Höhergruppierung

Begonnen von StuEv, 17.11.2020 14:14

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StuEv

Hallo zusammen,

ich bin derzeit in EG 12 Stufe 3 und werde auf 1.1.2021 in EG 13 befördert (TVÖD Kommunen Stadtverwaltung).
Nun habe ich schon 1,5 Jahre in Stufe 3 abgeleistet und so wie ich es verstanden habe, sind diese dann ab der Höhergruppierung für die Katz' und ich fange wieder bei 0 an in Stufe 3.
Ist das wirklich so, und kann man hier irgendwas machen?

Ich finde das sehr unfair...

Viele Grüße
StuEv

drwatson


StuEv


Lars73

Falls es eine Führungsposition ist könntest du anregen Führung au Probe zu machen und den Stufenaufstieg abzuwarten.
Du kannst die Höhergruppierung ablehnen.
Du kannst einen anderen Arbeitgeber suchen und hoffen, dass er bei Einstellung die Zeiten als förderliche Zeiten anerkennt.

StuEv

ist das nicht alles vom TVÖD festgelegt? Ich dachte nicht das die Verwaltungen da einen Einfluss haben?

Es ist eine Führungsposition

Lars73

Der TVöD enthält diverse optionale Regelungen und Gestaltungsspielräume. Führung auf Probe ist eine Möglichkeit und keine zwingend anzuwendende Regelung.

StuEv

kann man das irgendwo nachlesen?

WasDennNun

Im TVöD zu finden auf der VKA Seite
google tvöd kommune pdf

Lars73

Führung auf Probe ist in § 31 TVöD geregelt. Allgemein zum TVöD und der Gestaltungsspielräume in den Kommentaren etc. zum TvöD.

Organisator

Du kannst weiterhin fordern, dass deine neue Stufenlaufzeit verkürzt wird.

Zitat von: StuEv in 17.11.2020 14:50
kann man das irgendwo nachlesen?

na klar, wie Lars schrieb, im TVöD ;)

StuEv

das klingt schon mal sinnvoller mit der verkürzung :-).
An wen müsste ich mich da wenden? Meinen Abteilungsleiter? oder muss ich hierfür ein Formular anfordern?

Spid

Wie der AG sich intern organisiert, ist ihm überlassen.

Kommunalgenie

Ich glaube es wäre auch nicht schlecht sich gleich etwas intensiver mit dem TVÖD zu befassen wenn du zukünftig eine Führungsposition bekleidest :)

StuEv

Ja das sollte ich auf jedenfall und so viel ist das ja nicht zu lesen :-)

§ 17Allgemeine Regelungen zu den Stufen

(2) 1Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.


ich denke das dies gemeint ist mit der verkürzung.
Nun steht hier aber immernoch nicht drin an wen und in welcher Form ich mich wenden muss  :-\

Organisator

Zitat von: StuEv in 17.11.2020 15:10
An wen müsste ich mich da wenden? Meinen Abteilungsleiter? oder muss ich hierfür ein Formular anfordern?

Formal an deinen Arbeitgeber. Dein Abteilungsleiter kann dich darin vermutlich unterstützen. Oder dir sagen, dass dein Ansinnen keine Aussicht auf Erfolg hat.

Zitat von: StuEv in 17.11.2020 15:45
Nun steht hier aber immernoch nicht drin an wen und in welcher Form ich mich wenden muss  :-\

Stimmt, ist aber auch nicht üblich in Tarifverträgen.

daher:

Zitat von: Spid in 17.11.2020 15:13
Wie der AG sich intern organisiert, ist ihm überlassen.