Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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ReKo1808

Mein Widerspruch für 2023 wurde nun zum BVA ASt München weitergeleitet, wovon aus ich weitere Nachricht bekommen soll.

"Ihre oben genannte Eingabe ist am 02.01.2024 bei mir eingegangen.

Da ich ihr nicht abzuhelfen vermag, habe ich sie der nachstehenden Widerspruchsstelle zur Entscheidung zugeleitet."

Obwohl es das Rundschreiben des BMI gibt, sehen sich die Bearbeiter nicht in der Lage, den Widerspruch ruhend zu stellen?

Bin gespannt wie lange diese Bearbeitung dauert...

Themaster42699

Rechne ich für mich richtig (1 Kind a10, Mietenstufe 4)
499 Euro - Abschmelung 563 = 0 ???




MasterOf

Zitat von: Themaster42699 am 19.01.2024 11:52
Rechne ich für mich richtig (1 Kind a10, Mietenstufe 4)
499 Euro - Abschmelung 563 = 0 ???

Nein, Abschmelzung ist 90 lt. letztem Stand.
Somit 499 - 90 = +409 €

Bastel

Zitat von: Themaster42699 am 19.01.2024 11:52
Rechne ich für mich richtig (1 Kind a10, Mietenstufe 4)
499 Euro - Abschmelung 563 = 0 ???

Du musst die Tabelle schon richtig lesen...

Themaster42699

Ok. Wenn ich 2 Kinder hätte, bliebe die Abschmelzung bei 90 Euro oder steigt diese auf das doppelte?

PolareuD

Zitat von: Mario12 am 19.01.2024 10:25
Zitat von: Bastel am 19.01.2024 10:18
Zitat von: Mario12 am 19.01.2024 10:14
Ich habe sehr viel zu der Thematik hier gelesen und auch den Entwurf oder was das war gelesen. Hat die mögliche Umsetzung überhaupt irgendwelche Auswirkungen für eine ledige Person bei einer Besoldung nach A10? Vermutlich nicht, oder?

Es gibt auch nix für ledige A3er. Nix, nada.

Danke. Dann muss ich mit diesem Kram auch nicht mehr beschäftigen. :)

Auch Ledige sollte unbedingt Widerspruch einlegen, da die Grundbezüge für alle insgesamt viel zu gering sind. Das wird aber nicht mit dem geplanten BBVangG umgesetzt sondern erfolgt hoffentlich nach Veröffentlichung des nächsten Beschlusses des BVerfG.

Themaster42699

#9651
Ist der aktuelle Entwurf denn jetzt realistisch? Irgendwo gab es einen Artikel das es Kürzungen geben soll wegen der Haushaltslage. Oder ist das schon berücksichtigt?

Ich wurde 2022 verbeamtet.y würde ich das dann rückwirkend bekommen?

PolareuD

Zitat von: Themaster42699 am 19.01.2024 11:56
Ok. Wenn ich 2 Kinder hätte, bliebe die Abschmelzung bei 90 Euro oder steigt diese auf das doppelte?

Nein. Zu dem wird der FamZ Stufe 1 (bzw. Ausgleichsbetrag) mit dem AEZ vollständig verrechnet.

Themaster42699

Zitat von: PolareuD am 19.01.2024 12:07
Zitat von: Themaster42699 am 19.01.2024 11:56
Ok. Wenn ich 2 Kinder hätte, bliebe die Abschmelzung bei 90 Euro oder steigt diese auf das doppelte?

Nein. Zu dem wird der FamZ Stufe 1 (bzw. Ausgleichsbetrag) mit dem AEZ vollständig verrechnet.

Also minus 153 Euro nochmal?

Einigung2023

Zitat von: PolareuD am 19.01.2024 12:07
Zitat von: Themaster42699 am 19.01.2024 11:56
Ok. Wenn ich 2 Kinder hätte, bliebe die Abschmelzung bei 90 Euro oder steigt diese auf das doppelte?

Nein. Zu dem wird der FamZ Stufe 1 (bzw. Ausgleichsbetrag) mit dem AEZ vollständig verrechnet.

Aber erst ab Mietstufe V oder?

PolareuD

AEZ-Abschmelzbetrag-FamZ St. 1

Im schlechtesten Fall kann die Summe den Wert Null annehmen.

Themaster42699

Zitat von: PolareuD am 19.01.2024 12:20
AEZ-Abschmelzbetrag-FamZ St. 1

Im schlechtesten Fall kann die Summe den Wert Null annehmen.

Ab mietenstufe 1?

PolareuD

Zitat von: Themaster42699 am 19.01.2024 12:22
Zitat von: PolareuD am 19.01.2024 12:20
AEZ-Abschmelzbetrag-FamZ St. 1

Im schlechtesten Fall kann die Summe den Wert Null annehmen.

Ab mietenstufe 1?

Ja, zumindest habe ich das BBVangG so verstanden.

Einigung2023

Zitat von: PolareuD am 19.01.2024 12:26
Zitat von: Themaster42699 am 19.01.2024 12:22
Zitat von: PolareuD am 19.01.2024 12:20
AEZ-Abschmelzbetrag-FamZ St. 1

Im schlechtesten Fall kann die Summe den Wert Null annehmen.

Ab mietenstufe 1?

Ja, zumindest habe ich das BBVangG so verstanden.

Ab Mietstufe V gibts für verheiratete auch einen AEZ -Zuschlag. Meiner Meinung nach wird dieser mit dem Fam Stufe 1 verrechnet, sonst nicht.

PolareuD

Siehe Paragraph 79 Absatz 5.

Zumindest im Entwurf vom 16.01.23. Oder steht das in den von dir eingestellten Bildern anders drin, Einigung2023?