Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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MasterOf

#1695
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_Bundesinnenministerium-geht-Besoldungsreform-an?open&ccm=000

Es scheint sich was zu tun!!!
Hat zufällig jemand diesen Entwurf als pdf Dokument?

emdy

Zitat von: MasterOf am 16.09.2022 15:03
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_Bundesinnenministerium-geht-Besoldungsreform-an?open&ccm=000

Es scheint sich was zu tun!!!
Hat zufällig jemand diesen Entwurf als pdf Dokument?

Zuschlag hier, Zuschlag dort. SCH*** auf Abstandsgebot und Ruhegehaltsfähigkeit ...ich kotze!

Wenn die GdP das nur halbwegs richtig wiedergibt, klage ich auf jeden Fall.

Ozymandias

Bei den ganzen, oftmals abschmelzenden Zuschlägen blickt echt keine Sau mehr durch.
Siehe Niedersachsen, die sich im Gesetzentwurf verrechnet haben.  ;D

Gruenhorn

Auch die Rückwirkung bei der Erhöhung des Beihilfesatzes lässt einen zumindest bis jetzt etwas ratlos zurück. Ich vermute nicht, dass diese rückwirkend für alle Widerspruchsführer umgerechnet in in Geld, das man dann für eine bisherige Überversicherung bezahlt hat, ausgezahlt bekommt.

Hummel2805

Seht Ihr es tut sich doch was!

Der A 5 wird gleich in Erfahrungsstufe 5 eingestuft, der ist denn nach 10 Jahren in Erfahrungsstufe 8, der A 8 benötigt dafür 30 Jahre. Oder muss der A 5 bei Erfahrungstufe 5 dann 20 Jahre warten?
Fragen über Fragen

Hummel2805

Damit ist das Erfahrungsstufensystem ad absurdum geführt. Ich glaube wenn das so kommt, wird das Bundesverfassungsgericht die Erfahrungsstufen abschaffen und wenn der BUND Pech hat, werde alle Beamten per
Gerichtsurteil in Erfahrungsstufe 8 gesetzt!

PolareuD

Na endlich tut sich mal wieder ein wenig. Leider noch nicht wirklich mit zahlen unterfüttert.

Wie wirkt sich denn die Erhöhung des Beihilfesatzes von 50% auf 70%?

VG PolareuD

bbdhs

Zitat von: PolareuD am 16.09.2022 16:54
Na endlich tut sich mal wieder ein wenig. Leider noch nicht wirklich mit zahlen unterfüttert.

Wie wirkt sich denn die Erhöhung des Beihilfesatzes von 50% auf 70%?

VG PolareuD

Naja, du musst statt 50% Pkv nur noch 30% zahlen.
Der pkv Beitrag sinkt somit um 40%.

PolareuD

Hm, das macht ca. 150 EUR weniger bei der PKV. Angesicht der aktuellen Lage nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Bin mal gespannt auf den AEZ. Insbesondere wie sich das Abschmelzen mit höherer Besoldungsgruppe auswirkt.

Kimonbo

Zitat von: bbdhs am 16.09.2022 17:11
Zitat von: PolareuD am 16.09.2022 16:54
Na endlich tut sich mal wieder ein wenig. Leider noch nicht wirklich mit zahlen unterfüttert.

Wie wirkt sich denn die Erhöhung des Beihilfesatzes von 50% auf 70%?

VG PolareuD

Naja, du musst statt 50% Pkv nur noch 30% zahlen.
Der pkv Beitrag sinkt somit um 40%.

Auch für kinderlose Singles Steuerklasse  1?!!

Phoenix

Zitat von: Kimonbo am 16.09.2022 17:27
Zitat von: bbdhs am 16.09.2022 17:11
Zitat von: PolareuD am 16.09.2022 16:54
Na endlich tut sich mal wieder ein wenig. Leider noch nicht wirklich mit zahlen unterfüttert.

Wie wirkt sich denn die Erhöhung des Beihilfesatzes von 50% auf 70%?

VG PolareuD

Naja, du musst statt 50% Pkv nur noch 30% zahlen.
Der pkv Beitrag sinkt somit um 40%.

Auch für kinderlose Singles Steuerklasse  1?!!

Lesen ist hart

Der Obelix

Wenn es einen Flickenteppich aus Erfahrungsstufen-Regelungen gibt, wird das der Judikative sicher nicht gefallen.

Landauf Landab Amateure am Werk.

Isar85

Zitat vom GDP - Link:

"Auch ist vorgesehen, den Beihilfebemessungssatz der oder des Beihilfeberechtigten selbst von 70 Prozent bereits ab dem ersten Kind zu gewähren."

Gilt also nur für Singles mit mindestens einem Kind.

Phoenix

Der Entwurf ist auf jeden Fall deutlich besser als die der Bundesländer

Maik8583

Zitat von: Phoenix am 16.09.2022 17:57
Der Entwurf ist auf jeden Fall deutlich besser als die der Bundesländer

Ich glaube ehr er macht alles gleich von eD bis hD