Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Spid

Wer im Gefängnis sitzt, kann zumindest außerhalb des Gefängnisses üblicherweise keine Straftaten begehen. Genau deshalb sperrt man sie ein - und für die Bestrafung. Kriminalitätsbekämpfung ist alternativlos.

DerLustigeOpa

Nein. Es geht ausschließlich um die Bestrafung. Ginge es dabei um das Vereiteln hypothetischer Straftaten müsste man die gesamte Bevölkerung einsperren.

Spid

Netter Versuch einer Reductio ad absurdum - ein Krimineller hat bereits eine Straftat oder ein Vergehen begangen, während der Haft gibt es dann kaum Wiederholungsgefahr.

DerLustigeOpa

Warum darf ein Krimineller das Gefängnis dann nach einer bestimmten Zeit wieder verlassen? Warum ist es möglich ihn auf Bewährung zu verurteilen?

Spid

1. Wegen seiner Menschenrechte - gibt ja aber auch noch die Sicherungsverwahrung, wenn die Abwägung seiner Rechte mit denen der Allgemeinheit zu seinen Ungunsten ausgeht.
2. Weil der Gesetzgeber derlei vorgesehen hat.

DerLustigeOpa

Und warum hat er dies so vorgesehen? Weil es allein um die Bestrafung geht und diese nach der Maßgabe des Gesetzgebers nach einer entsprechenden Zeit verbüßt wurde.
Wo wird derlei geregelt? Im Strafgesetzbuch.
Welche Formulierung findet sich dort regelmäßig? "Wird mit Freiheitsstrafe bis zu x Monaten/Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Lediglich die angesprochene Sicherungsverwahrung hat den Zweck, einen verurteilten Täter auch über das Verbüßen seiner Strafe hinaus von weiteren, hypothetischen Taten abzuhalten.

Spid

Da hat der Opa aber ein paar Kalkriesel zu viel im Hirn, ich denke da immer an ,,Alt und nur im Weg" von Truck Stop. Ein Minimum an nützlichem Wissen zum Diskussionsgegenstand führt zur Kenntnis der in Lehre und vor allem Rechtsprechung mehrheitlich vertretenen Vereinigungstheorie, die die Spezialprävention enthält - aber Hauptsache, Du hast mal Blubb gemacht, hoffentlich nicht in die Windel.

antispid

Zitat von: Spid am 02.07.2020 11:54
Mediale Präsenz ist kein Zeichen für Relevanz. Sozialgedöns hat sehr wenig von letzterem. Daran ändert auch ein wenig entscheidungsfreudiger Bekanntenkreis nichts.

Das auf die Erläuterungen von dem Nutzer "daseinsvorsorge" zu erwidern ist schon ein hartes Stück!
Die Schwächsten in der Gesellschaft, in diesem Fall werden exemplarisch vernachlässigte Kinder genannt, benötigen Schutz, und dieser Schutz muss staatlich sichergestellt werden.
Und bevor du jetzt damit ankommst, dass die Polizei dafür zuständig sei, bzw sein sollte:
Die Polizei kann bei einer Gefahrenlage eingreifen, Schutzbedürftigen helfen und ggf. Festnahmen vornehmen. Der Schritt VORHER, das Erkennen von Gefahrensituationen, das im-Blick-behalten- von sozialen Brennpunkten, die feinfühlige und extrem komplexe Analyse und Abwägung von Nutzen/Risiken und individueller Situation ist aber Sache von MitarbeiterInnen, die du wohl pauschalisierend im Stichwort "Sozialgedöns" zusammenfassen würdest.
Und deren Relevanz für die Gesellschaft steht für mich komplett außer Frage und ein personeller Notstand in diesen Bereichen hat gravierende Auswirkungen auf das Leben von betroffenen Menschen.
Der Benutzername wurde nicht zufällig gewählt.

Spid

Nur gut, daß wir in Dir endlich unsere Helen Lovejoy haben. https://youtu.be/HHDKmASkSrc

Organisator

Zitat von: DerLustigeOpa am 02.07.2020 15:23
Und warum hat er dies so vorgesehen? Weil es allein um die Bestrafung geht und diese nach der Maßgabe des Gesetzgebers nach einer entsprechenden Zeit verbüßt wurde.
Wo wird derlei geregelt? Im Strafgesetzbuch.
Welche Formulierung findet sich dort regelmäßig? "Wird mit Freiheitsstrafe bis zu x Monaten/Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Lediglich die angesprochene Sicherungsverwahrung hat den Zweck, einen verurteilten Täter auch über das Verbüßen seiner Strafe hinaus von weiteren, hypothetischen Taten abzuhalten.

Nun das widerpricht der herrschenden Meinung und der Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Ziel des Strafvollzugs die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist.

Otto1

Zitat von: BAT am 02.07.2020 14:06
Zitat von: DerLustigeOpa am 02.07.2020 13:58
Richtig. Wir sollten uns dabei an Best Practice-Beispielen wie den USA orientieren.
Ich bin für 35 Urlaubstage!

Zusätzlich?

BAT

Zitat von: Otto1 am 02.07.2020 16:08

Zusätzlich?

Eine Doppel 35 er - Lösung wäre gut, 35 Stunden - Woche und 35 Urlaubstage. Sofortige Einführung ab September, Laufzeit 28 Monate, Gehaltsteigerung bis zum Ende der Laufzeit, sagen wir mal 5 Prozent, als Ergebnis dann 1 Prozent real.


Otto1

Zitat von: BAT am 02.07.2020 16:14
Zitat von: Otto1 am 02.07.2020 16:08

Zusätzlich?

Eine Doppel 35 er - Lösung wäre gut, 35 Stunden - Woche und 35 Urlaubstage. Sofortige Einführung ab September, Laufzeit 28 Monate, Gehaltsteigerung bis zum Ende der Laufzeit, sagen wir mal 5 Prozent, als Ergebnis dann 1 Prozent real.

Die 100% jsz nicht vergessen...

Kaiser80

Zitat von: Spid am 02.07.2020 15:42
Nur gut, daß wir in Dir endlich unsere Helen Lovejoy haben. https://youtu.be/HHDKmASkSrc
War das nicht Moe mit "Denkt mir doch an die Kinder!"?

Spid

Moe hat auch mal auf das Wohl der Kinder verwiesen, aber es ist Helen Lovejoys signature line.