Corona-Sonderzahlung

Begonnen von Admin, 26.10.2020 12:19

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Tizian

Ich hätte zwei kleine Fragen:
1. Gibt es die Corona-Sonderzahlung auch für kurzfristig Beschäftigte?
2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.

Kommunalgenie

Zitat von: Tizian am 24.11.2020 15:55
Ich hätte zwei kleine Fragen:
1. Gibt es die Corona-Sonderzahlung auch für kurzfristig Beschäftigte?
2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.

1. Für alle die am 01.10.2020 in einem Av bei dem tarifgebundenen AG standen und zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.10.2020 einen Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
2. ja

Organisator

Zitat von: Tizian am 24.11.2020 15:55
Ich hätte zwei kleine Fragen:
1. Gibt es die Corona-Sonderzahlung auch für kurzfristig Beschäftigte?
2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.

Zu 2. Ist die Unfallversicherung nicht auch Bestandteil der Sozialversicherung? Und abgesehen davon, wie hoch ist den dein Beitrag zur Unfallversicherung?

Tizian

Stimmt, UV ist Bestandteil der Sozialversicherung. Unser Beitrag für die UV richtet sich nach dem meldepflichtigen Entgelt (Gemeinde bis 20.000 Einwohner) und das sind heuer 0,72 € pro 100 € Entgelt.
Und wegen der kurzfristigen Beschäftigten habe ich nachgefragt, weil die geringfügig Beschäftigten in dem KAV-Rundschreiben extra aufgeführt sind.
Ich glaube, man macht sich manchmal mehr Arbeit, als eigentlich nötig, weil man zu weit und viel denkt  :)

bgler

Zitat von: Tizian am 24.11.2020 15:55
2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.

Inwiefern angerechnet? Meinst du bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens als Berechnungsgrundlage für etwaige Leistungsansprüche?
Zum UV-Beitrag: Bei der Corona-Sonderzahlung handelt es sich nicht um beitrags- und nachweispflichtiges Arbeitsentgelt in der UV, sie spielt somit bei der Beitragsfestsetzung für 2020 im kommenden Jahr keine Rolle. => Ihr als Arbeitgeber habt diese Sonderzahlung also in euren Lohnnachweis nicht einfließen zu lassen.

Mikhede

Hallo Leute,bin neu hier im Forum,und hab da mal ne Frage!
Meine Frau ist seit diesem Jahr im öffentlichen Dienst angestellt!
Auf ihrer Abrechnung steht "TvöD BT-K"!
Meine erste Frage lautet,wofür steht das?
Und die 2.Frage ist,steht ihr dann anhand des kürzlich abgeschlossenen Tarifvertrages auch die Corona Prämie zu?
Ich wäre euch für eine Antwort sehr dankbar!

Lars73

1. TVöD BT-K steht für den Besonderen Teil Krankenhäuser-

2. Was steht zur Anwendung von Tarifverträgen im Arbeitsvertrag bzw. liegt Tarifbindung vor Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor? Wann begann das Arbeitsverhältnis?

Mikhede

Zu 2,
ehrlich gesagt,weiß ich nicht ob es eine Tarifbindung gibt!
Meine Frau arbeitet schon seit ca.12 Jahren dort!
Letztes Jahr gab's einen neuen Geschäftsführer,und der hat alles in öffentlichen Dienst umgemünzt!

Mikhede

ich dachte,den Teil Krankenhäuser gibt es nicht mehr!?

Spid


Mikhede

Warum finde ich im Netz nichts über den bt k :-\?
Wird mir immer gesagt das der durch den Tarifvertrag -P- abgelöst wurde!

Spid

Ein ,,Tarifvertrag -P-" hingegen entspringt lediglich Deiner Phantasie.

Lars73

Der Name des Tarifvertrags entspricht nicht dem Buchstabe in der besonderen Entgelttabelle.

Wenn es keine Tarifbindung durch Gewerkschaftsmitgliedschaft deiner Frau und Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband gibt, kommt es auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an.

Secret

Habe 2 Fälle als Nachfrage:

A) Bis 05.03.2020 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Anspruch?
B) Wird der Bonus anteilig zum Beschäftigungsgrad ausgeschüttet?

Kommunalgenie

Zitat von: Secret am 29.11.2020 19:18
Habe 2 Fälle als Nachfrage:

A) Bis 05.03.2020 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Anspruch?
B) Wird der Bonus anteilig zum Beschäftigungsgrad ausgeschüttet?

A) "Auch für die Frage, ob während der Elternzeit Anspruch auf die Corona-Prämie besteht, ist es entscheidend, ob an einem Tag zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober Entgelt oder bestimmte Entgeltersatzleistungen bezogen wurden. Bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ist dies der Fall, ebenso bei Bezug von Mutterschaftsgeld oder Krankengeldzuschuss aus dem TVöD."

B) Ja