Voraussetzungen in Stellenangebot

Begonnen von Andersalsgedacht, 05.07.2024 16:33

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Andersalsgedacht

Hey,

ist es zulässig, dass im Stellenangebot steht, dass eine bestimmte Vergütungsgruppe erforderlich ist.
Bsp: 2. Angestelltenprüfung (mindestens Vergütungsgruppe TVÖD E 10)?


MoinMoin

Zitat von: Andersalsgedacht in 05.07.2024 16:33
Hey,

ist es zulässig, dass im Stellenangebot steht, dass eine bestimmte Vergütungsgruppe erforderlich ist.
Bsp: 2. Angestelltenprüfung (mindestens Vergütungsgruppe TVÖD E 10)?
Was soll das heißen min E10?
dass man derzeitig schon min E10 ist?

Man kann in der Stellenausschreibung durchaus Voraussetzungen reinschreiben.
So kann man eine Pförtnerstelle ausschreiben und ein Studium als Voraussetzung fordern.
Oder man kann fordern, dass jemand bestimmte Ausbildungen hat.


Andersalsgedacht

Ja, genau. Als Voraussetzung steht, dass man derzeit selbst min. In EG 10 eingruppiert sein soll.

MoinMoin

Also werden externe Ausgeschlossen oder Menschen die in einem anderem TV stecken.
Tja, wo kein Kläger, da kein Richter.
Jetzt kann man sich natürlich bewerben und klage, wenn man nicht ins eingeladen wird, oder den Kopf schüttelt und sich seinen Teil denken.

Andersalsgedacht

Zitat von: MoinMoin in 06.07.2024 10:24
Also werden externe Ausgeschlossen oder Menschen die in einem anderem TV stecken.
Tja, wo kein Kläger, da kein Richter.
Jetzt kann man sich natürlich bewerben und klage, wenn man nicht ins eingeladen wird, oder den Kopf schüttelt und sich seinen Teil denken.

Bedeutet also, dass man gerichtlich dagegen vorgehen könnte?

MoinMoin

Zitat von: Andersalsgedacht in 06.07.2024 12:41
Zitat von: MoinMoin in 06.07.2024 10:24
Also werden externe Ausgeschlossen oder Menschen die in einem anderem TV stecken.
Tja, wo kein Kläger, da kein Richter.
Jetzt kann man sich natürlich bewerben und klage, wenn man nicht ins eingeladen wird, oder den Kopf schüttelt und sich seinen Teil denken.

Bedeutet also, dass man gerichtlich dagegen vorgehen könnte?
Man kann probieren sich in das Verfahren einzuklagen.

Andersalsgedacht

Wie würde es sich in dem Fall verhalten, wenn man Schwerbehindert ist?

Andersalsgedacht

Ich versuche es nochmal anders:

Wenn es ,,nur" als Voraussetzung gab, dass man selbst in der EG 10 bereits sein muss, man sich (obwohl man nicht in der EG10 ist) beworben hat und eine Absage bekommt - wie sieht es dann aus, wenn man Schwerbehindert ist?

MoinMoin

Zitat von: Andersalsgedacht in 07.07.2024 17:13
Ich versuche es nochmal anders:

Wenn es ,,nur" als Voraussetzung gab, dass man selbst in der EG 10 bereits sein muss, man sich (obwohl man nicht in der EG10 ist) beworben hat und eine Absage bekommt - wie sieht es dann aus, wenn man Schwerbehindert ist?
Genauso wie bei einen nicht SB.
Man kann gerichtlich prüfen lassen, ob diese Einschränkung GG konform, bzw. sachgerecht war, da sie Personen den Zugang zum öD versagen.

clarion

Die Stelle soll offensichtlich eine Beförderungsstelle (für Bestandspersonal) sein. Eine bestimmte EG zu verlangen ist legitim.  An schwerbehinderte Bewerber werden natürlich dieselben Anforderungen gestellt.

DoB

@clarion eine Beförderungsstelle im TV? wo gibt der TVÖD das her?

FGL

Zitat von: DoB in 11.07.2024 10:58
@clarion eine Beförderungsstelle im TV? wo gibt der TVÖD das her?
Seit wann regelt der TVöD die Stellenbesetzung?

Faunus

Zitat von: Andersalsgedacht in 07.07.2024 17:13
Ich versuche es nochmal anders:

Wenn es ,,nur" als Voraussetzung gab, dass man selbst in der EG 10 bereits sein muss, man sich (obwohl man nicht in der EG10 ist) beworben hat und eine Absage bekommt - wie sieht es dann aus, wenn man Schwerbehindert ist?

Das wird dann ein Richter entscheiden müssen.

Könnte es sein, dass der Verwaltungslehrgang 2 gefordert ist und der erfolgreiche Bewerber dann mit mind. E 10 eingruppiert wird?
Mir erschließt sich einfach nicht der Sinn einer EG-Voraussetzung für eine Bewerbung. Wenn hausintern besetzt werden soll, dann wird das auch so passieren - nur mit sinnbefreiter Klagemöglichkeit!

ivarderhilfreiche

In Bayern und ggf. in anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer Personalentwicklungsmaßnahme eine QVA-Qualifizierung (Qualifizierung für besonders verantwortungsvolle (Führungs-)Aufgaben) zu erlangen. Voraussetzung dafür ist u. a. eine mind. fünfjährige Berufserfahrung in EG 10.
Evtl. geht es hier in diese Richtung.

Faunus

Zitat von: ivarderhilfreiche in 11.07.2024 13:14
....... Voraussetzung dafür ist u. a. eine mind. fünfjährige Berufserfahrung in EG 10.
Evtl. geht es hier in diese Richtung.

Das macht Sinn, aber die Rumraterei auf Grund der Interpretation vom Fragesteller zu einer Stellenbeschreibung...
für was soll das gut sein?!