Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Knarfe1000

Zitat von: MasterOf am 20.04.2023 11:07

Ich tippe eher darauf, dass die Tarifverhandlungen abgewartet werden und das alles in einem "Aufmarsch" durchgezogen wird.
So wird es kommen. Ende 2023 oder eher Anfang 2024.

Knarfe1000

Mal in die Runde gefragt: Was ungefähr erwartet Ihr (im Bund) als Anpassung im Sinne der amtsangemessenen Alimentation - also unabhängig vom neuen Tarif?

Ich denke, es wird irgendwo zwischen 5 und 8 % im Grundgehalt ausmachen, dazu Anpassung einiger Zulagen (ortsbezogen, Familienzuschläge u.ä.)

Soldat1980

Zitat von: Knarfe1000 am 20.04.2023 11:29
Mal in die Runde gefragt: Was ungefähr erwartet Ihr (im Bund) als Anpassung im Sinne der amtsangemessenen Alimentation - also unabhängig vom neuen Tarif?

Ich denke, es wird irgendwo zwischen 5 und 8 % im Grundgehalt ausmachen, dazu Anpassung einiger Zulagen (ortsbezogen, Familienzuschläge u.ä.)

Im Grundgehalt kann es ja nichts ausmachen, da die Grundgehälter nicht erhöht werden. Es ist ja nur geplant den AEZ mit Abschmelzung einzuführen, zusätzlich Abschaffung Familienzuschlag verheiratet, keine Erhöhung Familienzuschlag bspw. ab Kind 3.

Alles unter der Voraussetzung, dass der vorgelegte Referentenentwurf so verabschiedet wird.

beamtenjeff

Zitat von: Soldat1980 am 20.04.2023 11:37
Zitat von: Knarfe1000 am 20.04.2023 11:29
Mal in die Runde gefragt: Was ungefähr erwartet Ihr (im Bund) als Anpassung im Sinne der amtsangemessenen Alimentation - also unabhängig vom neuen Tarif?

Ich denke, es wird irgendwo zwischen 5 und 8 % im Grundgehalt ausmachen, dazu Anpassung einiger Zulagen (ortsbezogen, Familienzuschläge u.ä.)

Im Grundgehalt kann es ja nichts ausmachen, da die Grundgehälter nicht erhöht werden. Es ist ja nur geplant den AEZ mit Abschmelzung einzuführen, zusätzlich Abschaffung Familienzuschlag verheiratet, keine Erhöhung Familienzuschlag bspw. ab Kind 3.

Alles unter der Voraussetzung, dass der vorgelegte Referentenentwurf so verabschiedet wird.

Die Abschaffung des Familienzuschlags wird wenn dann mit "Bestandsschutz" durchgeführt werden. Insofern ändert sich am Status Quo gar nichts. Alles andere würde mich mehr als Überraschen.

Soldat1980

Zitat von: beamtenjeff am 20.04.2023 11:42
Zitat von: Soldat1980 am 20.04.2023 11:37
Zitat von: Knarfe1000 am 20.04.2023 11:29
Mal in die Runde gefragt: Was ungefähr erwartet Ihr (im Bund) als Anpassung im Sinne der amtsangemessenen Alimentation - also unabhängig vom neuen Tarif?

Ich denke, es wird irgendwo zwischen 5 und 8 % im Grundgehalt ausmachen, dazu Anpassung einiger Zulagen (ortsbezogen, Familienzuschläge u.ä.)

Im Grundgehalt kann es ja nichts ausmachen, da die Grundgehälter nicht erhöht werden. Es ist ja nur geplant den AEZ mit Abschmelzung einzuführen, zusätzlich Abschaffung Familienzuschlag verheiratet, keine Erhöhung Familienzuschlag bspw. ab Kind 3.

Alles unter der Voraussetzung, dass der vorgelegte Referentenentwurf so verabschiedet wird.

Die Abschaffung des Familienzuschlags wird wenn dann mit "Bestandsschutz" durchgeführt werden. Insofern ändert sich am Status Quo gar nichts. Alles andere würde mich mehr als Überraschen.

Bestandsschutz ja, aber meines Wissens nach keine Anpassung an zukünftigen Tarifrunden. Somit auch hier ein Abschmelzen/Einfrieren des Betrages und Schlechterstellung für zukünftig frisch Verheiratete ab 01.07.2023.

