Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?

Begonnen von Der Unbeugsame, 24.03.2020 13:09

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Bastel

Zitat von: DiVO in 25.03.2020 10:01
Sportlich: mit E5 eine Ehefrau und zwei Kinder finanzieren. In dem Fall gehe ich doch dann davon aus, dass die Frau auch arbeitet und zum Haushaltseinkommen beiträgt. Anders klappt das nicht.

Gibt doch genug, welche sich mit Harz 4 ihre drölftausend Kinder finanzieren (Und ab und an noch eine zweite Ehefrau *haha*)

Schokobon

Zitat von: 2strong in 25.03.2020 10:29
Zitat von: Schokobon in 25.03.2020 08:31
Zitat von: 2strong in 25.03.2020 01:23
Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.
Unbeachtliche Fallzahlen bei dem gedanklichen Fallkonstrukt ALG I aus ÖD Gehalt.
Hab ich die Pointe verpasst oder bist Du blöd?
Du hast den Sachverhalt um den es ging nicht begriffen und unbeachtliche Fakten angebracht.
Auf wessen Blödheit das schließen lässt kann dahingestellt bleiben.

2strong

Zitat von: Schokobon in 25.03.2020 11:33
Du hast den Sachverhalt um den es ging nicht begriffen und unbeachtliche Fakten angebracht.
Auf wessen Blödheit das schließen lässt kann dahingestellt bleiben.
Viel Erfolg bei der weiter Ausprägung Deiner Persönlichkeitsstörung.

WasDennNun

Zitat von: Schokobon in 25.03.2020 11:33
Du hast den Sachverhalt um den es ging nicht begriffen und unbeachtliche Fakten angebracht.
Nun dieser Sachverhalt ist ja nun mal Unsinn.
Zitat von: Schokobon in 24.03.2020 18:57
Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss.
Denn die paar People für die deine obige Aussage - aufgrund ihres ÖD Gehaltes - zutrifft, ist mitnichten etwas, was regelmäßig zu nennen ist.


BAT

Zitat von: Schokobon in 24.03.2020 21:15
Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.

Scherzkeks. Und stimmt nicht mal, wichtig ist die Gegenüberstellung von Einnahmen und dem Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft. Das hat mit dem Existenzminimum zunächst nichts zu tun.

Personen, die vom öD in ALG I fallen und dann aufstocken müssen, dürften seltener sein als ein Eisbär in Frankreich ;)

Schokobon

Zitat von: WasDennNun in 25.03.2020 11:51
Denn die paar People für die deine obige Aussage - aufgrund ihres ÖD Gehaltes - zutrifft, ist mitnichten etwas, was regelmäßig zu nennen ist.

Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel:

Bedarf 4 köpfige Familie:
Vater: 389,-
Mutter: 389,- (nicht erwerbstätig)
2 Kinder U5: 500,-
= 1.278,00 Euro
+ Unterkunft: 1.000,- Euro
= Gesamtbedarf: 2.278,00 Euro
abzgl. 2 KiG: 388,-
= 1.890,00 Euro Lücke zum Gesamtbedarf

Runden wir ab auf 1.800,00 Euro
Man müsste also 1.800,- Euro ALG 1 kriegen um nicht aufzustocken zu müssen.
Ab welcher EG im TVÖD hat man so ein ALG 1?
Für alle, die das nicht erreichen würden, würde sich die Arbeitslosenversicherung rechnerisch nicht lohnen, wenn sowieso aufgestockt werden muss.
Und diese könnten bei der AV aussteigen

Zitat von: BAT in 25.03.2020 12:00
Zitat von: Schokobon in 24.03.2020 21:15
Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.

Scherzkeks. Und stimmt nicht mal, wichtig ist die Gegenüberstellung von Einnahmen und dem Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft. Das hat mit dem Existenzminimum zunächst nichts zu tun.

ge|mein|hin

Bedeutung:
im Allgemeinen; für gewöhnlich
Gewissermaßen: Landläufig

Und stimmt natürlich.
Oder willst du behaupten ALG 1 sei kein anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II und würde nicht dem Bedarf gegenübergestellt werden?

WasDennNun

Zitat von: Schokobon in 25.03.2020 12:36
Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel:
ne, die Rechnung kommt ungefähr hin,
Bedarf 1800.
Zitat
Und diese könnten bei der AV aussteigen
Und? Das gilt doch nur für eine kurze Lebensphase(~5 Jahre), Kinder aus dem Haus Muddi geht wieder arbeiten (450€) und dann? Dann ist ALG I mehr als H4, auch beim EG3er.
Außerdem: Das jemand 2 Kinder und Muddi zu hause hat, hat ja nichts mit dem ÖD zu tun.

Der Regelfall ist: Allein oder zwei Verdiener, Kinder gross oder aus dem Haus.

Wenn ein exEG13er eine Wohnung hat, die 1500€ kostet, dann ist er auch schwuppstiwupsti in H4 gefilden. Soll ja auch solche geben....
Aber auch nicht der Regelfall.

Was ich sagen will: Da kommt es natürlich einerseits auf die persönlichen Lebensumstände an und wenn man sich gegen AV (natürlich gilt das dann lebenslang) entscheidet, dann gibt es sicherlich Phasen wo es sich eh nicht lohnt diese Versicherung zu haben, aber die meiste Zeit schon, für fast alle ÖDler (EG1 ausgenommen)


2strong

Zitat von: Schokobon in 25.03.2020 12:36
Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel
Das Ergebnis trifft lediglich auf 3% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu, von denen wiederum lediglich ein Teil dem ö. D. entstammen wird. Du beschreibst den atypischen Ausnahmefall.

