Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Finanzer

Zitat von: PolareuD am 16.07.2023 15:33
Das spricht doch für die Gründung eines Vereins zur Wahrung der Besoldungsinteressen von Bundesbeamten!
:)

oder

Verein zur Wahrung einer verfassungskonformen amtsangemessenen Alimentation von Beamten

Beim zweiten Verein wäre ich dabei.

Knecht

Zitat von: Finanzer am 16.07.2023 16:16
Zitat von: PolareuD am 16.07.2023 15:33
Das spricht doch für die Gründung eines Vereins zur Wahrung der Besoldungsinteressen von Bundesbeamten!
:)

oder

Verein zur Wahrung einer verfassungskonformen amtsangemessenen Alimentation von Beamten

Beim zweiten Verein wäre ich dabei.

Müsste dann aber eher Wiederherstellung und Wahrung heißen...

Nanum

Zitat von: Unknown am 16.07.2023 13:42
Ich würde gerne nochmal auf die Ausfertigung vom Bundespräsidenten zurück kommen. Hat der extra einen Stab der nichts anderes macht als das prüfen von Gesetzen, ob diese verfassungskonform bzw. verfassungswidrig sind? Ich setze ehrlich gesagt nicht viel Hoffnung darauf, dass der Bundespräsident die Unterschrift verweigert. Bei der Ignoranz im BMI und fortführenden Organen, wird sich der Bundespräsident niemals die Blöße geben und das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation nicht ausfertigen.
Hi,
dazu kurz:

Das materielle (d.h. inhaltliche) Prüfungsrecht des Bundespräsidenten ist stark umstritten, man tendiert eher dahin, dass es keines gibt. Formell - d.h. ein Gesetz welches nicht verfahrenskonform zu Stande gekommen ist, dürfte der BP die Zeichnung verweigern.
D.h. in conclusio: Auf den BP sollte man nicht setzen :D

Nanum

Zitat von: PolareuD am 16.07.2023 15:33
Das spricht doch für die Gründung eines Vereins zur Wahrung der Besoldungsinteressen von Bundesbeamten!
:)

oder

Verein zur Wahrung einer verfassungskonformen amtsangemessenen Alimentation von Beamten
Bin dabei :D mehr politische Korrektheit geht ja nicht, da wir als "Verfassungspatrioten" für eine Rückkehr unter den seligen Schirm unseres allseits geliebten Grundgesetzes bemüht sind! :D
Als gewissermaßen blütenweißes Vorbild dem Gesetzgeber gegenüber. Traurig, dass es derartiges benötigt.

PolareuD

Wir können das gerne mal durchspielen: Aufgabe und Aktivitäten des Vereins?

Mir fällt hier als Analogie der Verein ,,Berliner-Besoldung" ein. Also Öffentlichkeitsarbeit oder Prozessunterstützung, falls mittelfristig genügend Vereinsgelder zur Verfügung stehen.


PolareuD

Zitat von: AdenosinTP am 16.07.2023 19:47
Zitat von: Hummel2805 am 01.02.2023 10:54
https://www.bbb-bayern.de/neuausrichtung-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile/

Wurde hierzu eigentlich was gesagt? Wie gut könnten "wir" damit leben?

Ggü. den alten Familenstufen 1 und 2 beim Bund bringt mir das gerade mal ein Plus von ca. 80€. Lächerlich, in Anbetracht eines relativen Fehlbetrages von ca. 40%.

SwenTanortsch

Eure Idee eines Vereins analog zur "Berliner Besoldung" ist schlüssig, aber täuscht euch eventuell nicht, mit wie viel Arbeit so ein Verein verbunden ist. Auch darf man damit rechnen, dass die Politik nicht auf einen solchen Verein warten dürfte. Eventuell dürfte es sinnvoller sein, jenem Verein beizutreten oder ihn zu untersützen, da er ja seinen Ort dort hat, wo auch über die Bundesbesoldung die maßgeblichen Entscheidungen gefällt werden.

PolareuD

Ich habe mich mal auf der Internetseite des Vereins "Berliner Besoldung" etwas umgeschaut. Ich finde weder eine Vereinssatzung noch eine Möglichkeit zum Beitritt für potentiell Willige. Der hinterlegte Link zur Partnerkanzlei führt ins Leere. Eine Suche im Internet liefert keine brauchbaren Ergebnisse bzgl. der Kanzlei Merkle & Ruehmkopf. Kommt mir fast schon etwas suspekt vor.