Knarfe1000

#5615
Zitat von: Soldat1980 am 20.04.2023 11:37

Im Grundgehalt kann es ja nichts ausmachen, da die Grundgehälter nicht erhöht werden. Es ist ja nur geplant den AEZ mit Abschmelzung einzuführen, zusätzlich Abschaffung Familienzuschlag verheiratet, keine Erhöhung Familienzuschlag bspw. ab Kind 3.

Alles unter der Voraussetzung, dass der vorgelegte Referentenentwurf so verabschiedet wird.
AEZ?

Wieviel mehr darf man erwarten (in %), egal wo es draufgerechnet wird?

Edit: Habe das hier gefunden  https://www.vbba.de/aktuelles/news/sicherstellung-der-amtsangemessenen-bundesbesoldung-und-versorgung/

Das kann nur ein dummer Scherz sein und müsste doch gleich wieder einkassiert werden (u.a. wegen Leistungsprinzip, Abstandsgebot der Besoldungsgruppen usw.)


Soldat1980

AEZ = Alimentativer Ergänzungszuschlag  - näheres dazu bitte im Entwurf nachlesen, mehr soll nicht passieren, außer dass u.a. Beträge noch angepasst werden müssen, aufgrund Einführung Bürgergeld ab 2023.

Gültig ab 1. Juli 2023

(Monatsbetrag in Euro)

Mietenstufe nach der Anlage zur Wohngeld- verordnung   für Verheiratete   für das erste Kind   für das zweite Kind   für das dritte Kind   für das vierte und jedes wei- tere Kind je- weils
I   0   0   0   128,00   118,00
II   0   0   126,00   146,00   137,00
III   0   0   256,00   169,00   159,00
IV   0   7,00   400,00   194,00   188,00
V   0   123,00   427,00   213,00   208,00
VI   0   248,00   449,00   239,00   236,00
VII   85,00   305,00   479,00   266,00   263,00


Abschmelzbeträge nach § 41 Absatz 2
(Monatsbetrag in Euro)

Besoldungs- gruppe   Abschmelzbetrag
A 5   4,00
A 6   12,00
A 7   27,00
A 8   42,00
A 9   62,00
A 10   81,00
A 11   124,00
A 12   149,00
A 13   204,00
A 14   216,00
A 15   294,00
A 16   350,00

Soldat1980

Zitat von: Knarfe1000 am 20.04.2023 11:50
Zitat von: Soldat1980 am 20.04.2023 11:37

Im Grundgehalt kann es ja nichts ausmachen, da die Grundgehälter nicht erhöht werden. Es ist ja nur geplant den AEZ mit Abschmelzung einzuführen, zusätzlich Abschaffung Familienzuschlag verheiratet, keine Erhöhung Familienzuschlag bspw. ab Kind 3.

Alles unter der Voraussetzung, dass der vorgelegte Referentenentwurf so verabschiedet wird.
AEZ?

Wieviel mehr darf man erwarten (in %), egal wo es draufgerechnet wird?

Edit: Habe das hier gefunden  https://www.vbba.de/aktuelles/news/sicherstellung-der-amtsangemessenen-bundesbesoldung-und-versorgung/

Das kann nur ein dummer Scherz sein und müsste doch gleich wieder einkassiert werden (u.a. wegen Leistungsprinzip, Abstandsgebot der Besoldungsgruppen usw.)

Ich empfehle alle Stellungnahmen der Interessenvertretungen durchzulesen und dann ergibt sich ein Bild, welches nur sprachlos macht....

Knarfe1000

Immerhin fordert der DBB eine Komponente zur Anhebung der Grundgehälter. Darüber hinaus macht z.B. ein angepasster Orts- und Familienzuschlag ja durchaus Sinn.

Knarfe1000

Zitat von: Soldat1980 am 20.04.2023 11:59
AEZ = Alimentativer Ergänzungszuschlag  - näheres dazu bitte im Entwurf nachlesen, mehr soll nicht passieren, außer dass u.a. Beträge noch angepasst werden müssen, aufgrund Einführung Bürgergeld ab 2023.

