Kurzarbeit im öD

Begonnen von Mekanek, 13.03.2020 15:33

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WasDennNun

Zitat von: Thot am 05.04.2020 17:51
Nö, das war auf Deine Diplom-Frage bezogen
Meine Diplom Frage war ja eben die, wie oder wo du das "klassische " Diplom im Bezug auf das "durcheinander" Msc/Bsc FH/Uni einordnest.

Immerhin haben sich ja die Studieninhalte / Wege geändert.

WasDennNun

Zitat von: Thot am 05.04.2020 17:51
Alle Fächer mit hohem Mathematik-Bezug sind natürlich anspruchsvoller, als Laberfächer. Was für eine Frage.

Das sehe ich (als Informatiker, der auch mal über die Ethik seinen Handels nachdenkt) anders.

Insbesondere weil ich eben schon viele Ings. etc. an eben diesen existenziellen Fragestellungen scheitern gesehen habe.

WasDennNun

Zitat von: Thot am 05.04.2020 17:51
Und wo erkennst Du in Deiner persönlichen Erfahrung/ Wahrnehmung die Kausalität zum niedrigen Niveau von Privatstudiengängen?
Da ich persönlich keine Erfahrung mit einem niedrigen Niveau von Privatstudiengänge gemacht habe, habe ich mich auch nicht dazu geäußert.

Ich haben mich nur aus meiner persönlichen Erfahrung dazu geäußert, dass in nicht privaten Studiengängen es "auch" durch gewunken wird (oder man aufgefordert wird mehr durch zu winken).

Und andererseits ist es ja nur eine persönliche Behauptung von dir, das grundsätzlich Privatstudiengänge das ein neidriges Niveau haben.

(Oder hast du ein solchen Studiengang genossen und beklagst dich jetzt über dein niedriges Niveau?)

JahrhundertwerkTVÖD

Ich habe nicht gesagt dass FH Leute besser sind als Uni Leute.
Mir ging es einzig um den Faktor Mensch, mit all seinen Vor- und Nachteilen.
Ein Abschluss oder Titel steht für mich nicht an erster Stelle.
Es gibt in allen sozialen Schichten ganz tolle Leute, aber halt auch Deppen.

Spid

Es gibt auch in allen sozialen Schichten Akademiker....

WasDennNun

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 05.04.2020 21:23
Ich habe nicht gesagt dass FH Leute besser sind als Uni Leute.
Hat das wer behauptet?
ZitatMir ging es einzig um den Faktor Mensch, mit all seinen Vor- und Nachteilen.
Ein Abschluss oder Titel steht für mich nicht an erster Stelle.
Es gibt in allen sozialen Schichten ganz tolle Leute, aber halt auch Deppen.
Bin ich voll bei dir.

Thot

Zitat von: WasDennNun am 05.04.2020 21:18
Zitat von: Thot am 05.04.2020 17:51
Und wo erkennst Du in Deiner persönlichen Erfahrung/ Wahrnehmung die Kausalität zum niedrigen Niveau von Privatstudiengängen?
Da ich persönlich keine Erfahrung mit einem niedrigen Niveau von Privatstudiengänge gemacht habe, habe ich mich auch nicht dazu geäußert.

Ich haben mich nur aus meiner persönlichen Erfahrung dazu geäußert, dass in nicht privaten Studiengängen es "auch" durch gewunken wird (oder man aufgefordert wird mehr durch zu winken).

Und andererseits ist es ja nur eine persönliche Behauptung von dir, das grundsätzlich Privatstudiengänge das ein neidriges Niveau haben.

(Oder hast du ein solchen Studiengang genossen und beklagst dich jetzt über dein niedriges Niveau?)

Ich habe einen Master von einer staatlichen Uni.

JahrhundertwerkTVÖD

Ich hatte den Beitrag von Spid so interpretiert.
Zitat von: Thot am 05.04.2020 19:50
Also haben FH Absolventen per se die besseren Soft Skills, weil sie das schlechtere Studium abgeschlossen haben? Wie toll müssen dann die Mitmenschen ohne Schulabschluss sein?

FH ist einfach eine Etage unter Uni. Um das zu vertuschen, nennen die sich doch jetzt fast alle Hochschule und bestehen auf university of Applied science. Die 6 Monate Pflichtpraktikum machen deren Absolventen dann zu praktisch besser geschulten. ;D

Spid

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 05.04.2020 21:32
Ich hatte den Beitrag von Spid so interpretiert.
Zitat von: Thot am 05.04.2020 19:50
Also haben FH Absolventen per se die besseren Soft Skills, weil sie das schlechtere Studium abgeschlossen haben? Wie toll müssen dann die Mitmenschen ohne Schulabschluss sein?

FH ist einfach eine Etage unter Uni. Um das zu vertuschen, nennen die sich doch jetzt fast alle Hochschule und bestehen auf university of Applied science. Die 6 Monate Pflichtpraktikum machen deren Absolventen dann zu praktisch besser geschulten. ;D

Das ist nicht mein Beitrag.

