[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Goldene Vier

DBB Hessen mal mit Klartext.... Respekt dafür:

Hessen

Empörung über Nachtragshaushalt der Landesregierung
Der dbb Hessen zeigte sich am 24. Mai 2024 empört darüber, dass im Nachtragshaushalt des Finanzministers keine weitere Annäherung an eine verfassungskonforme Besoldung vorgesehen ist.

31. Mai 2024 dbb aktuell
Der dbb hatte zuvor gefordert, dass separat von der Übertragung des Tarifergebnisses noch im Jahr 2024 weitere lineare Anhebungsschritte auf den Weg gebracht werden müssen. ,,Und da ist der Nachtragshaushalt 2024 exakt die passende Gelegenheit. Denn die Alimentation ist nach wie vor verfassungswidrig", erklärte der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt.

Es habe bereits vor der Landtagswahl eindeutige Zusagen gegeben und im Koalitionsvertrag stehe eine unmissverständliche Festlegung von CDU und SPD (,,Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort"). Schmitt: ,,Dass mit dem nun vorgestellten Nachtragshaushalt in einige politische Schwerpunktsetzungen der neuen Koalition investiert werden soll, während der Zustand gravierend verfassungswidriger Unteralimentation weiter hingeschleppt wird, kann nur als Kampfansage an den dbb Hessen und die hessische Beamtenschaft insgesamt verstanden werden." Denn mit den im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen für 2025 kündigte der Finanzminister bereits Einsparmaßnahmen an.

Zwar befindet sich derzeit das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses für den hessischen öffentlichen Dienst (TV-H) auf die Beamtinnen und Beamten in der parlamentarischen Befassung, erläuterte Schmitt weiter. Es regele jedoch ausschließlich die Inflationsausgleichszahlungen in 2024 sowie die beiden linearen Anpassungsschritte zum 1. Februar und zum 1. August 2025. Mit dieser bisher vorgesehenen Gesetzgebung würde die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen auch nach dem 1. August 2025 noch um etwa 22 Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestniveau liegen. ,,Das jedoch kann im dann 13. Jahr verfassungswidriger Unteralimentation keinesfalls hingenommen werden. Dass gerade im 75. Jahr des Grundgesetzes die hessische Landesregierung diese Verpflichtung offenbar weiterhin nachrangig behandeln will, brüskiert uns außerordentlich", so Schmitt.

Studienrat

Zitat von: Goldene Vier in 31.05.2024 11:17
DBB Hessen mal mit Klartext.... Respekt dafür:

Hessen

Empörung über Nachtragshaushalt der Landesregierung
Der dbb Hessen zeigte sich am 24. Mai 2024 empört darüber, dass im Nachtragshaushalt des Finanzministers keine weitere Annäherung an eine verfassungskonforme Besoldung vorgesehen ist.

31. Mai 2024 dbb aktuell
Der dbb hatte zuvor gefordert, dass separat von der Übertragung des Tarifergebnisses noch im Jahr 2024 weitere lineare Anhebungsschritte auf den Weg gebracht werden müssen. ,,Und da ist der Nachtragshaushalt 2024 exakt die passende Gelegenheit. Denn die Alimentation ist nach wie vor verfassungswidrig", erklärte der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt.

Es habe bereits vor der Landtagswahl eindeutige Zusagen gegeben und im Koalitionsvertrag stehe eine unmissverständliche Festlegung von CDU und SPD (,,Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort"). Schmitt: ,,Dass mit dem nun vorgestellten Nachtragshaushalt in einige politische Schwerpunktsetzungen der neuen Koalition investiert werden soll, während der Zustand gravierend verfassungswidriger Unteralimentation weiter hingeschleppt wird, kann nur als Kampfansage an den dbb Hessen und die hessische Beamtenschaft insgesamt verstanden werden." Denn mit den im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen für 2025 kündigte der Finanzminister bereits Einsparmaßnahmen an.

