Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

Begonnen von Admin, 03.03.2019 17:59

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TV-Ler

Zitat von: ASDler in 18.09.2019 22:02
Zitat von: Spid in 18.09.2019 18:52
Dafür ist das Entgelt der S15 in Stufe 5 und 6 deutlich höher als in E10.

Gibt es da keine Ausgleichszahlungen in den 2 Jahren in denen ich durch die Überleitung schlechter da stehe??
Nein.

Wastelandwarrior

Das mit Hamburg ist ein spezielles Problem, das auch Hamburg lösen muss. Die tarifliche Eingruppierung ist E9(b) (mit Entgeltgruppenzulagen) bzw. neu S14. Hamburg wird da sicher ein Lösung finden, ansonsten gilt, dass in die S14 übergeleitet wird und via Vergleichsentgelt keine realen Verluste entstehen. Die Expektanzen werden nicht kompensiert.

Spid

Das Vergleichsentgelt zielt auf das tarifliche Entgelt. Unter der Prämisse, daß E9b die zutreffende Eingruppierung wäre, käme im Falle vom @ASDler kein höheres Entgelt heraus als das Tabellenentgelt nach S14.

Sofern HH nicht explizit übertariflich zahlt, erfolgt die Überleitung aus E10 in S15 und die Beweislast in der Eingruppierungsfeststellungsklage, daß das nicht so wäre, läge beim AG.

Wastelandwarrior

Ich bin sicher, dass HH das zur Zufriedenheit (fast) aller lösen wird.

Spid

Und die, die nicht fast alle sind, klagen dann - und dann?

Pipprock

Ich hab das gleiche Problem in HH/ASD. Einen wirklichen Gewinn gäbe es bisher nur durch eine Überleitung in S16, das wird aber wohl nichts und wäre auch merkwürdig

Aika

Zitat von: Pipprock in 19.09.2019 13:24
Ich hab das gleiche Problem in HH/ASD. Einen wirklichen Gewinn gäbe es bisher nur durch eine Überleitung in S16, das wird aber wohl nichts und wäre auch merkwürdig
Hier ich auch! Ich würde 2021 in E 10 Stufe 5 kommen, aber mit der Überleitung erst später. Und das was ich in S15 Stufe 5 mehr bekomme, bewegt sich bei um die 40 Euro brutto. Bereits bei der Höhergruppierung 2012 von E9 zu E10 haben viele Kollegen "Geld verloren" weil ihre Stufenlaufzeiten nicht angerechnet wurden. Und jetzt? Die Stufenlaufzeiten werden anerkannt, aber der Stufenaufstieg erfolgt später und fast keine finanzielle Verbesserung...

Aika

Zitat von: Wastelandwarrior in 19.09.2019 09:31
Ich bin sicher, dass HH das zur Zufriedenheit (fast) aller lösen wird.
Hamburg ist vor allem darauf bedacht Geld zu sparen und nicht die ASD Kolleg*innen zufrieden zu stellen.

Rattgeber

Hamburg hat eine äußerst "beschäftigtenfreundliche" Auslegung gegenüber seinen Angestellten gerade im Bereich der Sozialen Arbeit 20 Jahre lang bewiesen. Warum sollte das jetzt anders werden?

Nur ein Beispiel: Alle Beschäftigten des SuE im Hamburg mit Schulferienausgleich arbeiten 1642 Stunden pro Jahr. In jedem anderen Bundesland sind es 1800+.
(dieser Wert errechnet sich mit Zeitzuschlägen)

Warum sollte die "Stadtverwaltung" mit ihren Traditionen brechen?


Fori

Hallo,

ich habe gerade das hier gefunden:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TVUeLaender-29e

Wahrscheinlich kennt ihr das schon aber kann mir jemand erklären was genau die Restzeit ist? Also ich bin jetzt in der Erfahrungsstufe 3 im 2. Jahr...dann komme ich bei der Überleitung in die S-Tabelle in die 3. Erfahrungsstufe aber ins erste Jahr? Habe ich das richtig verstanden? Und heisst die Restzeit dann einfach das es die Zeit ist, die ich in der alten Stufe gebraucht hätte bis zum nächsten Jahr?
Also ka...jetzt im TV L in 3/2...in vier Monaten in TVL 3/3....durch die Überleitung in die S Tabelle aber dann in 3/1 aber 3/2 dann vier Monate vorher als zum ursprünglichen Datum des nächsten Stufenantritts?

Oder ist dieser Link garnicht passend?

und@Spid Ich finde du hast echt tolles Fachwissen, das denke ich immer wieder wenn ich hier lese...aber ich bin ein Sensibelchen also falls du antworten willst freue ich mich aber tu es bitte freundlich und in ausgeschriebenen Sätzen ;)

Spid

Die Restzeit ist die Stufenlaufzeit, die weniger als ein Jahr ausmacht.

Fori


Novus

Da hätte ich auch eine Frage, vor allem zu den Restzeiten:

Ich bin seit nun 22 Jahren in der Tätigkeit einer Sozialpädagogin beim Land tätig und bisher in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gewesen.
- Jetzt also seit 12 Jahren in der Stufe 4 als Endstufe -
Nun werden wir ja Rückwirkend zum 01.01.2019 in die E9a übergeleitet.
Lese ich es richtig, dass ich in die E9a - Stufe 6 komme, rückwirkend, wodurch ich dann 1 Jahr in E9a Stufe 6 zugebracht habe, wenn die Überleitung in die SuE Tabelle zum 01.01.2020 kommt.

Bedeutet für mich dann ab Januar - S8b Stufe 5 - Jahr 2.

Oder nehme ich Jahre aus den vorherigen Jahren in der Endstufe 4 mit?

Vielen Danke für eure Mühen.

Spid

In Abschnitt 20.4 ist Stufe 4 die Endstufe der S8b.

Novus

#119
Danke für die Antwort
Das bedeutet ich bleibe in der "Endstufe" also 8b Stufe 4.
Das wäre dann schlechter als ein Verbleib in der E9a mit durchgehenden Stufenlaufzeiten? Das klingt... seltsam, wer bekommt dann die S8b in den Stufen 5-6?

Nachtrag:
Ich wurde zusammen mit einer Kollegin eingestellt -sie ist als Erzieherin mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten eingruppiert -  und derzeit in der gleichen Lage wie ich.

Sie bekommt also S8b Stufe 5 und später 6 und ich S8b Stufe 4, so wie ich es verstehe - dann bleibt mir ja nur mich für sie zu freuen :(