[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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was_guckst_du

...so läuft eben Politik...und nicht nur in NRW...und wenn dann auch noch Wahlen antehen, werden "heisse Eisen" gemieden wie der Teufel das Weihwasser...

...Aussitzen ist eine der Kernkompetenzen in den Parlamenten...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Diplom Verwaltungswirt

Aus den BBB Nachrichten:
ZitatEin weiteres Thema, das in dieser Runde angesprochen wurde, und das derzeit bundesweit die Dienstherren beschäftigt, ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr zur Alimentation. Dort wurden sehr weitreichende Ausführungen zur Alimentation von Beamten mit mehr als zwei Kindern und dem Abstandsgebot gemacht. Neu ist, dass auch das Mietpreisniveau und die Zusammensetzung sowie Höhe der Sozialleistungen zu zahlreichen Einzelpunkten zu erheben und zu berücksichtigen sind, um die Angemessenheit der den Beamtinnen und Beamten gewährleistete Alimentation zu überprüfen. Komplizierteste Berechnungen, die nicht nur das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vor große Herausforderungen stellen. Ich bin sehr froh, dass wir uns nicht wie andere Bundesländer in Konfrontation mit der Staatsregierung begeben müssen. Der BBB hat selbstverständlich die volle Anpassung an die verfassungsrechtliche Rechtsprechung gefordert. Gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung haben wir uns darauf geeinigt, dass nach Abschluss der erforderlichen Berechnungen eine umfassende Korrektur rückwirkend zum 1. Januar 2020 erfolgen wird, ohne dass Betroffene aktuell Rechtsmittel ergreifen müssen. (Nur um das an dieser Stelle kurz erwähnt zu haben: Das wäre eigentlich erforderlich, um von der angesprochenen Rechtsprechung zu profitieren.)



Finanzer

@nero: Korrekt.  Ich empfehle die Stellungnahme des tbb, da wird alles nötige zu diesem Vorgehen gesagt.

EinMecklenburger

Der geplante Kinderzuschlag erreichte dann ja Höhen - das mag ich wirklich Fertilitätsprinzip nennen.


Feidl

Besoldung A7 Stufe 1 ist größer als von A6 Stufe 2, aber nur erste wird abgeschafft?

Finanzer

Zitat von: MasterOf in 30.06.2021 09:56
Damit werden die Vorgaben des BVerfG in vollem Umfang umgesetzt, oder?

Sie belieben zu scherzen, oder?

MasterOf

Zitat von: Finanzer in 30.06.2021 10:16
Zitat von: MasterOf in 30.06.2021 09:56
Damit werden die Vorgaben des BVerfG in vollem Umfang umgesetzt, oder?

Sie belieben zu scherzen, oder?

Nein, ich meine die Frage ernst?!


Finanzer

Zitat von: MasterOf in 30.06.2021 10:20
Zitat von: Finanzer in 30.06.2021 10:16
Zitat von: MasterOf in 30.06.2021 09:56
Damit werden die Vorgaben des BVerfG in vollem Umfang umgesetzt, oder?

Sie belieben zu scherzen, oder?

Nein, ich meine die Frage ernst?!

Dann bitte ich den Ton meine Rückfrage zu entschuldigen.
Die Stellungnahme des Tbb im oben angehängten Dokument haben Sie gelesen?
Diese befindet sich am Ende des PDF´s und ist eine sehr gute Zusammenfassung.

MasterOf

Zitat von: Finanzer in 30.06.2021 10:24
Zitat von: MasterOf in 30.06.2021 10:20
Zitat von: Finanzer in 30.06.2021 10:16
Zitat von: MasterOf in 30.06.2021 09:56
Damit werden die Vorgaben des BVerfG in vollem Umfang umgesetzt, oder?

Sie belieben zu scherzen, oder?

Nein, ich meine die Frage ernst?!

Dann bitte ich den Ton meine Rückfrage zu entschuldigen.
Die Stellungnahme des Tbb im oben angehängten Dokument haben Sie gelesen?
Diese befindet sich am Ende des PDF´s und ist eine sehr gute Zusammenfassung.

Vielen Dank, diese Stellungnahme habe ich tatsächlich nicht nicht gelesen!

WasDennNun

Zitat von: EinMecklenburger in 30.06.2021 07:56
Der geplante Kinderzuschlag erreichte dann ja Höhen - das mag ich wirklich Fertilitätsprinzip nennen.
Mag man so nenne, ist aber vom BVerG so vorgegeben und damit verfassungsgemäß!
Sofern sich das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen bei steigender Kinderzahl nicht erhöht.

TonyBox

Habe ich etwas falsch verstanden oder erhält dann eine 4 Köpfige Familie jetzt durch die Erhöhung der Familienzuschläge 405,38 € (2 Kinder) mehr Brutto im Monat?

MasterOf

Zitat von: TonyBox in 30.06.2021 14:51
Habe ich etwas falsch verstanden oder erhält dann eine 4 Köpfige Familie jetzt durch die Erhöhung der Familienzuschläge 405,38 € (2 Kinder) mehr Brutto im Monat?

Das sind die Werte für 2020 denke ich? Für die Zukunft wären es 460,21€ mehr für eine vierköpfige Familie so wie ich das rauslese.