  :(

Ossbert

Und dennoch erhältst Du langfristig gesehen mehr Geld, da du einfach mehr in den Aufstiegsstufen bekommst.
Also unterm Strich dennoch ein Gewinn!

frank20

aber das ist manchmal eine lange Zeit, bis es sich mal rechnet.
Bei mir sind es über 10 Jahre bis ich unterm Strich besser da stehe...

Spid

Grob überschlagen hat sich das bei Dir bis 2032 noch nicht amortisiert...

Techniker0815

Zitat von: Scotty2000 in 19.09.2019 13:08
Eine Bitte:
Könnte mir jemand an dem kongreten Beispiel, aktuell Techniker in der 9a in Stufe 6 in Fallgruppe 1 und Entgeltgruppenzuschlag, also 3777,39 + 98,50 = 3875,89 mal erklären/berechnen wie nach dem Antrag zum Aufstieg in die 9b ab 1.1.2020 das Gehalt dann ausschaut?

Ich habe versucht zu verstehen welche Entgelte da miteinander verglichen werden müssen um zu sehen welche Stufe dann in der 9b die richtige wäre ab 1.1.2020 und ob dann der Garantiebetrag gezahlt wird und wie sich das Gehalt dann zusammensetzen würde.
Aktuell vermute ich es sollte so aussehen nach gestelltem Antrag für die Hochgruppierung von 9a nach 9b in 2020:

9aS6 (2020) =3895,24+98,50=3993,74 => wäre dann 9bS5 (2020) 4124,89
Da 4124,89-3993,74=131,15 aber weniger als 180 dann 3993,74+180=4173,74 oder 4124,89 +48,85=4173,74
die 48,85 wären die Differenz zwischen den 180 und den 131,15

3895,24+180 kann ja nicht sein, da das nur 4075,24 ergibt und weniger als die 9bS5 (4124,89) wäre.

Kann das stimmen?
Wäre super wenn das jemand überprüfen und bestätigen bzw. wenn nötig berichtigen könnte, Danke!


Bezüglich Besitzstand Kind gehe ich davon aus, dass ja solange gezahlt wird wie der Anspruch besteht.


Techniker0815

Ich denke so ist es richtig. Die Entgeltgruppenzulage wird bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages
mit einbezogen.

§ 17 Abs. 4 des Änderungstarifvertrages:

steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hin-zugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt.

Spid

Und? Aus der Höhe des Unterschiedsbetrags ergibt sich schließlich lediglich, ob der Garantiebetrag zusteht.

Lewisa

Guten Morgen zusammen!
Mich würde interessieren wo ein Systemadministrator eingruppiert werden müsste? Momentan bin ich "natürlich" in 9a (bzw. 9k). Seit dem 01.2018 in Stufe 3. Eingestellt wurde ich in 7. Ich finde leider nichts eindeutiges dazu. Die Eingruppierung könnte 9a aber auch 9b sein? Ich habe 20 Jahre Berufserfahrung und etliche Lehrgänge hinter mir. Einen technischen Abschluss habe ich jedoch nicht.

Danke sehr!