SwenTanortsch

Das würde ich eher nicht als suspekt ansehen, sondern darauf zurückführen, dass die Initiatoren seit jeher einen großen Teil ihrer als Polizisten ehe eher gering bemessenen Freizeit in die Vereinsarbeit stecken, was offensichtlich dazu führt, dass dieser Teil der Homepage schon länger nicht mehr aktualisiert worden ist. Deine Bewertung zeigt zugleich, dass man sich eine entsprechende eigene Gründung gut überlegen sollte; denn sobald die vollzogen und auf einer Homepage öffentlich gemacht werden würde, dürfte man dann mit ähnlicher Kritik rechnen, die sachlich nachvollziehbar ist, aber mangels eigener Erfahrung den Arbeitsaufwand solcher Initiativen wohl kaum ermessen kann.

Ich würde die Initiatoren, deren hartnäckige Arbeit ihnen viel Zeit und Kraft abverlangt, einfach mal anschreiben. Dort dürfte jede helfende Hand nötig und willkommen sein.

Hugo

Wie sieht es eigentlich bei Bürgergeldempfängern aus die im Wohneigentum (bereits abbezahlt/geerbt) leben? Welche Unterstützung vom Staat erhält diese Gruppe? Sollte das für Beamte, die auch abbezahlt/geerbt haben, Auswirkungen auf den AEZ haben?
Was meint ihr?

Bastel

Zitat von: Hugo am 17.07.2023 10:35
Wie sieht es eigentlich bei Bürgergeldempfängern aus die im Wohneigentum (bereits abbezahlt/geerbt) leben? Welche Unterstützung vom Staat erhält diese Gruppe? Sollte das für Beamte, die auch abbezahlt/geerbt haben, Auswirkungen auf den AEZ haben?
Was meint ihr?

Natürlich! Gleichzeitig sollte auch das Vermögen von Onkel und Tante herangezogen werden.
Und wenn zuviel vorhanden ist, muss der Beamte etwas an Vater Staat abgegeben. So einfach ist das!

Hugo

Zitat von: Bastel am 17.07.2023 11:02
Zitat von: Hugo am 17.07.2023 10:35
Wie sieht es eigentlich bei Bürgergeldempfängern aus die im Wohneigentum (bereits abbezahlt/geerbt) leben? Welche Unterstützung vom Staat erhält diese Gruppe? Sollte das für Beamte, die auch abbezahlt/geerbt haben, Auswirkungen auf den AEZ haben?
Was meint ihr?

Natürlich! Gleichzeitig sollte auch das Vermögen von Onkel und Tante herangezogen werden.
Und wenn zuviel vorhanden ist, muss der Beamte etwas an Vater Staat abgegeben. So einfach ist das!

Es geht nur um die reinen Wohnkosten und nicht um Kapitalerträge oder Onkel und Tante.

lotsch

Zitat von: Hugo am 17.07.2023 11:18
Zitat von: Bastel am 17.07.2023 11:02
Zitat von: Hugo am 17.07.2023 10:35
Wie sieht es eigentlich bei Bürgergeldempfängern aus die im Wohneigentum (bereits abbezahlt/geerbt) leben? Welche Unterstützung vom Staat erhält diese Gruppe? Sollte das für Beamte, die auch abbezahlt/geerbt haben, Auswirkungen auf den AEZ haben?
Was meint ihr?

Natürlich! Gleichzeitig sollte auch das Vermögen von Onkel und Tante herangezogen werden.
Und wenn zuviel vorhanden ist, muss der Beamte etwas an Vater Staat abgegeben. So einfach ist das!

Es geht nur um die reinen Wohnkosten und nicht um Kapitalerträge oder Onkel und Tante.

Das Vermögen der Beamten darf sich nicht auf deren Besoldung auswirken. Hierzu gibt es Entscheidungen des BVerfG.

BVerfGBeliever

Zum Thema Zuschlagsorgien habe ich mal kurz mit dem Gehaltsrechner gespielt und drei Beamte verglichen, die alle ein ähnliches Grundgehalt von rund 2.800€ bekommen, verheiratet sind und drei Kinder haben:

1.) Im Bund gibt es zurzeit neben dem Grundgehalt von 2.798,82€ Zuschläge in Höhe von 874,99€, also 31,3% on top.
2.) In Thüringen gibt es neben dem Grundgehalt von 2.790,24€ Zuschläge in Höhe von 1.795,05€, also 64,3% on top.
3.) In NRW (VII) gibt es neben dem Grundgehalt von 2.807,44€ Zuschläge in Höhe von 2.439,73€, also 86,9% (!) on top.

Aufgabe in der nächsten Laufbahnprüfung: Erläutern Sie das sogenannte Leistungsprinzip am Beispiel Nordrhein-Westfalens!  :)