Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I

Begonnen von E15TVL, 09.10.2024 18:47

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KlammeKassen

Zitat von: NelsonMuntz am 09.12.2024 11:51
Zitat von: KlammeKassen am 09.12.2024 11:27

Merz würde es vielleicht für Investitionen machen. Buchhalterisch werden weder Personalkosten noch Fortbildungskosten investiv verbucht..... und für konsumtive Sachverhalte möchte er keine Reform der Schuldenbremse durchsetzen.
...

Das ist ja richtig, dennoch verbleibt mehr Raum für das Konsumtive, wenn das Investive eben nicht in voller Höhe aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden muss.

Ferner die folgende, buchhalterische Frage: Wenn man in das Schienennetz investiert, aber durch dessen Nutzung im Rahmen des Deutschlandtickets niemals nicht zu einem ROI gelangt - dann ist das schlußendlich doch auch nur eine Konsumausgabe, oder? ;)

Stimmt, so könnte man das natürlich verschieben.... einfach die Zahlungen für das Investive verschieben.

Ja so kann man das betrachten. Wahrscheinlich wird das Deutschland Ticket als Zuschuss an Bevölkerung betrachtet und der Ausbau des Schienennetzes davon ungeachtet.....
man kann da viel tricksen ;)

Kingrakadabra

Zusätzliche Erhöhung? Das wäre schön...
Krass dieser gegenseitige Neid.

Umlauf

Zitat von: KlammeKassen am 09.12.2024 12:26
Zitat von: Organisator am 09.12.2024 11:05

Ansonsten ist die Beamtenschaft auch nicht Trittbrettfahrer sondern im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten dem Willen des Gesetzgebers unterworfen. Solltest du mit den Erhöhungen für Beamte nicht einverstanden sein, wäre Regierung / Parlament dein Ansprechpartner.

Nicht?
Die bekommen ja in der Regel die Prozente aus den Tarifverhandlungen und dann noch zusätzlich Erhöhungen, wenn das nicht reicht, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, gibt es halt noch etwas oben drauf.
Also gewissermaßen demnach schon.

Denn diese Erhöhung wird dann ja nicht an Tarifangestellte weitergegeben.

Da frage ich als Tb, welche zusätzlichen Erhöhungen es für Beamte gab?
Eigentlich gab es vornehmlich zusätzliche Absenkungen.

BVerfGBeliever

Zitat von: Organisator am 09.12.2024 08:25
Im Gegensatz zu Beamten können Angestellte gleich bei der E8 starten, wohin lediglich die Beamten im Eingangsamt starten und auf Beförderungen hoffen müssen.

Das stimmt so pauschal nicht. Wie schon mal erwähnt scheint bei uns die Verbeamtung direkt nach A14 mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme zu sein, zumindest nach meiner anekdotischen Evidenz.


Zitat von: NelsonMuntz am 09.12.2024 09:05
wenn sich die Rechtsmeinung durchsetzt, alle Beamten wären mindestens 30% höher zu besolden

Yep, die "Meinung" wird sich "durchsetzen", da sie einen Karlsruher Stempel trägt.. :)

yogiii

Diese zusätzlichen ominösen Erhöhungen suche ich auch vergeblich auf meiner Gehaltsabrechnung.

Auf der stehen übrigens auch keine Jahressonderzahlungen à la Weihnachtsgeld. Glaube die Tarifbeschäftigten bekommen das, oder...?

bzgl. Unkündbarkeit:
Wann wurde denn das letzte Mal betriebsbedingt ein angestellter MA im öffentlichen Dienst gekündigt?

Ein Streikrecht hätte ich schon gerne (bei dem was in der Bildung alles schief läuft...).


Organisator

Zitat von: KlammeKassen am 09.12.2024 12:26
Nicht?
Die bekommen ja in der Regel die Prozente aus den Tarifverhandlungen und dann noch zusätzlich Erhöhungen, wenn das nicht reicht, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, gibt es halt noch etwas oben drauf.
Also gewissermaßen demnach schon.

Denn diese Erhöhung wird dann ja nicht an Tarifangestellte weitergegeben.

"Trittbrettfahrer ist eine politische (und politisch-ökonomische) Bezeichnung für Personen, und anderen Akteuren, die von den Leistungen (Aktivitäten etc.) anderer profitieren, ohne – obwohl sie dazu in der Lage sind – selbst etwas zur Erstellung dieser Leistung beizutragen."

Und da hapert es - Beamte können für ihre Besoldungserhöhungen nicht beitragen. Es ist vielmehr zufällig, dass sich der Gesetzgeber sich an den Tarifabschlüssen orientiert und die Beamten müssen das hinnehmen. Genauso könnte der Gesetzgeber auch ganz andere Regelungen schaffen (wie z.B. sich an der Inflation oder an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren), ohne dass dort die Beamten auch irgendwie Einfluss hätten.

