[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Taigawolf

#5595
Zitat von: simon1979 in 16.01.2024 15:55
Zitat von: Allgäuer in 16.01.2024 13:12
Ich denke, ich habe es hier schon einmal gelesen, finde aber leider den Eintrag nicht mehr...

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?

Ich denke, so einfach ist dass nicht! Es kommt doch auch immer auf den Wohnsitz an. Von daher geht doch der Ortszuschlag in Bayern zumindest in die richtige Richtung?

Welche "Zuschüsse" gibt es für die o.g. Familie noch? Habe, neben den Wohnkosten, auch was von "Teilhabe am öffentlichen Leben" gelesen. Dazu verdienen darf man auch noch etwas?

Ich bin fachlich in einer ganz anderen Richtung tätig. Evtl. könnte sich jemand die Mühe machen, und dies nochmals kurz zusammen schreiben?

Dies würde mir und vielleicht vielen Lesern bei der Argumentation mit Kollegen helfen die mich immer fragen: Von was müssen wir denn 15% entfernt sein??

Nach der aktuellen Regelsatztabelle im SGB II erhalten
die Eltern je 506,- €,
bei den Kindern ist es abhängig vom Alter,
0- 6 Jahre 357,00 €,
6- 14 Jahre 390,00 € und
14- 18 Jahre 471,00 €.

Hinzu kommt noch der ortsabhängige angemessene Bedarf für Unterkunft und Heizung.

In meinem Bereich wären das bei einer vierköpfigen Familie eine Wohnung mit 90 qm und einer Nettokaltmiete von max. 760,00 €. Hinzu kommen noch max. Heizkosten in Hohe von mtl. 202,50 €.

Das macht eine Gesamtmiete von max. 962,50 € mtl. was wir als Bedarf anerkennen dürfen.

Mit den Bezug von Sozialleistungen / Transferleistungen wie SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag usw. eröffnet sich auch der Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Hier erhält man für den Schulbedarf aktuell einmalig 130 € im August und 65 € im Februar.

Dazu kann man noch die Kostenübernahme für das Mittagessen im Hort / Ganztagesbetreuung beantragen, dass in der Regel in vollen Umfang übernommen wird.

15 € mtl. stehen für den Bereich der Teilhabe zur Verfügung (Vereinsmitgliedschaft z.B.)

Schulausflüge (eintägig oder mehrtägig) werden auf Antrag in vollem Umfang übernommen.

Aus all diesen Leistungen kann man einen Bezug von Sozialleistungen für ein Jahr errechnen und das dann durch 12 teilen.
Das sollte dann in etwa die Basis darstellen, dass für die 15 % als Ausgangspunkt genommen werden muss.

Ich lande in der Beispielrechnung und bei angenommenen 600 € monatlich Kindergartengebühren für 2 Kinder bei 3062,75 € monatlich netto. Und das noch ohne Übernahme von Schulausflügen und einem konservativen Ansatz von 5 € pro Essen und 4 Tagen.

Wohngeld und Kinderzuschlag sind da noch gar nicht eingerechnet.

Wenn ich das jetzt auf die beispielhaften 2 Kinder mit 600 € Gebühren umlege, dann müsste eine berufstätige Familie alleine 711,25 € pro Monat für die Kinderbetreuung ohne Schulausflüge hinblättern. Inklusive gleicher Miete sind das 1673,75 € im Monat nur für Kinderbetreuung und Wohnen.

Wenn ich sehe, dass jemand aus meinem näheren Umfeld als ausgebildete Fachkraft 2200 € brutto bei 39,5h verdient, dann stellt sich die Frage, ob sich das wirklich lohnt. Wenn sie am Ende mit 1600,27 € netto bei Steuerklasse 4 rausläuft, dann würde ich mir das zweimal überlegen. Wenn man dann noch zusätzlich sieht, dass man als Bürgergeldler noch 506 € als Bedarf on top bekommt, dann ist man besser dran wie meine Bekannte. Die viele Freizeit kann dann plötzlich ganz anders genutzt werden.

InternetistNeuland

Zitat von: simon1979 in 16.01.2024 15:55
Zitat von: Allgäuer in 16.01.2024 13:12
Ich denke, ich habe es hier schon einmal gelesen, finde aber leider den Eintrag nicht mehr...

