Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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WasDennNun

Zitat von: Spid in 31.01.2020 14:53
Wenn die TVP nicht ständig Mist vereinbaren würden, gäbe es diese erheblichen Rechtsunsicherheiten nicht. Ich freue mich schon auf §29f am 01.01.2021...
Und mir graust es schon davor, dass die es vorher nicht klar stellen. *kotz*

QuietscheEnte

Zitat meiner Personalsachbearbeiterin nach Rückfrage, warum der Garantie Betrag nicht gezahlt wurde:

"nach Rückmeldung des LBV wurde der Garantiebetrag gezahlt. Dieser wird jedoch bei Gewährung einer Zulage entsprechend gekürzt bzw. die Zulage hätte gekürzt werden müssen. Das LBV ist angehalten zukünftig den Garantiebetrag auszuweisen. Die Zulage wird jedoch entsprechend gekürzt. Sollte aus diesem Grund eine höhere Zulage gewünscht sein müssten Sie dies mit Ihren Vorgesetzten besprechen."


Isie

Das heißt also, deine Bindungszulage von 250 EUR wird um den Garantiebetrag gekürzt, statt wie bisher umgekehrt. Ob das so richtig ist, hängt davon ab, wie, also unter Berücksichtigung welcher Entgelthöhe die Höhe Bindungszulage vereinbart wurde.

Spid

Zitat von: QuietscheEnte in 07.02.2020 07:38
Zitat meiner Personalsachbearbeiterin nach Rückfrage, warum der Garantie Betrag nicht gezahlt wurde:

"nach Rückmeldung des LBV wurde der Garantiebetrag gezahlt. Dieser wird jedoch bei Gewährung einer Zulage entsprechend gekürzt bzw. die Zulage hätte gekürzt werden müssen. Das LBV ist angehalten zukünftig den Garantiebetrag auszuweisen. Die Zulage wird jedoch entsprechend gekürzt. Sollte aus diesem Grund eine höhere Zulage gewünscht sein müssten Sie dies mit Ihren Vorgesetzten besprechen."

Du hattest also Anspruch auf den Garantiebetrag, dieser wurde ausweislich der Abrechnung nicht gezahlt. Du solltest ihn also schriftlich geltend machen. Wenn dafür eine Zulage gekürzt wurde oder dies zumindest möglich wäre, könnte der AG diese im ersteren Fall teilweise zurückfordern und es im letzteren Fall für die Zukunft tun.

Luc008

Hallo,
ich bin jetzt zum Jahreswechsel von der 9a Stufe 4 in die 9b Stufe 3 gekommen. Die Entgeldgruppenzulage ist jetzt weggefallen und es gibt einen Garantibetrag von 180 €. Ist das so richtig? Fange ich jetzt in der Stufe 3 wieder von vorn an mit den Arbeitsjahren. Bin ja schon im 9 Jahr.

Spid

Hast Du einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt?

carlos1977

Ist eigentlich die Tabelle von der VDStra.-Fachgewerkschaft richtig oder falsch?
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/Möglichkeit-der-Höhergruppierung-im-Länderbereich-TV-L.pdf

Danach würden Luc008 100€ fehlen...
Ob ein Antrag gestellt wurde interessiert mich jetzt auch ?  ???

Luc008

Nein, ich habe am 1.1.20 eine neue Stelle angefangen. Sie war in der E9b ausgeschrieben.

Isie

Die Höhergruppierung nach 9b führt dort in die Stufe 3. Die Entgeltgruppenzulage aus 9a fällt zwar weg, aber das Entgelt steht in der bisherigen Höhe, also altes Tabellenentgelt plus Entgeltgruppenzulage, weiter zu. Außerdem steht der Garantiebetrag zu.

Spid

Nein, die Entgeltgruppenzulage wird lediglich zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages herangezogen. Mithin besteht lediglich Anspruch auf das bisherige Tabellenentgelt plus Garantiebetrag.

Isie


Spid

Weil die maßgebliche Regelung (§17 Abs. 4 Satz 2 TV-L) lautet: "Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so  erhält  die/der  Beschäftigte  während  der  betreffenden  Stufenlaufzeit  anstelle  des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgelt-gruppen 2  bis  8)  beziehungsweise 180  Euro  (Entgeltgruppen  9a  bis  15);  steht der/dem  Beschäftigten  neben  dem  bisherigen  und/oder  neuen  Tabellenentgelt  eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Ab-satz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt." HS2 enthält mithin lediglich eine abweichende Regelung zur BErechnung des Unterschiedsbetrags.

Isie


Spid


Luc008

Stimmt denn die Tabelle?
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Wenn ich mein Entgeld aus 2019 E9a Stufe 4 nehme und dann E9b Stufe 3 + 180 e Garantiebeitrag + Entgeldgruppenzulage würde ich genau auf 3656,22 € (siehe Tabelle) kommen.