Dazu gehört z.B. auch, dass die tariflichen Erhöhungen eben nicht 1:1 übernommen wurden, sondern die Beamten Abschläge hatten. Und dass einseitig die Arbeitszeit um 2 Stunden erhöht wurde. Oder einseitig eine Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe eingeführt wurde...

Hugo Stieglitz

Zitat von: yogiii am 09.12.2024 15:29

Auf der stehen übrigens auch keine Jahressonderzahlungen à la Weihnachtsgeld. Glaube die Tarifbeschäftigten bekommen das, oder...?

Die wurden in Anhängigkeit vom Dienstherrn auf den monatlichen Sold umgelegt.

yogiii

Zitat von: Hugo Stieglitz am 09.12.2024 16:20
Zitat von: yogiii am 09.12.2024 15:29

Auf der stehen übrigens auch keine Jahressonderzahlungen à la Weihnachtsgeld. Glaube die Tarifbeschäftigten bekommen das, oder...?

Die wurden in Anhängigkeit vom Dienstherrn auf den monatlichen Sold umgelegt.

In "deinem" Bundesland vielleicht.
In "meinem" gibt es weiterhin bis A 10 "Weihnachtsgeld" - aber deutlich weniger als bei den Tarifbeschäftigten.

Ab A11 und höher ist das gestrichen...als Dankeschön für qualifizierte Arbeit gibt es dann weniger/kein "Weihnachtsgeld".

HochlebederVorgang

Zitat von: Organisator am 09.12.2024 15:30
Zitat von: KlammeKassen am 09.12.2024 12:26
Nicht?
Die bekommen ja in der Regel die Prozente aus den Tarifverhandlungen und dann noch zusätzlich Erhöhungen, wenn das nicht reicht, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, gibt es halt noch etwas oben drauf.
Also gewissermaßen demnach schon.

Denn diese Erhöhung wird dann ja nicht an Tarifangestellte weitergegeben.

"Trittbrettfahrer ist eine politische (und politisch-ökonomische) Bezeichnung für Personen, und anderen Akteuren, die von den Leistungen (Aktivitäten etc.) anderer profitieren, ohne – obwohl sie dazu in der Lage sind – selbst etwas zur Erstellung dieser Leistung beizutragen."

Und da hapert es - Beamte können für ihre Besoldungserhöhungen nicht beitragen. Es ist vielmehr zufällig, dass sich der Gesetzgeber sich an den Tarifabschlüssen orientiert und die Beamten müssen das hinnehmen. Genauso könnte der Gesetzgeber auch ganz andere Regelungen schaffen (wie z.B. sich an der Inflation oder an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren), ohne dass dort die Beamten auch irgendwie Einfluss hätten.

Dazu gehört z.B. auch, dass die tariflichen Erhöhungen eben nicht 1:1 übernommen wurden, sondern die Beamten Abschläge hatten. Und dass einseitig die Arbeitszeit um 2 Stunden erhöht wurde. Oder einseitig eine Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe eingeführt wurde...

Manchmal ist es besser aufzugeben. Hier werden Verbindungen konstruiert, die rechtlich nicht bestehen. Es mangelt schlichtweg an Kenntnis der Materie. Ich finde es gut, wenn man sich dann an den Beamten in Form von Beiträgen abarbeitet. So kommt wenigstens keiner zu Schaden.


Organisator

Zitat von: HochlebederVorgang am 09.12.2024 16:49
Manchmal ist es besser aufzugeben. Hier werden Verbindungen konstruiert, die rechtlich nicht bestehen. Es mangelt schlichtweg an Kenntnis der Materie. Ich finde es gut, wenn man sich dann an den Beamten in Form von Beiträgen abarbeitet. So kommt wenigstens keiner zu Schaden.

Grundsätzlich hast du recht. Mir gehts auch weniger darum, jemand zu belehren oder zu überzeugen, sondern ob der vielen Mitleser hier gewisse Dinge nicht unwidersprochen stehen zu lassen.

Wenn man Kwatsch nur oft genug liest, könnte er ansonsten verfangen!

Herbert Meyer

Zitat von: yogiii am 09.12.2024 15:29
Diese zusätzlichen ominösen Erhöhungen suche ich auch vergeblich auf meiner Gehaltsabrechnung.

Auf der stehen übrigens auch keine Jahressonderzahlungen à la Weihnachtsgeld. Glaube die Tarifbeschäftigten bekommen das, oder...?

bzgl. Unkündbarkeit:
Wann wurde denn das letzte Mal betriebsbedingt ein angestellter MA im öffentlichen Dienst gekündigt?

Ein Streikrecht hätte ich schon gerne (bei dem was in der Bildung alles schief läuft...).