Gültig ab 1. Juli 2023

(Monatsbetrag in Euro)

Mietenstufe nach der Anlage zur Wohngeld- verordnung   für Verheiratete   für das erste Kind   für das zweite Kind   für das dritte Kind   für das vierte und jedes wei- tere Kind je- weils
I   0   0   0   128,00   118,00
II   0   0   126,00   146,00   137,00
III   0   0   256,00   169,00   159,00
IV   0   7,00   400,00   194,00   188,00
V   0   123,00   427,00   213,00   208,00
VI   0   248,00   449,00   239,00   236,00
VII   85,00   305,00   479,00   266,00   263,00


Abschmelzbeträge nach § 41 Absatz 2
(Monatsbetrag in Euro)

Besoldungs- gruppe   Abschmelzbetrag
A 5   4,00
A 6   12,00
A 7   27,00
A 8   42,00
A 9   62,00
A 10   81,00
A 11   124,00
A 12   149,00
A 13   204,00
A 14   216,00
A 15   294,00
A 16   350,00
Also bekommen alle in A 10 81 Euro mehr? Alles andere wird über Zuschläge geregelt?

Soldat1980

Zitat von: Knarfe1000 am 20.04.2023 12:18
Zitat von: Soldat1980 am 20.04.2023 11:59
AEZ = Alimentativer Ergänzungszuschlag  - näheres dazu bitte im Entwurf nachlesen, mehr soll nicht passieren, außer dass u.a. Beträge noch angepasst werden müssen, aufgrund Einführung Bürgergeld ab 2023.

Gültig ab 1. Juli 2023

(Monatsbetrag in Euro)

Mietenstufe nach der Anlage zur Wohngeld- verordnung   für Verheiratete   für das erste Kind   für das zweite Kind   für das dritte Kind   für das vierte und jedes wei- tere Kind je- weils
I   0   0   0   128,00   118,00
II   0   0   126,00   146,00   137,00
III   0   0   256,00   169,00   159,00
IV   0   7,00   400,00   194,00   188,00
V   0   123,00   427,00   213,00   208,00
VI   0   248,00   449,00   239,00   236,00
VII   85,00   305,00   479,00   266,00   263,00


Abschmelzbeträge nach § 41 Absatz 2
(Monatsbetrag in Euro)

Besoldungs- gruppe   Abschmelzbetrag
A 5   4,00
A 6   12,00
A 7   27,00
A 8   42,00
A 9   62,00
A 10   81,00
A 11   124,00
A 12   149,00
A 13   204,00
A 14   216,00
A 15   294,00
A 16   350,00
Also bekommen alle in A 10 81 Euro mehr? Alles andere wird über Zuschläge geregelt?

Nein....bitte den Entwurf lesen.

Zudem wird in Form eines alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ), der sich an den Mietenstufen nach der Wohngeldverordnung (WoGV) orientiert, das unterschiedliche Wohnkostenniveau in Deutschland berücksichtigt
und damit eine amtsangemessene Alimentation sichergestellt. Der AEZ wird in der Besoldungsgruppe A 4 in voller Höhe gezahlt und mit steigender Besoldungsgruppe um einen festgelegten Abschmelzbetrag unter Berücksichtigung des Besoldungsgefüges zwischen den Besoldungsgruppen abgeschmolzen.

Knarfe1000

Danke! Eine komplette Frechheit ist dieser Entwurf. Und ändert nur für einzelne wirklich etwas an der rechtswidrigen Besoldung.

Dieter32

Kurze Frage:

Wenn man aktuell verheiratet ist und noch keine Kinder hat. Was passiert mit dem Bestandsschutz, wenn ein Kind dazukommt?

Wird dann der Zuschlag für Verheiratete beibehalten und der für das Kind kommt dazu oder löst der eine den anderen ab?

Alexander79

Zitat von: Dieter32 am 20.04.2023 13:00
Kurze Frage:

Wenn man aktuell verheiratet ist und noch keine Kinder hat. Was passiert mit dem Bestandsschutz, wenn ein Kind dazukommt?

Wird dann der Zuschlag für Verheiratete beibehalten und der für das Kind kommt dazu oder löst der eine den anderen ab?
Der eine Zuschlag, sofern er für dich bezahlt wird (ab Mietstufe IV) kommt hinzu.
Der Familienzuschlag für Verheiratete bleibt erhalten, aber eben eingefroren.