Freistellung bei Hochwasser

Begonnen von Mariposa, 04.06.2024 20:36

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ich1974

Andere Frage: Wäre der AG in der Lage, dass Keller und Büro unter Wasser stehen und der AG freundlich kostenlose Hilfe beim aufräumen bittet, wärest Du da dabei?

MoinMoin

Zitat von: ich1974 am 07.06.2024 13:18
Andere Frage: Wäre der AG in der Lage, dass Keller und Büro unter Wasser stehen und der AG freundlich kostenlose Hilfe beim aufräumen bittet, wärest Du da dabei?
Ich habe durchaus mal ein Sa mit den Kollegen damit verbracht, unseren Flur zu streichen, Farbe wurde gestellt.
Und der vom Chef dann geschmissene Grillabend wurde auch nicht als Teamfördernde Arbeitszeit anerkannt.😳😊

Also, ja ich würde es machen.
und mein AG, würde auch den Kollegen mit Hochwasserschaden Sonderurlaub genehmigen.

Eine Hand wäscht die andere.

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin am 08.06.2024 08:47
Zitat von: ich1974 am 07.06.2024 13:18
Andere Frage: Wäre der AG in der Lage, dass Keller und Büro unter Wasser stehen und der AG freundlich kostenlose Hilfe beim aufräumen bittet, wärest Du da dabei?
Ich habe durchaus mal ein Sa mit den Kollegen damit verbracht, unseren Flur zu streichen, Farbe wurde gestellt.
Und der vom Chef dann geschmissene Grillabend wurde auch nicht als Teamfördernde Arbeitszeit anerkannt.😳😊

Also, ja ich würde es machen.
und mein AG, würde auch den Kollegen mit Hochwasserschaden Sonderurlaub genehmigen.

Eine Hand wäscht die andere.

Bei uns würde es heißen, dass die gestellte Farbe verschwendete Steuermittel sind und daher nicht auf Arbeitgeberkosten erworben werden ::)