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?

Ich denke, so einfach ist dass nicht! Es kommt doch auch immer auf den Wohnsitz an. Von daher geht doch der Ortszuschlag in Bayern zumindest in die richtige Richtung?

Welche "Zuschüsse" gibt es für die o.g. Familie noch? Habe, neben den Wohnkosten, auch was von "Teilhabe am öffentlichen Leben" gelesen. Dazu verdienen darf man auch noch etwas?

Ich bin fachlich in einer ganz anderen Richtung tätig. Evtl. könnte sich jemand die Mühe machen, und dies nochmals kurz zusammen schreiben?

Dies würde mir und vielleicht vielen Lesern bei der Argumentation mit Kollegen helfen die mich immer fragen: Von was müssen wir denn 15% entfernt sein??

Nach der aktuellen Regelsatztabelle im SGB II erhalten
die Eltern je 506,- €,
bei den Kindern ist es abhängig vom Alter,
0- 6 Jahre 357,00 €,
6- 14 Jahre 390,00 € und
14- 18 Jahre 471,00 €.

Hinzu kommt noch der ortsabhängige angemessene Bedarf für Unterkunft und Heizung.

In meinem Bereich wären das bei einer vierköpfigen Familie eine Wohnung mit 90 qm und einer Nettokaltmiete von max. 760,00 €. Hinzu kommen noch max. Heizkosten in Hohe von mtl. 202,50 €.

Das macht eine Gesamtmiete von max. 962,50 € mtl. was wir als Bedarf anerkennen dürfen.

Mit den Bezug von Sozialleistungen / Transferleistungen wie SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag usw. eröffnet sich auch der Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Hier erhält man für den Schulbedarf aktuell einmalig 130 € im August und 65 € im Februar.

Dazu kann man noch die Kostenübernahme für das Mittagessen im Hort / Ganztagesbetreuung beantragen, dass in der Regel in vollen Umfang übernommen wird.

15 € mtl. stehen für den Bereich der Teilhabe zur Verfügung (Vereinsmitgliedschaft z.B.)

Schulausflüge (eintägig oder mehrtägig) werden auf Antrag in vollem Umfang übernommen.

Aus all diesen Leistungen kann man einen Bezug von Sozialleistungen für ein Jahr errechnen und das dann durch 12 teilen.
Das sollte dann in etwa die Basis darstellen, dass für die 15 % als Ausgangspunkt genommen werden muss.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag und Kosten für die Krankenversicherung für 4 Personen kommen noch hinzu.

lotsch

Der Bayer. Richterverein kam bei einer Berechnung am 02.11.2022  auf 35.815,80 € im Jahr für eine 4-köpfige Bürgergeldfamilie, davon Regelsätze 17.298,72 €, zzgl. Wohnkosten + 14.454,00 €, zzgl. Heizkosten + 1.443,48 €, zzgl. Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) + 1.062,24 €, zzgl. staatlicherseits gewährte Leistungen zu vergünstigtem Sozialtarif + 1.557,36 €.
Seit dem sind alle Beträge gestiegen.

Beispiel Einkommensfreibeträge Bürgergeld 2024
Verdient eine Vater oder eine Mutter 1500 Euro brutto, so kann er oder sie folgende Einkommensfreibeträge anrechnungsfrei hinsichtlich des Bürgergeldes behalten:
100 Euro: Grundfreibetrag
84 Euro: 20 Prozent Freibetrag von Einkommen 100 Euro bis 520 Euro
144 Euro: 30 Prozent Freibetrag von Einkommen 520 Euro bis 1000 Euro
50 Euro: 10 Prozent Freibetrag von Einkommen 1000 bis 1500 Euro
    378 Euro: Summe der Einkommensfreibeträge 2024 bei Bürgergeld Bezug

nevarro

#5598
Zitat von: Bastel in 16.01.2024 18:18

Ein Hartzer bleibt ein Hartzer und wird auch nicht zum Einhorn, selbst wenn man ihn so nennt.

