Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Hummel2805


xap

Na und. Deswegen ist es trotzdem nicht die alte Tabelle.

Kimonbo


Hummel2805

Ja das sehen wir ja. Ich habe mir die "Neue" Tabelle mal angesehen, die müssen betrunken gewesen sein. Wenn Ihr die mal horizenztral liest, z.B. für das 2. Kind - Mietstufe 0 sind 0,00 € eingepreist und bei Mietstufe 4 gleich 400 €, das ist zutiefst ungerecht! Vor allen Dingen sind die Zuschläge 3. Kind gegenüber den Zuschlägen 2. Kind in allen Mietstufen extrem niedrig! Das kann ja alles gar nicht stimmen, es sei denn man hebt den regulären Familienzuschlag für das 3. Kind massiv an!

Finanzer

Ich habe mal spaßeshalber geschaut wie sich die Mietenstufen in Hessen verteilen (Stand 2023):
Bei ca. 180 Städten und Landkreisen haben wir genau 4 mal die Stufe sieben, 20 mal die Stufe 6 und 23 mal die Stufe 5.

Interessanterweise fällt Frankfurt in die Stufe 6.

Die höchsten Beträge bei dem AEZ dürfte also nur auf eine eher geringe Anzahl an Beamten entfallen.

Hummel2805

Ja das sehen wir ja. Ich habe mir die "Neue" Tabelle mal angesehen, die müssen betrunken gewesen sein. Wenn Ihr die mal horizenztral liest, z.B. für das 2. Kind - Mietstufe 1 sind 0,00 € eingepreist und bei Mietstufe 4 gleich 400 €, das ist zutiefst ungerecht! Vor allen Dingen sind die Zuschläge 3. Kind gegenüber den Zuschlägen 2. Kind in allen Mietstufen extrem niedrig! Das kann ja alles gar nicht stimmen, es sei denn man hebt den regulären Familienzuschlag für das 3. Kind massiv an!

Hummel2805

@Saqu

Kannst Du uns bitte von normalen Familenzuschlag auch ein Foto machen und hier reinstellen?

Vielen Dank!

tigertom

Zitat von: Kimonbo am 01.02.2023 09:35
Verdammt und die Kinderlosen Singles??

Die wohnen anscheinend kostenfrei.

Blablublu

Und der Rez war 2021 sollte 2022 schon erhöht werden und jetzt kommt noch die Bürgergeldeinführung mit 15 %  dazu. Damals war man scjon gerade so bei den 115 %. Soviel machen die 10 % Beihilfeerhöhung für die Kinder nicht aus. Aber wenn es die Nachzahlung gibt, kann man das Geld ja für eine Klage verwenden.

BWBoy

Bei dem AEZ fühle ich mich als kinderloser Single auf jeden Fall sehr gewertschätzt. Als hätten wir keine Wohnkosten zu tragen.
Tatsächlich hat der Single nicht mal die jemanden mit dem er sich die Kosten teilen kann.

Knecht

Habe meinen Widerspruch gerade fertiggestellt, geht dann zur Post. Nichts erwartet und trotzdem enttäuscht, einfach nur noch unwürdig.

tigertom

Zitat von: Hummel2805 am 01.02.2023 09:36
Ja das sehen wir ja. Ich habe mir die "Neue" Tabelle mal angesehen, die müssen betrunken gewesen sein. Wenn Ihr die mal horizenztral liest, z.B. für das 2. Kind - Mietstufe 0 sind 0,00 € eingepreist und bei Mietstufe 4 gleich 400 €, das ist zutiefst ungerecht! Vor allen Dingen sind die Zuschläge 3. Kind gegenüber den Zuschlägen 2. Kind in allen Mietstufen extrem niedrig! Das kann ja alles gar nicht stimmen, es sei denn man hebt den regulären Familienzuschlag für das 3. Kind massiv an!

Mietstufe 0 gibt es nicht.

Hummel2805

Also ich habe mal nachgerechnet, Beamter verheiratet 3 Kinder

AEZ Mieststufe I - Zuschlag 128,00 €

AEZ Mietstufe VII - Zuschlag 1.135,00 €

Das ist ein Unterschied von über 1.007,00 € in Monat - das geht gar nicht, nicht nur ungerecht, auf dem Land zahlt man für eine 100 m² Wohnung mittlerweile auch hohe Mieten, vor allen Dingen haben die Beamten in Citylage ja die hohen Fahrtkosten gar nicht

Rppzl

Zitat von: Bastel am 01.02.2023 09:09
Zitat von: Rppzl am 01.02.2023 08:58
Laut Entwurf sollen die Familienzuschläge wie folgt aussehen:
Für das erste und zweite Kind jeweils 131,52 €
Für das dritte und jede weitere Kind jeweils 409,76 €.

Das sind doch die aktuellen Beträge. Dann hätte sich hier nix geändert.

Das sind die Beträge aus dem gestern erschienenen Entwurf, Seite 37, gültig ab 1. Juli 2023 steht da. Und ja, der Zuschlag nur für Verheiratete fällt weg, unter Bestandsschutz. Ich glaube, bis er durch Erhöhungen abgeschmolzen wird, aber so intensiv habe ich mich mit dem Entwurf noch nicht beschäftigt.

MasterOf

Zitat von: Rppzl am 01.02.2023 09:55
Zitat von: Bastel am 01.02.2023 09:09
Zitat von: Rppzl am 01.02.2023 08:58
Laut Entwurf sollen die Familienzuschläge wie folgt aussehen:
Für das erste und zweite Kind jeweils 131,52 €
Für das dritte und jede weitere Kind jeweils 409,76 €.

Das sind doch die aktuellen Beträge. Dann hätte sich hier nix geändert.

Das sind die Beträge aus dem gestern erschienenen Entwurf, Seite 37, gültig ab 1. Juli 2023 steht da. Und ja, der Zuschlag nur für Verheiratete fällt weg, unter Bestandsschutz. Ich glaube, bis er durch Erhöhungen abgeschmolzen wird, aber so intensiv habe ich mich mit dem Entwurf noch nicht beschäftigt.

Kannst du oder sonst jemand hier den Entwurf einstellen? Er ist ja schließlich schon in der Beteiligung, somit kein Staatsgeheimnis mehr.