Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Blablublu

Hier die Passage aus der GDP Veröffentlichung:

Der Familienzuschlag soll zukünftig nur noch für Beamtinnen und Beamte mit Kindern mit Kindergeldanspruch gezahlt werden. Kinderlose Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene würden nach dem bisherigen Stand zukünftig nicht mehr berücksichtigt, sollen aber einen ruhegehaltsfähigen Ausgleich bekommen, wenn sie bisher Familienzuschlag erhielten. Die GdP wird im weiteren Verfahren sehr genau prüfen, ob alle Formen des familiären Zusammenlebens gleichwertig berücksichtigt werden.

Bastel

Zitat von: xap in 11.11.2022 12:50
Was sagt uns das alles für den aktuellen Entwurf? Einfach weiter aussitzen?

Auch dem Bund wird das Ganze früher oder später um die Ohren fliegen. Ich freu mich drauf.

xap

Ja, das ist absehbar. Die Frage ist nur wann. Eine Lösung "übermorgen" wäre natürlich wünschenswert, wenn auch nicht abzusehen. Die wenigsten Kollegen werden die Muße haben bis zum BVerfG zu klagen. Und das womöglich noch mehrfach, bis irgendwann ein Zustand erreicht ist, den man verfassungskonform nennen kann.

xap

Zitat von: Blablublu in 11.11.2022 13:08
Hier die Passage aus der GDP Veröffentlichung:

Der Familienzuschlag soll zukünftig nur noch für Beamtinnen und Beamte mit Kindern mit Kindergeldanspruch gezahlt werden. Kinderlose Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene würden nach dem bisherigen Stand zukünftig nicht mehr berücksichtigt, sollen aber einen ruhegehaltsfähigen Ausgleich bekommen, wenn sie bisher Familienzuschlag erhielten. Die GdP wird im weiteren Verfahren sehr genau prüfen, ob alle Formen des familiären Zusammenlebens gleichwertig berücksichtigt werden.

Nunja. Das ist bisher auch nur ein Entwurf. So ähnlich ist es letztes Jahr schon gescheitert. Und bisher hat der Entwurf noch nicht die Reife für eine Ressortabstimmung. Wer weiß was da am Ende von übrig bleibt.

Blablublu

Zitat von: xap in 11.11.2022 14:46
Zitat von: Blablublu in 11.11.2022 13:08
Hier die Passage aus der GDP Veröffentlichung:

Der Familienzuschlag soll zukünftig nur noch für Beamtinnen und Beamte mit Kindern mit Kindergeldanspruch gezahlt werden. Kinderlose Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene würden nach dem bisherigen Stand zukünftig nicht mehr berücksichtigt, sollen aber einen ruhegehaltsfähigen Ausgleich bekommen, wenn sie bisher Familienzuschlag erhielten. Die GdP wird im weiteren Verfahren sehr genau prüfen, ob alle Formen des familiären Zusammenlebens gleichwertig berücksichtigt werden.

Nunja. Das ist bisher auch nur ein Entwurf. So ähnlich ist es letztes Jahr schon gescheitert. Und bisher hat der Entwurf noch nicht die Reife für eine Ressortabstimmung. Wer weiß was da am Ende von übrig bleibt.

Dann stellt sich aber die Frage danach, woher das Geld kommt, weil im Haushalt nichts vorgesehen ist.

tvchiller

Ich versteh ich Frage nicht. Sondervermögen ist das Stichwort  8) ::)

Unknown

Zitat von: tvchiller in 11.11.2022 21:26
Ich versteh ich Frage nicht. Sondervermögen ist das Stichwort  8) ::)
Eher fällt Weihnachten und Ostern auf einen Tag bevor für Beamtenbesoldung ein Sondervermögen eingerichtet wird.  ;)

emdy

Mich würde mal interessieren, wie groß in der Bundesverwaltung die Summe der jährlich nicht verausgabten Personalmittel ist. Diese dürfen ja seit 2021 nicht mehr anderweitig ausgegeben werden. Man bekommt keine Leute, gibt das Geld aufgrund der nicht besetzten Stellen nicht aus und erzählt den verfassungswidrig Besoldeten, man hätte gar kein Geld.

Beamtenmichel

https://www.welt.de/politik/deutschland/article242062935/Kalte-Progression-Kindergeld-Grundfreibetrag-Bundestag-beschliesst-Steuerentlastung-fuer-48-Millionen-Buerger.html.

Der 2023 BETA Rechner muss demnach noch einmal angepasst werden. Er enthält den ursprünglich angedachten neuen Grundfreibetrag von 10.600 der wurde nun nochmal erhöht auf 10.904 ab 2023

ORR

Zitat von: Beamtenmichel in 12.11.2022 17:36
https://www.welt.de/politik/deutschland/article242062935/Kalte-Progression-Kindergeld-Grundfreibetrag-Bundestag-beschliesst-Steuerentlastung-fuer-48-Millionen-Buerger.html.

Der 2023 BETA Rechner muss demnach noch einmal angepasst werden. Er enthält den ursprünglich angedachten neuen Grundfreibetrag von 10.600 der wurde nun nochmal erhöht auf 10.904 ab 2023

Ich habe wohl Tomaten auf den Augen, daher die Frage: Wo finde ich denn den Beta-Rechner, der die aktuellen Regelungen zur Steuerentlastung berücksichtigt?


Beamtenmichel

Zitat von: ORR in 13.11.2022 06:47
Zitat von: Beamtenmichel in 12.11.2022 17:36
https://www.welt.de/politik/deutschland/article242062935/Kalte-Progression-Kindergeld-Grundfreibetrag-Bundestag-beschliesst-Steuerentlastung-fuer-48-Millionen-Buerger.html.

Der 2023 BETA Rechner muss demnach noch einmal angepasst werden. Er enthält den ursprünglich angedachten neuen Grundfreibetrag von 10.600 der wurde nun nochmal erhöht auf 10.904 ab 2023

Ich habe wohl Tomaten auf den Augen, daher die Frage: Wo finde ich denn den Beta-Rechner, der die aktuellen Regelungen zur Steuerentlastung berücksichtigt?

Wie gesagt ddr Rechner 2023 BETA berücksichtigt also noch nicht den nochmals erhöhten Grundfreibetrag sowie die Verschiebung der Steuertarifeckwerte

Bastel

Dann gibts ja noch ein paar Kröten mehr.

emdy

Vermutlich geht das BMI davon aus, dass mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nun eine verfassungskonforme Alimentation erreicht wird. Der Entwurf wird daher nicht weiter verfolgt.  ;D

Bastel

Zitat von: emdy in 13.11.2022 14:55
Vermutlich geht das BMI davon aus, dass mit der Erhöhung des Grundfreibetrages nun eine verfassungskonforme Alimentation erreicht wird. Der Entwurf wird daher nicht weiter verfolgt.  ;D

Wenn der Grundfreibetrag verdoppelt wird + mehr Kindergeld, könnte es klappen ;D