Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung

Begonnen von QuakeNoob, 02.07.2020 14:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

QuakeNoob

Hallo miteinander :D
Ich habe ein schwierigen Fall. Personalabteilung bzw Personalrat können auch keine klaren Antworten liefern :/
Ich bin voller Hoffnung, dass es hier den einen oder anderen gibt, der helfen kann :D

Nehmen wir mal an, dass eine Person als höchsten Abschluß ein Abitur hat, hat ein Informatik Studium Richtung Ende abgebrochen und kommt an eine TV-L E11 Stelle, für die sich beworben wurde. Wie müsste diese Person eingruppiert werden? Arbeitserfahrungen sind nur mehrere Jahre als studentische Hilfskraft, wo viele Tätigkeiten der besagten E11 Stelle getätigt wurden. Personalrat/Personalabteilung kommen auf E3, mit der Begründung, dass keine Ausbildung vorhanden sei, wäre eine vorhanden, würde E10 kein Problem sein.

Schon mal im Vorfeld vielen Dank :D

Spid


QuakeNoob

Ist ne kurze knappe Antwort ^^

also kann man sich auf
TV-L Entgeltordnung Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung $1 Absatz 4
(ist das so richtig formuliert?) berufen.
Darauf wurde auch hingewiesen, wurde aber schlichtweg ignoriert :/

Spid

Es ist ein völlig simpler und eindeutig geregelter Fall, der tagtäglich vorkommt. Die TVP haben mit der Neufassung der Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 zur Entgeltordnung TV-L auch lediglich die ohnehin existierende Rechtsprechung des BAG umgesetzt.

Wastelandwarrior

In der Personalabteilung werden dann auch demnächst einige Stellen frei... wenn die Welt gerecht wäre...  ;D

QuakeNoob

ich kenn die Abläufe nicht...
die Personalabteilung schiebt es auf den Personalrat und der Personalrat will/kann nicht helfen :/
komischer Haufen hier

Wastelandwarrior

EG 10 solange, bis er ein Sonstiger ist. Kann bei Scheinfreiheit oder fast fertigem Studium auch mal schnell gehen, zur Not mit ein paar Seminaren für fehlende Theorie-Kenntnisse.

Spid

Da die Eingruppierung ohnehin nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, ist es ziemlich egal, ob der AG zu diesem oder jenen Ergebnis kommt.

Organisator

Zitat von: QuakeNoob in 02.07.2020 15:49
ich kenn die Abläufe nicht...
die Personalabteilung schiebt es auf den Personalrat und der Personalrat will/kann nicht helfen :/
komischer Haufen hier

Dann würde ich mal fragen, wie der komische Haufen zu seiner Einschätzung kommt. Vielleicht wäre dort ein Argumentationspunkt zu finden.

QuakeNoob

Meine Vermutung ist, dass es rein politische Gründe sind...
"wir sind eine hoch angesehene Einrichtung und wollen nur Leute mit der entsprechenden Ausbildung blablub..." :/
Habt ihr vllt Vorschläge, wie man so etwas bei der Personalabteilung/Personalrat durchsetzten könnte, ohne das man Anwalt/Arbeitsgericht einschalten müsste?
Bin für alles offen :D

Organisator

Zitat von: QuakeNoob in 02.07.2020 16:03
Meine Vermutung ist, dass es rein politische Gründe sind...
"wir sind eine hoch angesehene Einrichtung und wollen nur Leute mit der entsprechenden Ausbildung blablub..." :/
Habt ihr vllt Vorschläge, wie man so etwas bei der Personalabteilung/Personalrat durchsetzten könnte, ohne das man Anwalt/Arbeitsgericht einschalten müsste?
Bin für alles offen :D

Wenn eine bestimmte Ausbildung vorausgesetzt ist, hat man ohne diese Ausbildung auch keine Chance. Aktuell sprachen wir nur über die Eingruppierung und nicht über die Anforderungen aus dem Stellenbesetzungsverfahren.

QuakeNoob

@Organisator
Wie is das genau gemeint?
Ich denke mal du sprichst über die Stellenanzeige?
Die Anforderungen bezüglich einer Ausbildung/Studium, wurde aufgeweicht. Kann mich nicht genau an die genauen Wortlaute erinnern... Neben dem Studium stand etwas ähnliches wie "oder vergleichbaren Qualifikationen"

Spid

Geht es nun darum, ob die Person eingestellt werden soll oder wie die Person eingruppiert ist/sein wird? Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

QuakeNoob

Es geht um die Eingruppierung, die mit der TV-L Entgeltordnung gereglt ist.

Organisator

Zitat von: QuakeNoob in 02.07.2020 16:17
@Organisator
Wie is das genau gemeint?
Ich denke mal du sprichst über die Stellenanzeige?
Die Anforderungen bezüglich einer Ausbildung/Studium, wurde aufgeweicht. Kann mich nicht genau an die genauen Wortlaute erinnern... Neben dem Studium stand etwas ähnliches wie "oder vergleichbaren Qualifikationen"

Gemeint ist dies, wie Spid schrieb. Wenn als Voraussetzung in der Stellenanzeige "Studium oder vergleichbar" gefordert ist, müsste man sich überlegen, ob eine vergleichbare Qualifikation vorliegt.
Der Arbeitgeber ist recht frei in der Formulierung seiner Anforderungen. Wenn man diese nicht erfüllt, ist man raus.

Dies ist aber kein Eingruppierungssachverhalt.