Manchmal kann man sich nur schämen, Teil dieses Forums zu sein. Welche Menschen in diesem Land als Staatsdiener wirken dürfen, ist schon erschreckend. Insbesondere, da wir Teil eines Systems sind, durch das uns große Teile unserer Gesellschaft bei genauerem Blick auf Alimentation und Besoldungshöhe nicht so weit weg von Transferleistungsbeziehern sehen (oder geht es genau um dieses Trauma?). Während man vom hohen Ross im Beamtenmäntelchen auf Menschen herabsieht, die Bürgergeld empfangen, weil man nur aufgrund des Beamtenstatus niemals zu eben diesen gehören wird. Am Intellekt wird es hier scheinbar teilweise weniger liegen, was insbesondere bei dem Lehrer aus BW wirklich traurig ist. Hat dieser doch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse erworben, die ihm eigentlich beigebracht haben, dass polemische Hetze zu einfach und billig ist, wenn man doch eigentlich über das notwendige Handwerkzeug verfügt, die wirkliche Zahl der ,,Sozialschmarotzer" finden zu können. Aber gut, es gibt ja auch studierte und promovierte Mediziner, die an die Wirksamkeit von Homöopathie glauben.
Und jetzt ab zur nächsten Bauerndemo und dem Chrissi mit Fanplakaten zujubeln.

Taigawolf

Zitat von: nevarro in 16.01.2024 21:47
Zitat von: Bastel in 16.01.2024 18:18

Ein Hartzer bleibt ein Hartzer und wird auch nicht zum Einhorn, selbst wenn man ihn so nennt.

Manchmal kann man sich nur schämen, Teil dieses Forums zu sein. Welche Menschen in diesem Land als Staatsdiener wirken dürfen, ist schon erschreckend. Insbesondere, da wir Teil eines Systems sind, durch das uns große Teile unserer Gesellschaft bei genauerem Blick auf Alimentation und Besoldungshöhe nicht so weit weg von Transferleistungsbeziehern sehen (oder geht es genau um dieses Trauma?). Während man vom hohen Ross im Beamtenmäntelchen auf Menschen herabsieht, die Bürgergeld empfangen, weil man nur aufgrund des Beamtenstatus niemals zu eben diesen gehören wird. Am Intellekt wird es hier scheinbar teilweise weniger liegen, was insbesondere bei dem Lehrer aus BW wirklich traurig ist. Hat dieser doch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse erworben, die ihm eigentlich beigebracht haben, dass polemische Hetze zu einfach und billig ist, wenn man doch eigentlich über das notwendige Handwerkzeug verfügt, die wirkliche Zahl der ,,Sozialschmarotzer" finden zu können. Aber gut, es gibt ja auch studierte und promovierte Mediziner, die an die Wirksamkeit von Homöopathie glauben.
Und jetzt ab zur nächsten Bauerndemo und dem Chrissi mit Fanplakaten zujubeln.

Ich verstehe die grundsätzliche Kritik und zumindest ich sehe Bürgergeldler nicht per se als Bürger zweiter Klasse. Theoretisch kann das jeden erwischen.

Aber es ist doch aus meiner Sicht fragwürdig, warum wie in meinem Beispiel dargestellt ein Bürgergeldler mehr Geld und auch deutlich mehr Freizeit zur Verfügung hat als eine ausgebildete Fachkraft. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein.

Weiterhin werden inzwischen seit Jahrzehnten unteralimemtierte Beamte polemisch auf die Möglichkeit des Wohngeldbezugs verwiesen. Auch das kann erstens nicht im Sinne des Erfinders sein und zweitens ist es einfach -auch nach der Rechtssprechung- verfassungswidrig. Trotzdem wird es getan. Ich vermisse den medialen Aufschrei darüber.

Beim Bürgergeld wird politisch bequem gerne das BVerfG als Begründung bemüht, bei dem Beamten interessiert das niemanden.

Ein Hochschulabschluss sollte nicht zur Polemik verleiten, aber dennoch darf er in einer Leistungsgesellschaft und einer Verfassungswahrheit, die eine amtsangemessene Besoldung verlangt, dazu führen, dass eine Bezahlung über der eines Bürgergeldlers gefordert wird.

Wenn auch polemisch, so bleibt es trotzdem die Wahrheit.  Vom hohen Ross im Beamtenmäntelchen kann heutzutage wohl keine Rede mehr sein, eher im Gegenteil.

SwenTanortsch

Zitat von: Allgäuer in 16.01.2024 13:12

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?


