Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)

Begonnen von SK, 14.08.2024 08:54

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TVOEDAnwender

Zitat von: SK am 14.08.2024 10:22
Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:20

Daher die Frage: Wer hat Dir denn gesagt, du sollst ab 01.02. höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen?

Mein Vorgesetzter

Dann sind Sie Dir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum 01.02.2024 nicht wirksam übertragen worden, da Dein Vorgesetzter mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Arbeitsverträge für den Arbeitgeber abschließen darf. Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

SK

Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:27
Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

Das will ich ja nicht hoffen. =)

Nehmen wir an, der Arbeitgeber genehmigt das. Mann kann nicht runtergestuft werden oder? Nur die Stufenlaufzeiten fangen von vorne an?



TVOEDAnwender

Zitat von: SK am 14.08.2024 10:32
Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:27
Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

Das will ich ja nicht hoffen. =)

Nehmen wir an, der Arbeitgeber genehmigt das. Mann kann nicht runtergestuft werden oder? Nur die Stufenlaufzeiten fangen von vorne an?

Siehe meine Antwort:

ZitatSollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu

SK

Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:34
Zitat von: SK am 14.08.2024 10:32
Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:27
Wenn Du Pech hast, sagt der Personalbereich "Nein, ich übertrage Dir diese Aufgaben nicht, mach bitte weiterhin Deine Dir bisher übertragenen Tätigkeiten" und Du hast monatelang "umsonst" gearbeitet. Mit noch mehr Pech bekommen Du und Dein Vorgesetzter ne Abmahnung, da ihr Euch Vertragswidrig verhalten habt (ist aber idR sehr unwahrscheinlich).

Das will ich ja nicht hoffen. =)

Nehmen wir an, der Arbeitgeber genehmigt das. Mann kann nicht runtergestuft werden oder? Nur die Stufenlaufzeiten fangen von vorne an?

Siehe meine Antwort:

ZitatSollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu

und wäre der Antrag nicht rückwirkend gewesen und ab 01.08.2024 gelten, hätte ich die S5 erhalten, wenn ich höhergruppiert wäre? Oder hätten die mich in die S4 runtergestuft, weil ab 01.08 in der S5 bin?

TVOEDAnwender

Der Antrag ist nicht entscheidend, sondern die tatsächliche Übertragung durch den AG (=einvernehmliche Vertragsänderung). Würden Dir die Aufgaben am 01.08. wirksam übertragen, würde dann die Tarifautomatik gelten. Wärst Du zu diesem Zeitpunkt (01.08.) schon in Stufe 5 würdest Du Stufengleich nach Stufe 5 höhergruppiert.

SK

Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:41
Der Antrag ist nicht entscheidend, sondern die tatsächliche Übertragung durch den AG (=einvernehmliche Vertragsänderung). Würden Dir die Aufgaben am 01.08. wirksam übertragen, würde dann die Tarifautomatik gelten. Wärst Du zu diesem Zeitpunkt (01.08.) schon in Stufe 5 würdest Du Stufengleich nach Stufe 5 höhergruppiert.
Theoretisch kann man aber immer noch sagen, dass die Aufgaben ab dem 01.08 übertragen sind, obwohl ich im Antrag rückwirkend beantragt habe oder?

Organisator

Dein Antrag ist unerheblich. Es kommt darauf an, wann dir eine dafür befugte Stelle, in der Regel der Personalbereich, höherwertige Tätigkeiten übertragen hat.
Der Rest ist - wie beschrieben - Tarifautomatik.

--> Hast Du ein Schreiben von dem Personalbereich, wonach dir zu einem bestimmten Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden?

SK

Zitat von: Organisator am 14.08.2024 11:20
Dein Antrag ist unerheblich. Es kommt darauf an, wann dir eine dafür befugte Stelle, in der Regel der Personalbereich, höherwertige Tätigkeiten übertragen hat.
Der Rest ist - wie beschrieben - Tarifautomatik.

--> Hast Du ein Schreiben von dem Personalbereich, wonach dir zu einem bestimmten Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden?

Ja, meine Personalsachbearbeitung muss die Fragen beantworten. Also kommt es sozusagen auf die Antwort der Personalsachbearbeitung an?

MoinMoin

Zitat von: SK am 14.08.2024 09:57
Zitat von: MoinMoin am 14.08.2024 09:35
Zitat von: SK am 14.08.2024 09:33
Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.
Du hast sie am 1.2. übertragen bekommen vom AG, hast du darüber Nachweise?
Die Anweisung von deinem Vorgestzten dürfte in der Regel keine Übertragung sein.

Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.
Nun wenn du meinst.

Wenn du am 1.2. die Aufgaben übertragen bekommen hast, dann bist du seit dem 1.2. in der höheren EG, Stufenlaufzeit fängt von vorne an.
Eine Genehmigung gibt es nicht. Einen Antrag auch nicht. Da du stets anhand deiner dir übertragenden Tätigkeiten eingruppiert bist.

Organisator

Zitat von: SK am 14.08.2024 11:23
Ja, meine Personalsachbearbeitung muss die Fragen beantworten. Also kommt es sozusagen auf die Antwort der Personalsachbearbeitung an?

Nein. Worauf es ankommt, habe ich hier geschrieben:

Zitat von: Organisator am 14.08.2024 11:20
Es kommt darauf an, wann dir eine dafür befugte Stelle, in der Regel der Personalbereich, höherwertige Tätigkeiten übertragen hat.

Daher die Frage, ob dir eine entsprechende Aufgabenübertragung vorliegt.
Diese hast du mit "Ja" beantwortet.
Also: zu wann wurden dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen?

Schokokeks

Vielleicht sollte die Stelle neu ausgeschrieben werden, um geeignetes Personal zu finden 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk