Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Lars73

Natürlich kann man in der E12 neue Stufenvorweggewährungen vereinbaren...

desloba

Zitat von: Lars73 am 13.10.2020 14:30
Natürlich kann man in der E12 neue Stufenvorweggewährungen vereinbaren...

Das ist gut zu wissen, aber auch in meinem konkreten Fall? Sollte ich von 11|6 mit Vorweggewährung (20% der Stufe 2 der EG 11) in die 12|5 eingruppiert werden, wäre dann neben der Vorweggewährung auf 12|6 noch zusätzlich die Vorweggewährung von bis zu 20% der Stufe 2 EG 12 möglich? Alles andere wäre eigentlich ein finanzieller Nachteil.

Spid

Tariflich möglich ist es, eine Zulage zum Entgelt der Endstufe zu vereinbaren und darauf aufbauend eine Zulage von 20% der Stufe 2.

WasDennNun

Es gibt keine Vorweggewährung von 20%  ;D

Es ist eine widerrufliche Zulage nach §16.5.
Von daher kann der AG dir sie bei einer Höhergruppierung weg nehmen, er kann es aber auch hier und heute.

Du würdest nicht in 12.4 sondern in 12.5 höhergruppiert werden.
Es könnte eine Stufenzulage zur Stufe 6 gewährt werden, erst danach könnte man theoretisch dir zusätzlich die 20% der Stufe 2 zusätzlich als Zulage gewähren.

Wobei die PA in der Regel davon ausgehen, dass nur jemand der in der Stufe 6 ist die Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 bekommen kann.


Reset

Zitat von: WasDennNun am 13.10.2020 14:47Wobei die PA in der Regel davon ausgehen, dass nur jemand der in der Stufe 6 ist die Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 bekommen kann.

Das ist NICHT so???
Unglaublich, wie viel kompetentes Personal wir aufgrund dieses Unwissens unserer PA in den letzten Jahren nicht halten konnten. Ich bin fassungslos :(

Spid

Die tarifliche Regelung hebt lediglich auf das Entgelt ab, nicht auf die Stufe.

WasDennNun

Zitat von: Reset am 14.10.2020 12:37
Zitat von: WasDennNun am 13.10.2020 14:47Wobei die PA in der Regel davon ausgehen, dass nur jemand der in der Stufe 6 ist die Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 bekommen kann.

Das ist NICHT so???
Unglaublich, wie viel kompetentes Personal wir aufgrund dieses Unwissens unserer PA in den letzten Jahren nicht halten konnten. Ich bin fassungslos :(
Naja, der Trick ist ja eine Zulage zu bekommen, die dafür sorgt, dass man das Entgelt der Stufe 6 bekommt, danach (also innerhalb der juristischen Sekunde) kann man zusätzlich die 20% Zulage erhalten.
Ist bisserl Tricky und evtl. wollen auch diverse AG es nur so Hand haben wenn man in Stufe 6 ist. Weil sie es so verstanden wissen wollen.
Können die ja frei entscheiden, weil hat man ja kein Anrecht drauf.

Und ja: idR sind die PA mit Beamten besetzt, die höchst inkompetent im Tarifbereich sind.

AlphaOmega

#382
Zitat von: WasDennNun am 14.10.2020 13:54
Zitat von: Reset am 14.10.2020 12:37
Zitat von: WasDennNun am 13.10.2020 14:47Wobei die PA in der Regel davon ausgehen, dass nur jemand der in der Stufe 6 ist die Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 bekommen kann.

Das ist NICHT so???
Unglaublich, wie viel kompetentes Personal wir aufgrund dieses Unwissens unserer PA in den letzten Jahren nicht halten konnten. Ich bin fassungslos :(
Naja, der Trick ist ja eine Zulage zu bekommen, die dafür sorgt, dass man das Entgelt der Stufe 6 bekommt, danach (also innerhalb der juristischen Sekunde) kann man zusätzlich die 20% Zulage erhalten.
Ist bisserl Tricky und evtl. wollen auch diverse AG es nur so Hand haben wenn man in Stufe 6 ist. Weil sie es so verstanden wissen wollen.
Können die ja frei entscheiden, weil hat man ja kein Anrecht drauf.

Und ja: idR sind die PA mit Beamten besetzt, die höchst inkompetent im Tarifbereich sind.

Ich glaube, du irrst. Wenn X in Stufe 4 ist, kann X eine Zulage bis Stufe 6 bekommen. Bekommt X diese Zulage, befindet sich X immer noch in Stufe 4 (das hat Spid gemeint). X kann also keine Zulage in Höhe von bis zu 20% der Stufe 2 bekommen, da X nicht in der Stufe 6 ist.
Ist falsch, daher gestrichen.

Spid

Nein, Spid meint immer das, was er schreibt - und hier war es:

Zitat von: Spid am 13.10.2020 14:45
Tariflich möglich ist es, eine Zulage zum Entgelt der Endstufe zu vereinbaren und darauf aufbauend eine Zulage von 20% der Stufe 2.

Warum sollte es wichtig sein, ob X in Stufe 6 ist? Schließlich habe ich bereits zutreffend ausgeführt:
Zitat von: Spid am 14.10.2020 12:38
Die tarifliche Regelung hebt lediglich auf das Entgelt ab, nicht auf die Stufe.

AlphaOmega

Jetzt habe ich es verstanden. Ich hatte mich geirrt.

ZellOr

Vielleicht für den ein oder anderen von Interesse:

"Durchführungshinweise der Geschäftsstelle der TdL
vom 21.09.2020 in der für Niedersachsen geltenden Fassung vom 1. Oktober 2020 zur
Eingruppierung von Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik
ab 1. Januar 2021"

https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

kanute1

Zitat von: ZellOr am 16.10.2020 19:58
Vielleicht für den ein oder anderen von Interesse:

"Durchführungshinweise der Geschäftsstelle der TdL
vom 21.09.2020 in der für Niedersachsen geltenden Fassung vom 1. Oktober 2020 zur
Eingruppierung von Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik
ab 1. Januar 2021"

https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Von dem Dokument hat unser Personalrat auch vor einer Woche gesprochen. Die müssen sich darüber aber noch beraten. Ich bin in der E9a. Sehe ich es richtig das ich in eine E9b übergeleitet werde und es mir damit praktisch keinen Gehaltszuwachs bringt?

Spid

Nein, das Dokument ist tariflich unbeachtlich.

Isie

Zitat von: Spid am 17.10.2020 07:51
Nein, das Dokument ist tariflich unbeachtlich.
Worauf bezieht sich dein Nein?

Spid

Auf die Folgerung, die der Fragesteller aus dem Dokument zog.