Zwar befindet sich derzeit das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses für den hessischen öffentlichen Dienst (TV-H) auf die Beamtinnen und Beamten in der parlamentarischen Befassung, erläuterte Schmitt weiter. Es regele jedoch ausschließlich die Inflationsausgleichszahlungen in 2024 sowie die beiden linearen Anpassungsschritte zum 1. Februar und zum 1. August 2025. Mit dieser bisher vorgesehenen Gesetzgebung würde die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen auch nach dem 1. August 2025 noch um etwa 22 Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestniveau liegen. ,,Das jedoch kann im dann 13. Jahr verfassungswidriger Unteralimentation keinesfalls hingenommen werden. Dass gerade im 75. Jahr des Grundgesetzes die hessische Landesregierung diese Verpflichtung offenbar weiterhin nachrangig behandeln will, brüskiert uns außerordentlich", so Schmitt.

Und alle backen sich ein Ei drauf.

NickHume

Zitat von: Goldene Vier in 31.05.2024 11:17
DBB Hessen mal mit Klartext.... Respekt dafür:

Hessen

Empörung über Nachtragshaushalt der Landesregierung
Der dbb Hessen zeigte sich am 24. Mai 2024 empört darüber, dass im Nachtragshaushalt des Finanzministers keine weitere Annäherung an eine verfassungskonforme Besoldung vorgesehen ist.

31. Mai 2024 dbb aktuell
Der dbb hatte zuvor gefordert, dass separat von der Übertragung des Tarifergebnisses noch im Jahr 2024 weitere lineare Anhebungsschritte auf den Weg gebracht werden müssen. ,,Und da ist der Nachtragshaushalt 2024 exakt die passende Gelegenheit. Denn die Alimentation ist nach wie vor verfassungswidrig", erklärte der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt.

Es habe bereits vor der Landtagswahl eindeutige Zusagen gegeben und im Koalitionsvertrag stehe eine unmissverständliche Festlegung von CDU und SPD (,,Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort"). Schmitt: ,,Dass mit dem nun vorgestellten Nachtragshaushalt in einige politische Schwerpunktsetzungen der neuen Koalition investiert werden soll, während der Zustand gravierend verfassungswidriger Unteralimentation weiter hingeschleppt wird, kann nur als Kampfansage an den dbb Hessen und die hessische Beamtenschaft insgesamt verstanden werden." Denn mit den im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen für 2025 kündigte der Finanzminister bereits Einsparmaßnahmen an.

Zwar befindet sich derzeit das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses für den hessischen öffentlichen Dienst (TV-H) auf die Beamtinnen und Beamten in der parlamentarischen Befassung, erläuterte Schmitt weiter. Es regele jedoch ausschließlich die Inflationsausgleichszahlungen in 2024 sowie die beiden linearen Anpassungsschritte zum 1. Februar und zum 1. August 2025. Mit dieser bisher vorgesehenen Gesetzgebung würde die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen auch nach dem 1. August 2025 noch um etwa 22 Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestniveau liegen. ,,Das jedoch kann im dann 13. Jahr verfassungswidriger Unteralimentation keinesfalls hingenommen werden. Dass gerade im 75. Jahr des Grundgesetzes die hessische Landesregierung diese Verpflichtung offenbar weiterhin nachrangig behandeln will, brüskiert uns außerordentlich", so Schmitt.

Respekt dafür, dass der Heini nach Wochen mal kapiert, dass er verarscht wurde? Nee, erst feiern lassen, weil man ja im Gegenzug für den miesen Abschluss die Zusage erhalten hat, dass an der amtangemessenen Alimentation gearbeitet wird und nun feststellen (oh Wunder), dass man verarscht wurde? Wenn der Heini einen Arsch in der Hose hätte, würde er seinen Rücktritt erklären. Auf ganzer Linie versagt und verarscht worden.

LehrerinRLP

Im Vergleich zu RLP und vielen anderen Bundesländern ist das ganz großes Kino, was der DBB Hessen da macht!

NordWest

Zitat von: LehrerinRLP in 02.06.2024 22:32
Im Vergleich zu RLP und vielen anderen Bundesländern ist das ganz großes Kino, was der DBB Hessen da macht!

