[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Rheini

Zitat von: Illunis in 26.04.2024 09:22
Zitat von: Rheini in 26.04.2024 08:50
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

InternetistNeuland

#6001
Zitat von: Rheini in 26.04.2024 09:46
Zitat von: Illunis in 26.04.2024 09:22
Zitat von: Rheini in 26.04.2024 08:50
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

Keine Sorgen. § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II
Es gilt das Zuflussprinzip.

Du musst die 20.000 auch nicht versteuern § 11 EStG.
Auch hier gilt das Zuflussprinzip.

Rheini

Zitat von: InternetistNeuland in 26.04.2024 10:03
Zitat von: Rheini in 26.04.2024 09:46
Zitat von: Illunis in 26.04.2024 09:22
Zitat von: Rheini in 26.04.2024 08:50
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

Keine Sorgen. § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II
Es gilt das Zuflussprinzip.

Deshalb ja mein Wunsch nach Änderung  ;).

Saggse

Zitat von: InternetistNeuland in 26.04.2024 09:45
Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?
Ja, klar, und wenn diese Werte zu hoch sind, kommt dann vom Dienstherrn eine entsprechende Zahlungsaufforderung, falls man weiter im Dienst verweilen möchte. ;-)

Ytsejam

Zitat von: Saggse in 26.04.2024 10:06
Zitat von: InternetistNeuland in 26.04.2024 09:45
Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?
Ja, klar, und wenn diese Werte zu hoch sind, kommt dann vom Dienstherrn eine entsprechende Zahlungsaufforderung, falls man weiter im Dienst verweilen möchte. ;-)

Pssst! Auszuschließen ist mittlerweile ja nichts mehr, nicht noch auf dumme Ideen bringen!

Jörn85

Zitat von: Floki in 26.04.2024 09:06
Zitat von: Ytsejam in 26.04.2024 08:38
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Welcher Flurfunk ist das denn?

Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.

Dass die Landesregierung die Besoldung dann für viele Beamten auf einmal drastisch senkt halte sogar ich als Pessimist für unwahrscheinlich...

Rheini

Zitat von: Jörn85 in 26.04.2024 15:07
Zitat von: Floki in 26.04.2024 09:06
Zitat von: Ytsejam in 26.04.2024 08:38
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Welcher Flurfunk ist das denn?

Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.

Dass die Landesregierung die Besoldung dann für viele Beamten auf einmal drastisch senkt halte sogar ich als Pessimist für unwahrscheinlich...

Ich glaube es geht nicht um eine Kürzung, sondern um den Versuch eine Erhöhung zu umgehen.

Jörn85

Zitat von: Illunis in 26.04.2024 09:22
Zitat von: Rheini in 26.04.2024 08:50
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

In Bayern wird das Einkommen des Partners nicht einbezogen, nicht wahr?

Bastel

Zitat von: Jörn85 in 26.04.2024 21:30
Zitat von: Illunis in 26.04.2024 09:22
Zitat von: Rheini in 26.04.2024 08:50
Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

Außer es wird das bayerische Model ;)

In Bayern wird das Einkommen des Partners nicht einbezogen, nicht wahr?

In Bayern wird fiktiv eins angenommen. Selbst wenn deine Frau Blind, Taub und Querschnittsgelähmt ist werden 20.000 angerechnet. Einfach Absurd.

Rheini

Gerade den Brief vom LBV NRW erhalten, dass mein WS für 2023 eingegangen ist und zurück gestellt wird.

Wenigstens etwas .....

Floki

Zitat von: Rheini in 26.04.2024 19:07
Zitat von: Jörn85 in 26.04.2024 15:07
Zitat von: Floki in 26.04.2024 09:06
Zitat von: Ytsejam in 26.04.2024 08:38
Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.

Hat dazu jemand nachlesbare Infos?

Welcher Flurfunk ist das denn?

Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.

Dass die Landesregierung die Besoldung dann für viele Beamten auf einmal drastisch senkt halte sogar ich als Pessimist für unwahrscheinlich...

Ich glaube es geht nicht um eine Kürzung, sondern um den Versuch eine Erhöhung zu umgehen.

Entgegen der Bundesländer, die über ein fiktives Partnereinkommen diskutieren, hat NRW bereits die maßgeblichen Urteile (zumindest für ihr Empfinden) umgesetzt. NRW hat fertig. Das einzige was derzeit noch geprüft wird, ist die Besoldungshöhe aufgrund von Bürgergeld und Inflation. Weshalb sollte jetzt hier eine Diskussion über Partnereinkommen aufkommen ?

Aloha

#6011
Zitat von: Rheini in 27.04.2024 12:15
Gerade den Brief vom LBV NRW erhalten, dass mein WS für 2023 eingegangen ist und zurück gestellt wird.

Wenigstens etwas .....

Ich habe heute auch eine Antwort des LBV NRW auf meinen Widerspruch für 2023 mit der Aussage , dass die Entscheidung des Widerspruchs zurückgestellt ist und man unterstellt, dass ich damit einverstanden sei

Kein Hinweis zur Ruhendstellung und Verjährung, wie noch 2020-22.

Sollte man hiergegen wiederum  Widerspruch einlegen?

Floki

Zitat von: Aloha in 27.04.2024 14:56
Zitat von: Rheini in 27.04.2024 12:15
Gerade den Brief vom LBV NRW erhalten, dass mein WS für 2023 eingegangen ist und zurück gestellt wird.

Wenigstens etwas .....

Ich habe heute auch eine Antwort des LBV NRW auf meinen Widerspruch für 2023 mit der Aussage , dass die Entscheidung des Widerspruchs zurückgestellt ist und man unterstellt, dass ich damit einverstanden sei

Kein Hinweis zur Ruhendstellung und Verjährung, wie noch 2020-22.

Sollte man hiergegen wiederum  Widerspruch einlegen?

Ich denke nicht, dass hiergegen überhaupt Widerspruch eingelegt werden kann. In einer Anhörung hat die Vorsitzende der Verwaltungsrichter angegeben, dass dies auch nicht nötig sei (Ruhendstellung und Einrede der Verjährung). Ob dies wirklich so ist, kann ich nicht mit Rechtssicherheit beurteilen.

Knucki

Kurze Info zur Umsetzung in NRW: Auf der Mitgliederseite vom LKT ist der neue Gesetzentwurf für NRW zur Umsetzung 2024 und 2025 nun enthalten. Danach soll es eine Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell beim dritten und weiterem Kind geben.
Die insgesamt 66 Seiten konnte ich hier leider nicht als pdf. einstellen. Vielleicht kann dies ja jemand von euch...

Zitat LKT: "Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf das dem Landesbesoldungsrecht zu Grunde liegende
Familienbild vom bisherigen Bild der Alleinverdiener-Familie hin zum Familienbild der Mehr-
verdiener-Familie angepasst werden. Zugleich soll eine strukturelle Angleichung der Bemes-
sung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder an die Bemessung des Familienzu-
schlags für erste und zweite Kinder vorgenommen werden. Durch eine Übergangs- und Ab-
schmelzungsregelung sollen finanzielle Einbußen von Familien, die bereits unter der gelten-
den Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ha-
ben, vermieden werden."

Illunis

Mehrverdienermodell mit 3+ Kindern ist ja noch kranker als in Bayern...