Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von m3mn0ch, 24.08.2020 07:24

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Bauernopfer

Zitat von: lotsch am 22.01.2024 10:52
Die Bundeswehr sucht wegen Personalnot Soldaten ohne deutschen Pass. Es muss aber noch geklärt werden, ob sie der deutschen Sprache mächtig sein müssen, sagt Wadephul von der CDU. Ich würde auch die Einstellung zu Deutschland und der Demokratie prüfen. Gerade im Krieg (man nimmt dieses Wort ja bewusst immer öfter in den Mund) sollte man wissen, wie zuverlässig der Kamerad neben einem ist. Wie das vom rechtlichen und vom GG her zu betrachten ist, weiß ich nicht, aber wenn Not herrscht .....

Das erinnert mich an einen Anruf, als wir einmal einen Kämmerer ausgeschrieben hatten: Was ist Kämmerer? Ich machen alles.
Als ehemaliger Soldat kann ich dazu nur sagen, ich hätte mich bei einer derartigen Konstellation äußerst unwohl, um nicht zu sagen unsicher gefühlt. Das ist nun die Folge einer Entscheidung, die ebenso unnötig und kurzsichtig war wie der überschnelle Ausstieg aus der Atomenergie. Zu meiner Zeit galt der Soldat noch als Staatsbürger in Uniform, aber heutzutage scheint vieles ehemals Selbstverständliche seine Gültigkeit verloren zu haben.

Baluhuu

Hallo zusammen,

hätte nur eine kurze Zwischenfrage, in der Hoffnung mich nicht durch 652 Seiten kämpfen zu müssen.

Gibt es Neuigkeiten für die Anpassung des Familienzuschlags an die Mietstufen?

PolareuD


Baluhuu

Alles klar, danke. Alles immer noch nicht wirklich was Neues :/

Muss man Widerspruch einlegen, wenn seit Jahren vom Gericht bestätigt ist das zu wenig gezahlt wird? Hab das bisher noch nicht gemacht und bei zwei Kindern und Mietstufe IV wäre das ein wenig Geld.

BWBoy

Zitat von: Baluhuu am 22.01.2024 16:49
Alles klar, danke. Alles immer noch nicht wirklich was Neues :/

Muss man Widerspruch einlegen, wenn seit Jahren vom Gericht bestätigt ist das zu wenig gezahlt wird? Hab das bisher noch nicht gemacht und bei zwei Kindern und Mietstufe IV wäre das ein wenig Geld.

Immer Widerspruch einlegen, nur so steht dir der Klageweg offen. Wurde hier schon erwähnt. du musst den Dienstherrn darauf hinweisen, dass du Ansprüche geltend machen willst. Und die Gerichtsurteile beziehen sich aktuell nur auf einzelne Bundesländer.

Baluhuu

Ok, dann also für 2024. Die restlichen Jahre dürften sich ja erledigt haben?

BWBoy

Kannst es trotzdem versuchen und das damit begründen, dass du auf das Rundschreiben des BMI vertraut hast. Habe ich auch gemacht für 2021 und wurde zumindest schonmal ruhend gestellt.

Baluhuu

Welches Rundschreiben? War da etwas "angekündigt"?

BeuteZoellner

Zitat von: Baluhuu am 22.01.2024 19:00
Welches Rundschreiben? War da etwas "angekündigt"?

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm

,,Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich."

Baluhuu


BWBoy

Zitat von: Baluhuu am 22.01.2024 19:47
Noch besser, danke :)

Was nicht heißt, dass du dich darauf verlassen solltest. damit wollte ich nur ausdrücken, dass ich das als grund gewählt habe, warum ich nicht rechtzeitig in 2021 widerspruch eingelegt habe.

Mittlerweile bin ich mir sicher, dass es naiv wäre sich darauf zu verlasen, deswegen habe ich ab 22 rechtzeitig widerspruch eingelegt und für 2021 nachträglich. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass wir um unsere rechtmäßige Besoldung werden klagen müssen und das geht eben nur mit Widerspruch. Wer nicht widerspricht ist zufrieden und kann auch nicht klagen.

Der jetzige Entwurf greift lediglich einen kleinen Teil der Beamten raus und versucht deren besoldung durch erhöhte Zuschläge geradezuziehen. Das BVerfG hat jedoch festgestellt, dass auch die Besoldung des Single-Richters R1 verfassungswidrig zu niedrig ist. Von daher werden alle die nicht durch diesen Entwurf abgedeckt werden den Klageweg bestreiten müssen. Naja eigentlich auch diejenigen, die von diesem ENtwurf abgedeckt sind, denn verfassungskonform ist der ebenfalls nicht.

MasterOf

@Einigung oder @BalBund noch immer nichts Neues?
Wenn der Entwurf tatsächlich Ende Januar ins Kabinett gehen soll, müsste es doch mittlerweile nähere Infos geben?
Danke im Voraus.

Einigung2023

Zitat von: MasterOf am 22.01.2024 20:58
@Einigung oder @BalBund noch immer nichts Neues?
Wenn der Entwurf tatsächlich Ende Januar ins Kabinett gehen soll, müsste es doch mittlerweile nähere Infos geben?
Danke im Voraus.

Ich habe keine neuen Infos, leider. Was jedoch nicht heißt, dass es nichts Neues geben könnte. Die Quelle meiner Quelle ist verstummt..

tigertom

Verstummt? Oh nein.. Hoffentlich liegt er nicht bei den Fischen..

Einigung2023

Zitat von: tigertom am 23.01.2024 04:22
Verstummt? Oh nein.. Hoffentlich liegt er nicht bei den Fischen..
;D Ich denke nicht