Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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WasDennNun

Zitat von: was_guckst_du am 24.02.2022 13:46
...aber Zwiesel im Bayerischen Wald nicht... 8)
Deswegen bekomme die dann 5% und die Münchner 15%

was_guckst_du

..die Frage ist eher, ob Zwiesel die Marke überhaupt reisst (bei der schon höheren bayerischen Besoldung...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Finanzer

Zitat von: was_guckst_du am 24.02.2022 13:46
...aber Zwiesel im Bayerischen Wald nicht... 8)

Die haben eine sehr empfehlenswerte Brauerei dort... an Prozenten mangelt es dort definitiv nicht  ;D

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

Zitat von: was_guckst_du am 24.02.2022 14:35
..die Frage ist eher, ob Zwiesel die Marke überhaupt reisst (bei der schon höheren bayerischen Besoldung...
eher nicht und sie müssen zukünftig weniger Besoldung bekommen, weil sie jetzt über alimentiert sind?  :-X

was_guckst_du

...überalimentiert ist kein verfassungsrechtlicher Verstoß... 8)    und Unterschiede in den einzelnen Besoldungsgesetzen gibt es seit der Föderalismusreform...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

clarion

ZitatBei einer Besoldungserhöhung von ca. 15% kannst du entsprechend in Teilzeit gehen.

Da ich durch Spätberufung nicht auf 40 Jahre komme und den Pensionshöchstsatz nicht erreichen werde, ist Teilzeit dummerweise doppelt teuer, einmal jetzt und einmal bei der Pension. Daher lieber Reduzierung der Wochenarbeitszeit für alle.

Außerdem habe ich Zweifel, dass die verfassungswidriger UNteralimentation so viel ausmacht.

Viele Grüße

WasDennNun

Zitat von: was_guckst_du am 24.02.2022 14:53
...überalimentiert ist kein verfassungsrechtlicher Verstoß... 8)    und Unterschiede in den einzelnen Besoldungsgesetzen gibt es seit der Föderalismusreform...
Warum ist das eigentlich mit dem GG vereinbar?  8)

lumer

Eine übermäßige Überalimentierung ist zwar kein Verstoß gegen Art. 33 GG, jedoch gegen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, ableitbar aus der Finanzverfassung.

Die Unterschiede in den Besoldungsgesetzen sind nur bis zu einem bestimmten Grad mit dem Grundgesetz vereinbar. Man erinnere sich an den fünften Parameter: der Quervergleich mit dem Bund und den anderen Ländern. Hintergrund dieses Parameters dürfte der Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens sein. Den können andere Länder und der Bund ggf. auch gerichtlich geltend machen.

Es gibt also nur Korridore, in denen sich der jeweilige Besoldungsgesetzgeber bewegen kann.

was_guckst_du

...ein Korridor, der mittlerweile mehrere Tausend € im Jahr breit ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

sapere aude

Der Korridor könnte mathematisch ausgedrückt gegen unendlich streben. Das BVerfG überprüft in den Parametern lediglich eine Abweichung in einem Zeitraum. Die Abweichungen ausserhalb des Zeitraums sind bei der Parameterbetrachtung unbeachtlich.

xyz123

Hallo zusammen,

was denkt ihr, was bringt uns der März? Vielleicht einen Entwurf für die Bundesebene? Oder ist das immer noch zu früh?

MasterOf

Zitat von: xyz123 am 28.02.2022 11:54
Hallo zusammen,

was denkt ihr, was bringt uns der März? Vielleicht einen Entwurf für die Bundesebene? Oder ist das immer noch zu früh?

Gute Frage, ich hoffe sehr! Langsam wird es ja mal Zeit!

BalBund

Zitat von: xyz123 am 28.02.2022 11:54
Hallo zusammen,

was denkt ihr, was bringt uns der März? Vielleicht einen Entwurf für die Bundesebene? Oder ist das immer noch zu früh?

Es ist weiterhin viel zu früh. Die aktuelle Krise hat die meisten Personalveränderungen im Haus zumindest gestört, insbesondere die Rochaden in die Abteilung KM und heraus sind gerade problematisch. Damit fehlt immer noch Leitungspersonal an Stellen, die für die Hausabstimmung nötig wären, weshalb vor Ostern in dieser Richtung wohl nichts mehr passieren wird...

emdy

Wahrscheinlich können wir den Thread zumachen. Jeder Euro wird in das Sondervermögen in Höhe von 100.000.000.000 € fließen, insbesondere wenn Steuererhöhungen tabu sind.

Alimentiert wird weiter nach Kassenlage. Wiedervorlage in 10 Jahren.