[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Zu Bayern

Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile wurde bekanntgemacht:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-80/

Unknown

Echt komisch das die CSU jetzt ganz laut aufschreien kann bei dem neuen Wahlgesetz wenn es um Verfassungswidrigkeit geht, weil es nachteilig für sie sein könnte, unabhängig davon ob das neue Wahlsystem wirklich verfassungswidrig sein könnte. Aber bezüglich der Besoldung hat es niemanden aus der CSU interessiert, ob die Vorgaben des BVerfG eingehalten werden und das neue Gesetz die Vorgaben nicht erfüllt.
Was eine verlogene und heuchlerische Partei.

Bastel

Vielleicht sollte man auch ein paar Prozente der CDU als Partnereinkommen anrechnen.


Bastel


Opa

Nicht schlecht. Nach einem vorhergehenden Artikel wurde ein Schaden von 1,7 Mio. Euro verursacht. Der Angeklagte hat 30.000 Geldauflage gezahlt, sein Vater nochmal 10.000 und dann hat der Beschuldigte noch seine Beamtenrechte verloren. Wenn es dabei bleibt und nicht noch ein zivilrechtliches Verfahren wegen Schadenersatz läuft, ist der Typ damit verdammt billig weggekommen.

wossen

Ahja, so ist dem Beamten offensichtlich fürsorglich ein Weg aufgezeigt worden, Altersgeld zu bekommen... (setzt in Thüringen Entlassung auf eigenem Antrag voraus)

Bastel

Für den Betrag würde ich mein Amt verkaufen ;D

Ytsejam

Zitat von: Bastel in 17.03.2023 18:15
Vielleicht sollte man auch ein paar Prozente der CDU als Partnereinkommen anrechnen.

Göttlich  ;D ;D ;D

maxigott



Versuch


Nordlicht97

Gibt es irgendetwas neues zum Thema?
Es war ja mal für März (glaube ich) eine Entscheidung angekündigt... der ist mit Blick auf den Kalender ja nun schon etwas länger her.

Ich weiß auch, dass der Berichterstatter in dieser Sache wohl längerfristig erkrankt sein soll, aber wird beim BVerfG dann nicht jemand anderes eingesetzt, der die Arbeit übernimmt?

So langsam muss doch mal etwas passieren...

Ozymandias

Die Entscheidungen fallen teilweise mehrere Monate vor der Veröffentlichung, so weit ich die Arbeitsweise verstanden habe.

Ob die Verfahrensteilnehmer die Entscheidung früher erfahren, wäre eine gute Frage.

algo86

Auf der Bezügemitteilung für Mai sind nun die neuen Vorgaben umgesetzt und es wird auf eine Nachzahlung mit den Juni Bezügen hingewiesen.
Muss ich jetzt gegen diese Bezügemitteilung Klage erheben um meine Ansprüche rückwirkend bis 2020 geltend machen zu können, wenn ich das System weiter für verfassungswidrig halte?