Eingruppierung IT - Kommune

Begonnen von Burton2023, 21.03.2023 13:58

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DonBlech

Zitat von: Burton2023 am 22.03.2023 14:25
Zitat von: DonBlech am 22.03.2023 14:23
Zitat von: Gemeindefuzzi am 22.03.2023 12:55
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 her-aushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Was genau ist hier eigentlich der Unterschied zwischen Punkt 1 und 2?
Für mich klingt das so, als wenn Punkt 2 nicht erfüllt sein kann, wenn nicht gleichzeitig Punkt 1 erfüllt ist, was Punkt 2 überflüssig machen würde?

Wenn ich mich nicht ganz täusche liegt der Unterscheid in den Worten "zu einem Drittel" und in Fallgruppe 2 ist der Part gar nicht da.

Die beiden Fallgruppen sind dann später wieder relevant bei der EG12.
Das ist es! Danke für den Schubs  :)

MoinMoin

Korrekt:
EG12:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2

Heißt du musst zu min 50% das Kriterium erfüllen, sonst geht es nicht in die EG12.

ElBarto

Interessant, bin selbst Fachlicher Leiter in EG 11.

Mehr geht angeblich nicht.
Aber den Teamleiter aus EG 12 hat man von Amtswegen in die EG13 befördert weil er ausreichend 11er unter sich hat.

Man geilt sich hier immer an fachlicher und disziplinarischer Leitung auf.

Hmmm....

Burton2023

Zitat von: MoinMoin am 22.03.2023 14:32
Korrekt:
EG12:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2

Heißt du musst zu min 50% das Kriterium erfüllen, sonst geht es nicht in die EG12.

Wo kommen die 50% jetzt her oder wie ist das gemeint?

VG

MoinMoin

Zitat von: Burton2023 am 22.03.2023 15:22
Zitat von: MoinMoin am 22.03.2023 14:32
Korrekt:
EG12:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2

Heißt du musst zu min 50% das Kriterium erfüllen, sonst geht es nicht in die EG12.

Wo kommen die 50% jetzt her oder wie ist das gemeint?

VG
Um in der EG11 Fg1 zu kommen benötigst Arbeitsvorgänge mit du 33% (ein Drittel) Zeitanteile die sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 herausheben.
Wenn die Zeitanteile 50% erreichen, dann bist du in der Fg2.

Um in die EG12 Fg1/Fg2 zu kommen muss deine Tätigkeit in der Eg11Fg2 sein, sonst asche.

Für die EG12 Fg3 jedoch nicht, da reicht die Eg10 und Leitungsübertragung ..