Stufe 5 verhandeln?

Begonnen von Nerostar, 12.01.2024 17:05

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Nerostar

Hallo.

Ich habe aktuell zwei Jobangebote. Eines einer Kommune (TVöD) und ein anderes eines privaten Unternehmens.
Ich kann eine Berufserfahrung vorweisen, welche maximal (unter Berücksichtigung von förderlichen Zeiten) in eine Stufe 4 beim TVöD AG münden könne.
Das Gehalt bzw. die Stufe ist noch nicht abschließend verhandelt.

Das Angebot des privaten Unternehmens (finanziell) ist in Höhe einer S14 Stufe 5 TVöD angesiedelt.

Gibt es eine Möglichkeit, beim TVöD AG die Stufe 5 zu verhandeln, obwohl man nur höchstens 8 Jahre förderliche Berufserfahrung vorweisen kann? Oder sind dem TVöD AG da rein tarifrechtlich die Hände gebunden?

VFA West

Dem AG sind die Hände nicht gebunden:

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkr%C3%A4fte-RL_mit_Deckblatt.pdf

Man könnte dir die Stufe 5 definitiv geben, wenn man denn möchte. Lege Ihnen das andere Angebot vor.

Nerostar

Zitat von: VFA West in 12.01.2024 19:41
Dem AG sind die Hände nicht gebunden:

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkr%C3%A4fte-RL_mit_Deckblatt.pdf

Man könnte dir die Stufe 5 definitiv geben, wenn man denn möchte. Lege Ihnen das andere Angebot vor.

Vielen Dank!

VFA West

Gerne und viel Erfolg; bei mir hat es letzte Woche leider nicht geklappt, ich wollte die Stufe 4 durchsetzen.

Nerostar

Schade!
Ich denke man befindet sich in der besten Position, wenn man auf den Stellenwechsel nicht angewiesen ist und somit hoch pokern kann.

Mein Plan ist zumindest eine Stufe 4 mit Vorweggewährung zur Stufe 5. Mal schauen ob das klappt.

FearOfTheDuck

@VKA West: Wo siehst du in der RL Stufe 5?

@Nerostar: Evtl. könntest du die Stufe 5 außertariflich verhandeln. Du kannst ja erwähnen, dass dir ein finanziell besseres Angebot vorliegt.

VFA West

Ohne Berufserfahrung = bis Stufe 4
Mit Berufserfahrung = entsprechend mehr

So verstehe ich das.

Britta2

Plan B:  falls beim AG Stellen unbesetzt sind - steht das somit verfügbare Gehalt zur Verteilung frei dh besteht sehrwohl die Möglichkeit, die Stufe 5 durch entsprechende "persönliche Zulage" auszugleichen.
Haken - nur ein sehr kleiner Personenkreis weiß überhaupt davon ... Man spricht bekanntlich nicht über solche Gelder.

MoinMoin

Aussertariflich geht alles, sofern der AG aussertarifliche Bezahlung machen darf.
Das ist natürlich eine Binsenweisheit.

Aus der Richtlinie kann ich nicht erkenne, wie damit eine Stufe 5 begründet werden kann.
Gleichwohl man natürlich eine monetäre Fachkräftezulage nach 1. bekommen kann, so dass das Entgelt in Höhe der Stufe 5 dabei rauskommt.

Fitch

Ist alles verhandelbar.

Gerade bei den Stufen geht einiges

FearOfTheDuck

Zitat von: VFA West in 13.01.2024 02:40
Ohne Berufserfahrung = bis Stufe 4
Mit Berufserfahrung = entsprechend mehr

So verstehe ich das.

Nr 2 lautet für mich eher:

Neue MA = Möglichkeit bis Stufe 2 oder 3
Bestands-MA = Möglichkeit bis Stufe 4
Damit ist bei Stufe 4 Schluss.

Gleichwohl bestünde die von MoinMoin aufgezeigte Möglichkeit. Dann läge man ggf. zumindest finanziell im Bereich der Stufe 5.

Wobei sich erstmal zeigen muss, inwieweit die RL dann in der Praxis überhaupt zur Anwendung kommt. Wenn man hier manchmal depperte Begründungen der Personaler zu fixen Ansprüchen sieht...


Johannes1893

Zitat von: Fitch in 13.01.2024 10:18
Ist alles verhandelbar.

Gerade bei den Stufen geht einiges

So kenne ich das aus eigener Erfahrung. Ich bin in Stufe 5, obwohl mir selbst bei wohlwollender Anerkennung sämtlicher Berufserfahrung nur Stufe 4 zustünde. Wurde eben so verhandelt und dann gewährt.

MoinMoin

Zitat von: Johannes1893 in 13.01.2024 14:03
Zitat von: Fitch in 13.01.2024 10:18
Ist alles verhandelbar.

Gerade bei den Stufen geht einiges

So kenne ich das aus eigener Erfahrung. Ich bin in Stufe 5, obwohl mir selbst bei wohlwollender Anerkennung sämtlicher Berufserfahrung nur Stufe 4 zustünde. Wurde eben so verhandelt und dann gewährt.
Zitat von: MoinMoin in 13.01.2024 08:48
Aussertariflich geht alles, sofern der AG aussertarifliche Bezahlung machen darf.
Das ist natürlich eine Binsenweisheit.

Johannes1893

Ich weiß nicht genau was du mit außertariflich meinst. Ich bin ohne Zulage o.ä. in Stufe 5 eingruppiert.

Aber ich glaube das ist für den Fragesteller egal. Es ist grundsätzlich möglich, wird aber nicht überall gemacht.

MoinMoin

Zitat von: Johannes1893 in 14.01.2024 10:56
Ich weiß nicht genau was du mit außertariflich meinst. Ich bin ohne Zulage o.ä. in Stufe 5 eingruppiert.

Aber ich glaube das ist für den Fragesteller egal. Es ist grundsätzlich möglich, wird aber nicht überall gemacht.
Ausser bzw. übertariflich heißt, dass du in der Stufe 5 eingruppiert wurdest, obwohl es tariflich nicht möglich ist.
Das könnte als Eingruppierungsirrtum wieder zurück genommen werden, wenn es nicht vertraglich entsprechend fixiert ist.