Der dbb hat natürlich nur begrenzte Möglichkeiten zur Reaktion, da finde ich es ebenfalls nicht angemessen ihn mitzukritisieren ("alle backen sich ein Ei drauf") angesichts der klaren Worte. Es gibt nur den Rechtsweg, der ja bestritten wird, direkte Gespräche (die die Politik kaum überzeugen dürften) und Pressearbeit, für die es klare Worte braucht.

Wenn man mitbekommt, wie sich der dbb u.a. in Bayern zum Büttel der Regierung gemacht hat (es bestehen sogar parteiliche Überschneidungen), dann bin ich sehr froh über die klaren Worte aus Hessen.

PushPull

Zitat von: NordWest in 03.06.2024 14:31
Der dbb hat natürlich nur begrenzte Möglichkeiten zur Reaktion, da finde ich es ebenfalls nicht angemessen ihn mitzukritisieren ("alle backen sich ein Ei drauf") angesichts der klaren Worte. Es gibt nur den Rechtsweg, der ja bestritten wird, direkte Gespräche (die die Politik kaum überzeugen dürften) und Pressearbeit, für die es klare Worte braucht.

Wenn man mitbekommt, wie sich der dbb u.a. in Bayern zum Büttel der Regierung gemacht hat (es bestehen sogar parteiliche Überschneidungen), dann bin ich sehr froh über die klaren Worte aus Hessen.

Ich denke auch, dass man differenzieren muss. In Summe ist der Klüngel aber scheinbar so weit verbreitet, dass man sich zu fast jedem Anlass nur noch aufregen kann. Auch im dbb NRW gibt es parteiliche Überschneidungen und die Vorsitzende des PhV hat nichts besseres zu tun, als sich breit grinsend mit Herrn Wüst auf einer Feier zu präsentieren, der uns mit seiner Landesregierung (wie die vorherige auch) wissentlich so richtig ... veräppelt. Ich wünsche mir da eher nen Weselsky ... Selbstdarstellung hin oder her.

untersterDienst

Ja, den Klaus hätten wir nur mal in einer einzigen Runde haben müssen, dann wären wir von der verfassungsgemäßen nicht mehr so weit weg. Wohlverdienten Ruhestand.

Malkav

Zitat von: untersterDienst in 04.06.2024 14:20
Ja, den Klaus hätten wir nur mal in einer einzigen Runde haben müssen, dann wären wir von der verfassungsgemäßen nicht mehr so weit weg. Wohlverdienten Ruhestand.

Ich halte grundsätzlich immer viel von konstruktiver Kritik, aber alle Vorsitzende:n der dbb Landesbünde unterliegen den gleichen Zwängen und Einschränkungen, da diese über keine wirklichen Druckmittel verfügen. Diese können gegenüber der Landespolitik tatsächlich nur lobbyieren wie jede andere Interessenvertretung auch.

Da wir Beant:innen aber über kein Streikrecht oder Traktoren im Privatbesitz verfügen (Dienstfahrzeuge dürften für Demozwecke wohl Tabu sein), sind die Druckmittel begrenzt. Demos kann man weglächeln und die Zeit und den Kaffee für Gespräche mit Interessenvertretern verbuchen die Politiker im vorliegendem Kontext wohl als notwendiges Übel.

Und Herr Weselsky (CDU) ist ja auch stimmberechtigtes Mitglied der Bundesleitung des dbb. Hätte er eine gute und kurzfristige Lösung für die Probleme der Beamt:innen im Kopf, wette ich meine amtsangemessene Alimentation darauf, dass er diese mal bei einer Sitzung der Bundesleitung vorgetragen hätte.

Rheini

Man mag wenig Druckmittel haben, aber ein offenes und kräftiges Wort (auch über die HP, Presse uw.) ist doch möglich, oder?

HansGeorg

Zitat von: Rheini in 04.06.2024 20:16
Man mag wenig Druckmittel haben, aber ein offenes und kräftiges Wort (auch über die HP, Presse uw.) ist doch möglich, oder?

