Verbeamtung?

Begonnen von Sonnenschein0, 04.06.2020 13:32

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BATKFMaui

Zitat von: Dienstbeflissen in 05.06.2020 15:00
Von meinen drei Sachgebietsleitern A11, E11, E11, hat nur eine Person ein Studium abgeschlossen und das ist nicht der Beamte. Selbst div. andere Abteilungsleiter aus unserer Organisation haben kein Studium. Also selten ist das sicher nicht.

Unser Postbote ( Realschule) ist ohne Ausbildung in die Entgelt-Gruppe 6  und unsere  "Archiv-Frau" ohne Ausbildung ( Hauptschule)  ebenfalls in E6 eingruppiert. In der Verwaltung sind E 8 E9 MA ohne Lehrgang beschäftigt. ( Die fehlende Fachausbildung wird jedoch durch die Arbeitsleistng bemerkbar)

Sturmflut

Ich habe nix Abitur und nix Studium und bin in einem Bundesministerium in EG12 Stufe 6 eingruppiert (sonstiger Beschäftigter). Erst seitdem ich dieses Forum kenne, weiß ich was für eine elitäre Spezies ich bin...


was_guckst_du

Zitat von: Dienstbeflissen in 05.06.2020 15:00
Von meinen drei Sachgebietsleitern A11, E11, E11, hat nur eine Person ein Studium abgeschlossen und das ist nicht der Beamte. Selbst div. andere Abteilungsleiter aus unserer Organisation haben kein Studium. Also selten ist das sicher nicht.
...und die haben alle nur den Angedtrlltrnlehrgang 1?...ich kenne keinen einzigen Fall mit Ausnahme des "sonstigen Bewerbers", der es ohne AL2 bzw. Studium auf diese Stellen schaft
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Was ist ein ,,sonstiger Bewerber"?

Dienstbeflissen

Zitat von: was_guckst_du in 05.06.2020 16:04
Zitat von: Dienstbeflissen in 05.06.2020 15:00
Von meinen drei Sachgebietsleitern A11, E11, E11, hat nur eine Person ein Studium abgeschlossen und das ist nicht der Beamte. Selbst div. andere Abteilungsleiter aus unserer Organisation haben kein Studium. Also selten ist das sicher nicht.
...und die haben alle nur den Angedtrlltrnlehrgang 1?...ich kenne keinen einzigen Fall mit Ausnahme des "sonstigen Bewerbers", der es ohne AL2 bzw. Studium auf diese Stellen schaft

Die AG im öD sind halt sehr unterschiedlich. Bei uns gilt der TV-L resp. die HmbLVO und Angestelltenlehrgänge gibt es in der FHH nicht.

Isie

Der Verwaltungslehrgang, früher Angestelltenlehrgang, wird vom Arbeitgeber angeboten. Oder auch nicht, wenn kein Bedarf gesehen wird.

2strong

Ich kenne auch ganz viel. Die Kollegin wird mit Blick auf das BVA selbst einschätzen können, wie hoch die Bäume in den Himmel wachsen.

WasDennNun

Zitat von: Insider2 in 05.06.2020 14:16

Was mich amüsiert sind immer die grauen Theorien einiger (hochkarätiger) Herrscher die meinen es ginge nicht. Auf die Frage, was denn dagegen spräche kommt dann nicht viel: "Ist so", "keine Voraussetzungen", "kein Studium" .... könnte man schon Phrasen-Bingo spielen.
Sowas hatte ich auch mal, dann habe ich die TV und EGO hingeklatscht, mit dem Finger den Weg nachgezeichnet, wieso ohne Studium da sehr wohl was geht und sie gefragt, wo jetzt mein Logik Fehler wäre....




... Schweigen...

... brummeln ...

Dann meine Aussage: "Sagen sie doch einfach ich will das nicht, dann müssen sie zukünftig nicht Lügen, wenn sie sagen das geht nicht."


.. Brummeln, so kann man das aber nicht sehen...

und dann Themenvertagung!


ERgebnis: Bei uns geht inzwischen "alles"

Dienstbeflissen

#38
Zitat von: Isie in 05.06.2020 17:05
Der Verwaltungslehrgang, früher Angestelltenlehrgang, wird vom Arbeitgeber angeboten. Oder auch nicht, wenn kein Bedarf gesehen wird.


Hier gibt es regelmäßig reguläre public management Studienplätze, sowohl Bachelor als auch Master für Leistungsstarke Beamte und Angestellte der entsprechenden Laufbahn/ Engeltgruppe. Die Absolvierung eines solchen Studiums ist der sichere Weg in die nächste Qualifikationseben, weil Absolvente ein entsprechendes Amt, bzw. entsprechende Tätigkeiten übertragen werden sollen.
Aber auf keinen Fall ist es unbedingt erforderlich, weder für Beamte noch für Angestellte.