Für welchen Rechtskreis willst Du diese Bemessung haben, Allgäuer? Deinem Namen nach vermute ich, dass Du sie für Baden-Württemberg haben möchtest. Wenn Du hier den Rechtskreis nennst, erstelle ich Dir hier eine entsprechende Bemessung auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Carisson

Bürgergeld, ein ganz schwieriges Thema. Ich bin persönlich aber froh, dass die CDU das Thema auf der Agenda hat ("Heidelberger Erklärung").

Aber: Gebühren für Kita etc. sind oft nach Satzung an das Einkommen gekoppelt. 600,- € für 2 Kinder sind sicherlich eher im mittleren Bereich, mit Tendenz nach oben, einzuordnen, jedenfalls für eine Bürgergeld-Vergleichs-Berechnung hier nicht passend..

Zitat von: Taigawolf in 16.01.2024 16:59
...und bei angenommenen 600 € monatlich Kindergartengebühren...

HansGeorg

Zitat von: SwenTanortsch in 17.01.2024 06:43
Zitat von: Allgäuer in 16.01.2024 13:12

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?


Für welchen Rechtskreis willst Du diese Bemessung haben, Allgäuer? Deinem Namen nach vermute ich, dass Du sie für Baden-Württemberg haben möchtest. Wenn Du hier den Rechtskreis nennst, erstelle ich Dir hier eine entsprechende Bemessung auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Vielleicht macht es mal Sinn hier eine Excel zu erstellen, in der zwar die Parameter mit Rechtsgrundlage drin stehen, in der jeder aber seine individuellen Beträge eintragen kann. Ich könnte so etwas machen, benötige dann aber mal eine Auflistung solcher Bestandteile die zur Berechnung herangezogen werden sollen.

SwenTanortsch

Das ist eine gute Idee, HansGeorg, sobald ich Zeit dafür finde, sende ich Dir mal entsprechende Daten zu und stelle hier die zu beachtenden Grundlagen dar.

untersterDienst

Zitat von: SwenTanortsch in 17.01.2024 06:43
Zitat von: Allgäuer in 16.01.2024 13:12

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?


Für welchen Rechtskreis willst Du diese Bemessung haben, Allgäuer? Deinem Namen nach vermute ich, dass Du sie für Baden-Württemberg haben möchtest. Wenn Du hier den Rechtskreis nennst, erstelle ich Dir hier eine entsprechende Bemessung auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Müsste Bayern sein.

Auf den vorherigen Seiten ist immer von den Rechtskreisen die Rede. Bayern ist da nie genannt. Aber auch für Bayern wäre eine solche Berechnung aus Deiner geschätzten Sicht sehr wertvoll, da sich dieser Rechtskreis gerne als besonders guter Besolder darstellt. In absoluten Zahlen, ok, jedoch wenn man die Lebenserhaltungskosten sieht... puh.

Herzlichen Dank

SwenTanortsch

Für Bayern habe ich, wenn ich mich richtig erinnere, bereits entsprechende Berechnungen in der Vergangenheit aufgestellt, und zwar auf der Seite der Bundesbeamten - ich glaube, PolareuD hat sie dort in den "Sammelthread Amtsangemessene Alimentation" eingestellt.

Floki

Zitat von: Bastel in 17.01.2024 06:50
Zitat von: nevarro in 16.01.2024 21:47
Während man vom hohen Ross im Beamtenmäntelchen auf Menschen herabsieht, die Bürgergeld empfangen, weil man nur aufgrund des Beamtenstatus niemals zu eben diesen gehören wird.

Welches Ross? Eher wird man von den Hartzis ausgelacht, welche im Familienverbund mehr haben, als eine A8 oder A9 Beamtenfamilie. Plus den Zugang zu verbilligten Lebensmitteln und die Möglichkeiten der Schwarzarbeit.

Die Möglichkeit zur Schwarzarbeit hast Du doch auch ? :D

untersterDienst

Danke für den Hinweis Swen, dann such ich da mal. Bin ja noch nicht so lange dabei.

Allgäuer

Erstmal allen vielen Dank für die vielen Antworten!!

@lotsch BRV!! da hätte ich auch selbst drauf kommen können!

Zitat von: SwenTanortsch in 17.01.2024 06:43
Zitat von: Allgäuer in 16.01.2024 13:12

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?


