Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Sputnik1978

Zitat von: Blablublu am 01.02.2023 12:06
Interessant ist S.19 Paragraph 79 Nummer 5. Danach wird der wegfallende Ehezuschlag auf den AEZ angerechnet. Somit werden weitere 153,88 vom AEZ abgezogen.

Dann wäre bei mir der AEZ vollständig "abgeschmolzen".

Bei der neuen Rechtslage hätte ich in der gleichen Familiensituation nun weniger Geld, wenn der Ehegattenzuschlag keinen Bestandsschutz genießen würde.

ChRosFw

Blöde Frage, was passiert dann eigentlich mit dem FZ1 bei Kombination Bund/Land? Bekommt dann der Landesbeamte den gesamten FZ1?

Blablublu

Ja irgendwann wenn die Kinder raus sind, hat man dann wieder Anspruch auf den Ausgleichszuschlag.

MasterOf

Zitat von: Blablublu am 01.02.2023 12:06
Interessant ist S.19 Paragraph 79 Nummer 5. Danach wird der wegfallende Ehezuschlag auf den AEZ angerechnet. Somit werden weitere 153,88 vom AEZ abgezogen.
Nur auf den Verheirateten AEZ, nicht auf den AEZ für Kinder.
Der ist ja - bis auf Beamte der Mietstufe 7 - eh bei 0. Wo nichts ist, kann nichts gekürzt werden  ;D

Hummel2805

Fakt ist für nur Mietstufe I - da bekommt ein Beamter mit 3 Kindern für das 3. Kind lediglich 128 Euro, abzüglich des Abschmelzbetrages von 124 €, macht 4,00 € mehr im Monat.
Das ist mit der Verfassung nicht vereinbar!

Blablublu

Zitat von: MasterOf am 01.02.2023 12:14
Zitat von: Blablublu am 01.02.2023 12:06
Interessant ist S.19 Paragraph 79 Nummer 5. Danach wird der wegfallende Ehezuschlag auf den AEZ angerechnet. Somit werden weitere 153,88 vom AEZ abgezogen.
Nur auf den Verheirateten AEZ, nicht auf den AEZ für Kinder.
Der ist ja - bis auf Beamte der Mietstufe 7 - eh bei 0. Wo nichts ist, kann nichts gekürzt werden  ;D

Stimmt

Hummel2805


Pensionär007


Steigflug

Also so wie ich das sehe werde ich genau 0 Euro mehr in der Tasche haben als verheirateter und kinderlose A9er.  8)

tigertom

Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?

Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)

DerAuswärtigeimNirgendwo

Verständnisfrage:

Warum wird das Kindergeld in der Tabelle beim Beamten als Einkommen gezählt, aber bei der Vergleichsgruppe nicht beachtet/berücksichtigt?


MO95

Zitat von: tigertom am 01.02.2023 12:18
Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?

Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)

Nein diese gigantischen Erhöhungsbeträge für A5m/A6m und A9g/10g gab es schon vorher.

Blablublu

Ist beim Regelbedarf vermutlich schon abgezogen

tigertom

Zitat von: MO95 am 01.02.2023 12:26
Zitat von: tigertom am 01.02.2023 12:18
Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?

Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)

Nein diese gigantischen Erhöhungsbeträge für A5m/A6m und A9g/10g gab es schon vorher.

Verstanden. Aber wo sind denn dann die von Faeser und Scholz vollmundig angekündigten Hebungen der Einstufigen?

Knecht

Zitat von: MO95 am 01.02.2023 12:26
Zitat von: tigertom am 01.02.2023 12:18
Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?

Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)

Nein diese gigantischen Erhöhungsbeträge für A5m/A6m und A9g/10g gab es schon vorher.

Diese "Hebungen" soll wohl die Erhöhung der Erfahrungsstufe darstellen. Ein weiter Schlag ins Gesicht all dener, die auf die entsprechende Stufe Jahre gewartet haben.

Btw: A6 wird dann direkt Stufe 3, A7 Stufe 2. Wenn A6 schnell befördert wird hat A7 dann auch hier noch das Nachsehen.

Das ist alles ein Murks sondergleichen.