Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)

Begonnen von tigertom, 07.02.2021 15:10

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Max Bommel

Zitat von: Asperatus in 10.02.2021 19:14
Zitat von: bgler in 10.02.2021 12:22
Zitat von: BeuteZoellner in 10.02.2021 11:52
Aber bei Unverheirateten fällt der FamZuschlag Stufe 1 weg (Par. 40 Abs1 Nr. 4 BBesG)?

Jo. Es gibt aber eine Übergangsregelung längstens bis zum 31.12.2023, in welcher der FZ in gleicher Höhe fortgezahlt wird, wenn es durch die Neuregelung zu einer Schlechterstellung kommt. Die Frage ist nur, ob diese Übergangsregelung auch dann greift, wenn es durch den REZ in der Summe mit dem neugeregelten FZ trotzdem mehr als vorher gibt..

Bezieht sich der aktuelle § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG nicht auf Alleinerziehende? Die würden nach dem § 40 Abs. 1 Nr. 3 weiterhin Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten.

Wegzufallen scheint jedoch die Stufe 1, wenn eine Person aufgenommen wurde, die aus gesundheitlichen Gründe Hilfe bedarf (pflegebedürftige Angehörige)?

Bei wechselseitiger Aufnahme könnte die Stufe 1 auch wegfallen, wenn das andere Elternteil den Entlastungsbetrag erhält.


flip

Zitat von: Max Bommel in 10.02.2021 21:03
Bei wechselseitiger Aufnahme könnte die Stufe 1 auch wegfallen, wenn das andere Elternteil den Entlastungsbetrag erhält.
Auch wenn man unverheiratet ist und zwar Kindergeld bekommt, aber nicht Alleinerziehend nach § 24 b des ESTG.
Dieser Fall tritt ein, sobald ein weiterer Volljähriger im Haushalt ist, für den man kein Kindergeld (mehr) bekommt.
Kein FZ Stufe 1 mehr wie bisher und auch künftig kein REZ 1. 

Unwissender20

Wann kann man in etwa damit rechnen, dass das Gesetz durch den Bundestag geht? Jemand eine Einschätzung parat?

Asperatus

Zitat von: Unwissender20 in 11.02.2021 12:40
Wann kann man in etwa damit rechnen, dass das Gesetz durch den Bundestag geht? Jemand eine Einschätzung parat?

Das gleicht einem Blick in die Glaskugel. Ich würde sagen, in dieser Legislaturperiode noch. ;) Unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes werden die Zahlungen rückwirkend zum 1. Januar bzw. 1. April 2021 erfolgen.

Unwissender20

Zitat von: Asperatus in 11.02.2021 12:46
Zitat von: Unwissender20 in 11.02.2021 12:40
Wann kann man in etwa damit rechnen, dass das Gesetz durch den Bundestag geht? Jemand eine Einschätzung parat?

Das gleicht einem Blick in die Glaskugel. Ich würde sagen, in dieser Legislaturperiode noch. ;) Unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes werden die Zahlungen rückwirkend zum 1. Januar bzw. 1. April 2021 erfolgen.

Mal schauen, wieviele Klagen eingereicht werden.... :D

Roja

Die vbba schreibt:

Neu ist die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags. Die Höhe dieses Zuschlages orientiert sich unter Rückgriff auf das WoGG an der Mietenstufe (I bis VII) der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Anzahl der Kinder. Je nach Mietenstufe ist unter der Voraussetzung, dass Anspruch auf Familienzuschlag nach Stufe 1 besteht, für erste, zweite, dritte, vierte und weitere Kinder ein bestimmter Betrag vorgesehen. Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung eines Ergänzungszuschlags, jedoch gilt eshier noch einige Ungerechtigkeiten zu beseitigen. So werden im Entwurf, z.B.  Nicht-Verheiratete mit Familie ebenso benachteiligt, wie Versorgungsempfänger mit Kindern.

Heißt das, dass man den REZ (für die Kinder) nur bekommt, wenn man auch Anspruch auf FZ Stufe 1 hat? Oder bekommt man den auch (für die Kinder) wenn man nur Anspruch auf FZ Stufe 2 hat?

flip

Zitat von: Roja in 23.02.2021 18:12

Heißt das, dass man den REZ (für die Kinder) nur bekommt, wenn man auch Anspruch auf FZ Stufe 1 hat? Oder bekommt man den auch (für die Kinder) wenn man nur Anspruch auf FZ Stufe 2 hat?

REZ Stufe 2 und höher gibts für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird.
REZ Stufe 1 gibt es nur für Verheiratete, die auch den FZ Stufe 1 erhalten.

Beim FZ Stufe 1 fallen alle Unverheirateten raus, die seither FZ Stufe 1 erhalten haben, ggf. mit Übergangsfrist.

Welche Auswirkung das alles auf den Beihilfesatz noch hat, wird sich zeigen.

MasterOf

Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?

flip

Zitat von: MasterOf in 23.02.2021 20:14
Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?
Im Entwurf steht: "für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird."
Das ist meines Erachtens eindeutig: der REZ wird nicht gezahlt!
Ich bin kein Jurist, hier scheint es Nachbesserungsbedarf zu geben.

MasterOf

Zitat von: flip in 23.02.2021 20:44
Zitat von: MasterOf in 23.02.2021 20:14
Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?
Im Entwurf steht: "für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird."
Das ist meines Erachtens eindeutig: der REZ wird nicht gezahlt!
Ich bin kein Jurist, hier scheint es Nachbesserungsbedarf zu geben.

Danke für die Einschätzung, ich verstehe es auch so.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das im Sinne des Gesetzgebers ist? Ich meine, der FZ 2 wird auch unabhängig vom Kindergeldempfänger gezahlt ..

Asperatus

Zitat von: MasterOf in 23.02.2021 21:00
Zitat von: flip in 23.02.2021 20:44
Zitat von: MasterOf in 23.02.2021 20:14
Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?
Im Entwurf steht: "für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird."
Das ist meines Erachtens eindeutig: der REZ wird nicht gezahlt!
Ich bin kein Jurist, hier scheint es Nachbesserungsbedarf zu geben.

Danke für die Einschätzung, ich verstehe es auch so.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das im Sinne des Gesetzgebers ist? Ich meine, der FZ 2 wird auch unabhängig vom Kindergeldempfänger gezahlt ..

Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass Vergünstigungen für Kinder nur einmal gewährt werden. Die Kopplung an die Kindergeldzahlung ist dabei ein praktikables Mittel.

Was spricht dagegen, den Kindergeldbezug zu ändern? Damit käme auch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden infrage, sofern ein Kind unter 12 ist (§ 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AZV).

Kimonbo

Nochmal. Was ist mit den Singles ohne Kinder? Bekommen wir auch mehr Geld??

Max Bommel

Zitat von: Kimonbo in 24.02.2021 13:42
Nochmal. Was ist mit den Singles ohne Kinder? Bekommen wir auch mehr Geld??

Ja, 1,2% zum 01.04.2021! 

Unwissender20

Zitat von: Max Bommel in 24.02.2021 13:45
Zitat von: Kimonbo in 24.02.2021 13:42
Nochmal. Was ist mit den Singles ohne Kinder? Bekommen wir auch mehr Geld??

Ja, 1,2% zum 01.04.2021!

Stimmt  ;D

Kimonbo

Ja das ist schon lange seit letztes Jahr bekannt, ich meine den Zuschlag von dem hier alle schreiben, dieses REZ. das muss es doch auch für Singles geben, die zb im teuren Berlin wohnen