Für welchen Rechtskreis willst Du diese Bemessung haben, Allgäuer? Deinem Namen nach vermute ich, dass Du sie für Baden-Württemberg haben möchtest. Wenn Du hier den Rechtskreis nennst, erstelle ich Dir hier eine entsprechende Bemessung auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Rechtskreis ist tatsächlich Bayern. Ich werde die Berechnung suchen, vielen Dank!

Edit: Gefunden!!  ;)

nevarro

@Taigawolf:

Die Problematik kann man natürlich ansprechen. Warum sich aber die Gesamtgesellschaft von Union/FDP und der Springer-/Burda-Presse immer wieder dazu verleiten lässt, nach unten zu treten, verstehe ich nicht. Also ich verstehe es schon, denn es ist sehr einfach. Politik und Arbeitgeber/Dienstherren reiben sich jedenfalls die Hände, weil das eigentliche Problem, nämlich die Reallohnentwicklung in Deutschland entlang einer stark gestiegenen Produktivität komplett aus den Augen verloren wird.

Transferleistungen wie das ALG II oder das Bürgergeld sind dafür da, dass Menschen nicht in Armut verfallen, wenn sie ihren Job verlieren und keinen Anspruch auf ALG I (mehr) haben. Ich bin froh, dass wir keine amerikanischen Verhältnisse haben, wo ganze Familien in komplette Armut rutschen, ihre Kinder nicht zum Arzt können und diese vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen (Klassenfahrten, ...) werden.

Wieso werden die <3% der Verweigerer den anderen >97% der Transferleistungsbeziehern angelastet und hier pauschalisierend alle als "Hartzer" und "Hartzis" bezeichnet? Das sind ganz bewusst diskriminierende Bezeichnungen für diese Menschen. Wenn man selber nie in dem System steckte (Idealfall Lehrer: Schule -> Uni -> Schule (ausgesorgt), hat man zwei Optionen, um die eigene Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren:

1. Informieren und dann mit ehrlichen Zahlen (s.o.) argumentieren.
2. Finger stillhalten.

"Der Horst, also der Bruder des Bekannten meines Arbeitskollegen, der drückt sich schon seit zehn Jahren vor den Maßnahmen der Arbeitsagentur" ist ein Annekdötchen und keine Argumentationsgrundlage. Und auch die BILD bildet nicht.

@Bastel:

Manche Menschen schaffen es, sich unter der untersten Schublade in noch mehr Schubladen selbst vorzufinden. Von der Tafel als "Zugang zu verbilligten Lebensmitteln" zu sprechen und dann so zu tun, als wäre Schwarzarbeit ein Monopol von Leistungsbeziehern (versuch dich doch selbst mal dran, wenn das so attraktiv ist) zeigt, dass Du Dich von der Realität komplett losgelöst hast. Ich weiß nicht, in welcher Besoldungsstufe Du bist, aber LehrerBW, der in BW mindestens mit A12 nach Hause geht, hat wohl wirklich keinen Grund zum Neid.

Es geht doch wie immer gar nicht um gesamtgesellschaftliche Probleme oder um Gerechtigkeit. Und wie viele A6er sind hier wirklich bei den lauten Hetzern dabei? Seien wir doch ehrlich: es geht darum, dass die Grundsicherung eine Relevanz für die Alimentation von Beamten hat und dass das Abstandsgebot das Wichtige für o.g. Menschen sicherstellt: "mehr Kohle". Ich freue mich natürlich auch über eine Besoldungserhöhung, wieso auch nicht. Woher bei mir jetzt aber der Wunsch kommen sollte, auf oben diskutierte Menschen herabzuschauen und sie herabzuwürdigen, wird mir nicht klar. Was mir klar wird, sind die emotionalen Schwierigkeiten, die dazu verleiten: die Dienstherren drücken sich erfolgreich um die amtsangemessene Alimentation und man ist trotz rechtlichem Anspruch darauf als kleiner Beamter ziemlich machtlos. Das verleitet dazu, sich an Anderen abzuarbeiten. Es bleibt aber leider billig und falsch.

Hier wird ja oft auf rechtlichen Paragraphen herumgeritten. Ich möchte insbesondere Beamtinnen und Beamte an Artikel 1 des Grundgesetzes erinnern, neben § 130 StGB.