Sehe ich genau so. Hier in SH wird auf allen Ebenen (von Personalrat in den Dienststellen, bis hin zur höchsten Ebene der Gewerkschaft) immer schön unter dem Radar gefahren was das Thema betrifft.

clarion

Ich sehe es ebenso wie Rheini, die Beamtenvertreter in unserem hiesigen PR sprechen trotz Aufforderung nicht betriebsöffentlich über das Thema. In den Gewerkschaftzeitungen des BTB wird das Thema erst seit wenigen Ausgaben zaghaft behandelt.

Die Gewerkschaften könnten wesentlich mehr tun, um Massenwidersprüche zu organisieren und auch Musterklagen durchfechten. Aus jeden Laufbahmgruppe könnte man je einen Single, ein kinderloses Paar, eine 4K Familie und eine Familie mit mehr als 3 Kindern aussuchen und Musterklagen führen.

Das hätte man schon vor Jahren tun sollen.

Hortensie

Zitat von: clarion in 05.06.2024 06:45
Ich sehe es ebenso wie Rheini, die Beamtenvertreter in unserem hiesigen PR sprechen trotz Aufforderung nicht betriebsöffentlich über das Thema. In den Gewerkschaftzeitungen des BTB wird das Thema erst seit wenigen Ausgaben zaghaft behandelt.

Die Gewerkschaften könnten wesentlich mehr tun, um Massenwidersprüche zu organisieren und auch Musterklagen durchfechten. Aus jeder Laufbahngruppe könnte man je einen Single, ein kinderloses Paar, eine 4K Familie und eine Familie mit mehr als 3 Kindern aussuchen und Musterklagen führen.

Das hätte man schon vor Jahren tun sollen.

Die Idee, aus jeder Laufbahngruppe Beamte wie Single, kinderloses Paar u. Familien mit Kindern auszusuchen und Musterklagen zu führen, finde ich sehr gut.
Das sollte endlich getan werden.

Unknown

ZitatBesoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig? Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung Nr. 13/2024

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat beschlossen, zwei Verfahren zur Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten in den Jahren 2012 bis 2021 dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht soll nunmehr entscheiden, ob die Alimentation der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß war.

Die Verfahren betreffen die Besoldung von zwei Beamten der Berufsfeuerwehr der Stadt Koblenz, die in den streitgegenständlichen Jahren 2012 bis 2021 nach der Besoldungsgruppe A7 bzw. A8 besoldet wurden. Die Kläger sind der Ansicht, ihre Besoldung sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen gewesen, weshalb sie bei der beklagten Stadt Koblenz wiederholt Widerspruch gegen die Höhe ihrer Bezüge erhoben und zudem beantragt hatten, amtsangemessen alimentiert zu werden. Die Stadt Koblenz trug im gerichtlichen Verfahren unter Verweis auf ihre Gesetzesbindung vor, sie habe die Kläger entsprechend der in Rheinland-Pfalz geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften alimentiert.

Das Verwaltungsgericht hat die Verfahren ausgesetzt, um sie dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dieses soll entscheiden, ob die Vorschriften des Besoldungsgesetzes zur A-Besoldung in den Jahren 2012 bis 2021 bezogen auf die Besoldungsgruppen A7 und A8 mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Diese Verfahrensweise sieht das Grundgesetz vor, wenn ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält, auf das es für seine Entscheidung ankommt.

Die Koblenzer Richter sind der Auffassung, die Besoldung der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A8 – höhere Besoldungsgruppen waren nicht Gegenstand der Klageverfahren – verstoße in den Jahren 2012 bis 2021 gegen das sog. Mindestabstandsgebot. Das Mindestabstandsgebot besagt, dass bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitssuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamten geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss. Der Mindestabstand werde nicht eingehalten, wenn die Nettoalimentation eines Beamten um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liege. Dies sei in Bezug auf die Besoldung der Kläger der Fall. In den Jahren von 2012 bis 2021 sei die gewährte Nettoalimentation hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurückgeblieben. Die hierdurch begründete Verletzung des Mindestabstandsgebots sei keiner Rechtfertigung zugänglich; sie führe für sich genommen zu einer Verletzung des Alimentationsprinzips.

