Corona - Homeoffice

Begonnen von Britta2, 03.09.2020 18:44

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Spid

Selbstverständlich.

Organisator

Interessant. Gibts denn eine Lösungsmöglichkeit?

Spid

Warum sollte es eine Lösung dafür geben, an einem dafür ungeeigneten Ort zu arbeiten?

Dienstbeflissen

Der Gesetzgeber hat es bei der letzten Novellierung der ArbStättV versäumt, diese an die Anforderungen und Gegebenheiten einer digitalisierten Arbeitswelt anzupassen. Viele der Vorgaben sind altbacken, praxisfern und entsprechen nicht den Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt.

Organisator

Zitat von: Spid am 22.01.2021 13:32
Warum sollte es eine Lösung dafür geben, an einem dafür ungeeigneten Ort zu arbeiten?

Weil der Beschäftigte es duchaus als geeignet ansehen kann, in seiner Einzimmerwohnung mobil zu arbeiten.

Spid

Es gibt einen Grund dafür, warum Arbeitsschutzschuhe in vielen Arbeitsbereichen nicht optional sind. So ist es auch mit den übrigen Regelungen zum Arbeitsschutz.

Organisator

Welche Möglichkeit gibt es denn aus deiner Sicht in einer Wohnung mobil zu arbeiten, die für einen Telearbeitsplatz nicht geeignet ist?

Spid

Keine legale - und es sollte auch keine geben.

Organisator

Das würde also bedeuten, dass mobil zwar auf dem Balkon gearbeitet werden darf (weil dieser Ort nicht für Telearbeit vorgesehen ist), aber in der angrenzenden Wohnung im Zweifel nicht?

Dienstbeflissen

Ja, oder auf einem öffentlichen Klosett.

Spid

Nein, das würde es nicht. Ein Arbeitsplatz ist entweder geeignet oder ungeeignet. Ob man ihn im Rahmen von Telearbeit oder mobilem Arbeiten oder als Arbeitsplatz beim AG nutzt, ist völlig unbeachtlich.

Dienstbeflissen

Also für viele Arbeiten insb. dort wo es auf Denkleistung ankommt ist ein Klosett sogar besonders geeignet.

Organisator

Zitat von: Spid am 22.01.2021 14:28
Nein, das würde es nicht. Ein Arbeitsplatz ist entweder geeignet oder ungeeignet. Ob man ihn im Rahmen von Telearbeit oder mobilem Arbeiten oder als Arbeitsplatz beim AG nutzt, ist völlig unbeachtlich.

Dann wäre demzufolge mobiles Arbeiten im Zug auch nicht möglich, da der Arbeitsplatz im Abteil nicht für Telearbeit geeignet ist?

Die Logik wäre dann, dass wo Telearbeit nicht möglich ist, Mobiles Arbeiten auch nicht möglich ist.

Spid

Du hebst immer auf die Möglichkeit von Telearbeit ab. Das ist nicht der Ausgangspunkt. Ausgangspunkt sind die Anforderungen an alle Arbeitsplätze. Ein Arbeitsplatz ist geeignet oder nicht geeignet. Dafür macht man Gefährdungsbeurteilungen. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung kann man problemlos zum Schluß kommen, daß die zweistündige, selten stattfindende Arbeit im Zug zu keiner Gesundheitsgefährdung führt - oder nur zu einer Gesundheitsgefährdung führt, wenn man im Anschluß daran keine Pause hinreichender Länge bei natürlichem Licht ohne BAP-Belastung bei ausreichender Bewegung macht.

Organisator

Die Gefährdungsbeurteilungen finden doch beim mobilen Arbeiten durch die Beschäftigten statt? Dann könnte der Beschäftigte dabei auch dazu kommen, dass jeder x-beliebige Arbeitsplatz geeignet ist?