WasDennNun

Zitat von: 2strong in 25.03.2020 13:28
Zitat von: Schokobon in 25.03.2020 12:36
Auf die Gefahr hin mich völlig zu blamieren, ein Rechenbeispiel
Das Ergebnis trifft lediglich auf 3% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu, von denen wiederum lediglich ein Teil dem ö. D. entstammen wird. Du beschreibst den atypischen Ausnahmefall.
Woher hast du die Zahl 3%?

Haben nur 3% der öDler Kinder und der Partner bleibt zu hause?
Denn darum geht es ja hier wohl.
Die Frage ist ja gewesen, für wen würde es sich lohnen auf AV Beiträge zu verzichten, da er ja sowieso H4 bekäme, wenn er arbeitslos würde.

2strong

Statistik der Bundesagentur für Arbet:
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Beschäftigung. Die Reduzierung um den Anteil der anspruchsberechtigten Auszubildenden habe ich selbstständig vorgenommen.

Schokobon

Damit sollten für mein Verständnis die "Erwerbsaufstocker" gemeint sein; um die es hier überhaupt nicht ging.

WasDennNun

Zitat von: 2strong in 25.03.2020 14:20
Statistik der Bundesagentur für Arbet:
Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Beschäftigung. Die Reduzierung um den Anteil der anspruchsberechtigten Auszubildenden habe ich selbstständig vorgenommen.
Dann ist diese Zahl uninteressant für die obige Fragestellung.
Da geht es ja um die Anzahl der im öD Beschäftigte, die bei Arbeitslosigkeit H4 beantragen könnten.

BAT

Schokobon. Beschäftige dich zunächst mit dem Begriff des Existenzminimums, dann schaue nach, welche Leistungen das SGB gewährt, hier wirst Du den Begriff "H4 Satz" nicht finden. Was soll das sein`?

Des Weiteren wird bei deiner Beispielrechnung (mit Werten aus 2017 oder 2018) nur ein Einzelverdiener da sein müssen, der mindestens 2.300 netto nach Hause bringen musste. Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß der Partner in dieser Konstallation nicht arbeitet.

Und zu guter letzt: die Masse an Personen werden die vorgeschaltete Vermögensprüfung nicht überlegen.

Entweder sind sie jung und haben niedrigen Freibeträge oder sie sind alt und haben schon einiges zurückgelegt und vor allem in der Regel keine Kinder mehr.

Ganz ehrlich, bist du dumm?

Schokobon

Zitat von: BAT in 25.03.2020 19:00
Schokobon. Beschäftige dich zunächst mit dem Begriff des Existenzminimums, dann schaue nach, welche Leistungen das SGB gewährt, hier wirst Du den Begriff "H4 Satz" nicht finden. Was soll das sein`?
Die Fachtermini kann ich mir für dich sparen, denn...

Zitat von: BAT in 25.03.2020 19:00
Des Weiteren wird bei deiner Beispielrechnung (mit Werten aus 2017 oder 2018)
...hier demonstrierst du deine Ahnungslosigkeit eindrucksvoll.

Zitat von: BAT in 25.03.2020 19:00
nur ein Einzelverdiener da sein müssen, der mindestens 2.300 netto nach Hause bringen musste. Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß der Partner in dieser Konstallation nicht arbeitet.
Ja, sehr unwahrscheinlich, stimmt. Kenne nur einige Familien wo das so ist.
Und selbst wenn sogar statistisch unwahrscheinlich (Quelle?) wäre das für das Gedankenkonstrukt unbeachtlich. Von Wahrscheinlichkeit war zudem nie die Rede.

Zitat von: BAT in 25.03.2020 19:00
Und zu guter letzt: die Masse an Personen werden die vorgeschaltete Vermögensprüfung nicht überlegen.
Kein Kommentar. Unpassender als aktuell diese Tage könnte dieser Einwand nicht sein.
Lese dich vielleicht erst in die Thematik ein, wenn es dich näher interessiert.

Zitat von: BAT in 25.03.2020 19:00
Entweder sind sie jung und haben niedrigen Freibeträge oder sie sind alt und haben schon einiges zurückgelegt und vor allem in der Regel keine Kinder mehr.
Wieso, sind die Kinder plötzlich tot?

Zitat von: BAT in 25.03.2020 19:00
Ganz ehrlich, bist du dumm?
Ich weiß nicht wieso ich hier permanent beleidigt werden muss aber gut.
Euer Niveau - ein Forum muss das aushalten.


BAT

Schokobon, du hast mit deinem letzten Beitrag meine Frage zwar nicht beantwortet, jedoch die These belegt.

Bei so viel Ahnungslosigkeit und fehlender Durchdringung der Thematik, sich ständigen widersprechenden Aussagen, bringt ein Diskurs nichts mehr.

Aber vielleicht findest Du eine Statistik zu deiner These. Aber wo soll es die geben, wenn du dich in deiner ersten Aussagen zu bestehenden FÄllen äußerst und jetzt in andere Gefilde (wohl die Abschaffung Vermögensprüfung derzeit) ausweichst.

Ich erweitere meine Frage also um ein "bist du auch noch verwirrt". :o