Hierzu nachfolgendes Beispiel:

So habe sich im Jahr 2018 das Grundsicherungsniveau auf 30.017,52 € belaufen. Die danach gebotene Mindestalimentation eines Beamten betrage somit 34.520,15 € (115 % von 30.017,52 %). Die Nettoalimentation in der Besoldungsgruppe A8 habe jedoch lediglich 30.816,00 € ausgemacht und sei deshalb 3.704,15 € hinter der verfassungsrechtlich geltenden Mindestalimentation zurückgeblieben.

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

Weiter unten auf der Seite ist der 51-seitige Beschluss aufgeführt.

InternetistNeuland

Zitat von: Unknown in 05.06.2024 12:58
ZitatBesoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig? Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung Nr. 13/2024

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat beschlossen, zwei Verfahren zur Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten in den Jahren 2012 bis 2021 dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht soll nunmehr entscheiden, ob die Alimentation der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß war.

Die Verfahren betreffen die Besoldung von zwei Beamten der Berufsfeuerwehr der Stadt Koblenz, die in den streitgegenständlichen Jahren 2012 bis 2021 nach der Besoldungsgruppe A7 bzw. A8 besoldet wurden. Die Kläger sind der Ansicht, ihre Besoldung sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen gewesen, weshalb sie bei der beklagten Stadt Koblenz wiederholt Widerspruch gegen die Höhe ihrer Bezüge erhoben und zudem beantragt hatten, amtsangemessen alimentiert zu werden. Die Stadt Koblenz trug im gerichtlichen Verfahren unter Verweis auf ihre Gesetzesbindung vor, sie habe die Kläger entsprechend der in Rheinland-Pfalz geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften alimentiert.

Das Verwaltungsgericht hat die Verfahren ausgesetzt, um sie dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dieses soll entscheiden, ob die Vorschriften des Besoldungsgesetzes zur A-Besoldung in den Jahren 2012 bis 2021 bezogen auf die Besoldungsgruppen A7 und A8 mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Diese Verfahrensweise sieht das Grundgesetz vor, wenn ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält, auf das es für seine Entscheidung ankommt.

Die Koblenzer Richter sind der Auffassung, die Besoldung der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A8 – höhere Besoldungsgruppen waren nicht Gegenstand der Klageverfahren – verstoße in den Jahren 2012 bis 2021 gegen das sog. Mindestabstandsgebot. Das Mindestabstandsgebot besagt, dass bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitssuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamten geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss. Der Mindestabstand werde nicht eingehalten, wenn die Nettoalimentation eines Beamten um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liege. Dies sei in Bezug auf die Besoldung der Kläger der Fall. In den Jahren von 2012 bis 2021 sei die gewährte Nettoalimentation hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurückgeblieben. Die hierdurch begründete Verletzung des Mindestabstandsgebots sei keiner Rechtfertigung zugänglich; sie führe für sich genommen zu einer Verletzung des Alimentationsprinzips.

Hierzu nachfolgendes Beispiel:

So habe sich im Jahr 2018 das Grundsicherungsniveau auf 30.017,52 € belaufen. Die danach gebotene Mindestalimentation eines Beamten betrage somit 34.520,15 € (115 % von 30.017,52 %). Die Nettoalimentation in der Besoldungsgruppe A8 habe jedoch lediglich 30.816,00 € ausgemacht und sei deshalb 3.704,15 € hinter der verfassungsrechtlich geltenden Mindestalimentation zurückgeblieben.

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

Weiter unten auf der Seite ist der 51-seitige Beschluss aufgeführt.

Mich würde interessieren wie hoch der Vergleich der A4er ausgefallen ist.

TPBE

Da Berlin mittlerweile aus Verzweiflung auch die Abkehr von Alleinverdiener-Modell beschlossen hat: wird das im Rahmen der (zu erwartenden) BVerfG-Rechtsprechung kassiert? Das Land Berlin erdreistet sich ja sogar, den Verheiratetenzuschlag zum 01.10.24 abzuschaffen.

Dann sehen die geplanten Erhöhungen aus den Tarif- und Besoldungsrunden plötzlich ganz anders (schlecht) aus.