[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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clarion

Natürlich musst Du versteuern. Beim Finanzamt gilt auch das Jährlichkeitsprinzip. In dem Jahr, in dem die Einkünfte erzielt werden, wird auch versteuert.

LehrerInNRW

Das kenne ich als Zuflussprinzip. Dann werden die Beträge als Bruttobeträge überwiesen?

TonyBox

Nein, da wird vom LBV schon direkt die Lohnsteuer abgezogen. Sie erhalten netto.
Die Einnahmen erhöhen aber das Jahresbruttoeinkommen in dem Jahr, wo die "Nachzahlungen" eingegangen sind, was dann zu einem höheren (persönlichen) Steuersatz führt.

Big T

der tbb scheint weiterhin als einziger "gewerkschaftlicher vertreter" in der lage zu sein, zu formulieren, worum es geht:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/keine-weiteren-ungerechtigkeiten-produzieren/

Hast Du was zu ergänzen, SwenTanortsch?

TonyBox

wie schön, das Thüringen etwas mehr verdient als seine NRW Kollegen & Kolleginnen und hier der DBB Stellung bezieht...

Auch hier wäre etwas mehr Einsatz des Beamtenbundes NRW wünschenswert.

SwenTanortsch

Zitat von: Big T in 16.06.2021 07:26
der tbb scheint weiterhin als einziger "gewerkschaftlicher vertreter" in der lage zu sein, zu formulieren, worum es geht:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/keine-weiteren-ungerechtigkeiten-produzieren/

Hast Du was zu ergänzen, SwenTanortsch?

Was die Thüringer Kolleginnen und Kollegen machen, ist vorbildlich: Wenn alle Gewerkschaften und Verbände so arbeiten würden, würde sich die Situation mit recht hoher Wahrscheinlichkeit anders gestalten, da dann ein ganz anderer Druck auf den Dienstherrn lasten würde. Unabhängig von der Alimentationshöhe leistet der tbb durch die viele Arbeit, die er sich macht, und seine inhaltliche Standfestigkeit unserem Land einen hohen Dienst, da er Legislative und Exekutive wiederkehrend daran erinnert, dass auch sie an unsere Verfassung gebunden sind. Und das scheint nach knapp anderthalb Coronajahren, in denen sich Teile der Politik offensichtlich an die Möglichkeiten eines dauerhaften Ausnahmezustands gewöhnt zu haben scheinen, dringend nötig.

Landsknecht

Ich habe den Link mit der Bitte um Stellungnahme dazu mal an den BBB und die komba Bayern geschickt, da von diesen bisher öffentlich zumindest nullkommanull kam.
Von der komba immerhin eine Eingangsbestätigung mit Hinweis auf eine spätere Antwort, den BBB habe ich wahrscheinlich nur beim Kuscheln mit der Staatskanzlei gestört...  >:(

Wenn was kommt, werde ich es hier mitteilen.

Stefan35347

BBB wollte doch alles so schnell erledigen.lach.

Bastel

Zitat von: Stefan35347 in 16.06.2021 10:14
BBB wollte doch alles so schnell erledigen.lach.

War das nicht der Södolf?

Stefan35347

Zitat von: Bastel in 16.06.2021 23:38
Zitat von: Stefan35347 in 16.06.2021 10:14
BBB wollte doch alles so schnell erledigen.lach.

War das nicht der Södolf?

Richtig, da hab ich was verwechselt........

Stefan35347

#1765
In vielen Bereichen hat das Arbeitspension durch die Corona-Pandemie enorm zugenommen. Gerade die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind im besonders mit der Bewältigung dieser beispiellosen Kris

Das "Arbeitspension" hat laut BBB durch Corona zugenommen. Da darf man doch auf gewaltige Zulagen hoffen....

Landsknecht


stressinger

Neues aus RLP bezüglich der Klage:
Das LfF hat angeregt, im Hinblick auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normkontrollverfahren, wegen denen auch die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 A 11745/17.OVG ausgesetzt ist, das Verfahren zum Ruhen zu bringen bzw. wegen Vorgreiflichkeit auszusetzen.

Das VerwG will nicht aussetzen, wir lassen es ruhend stellen, deshalb läuft aber die Verjährungsfrist weiter (31.12.2023 für das Jahr 2020).

Also sollte das BVerfG nicht zu langsam entscheiden  ;D

Big T

jetzt hab ich das mit dem "arbeitspension" auch verstanden. Kollege Stefan hat offenbar den link vergessen ;-)
https://www.bbb-bayern.de/steuerfreiheit-von-leistungspraemien-aufgrund-der-corona-krise-bis-maerz-2022-verlaengert/

@ stressinger: kannst du das mit der Verjährungsfrist erläutern? Ist das nicht eher zu deinem Nachteil?

stressinger

Ja, im Grunde ist das zu meinem Nachteil, wenn das BVerfG nächstes Jahr nichts hinbekommt. Dann müsste man gegebenenfalls das Verfahren wieder aufnehmen lassen.
Aber das VerwG will das Verfahren nicht aussetzen, deshalb bleibt mir im Grunde nichts anderes übrig.
Ich bin dennoch recht zuversichtlich, dass das BVerfG es rechtzeitig hinbekommt und auch entsprechend die A-Besoldung entscheidet. Dann ist alles gut.