JahrhundertwerkTVÖD

Sorry!!

Ist nicht ganz so übersichtlich übers Handy Display

WasDennNun

Zitat von: Thot am 05.04.2020 21:31
Ich habe einen Master von einer staatlichen Uni.
Ich ein Diplom einer staatlichen Uni.
Aber dadurch fühle ich mich nicht qualifiziert über die Güte der Abschlüsse von nicht-staatlichen Unis zu urteilen.
Allerdings habe ich persönlich keine schlechte Erfahrung mit solchen Absolventen gemacht.
Allerdings waren diese Erfahrungen auch nicht im wissenschaftlichen Bereich, sondern im praktischen/wirtschaftlichen.

Infa

und ich dachte schon, dass ich mich beim Thread verklickt habe.....

Kann man für das Thema "Schwanzvergleich" oder "FH/Uni wer ist geiler" ein neuen Thread erstellen ?


WasDennNun

Zitat von: Infa am 06.04.2020 06:40
und ich dachte schon, dass ich mich beim Thread verklickt habe.....

Kann man für das Thema "Schwanzvergleich" oder "FH/Uni wer ist geiler" ein neuen Thread erstellen ?
Ja, kann man.

mumble

Zitat von: Spid am 03.04.2020 21:58
Zitat von: Leppy am 03.04.2020 21:42
Zitat von: Spid am 03.04.2020 19:15
Abgesehen von den Unklarheiten in der Sachverhaltsschilderung, gehe ich - unter der Prämisse, daß der AG eine private Rechtsform hat und ein BR existiert - noch auf diesen Aspekt ein:

Zitat von: Leppy am 03.04.2020 16:52
Nun haben die Mitarbeiter unseres öffentlichen Trägers, inklusive mir, heute am Freitag ca. 13 Uhr eine Betriebsvereinbarung per E-Mail übersandt bekommen, welche die Kurzarbeit per sofort regeln soll.
Diese Vereinbarung ist vom 01.04 und gültig bis zum 31.04.
Die Aufstockung beträgt demnach für:

EG S2 bis S4 bzw EG 2 bis EG 7 von gesetzlich 60% auf 83%, mit Kind/ern von 67% auf 90%

und EG S7 bis S18 bzw. EG 8 bis EG 15Ü von gesetzlich 60% auf 78%, mit Kind/ern von 67% auf 85%.

Nun meine Frage, hat diese Betriebsvereinbarung eine Gültigkeit bzw. verliert sie diese sobald der VKA den neuen Tarifvertrag frei gibt?

Eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit kann bei Geltung des TVÖD - eine mögliche tarifliche Vereinbarung, die derzeit in Vorbereitung ist, mal außer Acht gelassen - den AG nur (teilweise) von seiner Beschäftigungspflicht entbinden, was ich angesichts der aktuellen Situation ohnehin für nicht notwendig erachte, und die Arbeitspflicht der AN reduzieren. Sie kann nicht auf das Entgelt wirken. Der TVÖD hat den Entgeltanspruch abschließend geregelt, nur eine individuell vereinbarte abweichende Arbeitszeit führt zu einem veränderten Entgeltanspruch. Eine kollektivrechtliche Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach §87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG kann nach dem Willen der TVP mithin keine Wirkung auf das Entgelt haben. Eine abweichende Regelung zum Entgelt ist einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich, §77 Abs. 3 BetrVG.


In der BV steht drin, dass die betriebliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf bis zu 0 Stunden gesenkt wird. Jeder Arbeitnehmer wird über den individuellen  Beginn seiner/ihrer Kurzarbeit nach Abbau individueller Zeitguthaben informiert.
Es wird also Bereiche geben in denen nach wie vor 39Std gearbeitet wird. Man könne sich zwar für andere Bereiche zur Verfügung stellen steht dort, bezahlt wird jedoch nicht die Bereitschaft, sondern die tatsächlich geleisteten Stunden.
Mein persönlicher Einsatzort wurde aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen, entsprechend lande ich bei 0 Std./Woche.

Ich habe doch das relevante zur Betriebsvereinbarung ausgeführt. Zudem ist ein Abbau von Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto nur dann durch einseitige Erklärung durch den AG möglich, wenn die Vereinbarung dazu dies ausdrücklich zuläßt.

@Spid, beim Kurzarbeitergeld ist doch eine der Voraussetzungen, dass Überstunden abgebaut sind. Weist du ob Überstunden abgebaut sein müssen, wenn der Abbau der Überstunden vom Arbeitgeber nicht angeordnet werden kann? Oder ist es für die Beantragung von Kurzarbeitergeld dann unschädlich?

Spid

Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen, hier also, ob ein Arbeitsausfall durch flexible Arbeitszeitregelungen vermieden werden kann, sind allein die Regelungen maßgebend, von denen im jeweiligen Betrieb tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Es wäre also bspw. nicht von den Betriebsparteien zu verlangen, extra dafür neue Regelungen zu schaffen oder bereits länger existierende zu ändern.