Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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WasDennNun

Zitat von: Spid am 17.10.2020 10:36
Also ist es nicht offensichtlich?
Nicht für jeden.
Deswegen werden ja auch Gedichte interpretiert, weil deren Inhalte und Bedeutungen ja auch nicht für jeden offensichtlich sind ;D

WasDennNun

Zitat von: Spid am 17.10.2020 11:19
Da Durchführungshinweisen keine Deutungshoheit zukommt, können sie auch nichts klarstellen.
Müssen sie ja auch nicht, sie sorgen nur für Klarheit beim Anwender, was die Interpretation des AG ist.

Und da nur Gerichte über eine Eingruppierung entscheiden können ist das durchaus bis zum Urteil massgeblich für den An, da es bestimmt was auf dem Konto landet. :P

Spid

Allerdings nicht für die Eingruppierung - und um die geht es.

Spid

Zitat von: WasDennNun am 18.10.2020 10:25
Zitat von: Spid am 17.10.2020 10:36
Also ist es nicht offensichtlich?
Nicht für jeden.
Deswegen werden ja auch Gedichte interpretiert, weil deren Inhalte und Bedeutungen ja auch nicht für jeden offensichtlich sind ;D

Also ist es nicht offensichtlich?

JohnnyCanone

Geschrieben steht ja:

E12 FG3: EG 10 + Leiter IT mit 2 Mitarbeiter EG 11 oder 3 Mitarbeiter EG 10

Ich bin aktuell in EG 11 als Leiter eines Betreuungsverbundes mit 14 dauerhaft unterstellten Mitarbeitern die in A 9 oder EG 9b sind.

Sollte ich auf Grund der Vielzahl der Mitarbeiter nicht auch einen Anspruch auf EG 12 haben?

Spid

Nein. Maßgeblich ist aber auch nicht, welche Entgeltgruppe der unterstellten Mitarbeiter heute vorliegt, sondern welche sich ab dem 01.01.21 ergibt.

Fritte

So langsam müsste es ja in die heiße Phase gehen.
Sind schon erste Infos an euch geflossen, wie ist bei euch der Stand?

Mein Vorgesetzter (Beamter ...) zweifelt daran, dass diese Änderung tatsächlich kommt. Wir Tarifbeschäftigten sind bei uns in der Behörde leider die absolute Minderheit. Nichtsdestotrotz habe ich nun meine Abwanderung angekündigt, sollten andere Behörden/Ämter E12er Stellen anbieten, meine aber nicht.

Spid

Welcher Stand und welche heiße Phase? Der Änderungstarifvertrag ist im August letzten Jahres geschlossen worden. Die hier maßgeblichen Änderungen treten am 01.01.21 inkraft, es steht doch längst alles fest.

Fritte

Zitat von: Spid am 10.11.2020 19:18
Welcher Stand und welche heiße Phase? Der Änderungstarifvertrag ist im August letzten Jahres geschlossen worden. Die hier maßgeblichen Änderungen treten am 01.01.21 inkraft, es steht doch längst alles fest.

Gibt es Infos/Empfehlungen von den Vorgesetzten, wie nächstes Jahr vorzugehen ist.
Wurde etwas an eurer Tätigkeitsbeschreibung gemacht?

@Spid mir ist das Ausmaß der Änderung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens bewusst, meinem Arbeitgeber/Vorgesetzten aber scheinbar nicht. Es geht mir einfach mal darum Erfahrungen von Anderen zu hören.

WasDennNun

Zitat von: Fritte am 10.11.2020 19:30
Zitat von: Spid am 10.11.2020 19:18
Welcher Stand und welche heiße Phase? Der Änderungstarifvertrag ist im August letzten Jahres geschlossen worden. Die hier maßgeblichen Änderungen treten am 01.01.21 inkraft, es steht doch längst alles fest.
Gibt es Infos/Empfehlungen von den Vorgesetzten, wie nächstes Jahr vorzugehen ist.
Wurde etwas an eurer Tätigkeitsbeschreibung gemacht?
Bei uns im Hause beschäftigt man sich schon mit der Einschätzung, wie die entsprechenden MA am 1.1. eingruppiert sind.

Es wurden doch schon Durchführungsrichtlinien veröffentlicht, auch wenn sie nicht von tariflicher Bedeutung sind, so doch nützlich für die Einschätzung, welche Rechtsmeinung der AG haben könnte.
Was allerdings ein Vorgesetzter damit zu tun haben soll ist mir schleierhaft. (Insbesondere wenn es von einem Kalkrieselgehirn gesteuert wird).

Wenn ich betroffener wäre, dann würde ich mir ein meine auszuübenden Tätigkeiten ansehen, mir eine Meinung
über meine Eingruppierung zum 1.1. machen (evtl. auch dank der Durchführungsrichtlinien) und dann halt vorsichtshalber zum 1.1. einen entsprechenden Antrag stellen und dann am 1.2., wenn nicht das erwartete Geld da ist, auf dem Busch klopfen.



WasDennNun

Kann sein, kann aber auch sein, dass sie sich nach dieser richten.

Entscheidend ist doch, welche Rechtsmeinung du hast und die NI Richtlinie kann dir dabei helfen zu erkennen welche Rechtsmeinung die TdL hat.

Ansonsten einfach mal PR und oder  PA befragen.

geeduz

Zitat von: Fritte am 10.11.2020 19:08
So langsam müsste es ja in die heiße Phase gehen.
Sind schon erste Infos an euch geflossen, wie ist bei euch der Stand?

Mein Vorgesetzter (Beamter ...) zweifelt daran, dass diese Änderung tatsächlich kommt. Wir Tarifbeschäftigten sind bei uns in der Behörde leider die absolute Minderheit. Nichtsdestotrotz habe ich nun meine Abwanderung angekündigt, sollten andere Behörden/Ämter E12er Stellen anbieten, meine aber nicht.

Bei uns ist es ein Ähnlicher Fall. Allerdings wird nicht die Höhergruppierung bzw sondern man stellt sich hin und sagt das jeder IT Beschäftigte falsch Eingruppiert ist und zwar zu Hoch und man froh sein kann das dies noch jetzt geändert wird^^.

Spid

Man kann nicht falsch eingruppiert sein. Nicht wenige IT-Beschäftigte sind - sofern man nicht von einer Auffangfunktion der allg. Tätigkeitsmerkmale ausgeht - jedoch überhaupt nicht eingruppiert. Das führt zur konstitutiven Wirkung der Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag - und kann nur im beiderseitigen Einvernehmen geändert werden.

Oli80

Grüß Gott,

ich hätte auch noch mal eine Frage zum Topic IT ab 2021. Für wen gilt dies? Besteht auch eine Chance, dass Beschäftigte, die sich dem Grund nach nur mit IT Projekten beschäftigten? z.B. Projektassitenten oder Projektmanager? Die jedoch in der Verwaltung z.B. als Referenten oder Ähnliches angestellt sind?

dankschön für Eure Antworten  :)