Der TVöD kennt "Unkündbarkeit" nur für Arbeitnehmer jenseits der 40 Lebensjahre und die zusätzlich seit 15 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Außerhalb dieser Regel habe ich auch schon sehr viele Kündigungen aus den unterschiedlichsten Gründen, darunter auch betriebsbedingte, miterlebt. Auf einem normalen bzw. ähnlichen Niveau wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Ob das Jahresgehalt nun auf 12 oder 12,8 Gehälter aufgeteilt ist, wäre mir persönlich furchtbar egal. Erstrangig ist die Höhe des Jahresbruttos und zweitrangig die Steuerlast. In beiden Punkten sind Beamte dem Angestellten gegenüber bessergestellt. Auch das fehlende Streikrecht ist eigentlich aufgrund der Tarifautomatik verschmerzbar.

Es ist in diesem Forum übrigens die Minderheitsmeinung, dass die Bezüge für Beamte gekürzt werden sollen. Der Großteil wünscht sich lediglich, dass sich die Lücke durch Erhöhungen für die Angestellten ein bisschen verringert.

MoinMoin

Zitat von: Herbert Meyer am 09.12.2024 17:56
Ob das Jahresgehalt nun auf 12 oder 12,8 Gehälter aufgeteilt ist, wäre mir persönlich furchtbar egal. Erstrangig ist die Höhe des Jahresbruttos und zweitrangig die Steuerlast.
Hat der Beamte bei gleichem Brutto nicht eine höhere Steuerlast?  ;D :o

BAT

Zitat von: Herbert Meyer am 09.12.2024 17:56
Es ist in diesem Forum übrigens die Minderheitsmeinung, dass die Bezüge für Beamte gekürzt werden sollen. Der Großteil wünscht sich lediglich, dass sich die Lücke durch Erhöhungen für die Angestellten ein bisschen verringert.

Warum soll man sich überhaupt mit dem Einkommen anderer Berufsgruppen beschäftigen? Was interessiert mich der Tarif für das Porzellangewerbe in Zähringen?

NelsonMuntz

Zitat von: BAT am 09.12.2024 19:01
Zitat von: Herbert Meyer am 09.12.2024 17:56
Es ist in diesem Forum übrigens die Minderheitsmeinung, dass die Bezüge für Beamte gekürzt werden sollen. Der Großteil wünscht sich lediglich, dass sich die Lücke durch Erhöhungen für die Angestellten ein bisschen verringert.

Warum soll man sich überhaupt mit dem Einkommen anderer Berufsgruppen beschäftigen? Was interessiert mich der Tarif für das Porzellangewerbe in Zähringen?

Wäre der öD grundsätzlich und ausschließlich mit Beamten besetzt, so würde ich Dir zustimmen. Solange jedoch unter dem gleichen Dach und mit identischen Tätigkeiten die Leistung nach 2 völlig unterschiedlichen Systemen vergütet wird, solange wird es auch Vergleiche geben. Das ist schlicht "normal".

Ein Beispiel (natürlich München - denn alle(!) leben in München ;)):

A8, Alleinverdiener und 3 Kinder: Verfassungsrechtlich gebotene Zulagen zur Gewährung einer amtsangemessen Alimentation.

E8, Alleinverdiener und 3 Kinder: Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld. Soziales Stigma gibt es GRATIS obendrauf.

Ich sag mal so: E8 ist hier der klare Sieger, oder?

KlammeKassen

Zitat von: Umlauf am 09.12.2024 15:02
Zitat von: KlammeKassen am 09.12.2024 12:26
Zitat von: Organisator am 09.12.2024 11:05

Ansonsten ist die Beamtenschaft auch nicht Trittbrettfahrer sondern im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten dem Willen des Gesetzgebers unterworfen. Solltest du mit den Erhöhungen für Beamte nicht einverstanden sein, wäre Regierung / Parlament dein Ansprechpartner.

Nicht?
Die bekommen ja in der Regel die Prozente aus den Tarifverhandlungen und dann noch zusätzlich Erhöhungen, wenn das nicht reicht, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, gibt es halt noch etwas oben drauf.
Also gewissermaßen demnach schon.

Denn diese Erhöhung wird dann ja nicht an Tarifangestellte weitergegeben.

Da frage ich als Tb, welche zusätzlichen Erhöhungen es für Beamte gab?
Eigentlich gab es vornehmlich zusätzliche Absenkungen.

In Niedersachsen beispielsweise dieses Jahr 1.000 Euro Sonderzahlung Weihnachtsgeld für KInder (zumindest für Kind 1 und 2; für weitere weiß ich nicht genau), weil die amtsangemessene Alimentation sonst (angeblich) nicht gegeben wäre. Und dennoch haben diese Beamten auch die TV-L Erhöhung bekommen.

Ist meiner Meinung nach doppelt profitiert?!
Oder welcher Angestellte in Niedersachsen hat auch 2 mal 1.000 Euro für die ersten beiden Kinder bekommen, zusätzlich zur Übertragung des Tarifergebnisses?